FPÖ – Steiner „Keine neuen Machtbefugnisse für die WHO – Kein Zurück ins Coronaregime!“

Grundrechte wurden im Wochentakt mit Füßen getreten – keine Entschuldigung, keine Aufarbeitung, keine Konsequenzen

Mit Kritik äußerte sich heute der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Christoph Steiner in der Debatte rund um den Dringlichen Antrag der FPÖ „Nie wieder Corona-Regime: Nein zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO!“: „Die Freiheit der Österreicher darf nicht zum Spielball einer weltfremden, zentralistischen Gesundheitspolitik werden!“ Steiner forderte die Bundesregierung auf, gegen die geplanten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) Einspruch zu erheben: „Nie wieder dürfen wir Zustände wie während der Corona-Zeit erleben, in der Grund- und Freiheitsrechte im Wochentakt mit Füßen getreten wurden – ohne Entschuldigung, ohne Aufarbeitung, ohne Konsequenzen! Und jetzt soll genau diese Politik durch die Hintertür auf supranationaler Ebene zementiert werden? Nicht mit uns!“

„Kein einziger Redner dieser Einheitspartei hat es heute im Plenum der Mühe wert gefunden, sich auch nur bei einem einzigen Österreicher zu entschuldigen, der drei Jahre unter den Corona-Maßnahmen gelitten hat. Das ist euer Charakter – schämt euch in Grund und Boden“, kommentierte Steiner das „gänzliche Fehlen jeglicher Selbstreflexion der Corona-Einheitsfront“.

Die geplanten Änderungen seien, so Steiner, ein gefährlicher Eingriff in die nationale Entscheidungsfreiheit und Souveränität. „Die WHO will bei einem erneuten Krisenfall, den sie selbst definiert, Maßnahmen wie Lockdowns, Impfpflichten oder Reisebeschränkungen auslösen können. Dabei wissen wir doch: Gerade während der Corona-Jahre wurde durch WHO-Empfehlungen unglaubliches Leid angerichtet – bei Kindern, alten Menschen oder ganzen Familien. Menschen, denen die sprichwörtliche Decke auf den Kopf gefallen ist – und die Älteren aus der Aufbaugeneration, auf deren Wohlstand wir heute noch leben, hat man im Krankenhaus alleine sterben lassen – davon redet sowieso kein Mensch mehr. Damals wurden Kinder mittels ‚Ninjapass‘ in Gut und Böse getrennt, Ungeimpfte öffentlich diffamiert, Bürgerrechte gestrichen – und jetzt spricht man von Empfehlungen, die eh nichts bewirken? Wer das glaubt, ist entweder naiv oder absichtlich unehrlich“, sagte Steiner.

In Richtung der Grünen, die den freiheitlichen Abgeordneten mit einem Zwischenruf der „Lüge“ bezichtigten, kommentierte Steiner: „Darf ich euch an euren Mückstein neben dem Rauch erinnern, was der hier aufgeführt hat! Abgelaufene Impfdosen wurden umetikettiert und verimpft – das waren Unwahrheiten!“ Dass Freiheitliche „Blut an den Fingern“ hätten, wie damals von den NEOS skandalisiert, bezeichnete Steiner als „erbärmlich“.

„Wir lassen uns daher hier nie wieder von euch vorwerfen, wir würden spalten oder hetzen – hier sitzen die Spalter und Hetzer, dokumentiert, schwarz auf weiß! Keine neuen Machtbefugnisse für die WHO, keine Aufweichung unserer Souveränität, kein Zurück ins Coronaregime“, so Steiner abschließend in Richtung der „Einheitspartei“.

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Ist die ÖVP in Sachen Corona-Zeit lernresistent?

Trotz ständiger Abstrafung für das Corona-Willkürsystem durch die Wähler, versucht die ÖVP aus dem Thema vergeblich politisches Kapital zu schlagen

Besonders für schlau dürfte sich die ÖVP gehalten haben, als sie gestern gegen die FPÖ-Politiker Hafenecker und Jenewein auf X schoss. Bekanntlich wurden die beiden FPÖ-Mannen verurteilt, weil sie für den Eigengebrauch COVID-Testzertifikate gefälscht hatten. Was für ein Kriminalfall des Jahrhunderts meinen wir zur dieser „Straftat“, die vermutlich zigtausende Österreicher(innen) auch „verbrochen“ haben.  Denn durch die kurze Gültigkeitsfrist dieser eigentlich nutzlosen Testzertifikate war garantiert, dass diese in unzähligen Fällen (besonders übers Wochenende) ihre Gültigkeit zu Wochenbeginn verloren hatten. Oder war es kurzfristig auch  gar nicht möglich sich testen zu lassen, um einen solchen Wisch zu bekommen.

Gut, ganz nutzlos waren diese Zertifikate nicht, denn die Betreiber von Teststraßen und Testlokalitäten verdienten sich eine goldene Nase damit. Warum ein derartiges Delikt überhaupt noch zur Anklage kommt, ist uns in Hinsicht auf das Corona-Willkürsystem, in dem es wiederholt verfassungswidrige Verordnungen gab, ein Rätsel.

