Steuerfahndung sicherte im 1. Halbjahr 17,7 Millionen Euro

83 Fälle abgeschlossen, 78 Konten geöffnet, 50 TB Daten beschlagnahmt

Im ersten Halbjahr 2024 schlossen die 12 Fahndungsteams der Steuerfahndung im Amt für Betrugsbekämpfung 83 Fälle erfolgreich ab und erzielten damit Steuernachzahlungen von 17,7 Mio. Euro. Den Steuerhinterziehern drohen zusätzlich Strafen bis zum doppelten Betrag, der hinterzogen wurde. Dies ergibt ein Gesamtvolumen von mehr als 35 Mio. Euro und mitunter auch Haftstrafen. Durch das Umsatzsteuer-Betrugsbekämpfungs-Competence-Center (USt-BBCC) erfolgten in 135 Fällen Risikoanalysen und Bewertungen zu Umsatzsteuerkarussell-Betrugsszenarien.

Von Jänner bis Juni 2024 führten die 159 Fahnderinnen und Fahnder 56 Hausdurchsuchungen mit insgesamt 329 Einsatzkräften sowie 78 Kontoöffnungen durch. Bei den Hausdurchsuchungen wurden mehr als 50 TB an IT-Daten sichergestellt, was eine Verdoppelung im Vergleich zum selben Zeitraum des Vorjahres darstellt.


Schwarzerlöse im Rotlichtmilieu

Nach einer Verdachtsmeldung der Polizei, die bei Kontrollen im Rotlichtmilieu eine sechsstellige Bargeldsumme sicherstellte, leitete die Steuerfahndung entsprechende Prüfungs- und Ermittlungsschritte ein. Die Ermittlungen ergaben einerseits, dass laut den Steuerakten seit über zwanzig Jahren größtenteils weder Einkünfte offen gelegt
noch Umsätze erklärt wurden. Andererseits wurde ermittelt, dass der Großteil dieses Geldes vermutlich aus der Betreibung von nicht gemeldeter Prostitution sowie aus der Vermietung von Zimmern stammt. Die Anbahnung und Abwicklung lief sowohl in einem Nachtlokal als auch in den untervermieteten Zimmern ab.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Nachtlokals waren zudem über eine Online-Plattform buchbar. Da die Beschuldigten unglaubwürdige Angaben machten und verpflichtende Aufzeichnungen zurückhielten, waren Hausdurchsuchungen erforderlich, um die wahren Umsätze zu ermitteln. Diese Durchsuchungen führten zur Sicherstellung zahlreicher Beweismittel, die derzeit ausgewertet werden.

Grenzüberschreitender Umsatzsteuerbetrug

In einem spezifischen Fall mithilfe eines grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrugssystems nutzte ein Netzwerk, das hauptsächlich mit Mobiltelefonen handelte, die Nichtabführung von Umsatzsteuer, um die Kosten der Waren künstlich zu senken. Um die Herkunft der dadurch erzielten Gelder zu verschleiern, verabredete der Hauptbeschuldigte mit mehreren Komplizen, ihm seinen Anteil in bar über mehrere Tranchen mittels Paketsendungen zuzustellen.

Im Jahr 2023 wurden gemäß dieser Absprache mindestens 28 Pakete mit jeweils über 230.000 Euro bar an den Beschuldigten versendet. Die Komplizen waren sich dabei bewusst, dass das Geld aus illegalen Aktivitäten stammte, und zielten darauf ab, dessen Herkunft zu verbergen und sich eine dauerhafte und lukrative Einnahmequelle zu sichern. Die Pakete wurden im Osten Österreichs aufgegeben, wobei eines im Sommer 2023 von den österreichischen Finanzbehörden beschlagnahmt wurde. In die EU-weiten Ermittlungen sind 19 Mitgliedsstaaten involviert, und der ermittelte Gesamtschaden beläuft
sich auf über 50 Mio. Euro.

