Taxi-Schwerpunktkontrolle am Wiener Hauptbahnhof

Finanzpolizei pfändet zwei Fahrzeuge

Das Amt für Betrugsbekämpfung, Bereich Finanzpolizei, führte eine Schwerpunktkontrolle im Taxi- und Mietwagengewerbe am Wiener Hauptbahnhof durch. Dabei stellten die Finanzpolizistinnen und Finanzpolizisten einen nicht zur Sozialversicherung angemeldeten Dienstnehmer fest, brachten Abgabenrückstände in Höhe von 7.354,66 Euro ein und pfändeten zwei Fahrzeuge im geschätzten Gesamtwert von rund 41.300 Euro. Insgesamt wurden 34 Taxis aus 33 Betrieben kontrolliert. An dem Einsatz waren 43 Finanzpolizistinnen und Finanzpolizisten beteiligt.

Die Kontrolle wurde am Taxistandplatz beim Wiener Hauptbahnhof durchgeführt. Kurz nach 10:00 Uhr fuhren mehrere Einsatzfahrzeuge der Finanzpolizei vor und sicherten den Bereich der Nebenfahrbahn sowie des Taxistandplatzes, um eine umfassende Überprüfung der dort tätigen Lenkerinnen und Lenker vorzunehmen.

Das Taxi- und Mietwagengewerbe ist eine Branche, in der immer wieder Unregelmäßigkeiten festgestellt werden. Dazu zählen insbesondere Verstöße im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Anmeldung von Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern zur Sozialversicherung, Übertretungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) und des Arbeitszeitgesetzes (AZG) sowie Fälle von Teilschwarzarbeit und Abgabenverkürzungen.

Vor diesem Hintergrund und aufgrund des Wegfalls der Geringfügigkeitsregelung bei Leistungen des Arbeitsmarktservice (AMS) führte die Finanzpolizei eine koordinierte Schwerpunktkontrolle durch. Der Einsatz wurde von Organen des Arbeitsmarktservice sowie der Landespolizeidirektion Wien unterstützt.

Im Anschluss an die Kontrolle werden nun weitere Erhebungen durchgeführt. Diese betreffen insbesondere Abfragen bei Taxizentralen und Fahrdienstvermittlungsdiensten sowie Nachschauen bei den betroffenen Unternehmen. Dabei wird geprüft, ob weitere Verstöße gegen arbeitszeitrechtliche Bestimmungen vorliegen und ob Unregelmäßigkeiten bei Umsatzaufzeichnungen in der Buchführung bestehen. Die Ermittlungen dauern derzeit noch an.

„Kleine Gewerbe haben es oft nicht leicht und stehen unter sehr starkem Druck. Dennoch muss umso mehr gelten: Null Toleranz für Steuer- und Abgabenbetrug im Interesse aller ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und aller redlichen Unternehmen. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit“, so Finanzminister Markus Marterbauer.

„Gerade in stark frequentierten Bereichen wie Verkehrsknotenpunkten zeigen gezielte Schwerpunktkontrollen ihre Wirkung. Die Finanzpolizei geht konsequent gegen Sozialbetrug, illegale Beschäftigung und Abgabenverkürzungen vor und sorgt damit für faire Wettbewerbsbedingungen für jene Unternehmen, die sich an die Regeln halten“, betont Wilfried Lehner, Bereichsleiter der Finanzpolizei im Amt für Betrugsbekämpfung.

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FPÖ – Schnedlitz „Millionenbetrug am Steuerzahler durch Migrantenclan ist Ergebnis eines politischen Totalversagens!“

Lässt Innenminister Karner nun künftig „Scheinfirmen-Verbotszonen“ errichten?

Nach der Aufdeckung eines massiven Betrugsnetzwerks, bei dem eine Gruppe von Zuwanderern den österreichischen Staat um knapp fünf Millionen Euro betrogen haben soll, übte FPÖ-Generalsekretär und Heimatschutzsprecher NAbg. Michael Schnedlitz heute scharfe Kritik. Dass ÖVP-Innenminister Karner und SPÖ-Finanzminister Marterbauer diesen späten Zugriff nun als großen Erfolg verkaufen würden, sei ein reiner Hohn, so Schnedlitz.