Jedenfalls versuchte die ÖVP aus den Verurteilungen von Hafenecker und Jenewein politisches Kapital zu schlagen und forderten deren Rücktritte. Der Schuss ging allerdings gewaltig nach hinten los und Ergebnis war ein riesiger Shitstorm und vermutlich auch ein Zuwachs für die FPÖ.

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NEOS-Ableger JUNOS wollen zur NATO

Wenn man reale Kriege mit Ego-Shooter-Spiele verwechselt

Am 26. Oktober 1955 beschloss der Nationalrat die „immerwährende Neutralität“ Österreichs als Verfassungsgesetz. Im Neutralitätsgesetz steht: Österreich hat die immerwährende Neutralität freiwillig erklärt und wird sie aufrechterhalten. Das heißt im Klartext, dass Österreich keinen militärischen Bündnissen beitreten wird und das ist auch gut so.

Es ist eigentlich kein Geheimnis, dass die NEOS mit einer Mitgliedschaft bei der NATO liebäugeln. Einem solchen Vorhaben steht aber Gott sei Dank die Neutralität im Wege. Da diese aber bei der österreichischen Bevölkerung sehr beliebt ist, schleichen die Pinken wie die Katze um den heißen Brei um ihr Wunschdenken und umschreiben dies ganz vorsichtig als „Schritt für Schritt zur Europäischen Armee„.

Da ist der Ableger der Pinken, die JUNOS, schon etwas direkter.  Wie diese gestern auf X mitteilten, haben sie mit über 90%-iger Zustimmung beschlossen, sich für einen NATO-Beitritt Österreichs einzusetzen.

Im obig gezeigten Screenshot sind vier von hunderten Kommentaren zu sehen.  Jedenfalls löste dieser wirklich nicht sehr intelligente Beschluss der JUNOS, einen gerechtfertigten Shitstorm aus. Möglicherweise verwechseln diese Herrschaften reale Kriege mit Ego-Shooter-Spiele, die sie bislang auf ihren Spielkonsolen gespielt haben.  In der nachfolgenden Verlinkung können die gesamten Kommentare nachgelesen werden.

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Neues aus Absurdistan


Einreichung einer Impfbefreiung erst ab dem 22.April möglich, gestraft werden soll aber bereits ab dem 15. März!


Ab heute gilt das Impfpflicht-Gesetz und dieses ist eine gleichzeitige Bestätigung über die Fortsetzung der Unfähigkeit, der schwarz-grüne Pleiten- und Pannenpolitik. ÖVP und Grüne hatten es nicht geschafft, das notwendige ELGA-Portal bereitzustellen, damit Impfbefreiungen auch beantragt werden können.


Rund 250.000 Personen, die Anspruch auf eine Impfbefreiung haben, können diese aber erst ab 22. April 2022 beantragen, weil es erneut EDV-Schwierigkeiten bei der ELGA GmBH gibt. Trotz monatelanger Vorbereitungszeit herrscht ein totales Chaos zulasten der Bevölkerung in Österreich. Im Klartext bedeutet das: Die Einreichung einer Impfbefreiung ist erst ab 22.04.22 möglich, gestraft werden soll aber bereits ab 15.03.22. Die Einführung des Impfzwangs ist ohnehin nur mehr eine Farce und die endgültige Bankrotterklärung der unfähigsten Regierung der 2. Republik.


Dazu die freiheitliche Sozialsprecherin NAbg. Dagmar Belakowitsch: „Von der derzeit vorherrschenden Omikron-Variante geht keine größere Gefahr für das österreichische Gesundheitssystem aus, aber dennoch treiben ÖVP und Grüne die Menschen mit aller Gewalt in die Impfung, obwohl diese obendrein nicht einmal vor einer Ansteckung schützt.“


Zudem beschneidet dieses Impfpflicht-Gesetz, die Grund- und Freiheitsrechte der Bevölkerung in Österreich und dürfte obendrein verfassungswidrig und nicht verhältnismäßig sein. Die Bedenken zu diesem Gesetz kommen von vielen Seiten und werden von Tag zu Tag größer. Die EDV-Probleme der ELGA GmBH sind eigentlich nur mehr ‚das Tüpfelchen auf dem i‘.


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05.02.2022


Lockdown-Fetisch der Bundesregierung wird immer öfter zerpflückt


Einsperren der Leute hat kaum Effekte auf Corona-Todesrate


„Lockdown für Ungeimpfte, Aussperren der Menschen durch 2G-Regelungen – die schärfsten Waffen der Bundesregierung in ihrem Corona-Wahnsinn sind überbordend und falsch.“ Diese seit langem von der FPÖ getätigte Aussage bekommt immer mehr Unterstützung durch renommierte Experten. Wie mehrere Medien berichten, kommt die „Johns Hopkins Universität“ in Baltimore im US-Bundesstaat Maryland zum Ergebnis, dass Lockdowns fast gar keinen Effekt auf die Anzahl der Corona-Toten haben. Die Todesrate sei durch das Einsperren der Menschen lediglich um 0,2 Prozent gesenkt worden. FPÖ-Bundesparteiobmann Klubobmann NAbg. Herbert Kickl: „Das ist die nächste Ohrfeige für die Ober-Kerkermeister Nehammer und Mückstein, die augenscheinlich in einem Parallel-Universum leben. Während die ganze Welt den Weg zurück in die Normalität findet, bleibt Schwarz-Grün im Einsperr-Modus und toppt diesen Corona-Wahnsinn auch noch durch die innerhalb der EU einzigartige Impfpflicht.“