Schwarzrechnungen und Kickbackzahlungen im Immobilienbereich

Im Immobiliensektor Ostösterreichs deckte die Steuerfahndung ein System auf, bei dem alte Wohnhäuser umgebaut und als einzelne Wohnungen verkauft wurden. Für jedes einzelne Objekt wurde eine eigene Errichtungsgesellschaft in Form einer GmbH gegründet. Nach jedem Verkauf wurden die zugehörigen GmbHs liquidiert und aus dem Firmenbuch gelöscht. Bei Prüfungen dieser Gesellschaften entdeckten die Ermittler Eingangsrechnungen von bescheidmäßig festgestellten Scheinunternehmen in Höhe von insgesamt mehr als 6 Mio. Euro.

Kontrollmitteilungen bezüglich Kapitalabflüssen auf den Konten der Hauptverdächtigen deuteten darauf hin, dass nach Überweisungen von Rechnungsbeträgen, die von Scheinfirmen an die Errichtungsgesellschaften gestellt wurden, sogenannte „Kickback“-Zahlungen erfolgten, die anschließend bar abgehoben wurden. Für einen der Beschuldigten wurden in diesem Zusammenhang von 2015 bis 2022 Überweisungen in Höhe von 1.225.344 Euro sowie Barabhebungen von 461.000 Euro registriert.

Steuerhinterziehung im Baugewerbe

Ein auf Bauprojekte spezialisiertes Unternehmen steht im Verdacht, in Verbindung mit Auftraggebern erhebliche „Schwarzerlöse“ aus der Errichtung verschiedener Bauprojekte generiert zu haben. Das festgestellte Steuerhinterziehungsschema umfasste mehrere Aspekte: Zahlungen für geleistete Bauarbeiten wurden teilweise nicht fakturiert und die eingegangenen Gelder nicht vollständig in der Buchhaltung erfasst. Zudem wurden Teile der Lohnzahlungen nicht in den Lohnkonten der Beschäftigten oder in der Unternehmensbuchhaltung verbucht, was zu falschen monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen und dementsprechend fehlenden Abführungen der Sozialversicherungsbeiträge führte.

Der daraus resultierende Gesamtschaden beläuft sich auf nahezu 3,5 Mio. Euro. Im Rahmen der Ermittlungen führte die Steuerfahndung acht Hausdurchsuchungen und sieben Kontoeröffnungen bei vier verschiedenen Banken durch und nahm insgesamt 109 Befragungen vor, davon etwa 100 an aufeinanderfolgenden Tagen. Die Fahndungsmaßnahmen wurden durch
Prüfungen gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG ergänzt, wobei die Ermittler Unterstützung vom Finanzamt für Großbetriebe sowie vom Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge erhielten. Die Beschuldigten erwarten Gerichtsverfahren.

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Engpässe bei Registrierkassen


War die kurze Vorlaufzeit beabsichtigt,

um kräftig abkassieren zu können?

