Wie viel ist Dr. Pilz ein Menschenleben wert?


Ausufernde Kriminalität

Seit Öffnung der Ostgrenzen wird Österreich regelrecht mit Kriminalität aus den ehemaligen
Ostblockländern überschwemmt. Einbrüche und Raubüberfälle stehen an der Tagesordnung.
Auch vor Mord wurde nicht zurückgeschreckt, wie einige traurige Beispiele jüngst vergang-
ener Zeit bewiesen haben.

(Fotoquelle: www.bundesheer.at)
Sinnvolle Aufgabe des Bundesheeres: Schutz der österreichischen Grenzen

Bericht des Rechnungshofes

In dem heute veröffentlichten Rechnungshofbericht ist zu lesen, dass von Dez. 2007 bis April
2009 rund 12.000 Soldaten im  Assistenzeinsatz, im östlichen Grenzraum eingesetzt waren. In
diesem Zeitraum wurden  2.246 Mal sicherheitsrelevante Wahrnehmungen  getätigt und in
enger Abstimmung mit den Behörden entsprechende Maßnahmen gesetzt.
Die Polizei hat 307 Mal Unterstützung des Bundesheeres angefordert. 51 Mal wurden lebens-
rettende Maßnahmen durch die Soldaten gesetzt. Also gesamt gesehen eine recht positive
Bilanz, die durch den Assistenzeinsatz des Bundesheeres zu verzeichnen ist.
Sicherheit kostet Geld und so ist auch der Assistenzeinsatz des Bundesheeres nicht gratis.
Die Kosten für die Grenzsicherung beliefen sich von Dezember 2007 bis April 2009 auf
rund 29,3 Millionen Euro.
Fairerweise muss aber gesagt sein, um die genauen Kosten des Assistenzeinsatzes zu be-
rechnen, müsste man jene Summe abziehen, welche durch die Soldaten ohnehin verursacht
werden, auch wenn sie nicht an der Ostgrenze  Assistenz leisten. Dies wurde aber im
Bericht des Rechnungshofes  verabsäumt.

Präventivmassnahme gegen Verbrechen

Eines steht auf jeden Fall fest, dass durch den Assistenzeinsatz des Bundesheeres eine
Präventivmassnahme geschaffen wurde, die sicher das eine oder andere Menschenleben
gerettet hat. Sicherlich haben die Soldaten an der Ostgrenze auch dazu beigetragen, die
ausufernde Kriminalität etwas einzudämmen.

Pilz sieht ein Fiasko

Da vernehmen wir doch mit Erstaunen, was der Grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz von
sich gibt. „Der Assistenzeinsatz ist ein Fiasko, und das wahre Ausmaß noch schlimmer als
wir dachten“, meint der Sicherheitsexperte der Gutmenschenpartei in einer heutigen APA-
OTS Aussendung.
Was Pilz wohl damit meint. Sieht er es vielleicht als Fiasko, dass noch nicht mehr Menschen
durch raubende Ostblockbanden umgebracht worden sind, weil diese doch etwas Hemm-
ungen haben, wenn sie sich schwerbewaffneten Soldaten gegenüber sehen.

Sicht aus der sicheren Wiener Politiker-Wohnung

Auch weist er darauf hin, dass der Assistenzeinsatz seit der Schengen-Grenzöffnung nicht nur
verfassungswidrig, sondern auch völlig sinnlos ist.  Na ja, Pilz wird die Sinnlosigkeit  dieses
Einsatzes sicherlich von seiner schwer gesicherten Wiener Wohnung aus  beurteilen können.
 
Vielleicht sollte er sich einige Wochen in ein Haus in der Ostgrenzen-Region einmieten. Mal
sehen, ob er dann nicht seine Meinung schnellstens ändert.
Und wenn Pilz schon so auf der Verfassung herumreitet, sollte er sich diese einmal genau
durchlesen. Denn die Verfassung gewährleistet unter anderem auch, den Schutz der Be-
völkerung.  Dieser wäre mit einer Beendigung des Assistenzeinsatzes nicht mehr gegeben.