Die Sturheit der Verantwortlichen sei nicht mehr länger nachvollziehbar. Dänemark, wo die Zahl der täglichen Neu-Infektionen deutlich über jener von Österreich liegt, habe gestern Corona offiziell für beendet erklärt, weil dort das Virus nicht mehr als gesellschaftskritische Krankheit eingestuft werde. Auch Norwegen habe das weitgehende Aus für Corona-Maßnahmen angekündigt. „Die Regierungen der meisten Länder werden vernünftig – nur die österreichische bleibt verbohrt und reizt das unnötige Schikanieren der Bevölkerung bis zum Exzess aus“, kritisierte Kickl.


Die Ergebnisse der Studie der amerikanischen Top-Uni liefere einen weiteren Beweis dafür, dass die Lockdowns der Vergangenheit überzogen und falsch waren. Die Studienautoren bezeichnen die Wirkung von Lockdowns als gering bis nicht existent und bezeichnen Abriegelungsmaßnahmen als unbegründet. Sie sollten als pandemiepolitisches Instrument abgeschafft werden. Gleichzeitig sei durch Lockdowns die Wirtschaftstätigkeit verringert, die Arbeitslosigkeit erhöht und die Schulbildung nach unten nivelliert worden. „Diese Erkenntnisse sind Rückenwind für all jene, die dieser Regierung seit Beginn der Pandemie eine verfehlte Corona-Politik auf ganzer Linie vorwerfen. Die Regierung sollte also sofort reagieren, alle Corona-Maßnahmen aufheben, den Schutz der vulnerablen Gruppen in den Vordergrund rücken und auch die verfassungswidrige und überzogene Impfpflicht sofort stoppen“, forderte der FPÖ-Klubobmann abschließend. (Quelle: APA/OTS)


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02.02.2022


Edtstadler: „Impfpflicht ist einziger Weg raus aus der Demokratie“


Was sind eigentlich die Aufgaben einer Verfassungsministerin?


„Mit der Einführung der Impfpflicht ist es eigentlich rechtswidrig, in Österreich zu wohnen und nicht geimpft zu sein. Und daran können sich auch andere Konsequenzen knüpfen“, so die Verfassungsministerin Karoline Edtstadler am 09.12.2021. Einen Tag später erklärte sie, Ungeimpfte zwar nicht bestrafen, dafür aber diese abholen zu wollen.




Gestern fiel Edtstadler wieder auf. Denn da meinte sie tatsächlich: „Impfpflicht ist einziger Weg raus aus der Demokratie“. Verblüffend, die Ehrlichkeit, die sie da an den Tag legte.


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Allerdings stellt sich (wahrscheinlich nicht nur für uns) die Frage, was eigentlich die Aufgaben einer Verfassungsministerin sind?


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01.02.2022


Heutige Sondersitzung des Nationalrates


FPÖ hegt weiter Zweifel an der Sicherheit von COVID-19-Impfungen


FPÖ-Abgeordneter Wurm zeigte sich in der heutigen Sitzung des Nationalrats nicht zufrieden mit der schriftlichen Beantwortung einer Anfrage, die er an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in Zusammenhang mit der Verabreichung von COVID-19-Impfungen gestellt hat. Die FPÖ verlangte daher die Abhaltung einer Kurzen Debatte zur Anfragebeantwortung durch Bundesminister Wolfgang Mückstein im Nationalratsplenum.


Ausgangspunkt der Anfrage war die Empfehlung des Robert-Koch-Instituts (RKI), bei intramuskulären Injektionen, wie sie bei der COVID-19-Impfung zur Anwendung kommen, auf eine so genannte „Aspiration“ zu verzichten. In der Anfrage verwies Wurm auf eine Debatte unter FachärztInnen im Internet, die in diesem Zusammenhang zum Risiko einer versehentlichen Verabreichung der Impfung in Blutgefäße geführt wurde. Dabei sei auch die Frage aufgeworfen worden, ob eine falsch verabreichte Injektion bereits bekannte und häufige Nebenwirkungen, wie etwa venöse Thrombosen, begünstigen könne. Wurm wollte vom Gesundheitsminister wissen, ob er sich dafür einsetzen werde, Sicherheitsmaßnahmen wie die Aspiration zu setzen, um die Gefahr von Impfschäden zu minimieren.