„Während die Finanz oft so manchem ehrlichen heimischen Häuslbauer und Kleinunternehmer im Nacken sitzt und bei der kleinsten Unregelmäßigkeit ein riesiges Tohuwabohu veranstaltet wird, kann ein krimineller Migrantenclan offensichtlich ungestört den Staat plündern. Dass dieses hochkriminelle Netzwerk aus über 200 Scheinfirmen erst nach einem Schaden von fast fünf Millionen Euro gestoppt wurde, ist kein Erfolg, sondern ein handfester Skandal und ein Armutszeugnis für die Sicherheit in diesem Land unter der ÖVP“, so Schnedlitz, der ergänzte: „Wenn die FPÖ billigen Sprit an einer Tankstelle in Wien ausgibt, steht beim Tankstellenbetreiber ad hoc die Behörde zur Kontrolle vor der Haustür. Wenn Steuermillionen über einen offensichtlich längeren Zeitraum hinweg durch Zuwanderer erschlichen werden, will das offensichtlich niemandem auffallen. Ob hier die Prioritäten richtig gesetzt sind, muss jeder für sich selbst beantworten.“

Für den freiheitlichen Generalsekretär zeige dieser Fall einmal mehr das völlige Versagen der politischen Verantwortlichen im Kampf gegen die organisierte Kriminalität und den florierenden Sozialmissbrauch. Die Dimension des Betrugs sei ein Beweis für die Realitätsverweigerung der Systemparteien. „Wo war denn der angebliche ‚harte Mann‘ Karner in all der Zeit? Wahrscheinlich war er gerade wieder damit beschäftigt, eine seiner unzähligen Pressekonferenzen abzuhalten, weil er medienwirksam einen einzelnen Syrer oder Afghanen außer Landes gebracht hat. In der Zwischenzeit wird unser Sozial- und Steuersystem von einer ausländischen Clan-Struktur nach Strich und Faden ausgenommen. Dieses Geld ist für den österreichischen Steuerzahler womöglich unwiederbringlich verloren“, erklärte der FPÖ-Heimatschutzsprecher, der nur noch darauf wartet, dass Karner künftig „Scheinfirmen-Verbotszonen“ errichtet, um dem Problem in altbekannter Scheinmanier Herr zu werden.

Abschließend forderte Schnedlitz drastische Konsequenzen für die Täter, insbesondere im Hinblick auf den erschlichenen österreichischen Pass, und einen sofortigen Paradigmenwechsel in der Kontrollpolitik der Regierung: „Es kann nicht sein, dass Österreich zu einem Selbstbedienungsladen verkommt. Wer sich unsere Staatsbürgerschaft durch Betrug und gefälschte Lohnzettel erschleicht, dem muss sie umgehend und ohne jede Diskussion wieder entzogen werden. Diese Dilettanten in der Regierung müssen endlich aufwachen und die Interessen der eigenen Bevölkerung schützen, anstatt tatenlos zuzusehen, wie unser Steuergeld von Kriminellen vernichtet wird!“

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Steuerfahndung entlarvte systematischen Lohnbetrug

Mehr als 2 Millionen Euro Steuern mit Blankobelegen hinterzogen

Ein Personalbereitsteller aus Österreich steht im Zentrum eines aufgedeckten Lohn- und Steuerbetrugs in Millionenhöhe. Nach einer routinemäßigen Prüfung durch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) im Jahr 2023 wurden massive Unregelmäßigkeiten festgestellt, die zur Einschaltung des Amts für Betrugsbekämpfung und zur Aufnahme umfassender Ermittlungen durch die Steuerfahndung führten.

„Steuer- und Abgabenbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Wer betrügt, schadet nicht nur dem Staat, sondern allen ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern. Niemand darf sich aus Steuerpflichten davonstehlen“, merkt Finanzminister Markus Marterbauer an.

Im Fokus der Ermittlungen stand ein betrügerisches System, das insbesondere auf ausländische Arbeitskräfte abzielte. Diese mussten vor Dienstantritt Blanko-Kassabelege unterzeichnen. Im Rahmen der Lohnabrechnung wurden ihnen anschließend angebliche Vorschüsse („Akontozahlungen“) abgezogen, die tatsächlich nie ausbezahlt wurden. Zwei bereits vorliegende arbeitsgerichtliche Urteile bestätigten diese Vorgehensweise.

