Engpässe bei Registrierkassen


War die kurze Vorlaufzeit beabsichtigt,

um kräftig abkassieren zu können?

Im Sommer dieses  Jahres wurden Österreichs Unternehmer(innen) quasi unter den
Generalverdacht gestellt,  Steuerbetrüger(innen) zu sein.   Unter dem Titel „Betrugs-
bekämpfung“  wurde die Registrierkassenpflicht eingeführt,  mit der an die 1,9 Mrd €
„verdient“  werden soll.
Die Registrierkassenpflicht trifft alle Unternehmen, die mehr als € 7.500,– Barumsätze
(inkl.  Bankomat- oder Kreditkartenzahlung) tätigen.   Ausnahme  ist  die Kalte-Hände-
Regelung.   Darunter versteht man Umsätze im Freien,  die eine Jahresumsatzgrenze
von € 30.000,– nicht überschreiten.
Der  Beginn  der  Registrierkassenpflicht  ist der  1. Jänner 2016 – und damit beginnt das
Dilemma.  Bei den von der Finanz geforderten Registrierkassen handelt es sich nämlich
nicht um jene Kassen im herkömmlichen Sinn. Denn ab 1. Jänner 2017 sind Registrier-
kassen  mit  einer  technischen  Sicherheitseinrichtung  zu  versehen und dass,  obwohl
derzeit  (Stand 1. Oktober 2015)  noch  keine gesicherten Informationen,  wie die diese
Sicherungseinrichtung aussehen soll, vorhanden sind.
Steuerberater  und  Wirtschaftstreuhänder  empfehlen ihren Klienten,  sich bei Anschaff-
ung einer Registrierkasse eine Händlerbestätigung ausstellen zu lassen, in der bestätigt
wird,  dass die Kasse auch den Anforderungen ab dem 1. Jänner 2017 entspricht.
Aber sei wie es sei, wir haben uns auf die Suche nach Registrierkassen gemacht, welche
die  gesetzlichen Anforderungen der Finanz,  im Hinblick auf den 1. Jänner 2017 erfüllen.
Zwar  finden  sich  auf  der  Webseite der WKO zahlreiche Angebote für Registrierkassen,
jedoch  handelt  es  sich  teilweise  um  völlig  unbekannte  oder  Hinterhof-Firmen, die in
irgendwelchen  Wohnblocks  logieren.   Diese  Firma  wollen  (oder können)  auch  keine
Händlerbestätigungen ausstellen.
Die  WKO  teilte  uns gegenüber mit,  dass es sich bei den Einträgen auf ihrer Webseite
um  keine  Empfehlungen  handelt  und  auch keine Gewährleistung auf Richtigkeit ge-
geben werden kann, da sich diese Firmen selbst eintragen.   Bekanntere Unternehmen
bieten  großteils  reine  Softwarelösungen  (Einträge via App, Tablet etc.) an.   Von einer
derartigen Lösung wurde uns aber von Spezialisten abgeraten, da einerseits die Hand-
habung  umständlich  ist  und  andererseits  die  Daten in irgendwelchen Clouds lagern
und daher ein unberechtigter Zugriff nicht ausgeschlossen werden kann.
Trotz  umfangreicher Recherchen gelang  es  uns  nur einen  (!1)  namhaften  Anbieter in
Wien  ausfindig  zu machen,  der eine physische Registrierkasse anbietet und auch eine
Garantie  (Händlerbestätigung)  abgibt,  dass  diese  den  Anforderungen  der Finanz ab
dem  01. Jänner 2017  entspricht.   Allerdings  kündigt  dieser schon massive Liefereng-
pässe an.
Mit diesen Tatsachen konfrontierten wir einen Pressesprecher des Bundesministeriums
für  Finanzen.   Dem  waren die  Probleme natürlich gar nicht bekannt und verwies auf
die  (Anm. d. Red. „unsichere“)  Verwendung  einer  App.   Wie  wenig  man im BMF in-
formiert  ist  beweist auch die Tatsache,  dass man dort die Kosten für die Anschaffung
bzw.  Umrüstung einer  „einfachen“  Registrierkasse mit entsprechendem Sicherheits-
system mit  400,- bis 1.000,-  Euro offeriert.   Wir haben recherchiert, dass eine solche
„einfache“  (gesetzeskonforme)  Kasse – ohne Umrüstung – erst bei  1.200,-  Euro be-
ginnt.  Nach oben sind natürlich (fast) keine Grenzen gesetzt.
Auf  die  Frage  warum  es seitens der Finanz keine Liste gäbe,  in der rechtskonforme
Registrierkassen  angeführt  werden,  erhielten wir die Antwort, dass das Finanzminis-
terium  keine Reklame machen wolle.   Das erstaunt uns, da es beispielsweise für die
steuerliche  Abschreibung  von Klein-Lkw sehr wohl eine Liste der Finanz gibt,  in der
Marken und Typen angeführt werden.
Jedenfalls  erscheint  es  uns,  als ob hier seitens der Finanz  Nägel ohne Köpfe gemacht
wurden.    Denn  einem  derartiges   Monsterprojekt  (es  müssen  tausende  Betriebe  mit
Registrierkassen nachrüsten)  lediglich eine Vorlaufzeit von einem halben Jahr zu geben,
ist  in  der Tat erstaunlich.   Es werden unzählige Unternehmen  (auf Grund von Liefereng-
pässen)  gar nicht in der  Lage sein,  ab 1. Jänner 2016 den gesetzlichen Bestimmungen
der Finanz nachzukommen.
Wir schließen es auch nicht aus, dass diese extrem kurze Vorlaufzeit beabsichtigt war,
um kräftig abkassieren zu können. Dies folgern wir aus folgenden Zeilen auf der Web-
seite des BMF:
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2015-11-09