Wurm befürchtet hohe Dunkelziffer bei Impfschäden


In seiner Begründung der Anfrage wies Peter Wurm (FPÖ) auf eine Reihe von offenen Fragen hin, die aus seiner Sicht weiterhin rund um die Sicherheit der COVID-19-Impfung und mögliche Impfschäden bestehen. Aufgrund fehlender Daten müsse man von einer hohen Dunkelziffer ausgehen. Vor allem gebe ihm zu denken, dass die Pharmafirmen zwar stets die Sicherheit der Impfung betonen würden, aber keine Haftung für Impfschäden übernehmen. Vielfach fehle es an ausreichenden Studien zu wichtigen Fragen, etwa dazu, wie lange nach einer Genesung von COVID-19 ein Immunschutz bestehe. Diese werde in Österreich, Deutschland und der Schweiz völlig unterschiedlich beantwortet. Die FPÖ habe jedenfalls nie von der Impfung abgeraten, aber auf der Freiwilligkeit bestanden, betonte Wurm. Seine Partei habe auch nie die Tatsache von COVID-19 bestritten, aber darauf hingewiesen, dass die Gefahr weit geringer sei, als von der Bundesregierung behauptet, und jedenfalls nicht die massiven Maßnahmen der Bundesregierung rechtfertige, die zu riesigen Kollateralschäden geführt hätten. Die Koalition habe gemeinsam mit ihren „Beitragstätern“ aus den Reihen der SPÖ und NEOS viele rote Linien überschritten, meinte Wurm. Die FPÖ werde das nicht vergessen und immer wieder darauf hinweisen.


Mückstein: Alle in Österreich zur Anwendung kommende Impfstoffe sind sicher


Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein betonte, dass er die Gelegenheit nutzen wolle, um festzuhalten, dass alle Evidenz dafürspreche, dass sämtliche in Österreich zur Impfung eingesetzten Impfstoffe sicher sind. Die Aspiration bei einer intramuskulären Injektion bedeute nur eine Kontrolle der Lage der Nadel, um zu vermeiden, dass große Gefäße getroffen werden, führte der Gesundheitsminister aus. Bei der COVID-19-Impfung sei sie nicht von Bedeutung, da sich in den Muskelpartien, in die geimpft werde, nur sehr kleine Blutgefäße vorhanden seien. Auch gebe es keinen nachweislichen Zusammenhang zwischen der Art der Verabreichung der Injektion und gelegentlich auftretenden Thrombosen. Daher könne er in der Behauptung, es komme bei Impfungen zu Verletzungen, nur den Versuch einer gezielten Verunsicherung der Bevölkerung und einer Herabwürdigung der wichtigen Arbeit des Gesundheitspersonals sehen, das die Impfungen durchführe. Diese weise er klar zurück. Im Übrigen appelliere er an die BürgerInnen, zur Impfung zuverlässige Quellen zu konsultieren, Impfmythen zu hinterfragen und keine Fake News zu verbreiten.


Wenig Verständnis für Linie der FPÖ bei anderen Fraktionen


Werner Saxinger (ÖVP) meinte, die Beiträge der FPÖ zur Pandemiebekämpfung würden ihn an das Jugendwort 2021 „Cringe“ denken lassen, das Peinlichkeit und Fremdschämen meine. Jeder habe das Menschenrecht, hochgradigen Unsinn zu glauben, aber es gebe kein Menschenrecht, anderen schädliche Therapien zu empfehlen oder sie von sinnvollen Behandlungen abzuhalten. Die Pandemie verlange allen viel ab und erzeuge Ängste, die er durchaus verstehe. Die Impfung sei das beste Mittel, um eine hohe Erkrankungsrate und die Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Der oft bemühte „Hausverstand“ sei jedenfalls nicht geeignet, um mit einer mehrere Jahre dauernden Pandemie umzugehen, hierzu brauche man die wissenschaftliche Logik und Erkenntnis. Die große Frage sei für ihn, wie das Vertrauen in die Wissenschaft wieder gestärkt werden könne. Die Antwort darauf laute Bildung.


Philip Kucher (SPÖ) meinte, die Anfrage von Abgeordnetem Wurm sei für ihn ein Zeichen dafür, dass dieser sich der Impfung zunehmend positiv annähere, von ihrer Wirkung überzeugt sei und unterdessen nur mehr die Sorge habe, ob diese auch richtig durchgeführt werde. Er halte es allerdings nicht für zielführend, wenn Abgeordnete jede Frage, die ihnen im Internet auffalle, zum Inhalt einer Anfrage mache, zumal sich die Frage von Abgeordnetem Wurm durch leicht auffindbare Fachinformationen rasch beantworten lasse.


Christian Hafenecker (FPÖ) kritisierte die Praxis der Anfragebeantwortung des Gesundheitsministers, die stets höchst mangelhaft ausfallen würde. Tatsache sei, dass die Impfung eindeutig nicht vor der Omikron-Variante des Virus schütze. Daher sei es unverständlich, warum immer noch behauptet werde, dass die Impfung das Mittel der Wahl zur Pandemiebekämpfung sei und die Bundesregierung weitreichende Einschränkungen von Freiheitsrechten weiterhin aufrechterhalte. Diese Widersprüche werde die FPÖ weiterhin aufzeigen.