Löhne wurden von dem Personalbereitstellungsunternehmen zwar vermeintlich als Betriebsausgaben verbucht, aber nicht vollständig an die Beschäftigten ausbezahlt. Der offiziell gemeldete Bruttolohn entsprach zwar dem kollektivvertraglich vorgesehenen Betrag, tatsächlich wurde den Beschäftigten jedoch ein deutlich geringerer Nettolohn ausgezahlt. Die Differenz landete mutmaßlich über fingierte Barabflüsse und die zuvor unterzeichneten Blankobelege im persönlichen Einflussbereich der Geschäftsführung.

Den Beschäftigten wurden darüber hinaus keine Lohnzettel ausgehändigt, was eine Überprüfung der tatsächlichen Lohnverrechnung verhinderte und den Betrug zusätzlich verschleierte.

Der ermittelte Steuerschaden beläuft sich auf rund 2,2 Millionen Euro. Die Ermittlungsergebnisse wurden der zuständigen Justizbehörde angezeigt. Dort wird nun über die Anklageerhebung in diesem Finanzstrafverfahren entschieden.

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Steuerfahndung sicherte im 1. Halbjahr 17,7 Millionen Euro

83 Fälle abgeschlossen, 78 Konten geöffnet, 50 TB Daten beschlagnahmt

Im ersten Halbjahr 2024 schlossen die 12 Fahndungsteams der Steuerfahndung im Amt für Betrugsbekämpfung 83 Fälle erfolgreich ab und erzielten damit Steuernachzahlungen von 17,7 Mio. Euro. Den Steuerhinterziehern drohen zusätzlich Strafen bis zum doppelten Betrag, der hinterzogen wurde. Dies ergibt ein Gesamtvolumen von mehr als 35 Mio. Euro und mitunter auch Haftstrafen. Durch das Umsatzsteuer-Betrugsbekämpfungs-Competence-Center (USt-BBCC) erfolgten in 135 Fällen Risikoanalysen und Bewertungen zu Umsatzsteuerkarussell-Betrugsszenarien.

Von Jänner bis Juni 2024 führten die 159 Fahnderinnen und Fahnder 56 Hausdurchsuchungen mit insgesamt 329 Einsatzkräften sowie 78 Kontoöffnungen durch. Bei den Hausdurchsuchungen wurden mehr als 50 TB an IT-Daten sichergestellt, was eine Verdoppelung im Vergleich zum selben Zeitraum des Vorjahres darstellt.


Schwarzerlöse im Rotlichtmilieu

Nach einer Verdachtsmeldung der Polizei, die bei Kontrollen im Rotlichtmilieu eine sechsstellige Bargeldsumme sicherstellte, leitete die Steuerfahndung entsprechende Prüfungs- und Ermittlungsschritte ein. Die Ermittlungen ergaben einerseits, dass laut den Steuerakten seit über zwanzig Jahren größtenteils weder Einkünfte offen gelegt
noch Umsätze erklärt wurden. Andererseits wurde ermittelt, dass der Großteil dieses Geldes vermutlich aus der Betreibung von nicht gemeldeter Prostitution sowie aus der Vermietung von Zimmern stammt. Die Anbahnung und Abwicklung lief sowohl in einem Nachtlokal als auch in den untervermieteten Zimmern ab.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Nachtlokals waren zudem über eine Online-Plattform buchbar. Da die Beschuldigten unglaubwürdige Angaben machten und verpflichtende Aufzeichnungen zurückhielten, waren Hausdurchsuchungen erforderlich, um die wahren Umsätze zu ermitteln. Diese Durchsuchungen führten zur Sicherstellung zahlreicher Beweismittel, die derzeit ausgewertet werden.

Grenzüberschreitender Umsatzsteuerbetrug

In einem spezifischen Fall mithilfe eines grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrugssystems nutzte ein Netzwerk, das hauptsächlich mit Mobiltelefonen handelte, die Nichtabführung von Umsatzsteuer, um die Kosten der Waren künstlich zu senken. Um die Herkunft der dadurch erzielten Gelder zu verschleiern, verabredete der Hauptbeschuldigte mit mehreren Komplizen, ihm seinen Anteil in bar über mehrere Tranchen mittels Paketsendungen zuzustellen.