Schutz von Menschenleben nicht notwendig

Pilz sieht die Kosten für diesen Einsatz, als zum Fenster hinausgeworfenes Steuergeld. Da
stellt sich für uns die Frage, was ist diesem Mann eigentlich ein Menschleben wert?  Mit
seiner heutigen Aussage, indem er für die Einstellung des  Assistenzeinsatzes plädiert,
nimmt er billigend in Kauf, dass  in Österreich Menschen beraubt, bestohlen und ermordet
werden können. Da klingen  die polemischen Hetzreden eines H.C. Strache wie eine Mär-
chenstunde, wenn man sich die geistigen Ergüsse des Dr. Peter Pilz anhört.

Alternative Eiserner Vorhang

Eine Alternative zum Assistenzeinsatz des Bundesheeres gäbe es noch. Sofortiges Dicht-
machen der Grenzen mit Grenzkontrollen und Wiedererrichtung des eisernen Vorhanges.
Das würde Kosten einsparen aber würde dem Grünen Pilz wahrscheinlich auch nicht ge-
fallen. Er hätte sicher ein Problem damit, dass räuberische Ostblockbanden nicht mehr
ungehindert nach Österreich einreisen könnten um ihre Straftaten zu begehen.

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2010-03-08 
 

Meinungsfreiheit in Gefahr?


Die Gefahr der freien Meinungsäußerung

Unser gestriger Beitrag „Weihnachtsüberraschung“ war keine Sympathiekundgebung für den
ehemaligen Präsident des Verfassungsgerichtshofes Dr. Ludwig Adamovich. Wir wollten mit
diesem Beitrag aufzeigen, dass es auch in Österreich gefährlich sein kann, seine Meinung
frei zu äußern.

Perverses Kinderfoto

Dazu wollen wir ein Beispiel anführen. Wie sich etliche Leute sicher noch erinnern
können, erschien nach der Flucht von Natascha Kampusch, in einer Zeitung ein perverses
Kinderfoto von ihr. Auch etliche Medien haben dies damals zum Anlass genommen, darüber
zu berichten.

Dies ist ein Auszug aus einem „Spiegel Online“-Beitrag aus dem Jahre 2006.

Das Buch beschuldigt vor allem Kampuschs Eltern, sie hätten ihr Kind stark vernachlässigt.
Die Autoren verweisen auf Fotografien, die der Sonderkommission Natascha kurz nach

ihrem Verschwinden 1998 vorgelegen haben. Sie sollen das Mädchen in Posen gezeigt
haben, die den damaligen Ermittlungsleiter Max Edelbacher dazu veranlasst haben, von
sexuellem Missbrauch vor Nataschas Entführung auszugehen.
 
Die Ermittlungen im engsten familiären Umfeld seien aber erfolglos geblieben: „Wir konnten
nichts beweisen“, zitiert die Schweizer Zeitung 20Minuten“ den 62-Jährigen. Dem Interview
mit Edelbacher zufolge war das Mädchen auf einem Bild fast nackt zu sehen, bekleidet ledi
-glich mit Stiefeln, Peitsche und einem kurzen Top.

Die Eltern hätten damals gesagt, die Fotos seien aus „Jux“ entstanden. Nataschas Schwester
Claudia habe sie gemacht.

Muß man seine Meinung für sich behalten?

Wenn sich nun jemand auf Grund des Fotos oder diverser Berichtertattungen darüber seine
Meinung gebildet hatte, müßte er diese für sich behalten, zumindest wenn es nach dem
Urteil der Richterin Birgit Schneider geht. Ansonsten läuft er in die Gefahr, sich der  „Üblen
Nachrede“ strafbar zu machen.

Wußte Adamovic was er tat?

So erging es auch dem Spitzenjuristen Dr. Ludwig Adamovich, der es eigentlich besser wissen
müßte. Also gehen wir davon aus, dass der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichts-
hofes genau wußte was er tat und sich auch im Recht sah, als er seine Meinung kundtat. Das
ihn eine Ex-Kollegin derart abservierte, mit dem wird er wohl nicht gerechnet haben.

Irrige Rechtsmeinung

Die Richterin Birigt Schneider ließ keine Beweisanträge zu. Die immer  wieder verbreitete
Meinung, dass beim Delikt der üblen Nachrede, Beweise nicht zulässig sind wenn sie die
Privatsphäre von Personen betreffen, können wir nicht teilen.