Ralph Schallmeiner (Grüne) meinte, das Verlangen auf eine Kurze Debatte habe offenbar nichts mit der Anfragebeantwortung selbst zu tun. Die FPÖ wolle vielmehr Abgeordnetem Wurm einmal mehr Gelegenheit geben, Zweifel an den COVID-19-Impfungen zu schüren. Faktum sei aber, dass die Impfungen höchst sicher seien. Das zeige sich etwa daran, dass pro 50.000 Impfungen bisher nur ein Antrag auf Erstattung möglicher Impfschäden gestellt worden sei. Die FPÖ habe immer wieder Zweifel an den Impfungen geschürt und dazu Zahlen herangezogen, die sich letztlich in keinem Fall bestätigt hätten.


Gerald Loacker (NEOS) kritisierte die Anfrage als Teil einer Inszenierung der FPÖ und Versuch, Ängste vor den Impfungen zu schüren. Bei 17 Millionen verabreichten COVID-19-Impfungen seien in Österreich bisher nur 186 Fälle von Herzmuskelentzündungen bekannt geworden, bei denen die Vermutung geäußert wurde, dass ein Zusammenhang zur Impfung bestehen könnte. Tatsächlich kritisieren müsse er allerdings „die grottenschlechte Datenlage in unserer Republik“, mit der die Pandemiebekämpfung nach wie vor zu kämpfen habe. Die Kritik der FPÖ an den hohen Kosten für die Impfung sei nicht glaubwürdig. Sie unterstütze sinnlose Massentestungen und übersehe, dass die Impfungen nachweislich viele Aufenthalte auf Intensivstationen verhindern, wo jeder Tag der Behandlung hohe Kosten verursache. Die FPÖ solle aufhören, mit den Ängsten der Menschen in der Pandemie zu spielen, sagte der NEOS-Abgeordnete, da sich bereits FPÖ-GesundheitspolitikerInnen öffentlich für die aktuelle Linie ihrer Partei entschuldigen würden. (Quelle: APA/OTS)


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20.01.2022


Corona-Impfpflicht ab dem 1. Februar 2022

 

Was sind die Unterschriften von Edtstadler und Nehammer eigentlich wert?

 

Gestern verkündeten Mitglieder der unfähigste Regierung der 2. Republik, eine Corona-Impfpflicht ab dem 1. Februar 2022. Eine solche (einstelliger Bereich) gibt es nur in ganz wenigen Ländern. Jedenfalls darf nun Österreich in einem Atemzug mit Staaten wie Tadschikistan, Turkmenistan, Kasachstan udgl. genannt werden.


Auf Twitter versuchte die Verfassungsministerin Edtstadler die Impfpflicht zu rechtfertigen und erntete dafür einen Shitstorm. Dem Bundeskanzler Nehammer erging es auf  Twitter auch nicht besser. Wobei dieser es doch besser wissen sollte, dass die Impfungen weder vor Ansteckung noch vor Erkrankung schützen. Immerhin infizierte er sich trotz dreifacher Impfung.


Apropos Edtstadler und Nehammer. Eigentlich dürfte es die beiden, samt einigen anderen, nicht mehr in der Regierung geben. Denn sie unterfertigten im Oktober 2021, die großmündige Ankündigung: „Aus tiefster demokratischer Überzeugung stellen wir als Bundesministerinnen und Bundesminister der Republik Österreich hiermit klar: Eine ÖVP-Beteiligung in dieser Bundesregierung wird es ausschließlich mit Sebastian Kurz an der Spitze geben.“



Da stellt sich die Frage, was die Unterschriften eigentlich wert sind? Möglicherweise nicht einmal das Papier, auf dem sie stehen. Jedenfalls dürfte diese Regierung am Ende sein und vieles spricht für Neuwahlen noch im heurigen Jahr.


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17.01.2022

Nicht-Geimpfte dürfen nicht benachteiligt werden

 


Recht der Bevölkerung auf körperliche Unversehrtheit noch einmal explizit in Verfassung absichern

 

„Rund 260.000 Menschen haben das Volksbegehren für die Impf-Freiheit unterschrieben. Kurz gefasst geht es darum, dass Menschen, die sich zum Beispiel nicht impfen lassen wollen, gegenüber anderen nicht benachteiligt werden dürfen. Das soll in die Verfassung geschrieben werden. Normalerweise sind Grundrechte wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit in der Verfassung abgesichert, aber die letzten Monate haben gezeigt, dass es angesichts der Corona-Zwangsmaßnahmen der Bundesregierung ein gewisses Nachschärfen in der österreichischen Bundesverfassung braucht“, sagte der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses und freiheitliche Gesundheitssprecher NAbg. Gerhard Kaniak bei der heutigen Debatte im Nationalrat.


„Wer hätte vor zwei Jahren noch gedacht, dass eine Regierung eine Epidemie dermaßen missbrauchen kann, dass auch vollkommen gesunde, nicht getestete sowie Personen, die nie einen Arzt gesehen haben, als krankheitsverdächtig eingestuft oder als krank in Quarantäne gestellt und abgesondert werden? Wer hätte vor zwei Jahren gedacht, dass die österreichische Bevölkerung flächendeckend zum Tragen von FFP2-Masken gezwungen wird, wo so etwas für Arbeitsmediziner aus gesundheitlichen Gründen davor noch vollkommen undenkbar gewesen wäre? Wer hätte sich gedacht, dass es tatsächlich zu einem Testzwang für praktisch die gesamte Bevölkerung kommt, wo das zuvor von Seiten der Bundesregierung als utopisch verneint wurde? Und wer hätte gedacht, dass wir jetzt in Österreich bereits einen indirekten Impfzwang haben, zumindest in manchen Berufsgruppen?“, nannte Kaniak ein paar Beispiele. Auch die aktuelle „Lockerung“ der Verordnungen des Gesundheitsministers gehe immer stärker in eine Richtung indirekter Impfzwang. „Ich frage mich, wann haben wir dann den direkten Zwang? Alles nur eine Frage der Zeit?“, so Kaniak weiter.


