Ungültige Mautkontrollen


Der Beitrag „Gefährliche Mautkontrolle TEIL2“ 

wird aus aktuellem Anlass verschoben

Bezüglich unseres Beitrags „Gefährliche Mautkontrolle“  hat die Asfinag zu dem Vorfall  per
Mail Stellung genommen.  Diese zum Teil in sich widersprüchliche und höchst erstaunliche
Stellungsnahme werden  wir zum Wochende,  mit einem  dementsprechenden Beitrag  ver-
öffentlichen.

Allerdings wollen wir unseren Leser(innen) einen Satz aus dem Asfinag-Mail, bezüglich des

Kontrollortes sofort zur Kenntnis bringen. Dieser lautet: „Dieser Mautkontrollplatz ist in der
Mautordnung  verankert.“  Das hat  natürlich  unsere  Neugier  erweckt  und wir  haben die
zitierte Mautordnung etwas genauer unter die Lupe genommen.


Screen: asfinag.at

Beamten-Fantasie

Als wir dies (rot unterstrichen) entdeckten waren wir höchst erstaunt. In dieser Mautordnung
werden ganze Ortschaften an Autobahnabschnitte zitiert, die nicht der Realität  entsprechen.
Kittsee liegt  definitiv nicht  an der A4  und Nickelsdorf  nicht an  der A6.  Zur Information des
Verkehrsministeriums und der Asfinag  veröffentlichen wir die anschliessende Straßenkarte.


Screen: Goggle Maps

Unter „A4-Nickelsdorf“ und „A6-Kittsee“ können sich nicht ausreichend informierte Beamte

des Verkehrsministeriums,  sowie Mitarbeiter  der Asfinag  ausführlich über  den Strecken-
verlauf  (inklusive Zu- und Abfahrten)  informieren.  Erstaunlich ist die Tatsache,  dass sich
die Asfinag  auf die  Mautordnung beruft  und offenbar  gar nicht in Kenntnis der von ihnen
zu kontrollierenden Streckenabschnitte ist.

Nicht gelesen oder des Lesens nicht mächtig

Damit wird auch offensichtlich, dass kein Asfinag-Mitarbeiter je diese Mautordnung durch-
gelesen hat und wenn ja, offenbar des sinnerfassenden Lesens nicht mächtig ist. Aber die
Spirale dreht  sich in  diesem Fall weiter.  Denn durch die Verbindung der Orte mit den fal-
schen Autobahnabschnitten,  sind alle durchgeführten  Mautkontrollen an den betroffenen
Abschnitten ungültig, wenn nicht sogar rechtswidrig.

Das könnte nun soweit führen, dass eingehobene Straf-Mautgebühren retourniert werden
müßten,  wenn es  ein Betroffener  darauf anlegt. Denn die durchgeführten Mautkontrollen
„A6 – Nickelsdorf“  und  „A4 – Kittsee“  sind ungültig,  da keine Verbindungen zwischen den
zitierten  Ortschaften und Autobahnabschnitten  existieren,  auch wenn  diese in  der Maut-
ordnung so  verankert sind.

 
Durch diesen Umstand  deckt sich nämlich der tatsächliche  Kontroll- und/oder Tatort  nicht
mit dem  in der Mautordnung  verankerten  Mautkontrollplatz.  Die Verkehrsministerin  wird
nicht sehr erfreut sein,  wenn sie von dieser Tatsache in Kenntnis gesetzt wird.

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2011-05-13
 

Die Kartenleger und die Kronen-Zeitung


Die Ombudsfrau kämpft

Nachfolgender Beitrag ist in der heutigen Kronen-Zeitung (Printausgabe) auf Seite 32
zu finden. Dort kämpft die Ombudsfrau, der auflagenstärksten Tageszeitung Österreichs,
Barbara Stöckl für das Recht der Krone-Leser(innen).
(Quelle: Kronen Zeitung (Print) vom 13.10.10)
Da griff eine junge Wienerin aus Liebeskummer zum Telefonhörer, um ausgerechnet die
von diversen TV-Kanälen bekannten Kartenleger um Rat zu fragen. Wie nicht anders zu
erwarten, waren außer Spesen nichts gewesen.
Jedenfalls erhielt die unglückliche Dame zwei Telefonrechnungen in schwindelnder Höhe.
Ombudsfrau   Barbara Stöckl intervenierte beim Telefonanbieter UPC und erreichte eine
zinsenfreie Stundung und Ratenzahlung der offenen Rechnung.

Aus Karten lesen ist Scharlatanerie

Aus dem oben abgebildeten Krone-Artikel geht auch einwandfrei hervor, dass keiner der
Kartenleser(innen)  der jungen Frau einen Rat erteilen  konnte.  Jeder normaldenkende
Mensch, der sich nicht gerade in einer Stresssituation  befindet weiß, dass niemand aus
Karten lesen kann.
Die einzige Ausnahme wäre das Lesen einer Straßenkarte um den richtigen Weg zu finden,
wobei sich diese Kunst seit der Erfindung des Navigation-Systems größtenteils von selbst
erledigt hat.

Konkurrenzdenken?

Was wir bei dem Krone-Beitrag so erstaunlich finden ist der Satz:  „Um ausgerechnet die
von diversen TV-Kanälen bekannten Kartenleger um Rat zu fragen.“ Wir haben uns
gefragt, warum sich die Krone nur  auf Kartenleger von diversen TV-Kanälen einschießt.
Die Antwort erhielten  wir in der selben  Krone-Ausgabe auf Seite 55. Im Anzeigeteil unter
den seriösen Rubriken „Beratung“ und „Information“, entdeckten wir folgende Inserate.
(Quelle: Kronen Zeitung (Print) vom 13.10.10)
Gibt es die wahren Kartenleger nur bei Krone-Inserenten?

Arbeitsplatzerhalt?

Aus dieser Gegebenheit stellen sich nun für uns zwei Fragen. Glaubt man bei der Kronen
Zeitung tatsächlich, dass nur Kartenleger aus diversen TV-Kanälen keinen Rat aus Karten
erteilen können  und diese  Gabe nur  Krone-Inserenten haben?  Oder dienen derartige
Einschaltungen zum Arbeitsplatzerhalt der Frau Barbara Stöckl?
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2010-10-13
 

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