Im Jahr 2023 wurden gemäß dieser Absprache mindestens 28 Pakete mit jeweils über 230.000 Euro bar an den Beschuldigten versendet. Die Komplizen waren sich dabei bewusst, dass das Geld aus illegalen Aktivitäten stammte, und zielten darauf ab, dessen Herkunft zu verbergen und sich eine dauerhafte und lukrative Einnahmequelle zu sichern. Die Pakete wurden im Osten Österreichs aufgegeben, wobei eines im Sommer 2023 von den österreichischen Finanzbehörden beschlagnahmt wurde. In die EU-weiten Ermittlungen sind 19 Mitgliedsstaaten involviert, und der ermittelte Gesamtschaden beläuft
sich auf über 50 Mio. Euro.

Schwarzrechnungen und Kickbackzahlungen im Immobilienbereich

Im Immobiliensektor Ostösterreichs deckte die Steuerfahndung ein System auf, bei dem alte Wohnhäuser umgebaut und als einzelne Wohnungen verkauft wurden. Für jedes einzelne Objekt wurde eine eigene Errichtungsgesellschaft in Form einer GmbH gegründet. Nach jedem Verkauf wurden die zugehörigen GmbHs liquidiert und aus dem Firmenbuch gelöscht. Bei Prüfungen dieser Gesellschaften entdeckten die Ermittler Eingangsrechnungen von bescheidmäßig festgestellten Scheinunternehmen in Höhe von insgesamt mehr als 6 Mio. Euro.

Kontrollmitteilungen bezüglich Kapitalabflüssen auf den Konten der Hauptverdächtigen deuteten darauf hin, dass nach Überweisungen von Rechnungsbeträgen, die von Scheinfirmen an die Errichtungsgesellschaften gestellt wurden, sogenannte „Kickback“-Zahlungen erfolgten, die anschließend bar abgehoben wurden. Für einen der Beschuldigten wurden in diesem Zusammenhang von 2015 bis 2022 Überweisungen in Höhe von 1.225.344 Euro sowie Barabhebungen von 461.000 Euro registriert.

Steuerhinterziehung im Baugewerbe

Ein auf Bauprojekte spezialisiertes Unternehmen steht im Verdacht, in Verbindung mit Auftraggebern erhebliche „Schwarzerlöse“ aus der Errichtung verschiedener Bauprojekte generiert zu haben. Das festgestellte Steuerhinterziehungsschema umfasste mehrere Aspekte: Zahlungen für geleistete Bauarbeiten wurden teilweise nicht fakturiert und die eingegangenen Gelder nicht vollständig in der Buchhaltung erfasst. Zudem wurden Teile der Lohnzahlungen nicht in den Lohnkonten der Beschäftigten oder in der Unternehmensbuchhaltung verbucht, was zu falschen monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen und dementsprechend fehlenden Abführungen der Sozialversicherungsbeiträge führte.

Der daraus resultierende Gesamtschaden beläuft sich auf nahezu 3,5 Mio. Euro. Im Rahmen der Ermittlungen führte die Steuerfahndung acht Hausdurchsuchungen und sieben Kontoeröffnungen bei vier verschiedenen Banken durch und nahm insgesamt 109 Befragungen vor, davon etwa 100 an aufeinanderfolgenden Tagen. Die Fahndungsmaßnahmen wurden durch
Prüfungen gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG ergänzt, wobei die Ermittler Unterstützung vom Finanzamt für Großbetriebe sowie vom Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge erhielten. Die Beschuldigten erwarten Gerichtsverfahren.

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Engpässe bei Registrierkassen


War die kurze Vorlaufzeit beabsichtigt,

um kräftig abkassieren zu können?