Es geht in diesem Volksbegehren im Übrigen nicht um eine Bewertung von Sinnhaftigkeit und Nutzen einer Impfung. „Es geht darum, das Recht der Bevölkerung auf körperliche Unversehrtheit noch einmal explizit abzusichern. Es geht darum, die Menschen in ihrer freien Entscheidung zu unterstützen. Wir haben in Österreich mehr als genügend Beispiele von Schutzimpfungen, die eine sehr hohe Durchimpfungsrate erzielt haben, vollkommen ohne jeglichen Zwang“, betonte Kaniak.


Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses und freiheitliche Gesundheitssprecher verwies auch darauf, dass es voraussichtlich noch im Juni im Gesundheitsausschuss ein Expertenhearing und eine breit angelegte Diskussion zu diesem Volksbegehren geben werde, und appellierte an die Abgeordneten der Regierungsfraktionen, im Sinne der Grundrechte der österreichischen Bevölkerung einer konstruktive Lösung zuzustimmen und dafür zu sorgen, „dass die Impf-Freiheit auch tatsächlich verfassungsgemäß festgeschrieben wird“.


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19.05.2021


Willkommen in der neuen Realität!

 

Niemand hat die Absicht ………

 

 

 


Wovor angebliche „Verschwörungstheoretiker“ immer wieder gewarnt haben, ist nun eingetreten.  „Wer nicht erneut impfen geht, soll Rechte wieder verlieren“, so ist es auf „diepresse.com“ zu lesen. Anmerkung der Redaktion: Das gilt natürlich auch für alle nicht geimpften Personen, die sich also ihre Rechte nicht erimpft haben, denn sonst würde ja diese, mehr als erstaunliche Sanktion keinen Sinn machen.

 


Da stellt sich allerdings die rhetorische Frage, welche Rechte damit wohl gemeint sein könnten?  Wir beantworten uns die Frage gleich selbst: Es sind zum Großteil jene Rechte davon betroffen, welche die Österreichische Verfassung den Bürger(innen) ihres Landes gewährleistet.  Im Zusammenhang mit dieser Entrechtung fällt uns nur mehr dazu ein:

 


Niemand hat die Absicht eine Mauer zu bauen!

Niemand hat die Absicht eine Testpflicht einzuführen!

Niemand hat die Absicht einen Impfzwang einzuführen!

 


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06.05.2021


Anwalt bringt Verfassungsklage gegen Covid-19-Maßnahmengesetz ein


Keine ausreichende Begründung – Verstöße gegen Grund- und Verfassungsrechte


Der Wiener Anwalt Roman Schiessler hat beim VfGH Klage (Individualantrag) für einen zivilgesellschaftlich engagierten Klienten wegen Verstößen gegen Grundrechte eingebracht und beantragt die Aufhebung des Covid-19-Maßnahmengesetzes. „Das ganze Vorgehen richtet sich an Untertanen und zeigt ausgeprägtes Obrigkeitsdenken“, so Rechtsanwalt Schiessler. Es sei eines Rechts- und Verfassungsstaates nicht würdig.


Gefährlichkeit im Vergleich zu Influenza nicht ausgeführt

Warum gerade die COVID-19 Epidemie zu den verordneten Freiheitsbeschränkungen geführt hätten und andere Epidemien, beispielsweise Influenza, welche in der Vergangenheit zu einer weit höheren Anzahl an Todesfällen geführt hat, nicht, werde in der Verordnung der Regierung nicht erklärt. Unter diesem Gesichtspunkt liege somit reine Willkür vor, da Fakten, Zahlen und Daten aus der Verordnung nicht hervorgeht.


Übertragung des Risikos auf alle Staatsbürger nicht zulässig

Außerdem würden die Maßnahmen nicht auf besonders gefährdete Gruppen wie ältere und vorerkrankte Personen beschränkt sondern auf alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. „Es ist grundrechtlich nicht zulässig, das eigene Lebens- und Gesundheitsrisiko auf andere zu übertragen“, so Schiessler. Eine generelle Verallgemeinerung der Lebens-und Gesundheitsrisiken gefährdeter gesellschaftlicher Gruppen gehe nicht auf die unterschiedlichen Interessen und Lebenssituationen in der Gesellschaft ein.


Einschränkungen ohne Bezug zu epidemiologische Fakten

„Sämtliche Einschränkungen sind ohne Bezug auf medizinische bzw. epidemiologische Parameter oder Bedingungen verfügt worden, sei dies in Bezug auf erstens den Zeitraum, zweitens das Gesundheitssystem, drittens den Erreger selbst und viertens der unterschiedlich gefährdeten Personengruppen“ so Schiessler abschließend. Er beantragt namens seines Klientens die Aufhebung des Covid-19-Maßnahmengesetzes.