Der Beweis muss nur mit der Behauptung in einem Zusammenhang stehen. Ob das bei der

von Adamovich genannten Zeugin zutraf, konnte die Richterin gar nicht wissen, da sie die
Zeugin als Beweis bereits im Vorfeld im ablehnte.

Warum wurde die Zeugin nicht gehört?

Es wäre also im Sinne der Rechtsfindung nicht zuviel verlangt gewesen, die Zeugin anzu-
hören und danach zu entscheiden, ob diese glaubwürdig ist oder nicht. So erscheint uns
diese Verhandlung als Farce, bei der die Richterin gleich das Urteil verkünden hätte können
ohne einen Prozeß durchzuführen.

Ein Freispruch hätte Signalwirkung

Daher hoffen wir, dass dieses Urteil in der Berufung aufgehoben wird. Nur ein Freispruch
von Adamovich hätte die erforderliche Signalwirkung, dass in Österreich die verfassungs-
mäßig gewährleistete Meinungs- und Redefreiheit nicht nach Gutdünken abgestellt werden
kann.

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2009-12-25
  

Die Masten-Rebellen

 

Handy ja, Masten nein

Ein Leben ohne Handy wäre heutzutage wohl kaum mehr vorstellbar. Überall wohin man
sieht, sind Leute fleißig am Mobiltelefonieren. Das hat natürlich einen entscheidenden Nach-
teil und zwar in Form von Handymasten, die keiner haben will.
Will keiner in seiner Umgebung haben 
 
Es scheiden sich die Geister, ob durch die Funkwellen die von diesen Masten abgestrahlt
werden, gesundheitliche Schäden entstehen können oder nicht. Darüber gibt es zahlreiche
Gutachten und natürlich ebenso viele Gegengutachten.

Ohne Masten kein Handy

In Spittal an der Drau (Kärnten) wollte ein Mobilfunkanbieter einen Handymasten errichten,
um seinen Kunden eine ausreichende Netzabdeckung zu gewährleisten.
Es ist schon eine erstaunliche Tatsache, dass zwar   fast jeder Mensch ein Handy nutzen
will, aber die technische Vorrichtung dafür ablehnt, sowie zum Beispiel die Bürger dieser
Stadt.

Gemeinderat entschied negativ

In Spittal an der Drau trat der Rat der Weisen, in Form des Gemeinderates zusammen und
beschloss einstimmig, gegen die Errichtung dieses besagten Handymasten. Es ist nicht außer-
gewöhnlich, einen negativen Baubescheid zu erhalten.
In diese Situation sind schon zahlreiche Österreicher(innen) gekommen, wenn die Bau-
behörde aus irgendwelchen Gründen, gegen die Errichtung eines Bauwerkes entschieden
hat.

Rechtsmittel im Verwaltungsverfahren

Für diesen Fall stehen dem Bauherrn in Spe diverse Rechtsmittel in diesem Verwaltungs-
verfahren zur Verfügung, in denen er den ablehnenden Bescheid bekämpfen kann. In der
obersten Instanz wird entweder er oder die Baubehörde das Verfahren gewinnen, bzw.
verlieren.

Strafanzeige

Allerdings  was jetzt kommt ist  höchst erstaunlich. Der Mobilfunkbetreiber, der den
negativen Bescheid erhalten hatte, zeigte alle Mandatare des Gemeinderates wegen
„Verdachts auf Amtsmissbrauch“ an.
Daraufhin ermittelten Kriminalbeamte fleißig im Spittaler Rathaus und der Staatsanwalt muss
nun prüfen, ob er gegen die Gemeinderatsmitglieder ein Verfahren einleiten wird. Sollte das
tatsächlich passieren, tun sich auch für „Otto Normalverbraucher“ ganz neue Möglich-
keiten auf.

Erstaunliche Zukunftsaussichten

Durch die Verfassung wird gewährleistet, dass vor dem Gesetz Jedermann(frau) gleich ist.
Das heißt in Folge, wenn ein Bürger in Zukunft eine abschlägige Baubewilligung erhält, er
jene Personen anzeigen kann, die diesen negativen Bescheid zu verantworten haben.
Da sehen wir für die Zukunft viel Arbeit auf die Justiz zukommen, sollte auf Grund dieser
erstaunlichen Anzeige tatsächlich ein Verfahren gegen die Mandatare des Spittaler Gemeinde-
rates eingeleitet werden.
Stauni
  
2009-09-09
  

Kampf dem Islamismus !