Im Sommer dieses  Jahres wurden Österreichs Unternehmer(innen) quasi unter den
Generalverdacht gestellt,  Steuerbetrüger(innen) zu sein.   Unter dem Titel „Betrugs-
bekämpfung“  wurde die Registrierkassenpflicht eingeführt,  mit der an die 1,9 Mrd €
„verdient“  werden soll.
Die Registrierkassenpflicht trifft alle Unternehmen, die mehr als € 7.500,– Barumsätze
(inkl.  Bankomat- oder Kreditkartenzahlung) tätigen.   Ausnahme  ist  die Kalte-Hände-
Regelung.   Darunter versteht man Umsätze im Freien,  die eine Jahresumsatzgrenze
von € 30.000,– nicht überschreiten.
Der  Beginn  der  Registrierkassenpflicht  ist der  1. Jänner 2016 – und damit beginnt das
Dilemma.  Bei den von der Finanz geforderten Registrierkassen handelt es sich nämlich
nicht um jene Kassen im herkömmlichen Sinn. Denn ab 1. Jänner 2017 sind Registrier-
kassen  mit  einer  technischen  Sicherheitseinrichtung  zu  versehen und dass,  obwohl
derzeit  (Stand 1. Oktober 2015)  noch  keine gesicherten Informationen,  wie die diese
Sicherungseinrichtung aussehen soll, vorhanden sind.
Steuerberater  und  Wirtschaftstreuhänder  empfehlen ihren Klienten,  sich bei Anschaff-
ung einer Registrierkasse eine Händlerbestätigung ausstellen zu lassen, in der bestätigt
wird,  dass die Kasse auch den Anforderungen ab dem 1. Jänner 2017 entspricht.
Aber sei wie es sei, wir haben uns auf die Suche nach Registrierkassen gemacht, welche
die  gesetzlichen Anforderungen der Finanz,  im Hinblick auf den 1. Jänner 2017 erfüllen.
Zwar  finden  sich  auf  der  Webseite der WKO zahlreiche Angebote für Registrierkassen,
jedoch  handelt  es  sich  teilweise  um  völlig  unbekannte  oder  Hinterhof-Firmen, die in
irgendwelchen  Wohnblocks  logieren.   Diese  Firma  wollen  (oder können)  auch  keine
Händlerbestätigungen ausstellen.
Die  WKO  teilte  uns gegenüber mit,  dass es sich bei den Einträgen auf ihrer Webseite
um  keine  Empfehlungen  handelt  und  auch keine Gewährleistung auf Richtigkeit ge-
geben werden kann, da sich diese Firmen selbst eintragen.   Bekanntere Unternehmen
bieten  großteils  reine  Softwarelösungen  (Einträge via App, Tablet etc.) an.   Von einer
derartigen Lösung wurde uns aber von Spezialisten abgeraten, da einerseits die Hand-
habung  umständlich  ist  und  andererseits  die  Daten in irgendwelchen Clouds lagern
und daher ein unberechtigter Zugriff nicht ausgeschlossen werden kann.
Trotz  umfangreicher Recherchen gelang  es  uns  nur einen  (!1)  namhaften  Anbieter in
Wien  ausfindig  zu machen,  der eine physische Registrierkasse anbietet und auch eine
Garantie  (Händlerbestätigung)  abgibt,  dass  diese  den  Anforderungen  der Finanz ab
dem  01. Jänner 2017  entspricht.   Allerdings  kündigt  dieser schon massive Liefereng-
pässe an.
Mit diesen Tatsachen konfrontierten wir einen Pressesprecher des Bundesministeriums
für  Finanzen.   Dem  waren die  Probleme natürlich gar nicht bekannt und verwies auf
die  (Anm. d. Red. „unsichere“)  Verwendung  einer  App.   Wie  wenig  man im BMF in-
formiert  ist  beweist auch die Tatsache,  dass man dort die Kosten für die Anschaffung
bzw.  Umrüstung einer  „einfachen“  Registrierkasse mit entsprechendem Sicherheits-
system mit  400,- bis 1.000,-  Euro offeriert.   Wir haben recherchiert, dass eine solche
„einfache“  (gesetzeskonforme)  Kasse – ohne Umrüstung – erst bei  1.200,-  Euro be-
ginnt.  Nach oben sind natürlich (fast) keine Grenzen gesetzt.
Auf  die  Frage  warum  es seitens der Finanz keine Liste gäbe,  in der rechtskonforme
Registrierkassen  angeführt  werden,  erhielten wir die Antwort, dass das Finanzminis-
terium  keine Reklame machen wolle.   Das erstaunt uns, da es beispielsweise für die
steuerliche  Abschreibung  von Klein-Lkw sehr wohl eine Liste der Finanz gibt,  in der
Marken und Typen angeführt werden.
Jedenfalls  erscheint  es  uns,  als ob hier seitens der Finanz  Nägel ohne Köpfe gemacht
wurden.    Denn  einem  derartiges   Monsterprojekt  (es  müssen  tausende  Betriebe  mit
Registrierkassen nachrüsten)  lediglich eine Vorlaufzeit von einem halben Jahr zu geben,
ist  in  der Tat erstaunlich.   Es werden unzählige Unternehmen  (auf Grund von Liefereng-
pässen)  gar nicht in der  Lage sein,  ab 1. Jänner 2016 den gesetzlichen Bestimmungen
der Finanz nachzukommen.
Wir schließen es auch nicht aus, dass diese extrem kurze Vorlaufzeit beabsichtigt war,
um kräftig abkassieren zu können. Dies folgern wir aus folgenden Zeilen auf der Web-
seite des BMF:
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2015-11-09