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2020-04-09


Unbescholtener Mann als gefährliche Person gebrandmarkt


Was sich Facebook da herausnimmt ist eine Frechheit und zudem diskriminierend


Vor vier Tagen teilte der IB-Chef Martin Sellner per Twitter mit, dass man ihm bereits das 4. Bankkonto gelöscht habe.  Man muss Sellner nicht mögen und auch nicht seine Ideen teilen, allerdings beweist diese Vorgangsweise, was in einer bargeldlosen Gesellschaft alles möglich sein könnte, um sich politisch unliebsamer Personen zu entledigen und diese abzudrehen.  Jedenfalls war uns dieser Umstand eine Kurzmeldung auf unseren Accounts bei Twitter und Facebook wert.




Auf Facebook grassiert in letzter Zeit das Gerücht, dass User(innen) gesperrt und deren Beiträge gelöscht werden, wenn diese Martin Sellner zum Inhalt haben. Wir haben dies für völligen Humbug gehalten, wurden allerdings gestern eines Besseren belehrt.  Denn da erhielten wir von Facebook folgende Mitteilung:




Da wir natürlich neugierig waren, was an unserem Posting (Verlinkung) gegen die Gemeinschaftsstandards von Facebook verstoßen haben könnte, klickten wir weiter und sahen uns mit folgender Begründung konfrontiert:




Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen.  Facebook brandmarkt einen unbescholtenen Mann (dessen Ansichten man nicht teilen muss, die aber immerhin durch die verfassungsmäßig gewährleistete Meinungsfreiheit gedeckt sind) als gefährliche Person.  Nicht einmal ein unabhängiges Gericht kam zu dieser Erkenntnis und sprach Sellner in einem Prozess frei.


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2020-01-19


Bundespräsident der Hetzer


Erstaunliches Demokratieverständnis eines SPÖ-Politikers

Wer  sich  nicht  bedingungslos  dem  linken  Meinungsdiktat unterordnet,  wird sofort als
Hetzer bezeichnet. Dieses erstaunliche Demokratieverständnis stellte heute SPÖ-Stadt-
rat Oxonitsch in einer Presseaussendung unter Beweis.
Dass die Wiener SPÖ illegalen  Zuwanderern weiterhin Tür und Tor öffnet,  die viel zitierte
Willkommenskultur  ausbaut  und  sich  kaum  mehr  um  die  Sorgen  der  Wiener(innen)
schert,  ist die eine Sache,  den freiheitlichen  Bundespräsidentschaftskandidaten,  Dritten
Nationalratspräsidenten Ing. Norbert Hofer als „Bundespräsident der Hetzer“ zu bezeich-
nen eine ganz andere.
Dazu  der   FPÖ-Vizebürgermeister,  Mag.  Johann  Gudenus:.. „Wer  hier  der  eigentliche
Hetzer  ist,  hat Stadtrat Oxonitsch mit dieser  Aussage eindeutig bewiesen.  Ich empfehle
Ihnen  dringend,  anstatt gegen  Norbert Hofer zu agitieren,  es ihm gleich zu tun,  auf der
Straße mit den Menschen zu sprechen und sich endlich um die Anliegen der Österreicher
und Österreicherinnen zu kümmern. Nichts anderes macht Hofer, in dem er die Bevölker-
ung  im  Rahmen  einer  friedlichen  Kundgebung gegen die rot-grüne Politik des Drüber-
fahrens unterstützt.“
Gudenus will von Oxonitsch auch noch wissen, ob er mit seiner Aussage etwa alle Bürger,
die  im  Rahmen  des  Verfassungsbogens  ihr  Recht  auf  freie Meinungsäußerung wahr-
nehmen,  als Hetzer abstempelt.
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2016-02-24