Im Sommer dieses  Jahres wurden Österreichs Unternehmer(innen) quasi unter den
Generalverdacht gestellt,  Steuerbetrüger(innen) zu sein.   Unter dem Titel „Betrugs-
bekämpfung“  wurde die Registrierkassenpflicht eingeführt,  mit der an die 1,9 Mrd €
„verdient“  werden soll.
Die Registrierkassenpflicht trifft alle Unternehmen, die mehr als € 7.500,– Barumsätze
(inkl.  Bankomat- oder Kreditkartenzahlung) tätigen.   Ausnahme  ist  die Kalte-Hände-
Regelung.   Darunter versteht man Umsätze im Freien,  die eine Jahresumsatzgrenze
von € 30.000,– nicht überschreiten.
Der  Beginn  der  Registrierkassenpflicht  ist der  1. Jänner 2016 – und damit beginnt das
Dilemma.  Bei den von der Finanz geforderten Registrierkassen handelt es sich nämlich
nicht um jene Kassen im herkömmlichen Sinn. Denn ab 1. Jänner 2017 sind Registrier-
kassen  mit  einer  technischen  Sicherheitseinrichtung  zu  versehen und dass,  obwohl
derzeit  (Stand 1. Oktober 2015)  noch  keine gesicherten Informationen,  wie die diese
Sicherungseinrichtung aussehen soll, vorhanden sind.
Steuerberater  und  Wirtschaftstreuhänder  empfehlen ihren Klienten,  sich bei Anschaff-
ung einer Registrierkasse eine Händlerbestätigung ausstellen zu lassen, in der bestätigt
wird,  dass die Kasse auch den Anforderungen ab dem 1. Jänner 2017 entspricht.
Aber sei wie es sei, wir haben uns auf die Suche nach Registrierkassen gemacht, welche
die  gesetzlichen Anforderungen der Finanz,  im Hinblick auf den 1. Jänner 2017 erfüllen.
Zwar  finden  sich  auf  der  Webseite der WKO zahlreiche Angebote für Registrierkassen,
jedoch  handelt  es  sich  teilweise  um  völlig  unbekannte  oder  Hinterhof-Firmen, die in
irgendwelchen  Wohnblocks  logieren.   Diese  Firma  wollen  (oder können)  auch  keine
Händlerbestätigungen ausstellen.
Die  WKO  teilte  uns gegenüber mit,  dass es sich bei den Einträgen auf ihrer Webseite
um  keine  Empfehlungen  handelt  und  auch keine Gewährleistung auf Richtigkeit ge-
geben werden kann, da sich diese Firmen selbst eintragen.   Bekanntere Unternehmen
bieten  großteils  reine  Softwarelösungen  (Einträge via App, Tablet etc.) an.   Von einer
derartigen Lösung wurde uns aber von Spezialisten abgeraten, da einerseits die Hand-
habung  umständlich  ist  und  andererseits  die  Daten in irgendwelchen Clouds lagern
und daher ein unberechtigter Zugriff nicht ausgeschlossen werden kann.
Trotz  umfangreicher Recherchen gelang  es  uns  nur einen  (!1)  namhaften  Anbieter in
Wien  ausfindig  zu machen,  der eine physische Registrierkasse anbietet und auch eine
Garantie  (Händlerbestätigung)  abgibt,  dass  diese  den  Anforderungen  der Finanz ab
dem  01. Jänner 2017  entspricht.   Allerdings  kündigt  dieser schon massive Liefereng-
pässe an.
Mit diesen Tatsachen konfrontierten wir einen Pressesprecher des Bundesministeriums
für  Finanzen.   Dem  waren die  Probleme natürlich gar nicht bekannt und verwies auf
die  (Anm. d. Red. „unsichere“)  Verwendung  einer  App.   Wie  wenig  man im BMF in-
formiert  ist  beweist auch die Tatsache,  dass man dort die Kosten für die Anschaffung
bzw.  Umrüstung einer  „einfachen“  Registrierkasse mit entsprechendem Sicherheits-
system mit  400,- bis 1.000,-  Euro offeriert.   Wir haben recherchiert, dass eine solche
„einfache“  (gesetzeskonforme)  Kasse – ohne Umrüstung – erst bei  1.200,-  Euro be-
ginnt.  Nach oben sind natürlich (fast) keine Grenzen gesetzt.
Auf  die  Frage  warum  es seitens der Finanz keine Liste gäbe,  in der rechtskonforme
Registrierkassen  angeführt  werden,  erhielten wir die Antwort, dass das Finanzminis-
terium  keine Reklame machen wolle.   Das erstaunt uns, da es beispielsweise für die
steuerliche  Abschreibung  von Klein-Lkw sehr wohl eine Liste der Finanz gibt,  in der
Marken und Typen angeführt werden.
Jedenfalls  erscheint  es  uns,  als ob hier seitens der Finanz  Nägel ohne Köpfe gemacht
wurden.    Denn  einem  derartiges   Monsterprojekt  (es  müssen  tausende  Betriebe  mit
Registrierkassen nachrüsten)  lediglich eine Vorlaufzeit von einem halben Jahr zu geben,
ist  in  der Tat erstaunlich.   Es werden unzählige Unternehmen  (auf Grund von Liefereng-
pässen)  gar nicht in der  Lage sein,  ab 1. Jänner 2016 den gesetzlichen Bestimmungen
der Finanz nachzukommen.
Wir schließen es auch nicht aus, dass diese extrem kurze Vorlaufzeit beabsichtigt war,
um kräftig abkassieren zu können. Dies folgern wir aus folgenden Zeilen auf der Web-
seite des BMF:
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2015-11-09