Wenn Politiker Werbung machen


Sonntagsausgabe

Normalerweise geben Tageszeitungen in ihrer Sonntagsausgabe nicht viel her. Ausser gute
Ratschläge zum Abnehmen, Potenzsteigerung, Berichterstattung über Verkehrsunfälle und
Wochenendeinbrüche, ist am Sonntag nichts aussergewöhnliches zu lesen.

Da schaut es in der heutigen Sonntagsausgabe der Kronen-Zeitung etwas anders aus. Zwar
sind es Artikel in Form bezahlter Werbung, die  Leser(innen) zum Lachen verleiten könnten,

wenn es nicht so traurig wäre.

Rattengift in Zigaretten

In unserem Beitrag „Schmuggeltschick“ haben wir schon darüber berichtet, dass der Finanz-
staatssekretär  Reinhold Lopatka den Leuten glaubhaft  machen will, dass geschmuggelte
Zigaretten unter anderem Rattengift enthalten.


(Fotoquelle: Krone Zeitung  vom 30.Mai 2010)

Sind heimische Zigaretten gesund?

Lopatka lässt es nicht darauf beruhen mitzuteilen, dass es gesetzlich verboten ist Ziga-
retten zu schmuggeln oder derartige Ware anzukaufen. Da lässt er sich lieber mit dem
General-Manager der JTI ablichten und garantiert für die Originalqualität heimischer
Tabakware.

Bei dieser indirekten Werbung für Zigaretten dürfte Lopatka doch tatsächlich das Tabak-
werbeverbot
übersehen haben. Auf der ganzen Werbeseite befindet sich nämlich kein

Warnhinweis über die Gesundheitsschädlichkeit des Tabakkonsums.

Das Gesetz sieht nämlich einen deutlich lesbaren Hinweis vor. Wenn Kinder und Jugend-

liche diese entgeltliche Einschaltung lesen, könnten sie direkt zum Schluß kommen, dass
der Genuss heimischer Zigaretten nicht gesundheitschädlich sei, da in diesen ja kein Ratten-
gift enhalten ist.

Wie dumm darf der Steuerzahler sein?

Aber auch der Chef von Lopatka, Finanzminister Josef Pröll kann es. In seiner Kampagne
gegen Steuerbetrug meint er, wer Steuern bezahlt, darf nicht der Dumme sein.


(Fotoquelle: Krone Zeitung vom 30.Mai 2010)

Was wir allerdings nicht ganz verstanden haben, ob diese Kampagne nur heimische Betrü-

ger betrifft und ausländische EU-Staaten davon ausgenommen sind? Denn anders ist es
nicht zu erklären, dass Pröll auf Kosten der österreichischen Steuerzahler, Griechenland in
den kommenden drei Jahren bis zu 2,3 Mrd. Euro zur Verfügung stellt und weitere Kredit-
haftungen bis zu 15 Mrd. Euro übernimmt.

Geld statt rechtliche Konsequenzen für Betrüger

Der Pleitestaat Griechenland ist nämlich nicht unverschuldet in Not geraten. Korruption und
Steuerhinterziehung waren dort an der Tagesordnung.  Ferner wurden der EU vorsätzlich
gefälschte Bilanzen vorgelegt, um diese Umstände zu verschleiern.

Da ist es doch erstaunlich, dass der österreichische Steuerzahler den Griechen aus der
Patsche helfen muss und sich dabei nicht dumm fühlen soll.

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2010-05-30
  

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