Betriebsausflug

In einer heutigen APA-Presseaussendung der FPÖ wird mitgeteilt, das die Freiheitliche Partei
Österreichs, auch heuer wieder den Anti-Islamisierungskongress in Köln nach Kräften unter-
stützen wird.
Die Herren und Damen  der FPÖ, NRAbg. Harald Vilimsky und NRAbg. Dr. Dagmar Belakowitsch-
Jenewein, sowie der Wiener Stadtrat Johann Herzog und Landtagsabgeordneter Mag. Johann
Gudenus werden an der Veranstaltung von „pro Köln“ teilnehmen.

Wikipedia

Laut Wikipedia, ist die „Bürgerbewegung pro Köln  eine Wählergruppe, die mit eigener
Fraktion im Stadtrat von Köln  vertreten ist. Sie wird seit 2004 unter dem Verdacht einer
rechtsextremistischen Bestrebung im NRW-Verfassungsschutzbericht aufgeführt und beobachtet.
   
Die FPÖ weiß es besser, denn sie weist Verunglimpfung der Bürgerbewegung „pro Köln“ als
„rechtsradikale Gruppe“ aufs Schärfste zurück.
Über die Programme und Anliegen  dieser „Bürgerbewegung“ kann sich der geneigte Leser
unter  http://www.pro-koeln-online.de/  ausführlich informieren.
   
Man kann nur hoffen, dass andere demokratische Länder diesen „Ausflug“ nicht als offiziellen
Besuch einer österreichischen Politiker-Delegation bewerten.

Wir zitieren

Auch in Österreich spricht sich die FPÖ gegen Moscheen und für ein Minarettverbot haupt-
sächlich im dicht verbauten Gebieten aus. Jene islamischen Zentren werden nicht einzig zur
Ausübung der Religion genützt, sondern sind vornehmlich Nährboden für Hassprediger und
Demokratieverweigerer. Dies gilt es mit Argumenten und demokratischen Mitteln zu verhindern.
  
So steht es wortwörtlich in der FPÖ-Presseaussendung.

Bedenkliches Zitat

Das o.a. Zitat muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Eine „demokratische“ Partei will
allen Ernstes in einem demokratischen Land, die Ausübung der Religionsfreiheit beschränken.
  
Es ist noch zu verstehen, wenn eine Abneigung gegenüber islamitischen Gesetzesbrecher
besteht, aber den  religiösen Glauben einer Bevölkerungsschicht zu verwenden um ein der-
artiges Gedankengut zu verstreuen, ist bereits mehr als bedenklich.

Freiheitlich

Der Buchstabe „F“ im Namen „FPÖ“  sollte eigentlich für das Wort „Freiheitlich“ stehen und
dies bedeutet im weiteren Sinn eine liberale Einstellung. Von dieser ist jedoch die FPÖ meilen-
weit entfernt, wenn sie solches Gedankengut in sich trägt.
Polemik gehört zu täglichem Geschäft in der Politik, aber solche Äußerungen wie im o.a. Zitat
sind demokratiefeindlich, den sie beabsichtigen ein in der österreichischen Verfassung gewähr-
leistetes Recht zu beschneiden, nämlich das der uneingeschränkten Religionsfreiheit.

Hat es alles schon gegeben

So ähnliche Äußerungen hat es bereits vor 75 Jahren gegeben und hat damit geendet, dass
6 Mio Juden umgebracht wurden. Auch wenn es so mancher „Halbirrer“ nicht wahrhaben will
und sogar die Existenz von Gaskammern leugnet.
Wir haben mit dem Islamismus nichts am Hut, respektieren aber jegliche Religion. Jeder
zivilisierte Mensch mit nur einem Funken Demokratieverständnis, kann und darf solche Zitate
nicht akzeptieren.

Vielleicht sollten jene Personen die einen derartigen „Schwachsinn“ von sich geben, zuerst
ihr Gehirn einschalten, bevor sie den Mund aufmachen.
Stauni
 
2009-05-07
  

Inhalts-Ende

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