Wenn Politiker Werbung machen


Sonntagsausgabe

Normalerweise geben Tageszeitungen in ihrer Sonntagsausgabe nicht viel her. Ausser gute
Ratschläge zum Abnehmen, Potenzsteigerung, Berichterstattung über Verkehrsunfälle und
Wochenendeinbrüche, ist am Sonntag nichts aussergewöhnliches zu lesen.

Da schaut es in der heutigen Sonntagsausgabe der Kronen-Zeitung etwas anders aus. Zwar
sind es Artikel in Form bezahlter Werbung, die  Leser(innen) zum Lachen verleiten könnten,

wenn es nicht so traurig wäre.

Rattengift in Zigaretten

In unserem Beitrag „Schmuggeltschick“ haben wir schon darüber berichtet, dass der Finanz-
staatssekretär  Reinhold Lopatka den Leuten glaubhaft  machen will, dass geschmuggelte
Zigaretten unter anderem Rattengift enthalten.


(Fotoquelle: Krone Zeitung  vom 30.Mai 2010)

Sind heimische Zigaretten gesund?

Lopatka lässt es nicht darauf beruhen mitzuteilen, dass es gesetzlich verboten ist Ziga-
retten zu schmuggeln oder derartige Ware anzukaufen. Da lässt er sich lieber mit dem
General-Manager der JTI ablichten und garantiert für die Originalqualität heimischer
Tabakware.

Bei dieser indirekten Werbung für Zigaretten dürfte Lopatka doch tatsächlich das Tabak-
werbeverbot
übersehen haben. Auf der ganzen Werbeseite befindet sich nämlich kein

Warnhinweis über die Gesundheitsschädlichkeit des Tabakkonsums.

Das Gesetz sieht nämlich einen deutlich lesbaren Hinweis vor. Wenn Kinder und Jugend-

liche diese entgeltliche Einschaltung lesen, könnten sie direkt zum Schluß kommen, dass
der Genuss heimischer Zigaretten nicht gesundheitschädlich sei, da in diesen ja kein Ratten-
gift enhalten ist.

Wie dumm darf der Steuerzahler sein?

Aber auch der Chef von Lopatka, Finanzminister Josef Pröll kann es. In seiner Kampagne
gegen Steuerbetrug meint er, wer Steuern bezahlt, darf nicht der Dumme sein.


(Fotoquelle: Krone Zeitung vom 30.Mai 2010)

Was wir allerdings nicht ganz verstanden haben, ob diese Kampagne nur heimische Betrü-

ger betrifft und ausländische EU-Staaten davon ausgenommen sind? Denn anders ist es
nicht zu erklären, dass Pröll auf Kosten der österreichischen Steuerzahler, Griechenland in
den kommenden drei Jahren bis zu 2,3 Mrd. Euro zur Verfügung stellt und weitere Kredit-
haftungen bis zu 15 Mrd. Euro übernimmt.

Geld statt rechtliche Konsequenzen für Betrüger

Der Pleitestaat Griechenland ist nämlich nicht unverschuldet in Not geraten. Korruption und
Steuerhinterziehung waren dort an der Tagesordnung.  Ferner wurden der EU vorsätzlich
gefälschte Bilanzen vorgelegt, um diese Umstände zu verschleiern.

Da ist es doch erstaunlich, dass der österreichische Steuerzahler den Griechen aus der
Patsche helfen muss und sich dabei nicht dumm fühlen soll.

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2010-05-30
  

Inhalts-Ende

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