Erstaunlich, wie locker Verfassungsbruch beschlossen wird


Rot-grün-schwarze Koalition in Kärnten über-

schreitet bedenkenlos bisherige rechtliche Tabus

„Man kann sich nur wundern und hoffen, dass damit nicht die Türe für eine weitere
Aushebelung  der  Verfassung  geöffnet  wird“.   So  kommentiert der Obmann der
Kärntner  Freiheitlichen  LR Mag. Christian Ragger das heutige Ja von SP, Grünen
und ÖVP  zu  einem  Durchgriffsrecht  des  Bundes  bei  der Errichtung von Flücht-
lingsquartieren.
„Da  werden,  offensichtlich  ohne viel nachzudenken,  jahrzehntelang geltende ver-
fassungsrechtliche Tabus  gebrochen.   Landespolitiker  und  Bürgermeister  geben
bedenkenlos Entscheidungsbefugnisse hin, die sie jahrzehntelang verteidigt
haben“, stellt Ragger fest.
Die  Gemeindeautonomie  ist  ein  Grundpfeiler  der österreichischen  Verfassung.
„Rot,  grün  und  schwarz  wollen  diesen in atemberaubender Schnelligkeit ohne
ordentlichen  parlamentarischen  Prozess  mit  Begutachtung  etc.  abbauen.  Sie
beugen sich die Verfassung so zu recht, wie sie sie brauchen“, so Ragger.
Man greift damit in den genetischen Code dieser Republik ein.  Das Versagen der
EU,  eine  faire  angemessene  Aufteilung  der Flüchtlinge auf alle Mitgliedsländer
durchzusetzen,  führt dazu,  dass in Österreich verfassungsrechtliche Grundsätze
außer Kraft gesetzt werden und rechtliche Dämme brechen.
„Es  ist merkwürdig,  dass LH Dr. Peter Kaiser und LR Rolf Holub,  die sonst so viel
Wert auf Partizipation und Parlamentarismus legen, als Wortführer dieses Zwangs-
gesetzes  auftreten.  Mit  Sorge muss man sich fragen,  ob weitere staatsrechtliche
Prinzipien nach diesem Muster geopfert werden.  Womöglich das Recht auf Eigen-
tum,  indem  man   Asylwerber  zwangsweise   Hauseigentümern  zuweist“,  meint
Ragger abschließend. (Quelle: APA/OTS)
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2015-08-14

Überparteiliches Volksbegehren für EU-Austritt


LESERBRIEF


Screen: http://volksbegehren-eu-austritt.at/
Sehr geehrte Erstaunlich-Redaktion
Mein  Name  ist  Christian  Barna  und  ich  unterstütze  das  (mittlerweile offiziell genehmigte)
EU Austritts Volksbegehren.  Ich  besuche  auch immer wieder Ihre Webseite und wollte mal
anfragen,  ob  es  möglich  ist,  eine  kurze  Info auf Ihrer Webseite darüber zu geben,  denn
viele  offizielle  Medien  (KRONE z.b.)  üben  da  ganz einfach Zensur und ignorieren diesen
doch  für  Österreich ungewöhnlichen Schritt,  dass es einer unabhängigen (keine Parteien!!!)
Bürgerinitiative gelungen ist,  einmal ein Volksbegehren einzuleiten,  um aus dieser EU aus-
zutreten, die uns, wenn man sich die Versprechungen des damaligen Beitritts über die Sank-
tionen bis  zum  ESM, TTIP,… (Liste ist endlos lange) vor Augen führt, dass zu unterstützen es
wert ist.
Inititatoren:
ein  überparteiliches  Personenkomitee  mit  der  Bevollmächtigten,  Frau  Inge  Rauscher
(Inititative Heimat & Umwelt   in 3424 Zeiselmauer)  weiters  in  diesem  Personenkomitee
sind  u.a.  Frau Renate Zittmayer (Bäuerin),  Dr. Karl Albrecht Schachtschneider  (Verfass-
ungsjurist), usw,…
Der offizielle Text des Volksbegehrens lautet:
„Der Nationalrat möge den Austritt der Republik Österreich aus der Europäischen Union
mit  Bundesverfassungsgesetz,  welches  einer  Volksabstimmung  zu  unterziehen  ist,
beschließen.“
Wann ist die Eintragungswoche:
Vom 24. Juni bis 1 Juli 2015-03-21
Homepage zur weiteren Information: (dort ist auch die ausführliche Begründung zu lesen):
http://volksbegehren-eu-austritt.at/
Wie  schon  bekannt  ist,  wurde  beim  nunmehr  zweiten  Anlauf (der erste Antrag wurde
vor knapp 5 Jahren aus formalrechtlichen Gründen abgelehnt) dieser Antrag vom BMI am
7. Jänner 2015 offiziell zugelassen.
Es  liegt  nun an uns Bürgern diese Information  (weil entscheiden soll jeder für sich selbst
alleine)  so  gut  wie  möglich  weiterzuverbreiten,  denn  von  den  offiziellen  Medien (vor
allem der Krone) ist „Schweigen im Walde“ angesagt (auch nicht in der überaus kritischen
EU-Sonntagskolumne  des  Anwaltes  Hrn.  Dr. Tassilo  Wallentin,  der sehr wohl auch von
diesem Anliegen informiert wurde…)
Aber  es gibt ja den alten Spruch,  wenn du etwas verändern willst, dann ändere DICH zuerst
(und ich für meinen Teil habe beschlossen, nicht mehr nur hinter geschlossen Türen meinen
Unmut  über  diesen  Verein Luft zu machen, sondern aktiv etwas zu tun).  Und es ist einfach
wichtig  (denken wir nur an das  Gentech-Volksbegehren),  dass  wir  denen da  „oben“  sehr
wohl  zeigen,  dass  wir nicht alles mit uns machen lassen und in diesem Sinne wirklich alles
Recht vom Volke ausgeht!
Mit besten Grüßen,
Christian Barna
2015-04-06

Kammerzwang auch in Österreich endlich abschaffen


FPÖ ist für die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft

von Unternehmen in der Wirtschaftskammer

Der Kammerzwang in Europa ist ganz klar ein echtes Auslaufmodell. So gibt es in nur mehr
sechs  von  28 EU-Ländern eine Zwangsmitgliedschaft.   Diese antiquierte Zwangsmitglied-
schaft  von  Unternehmen  bei  der  Wirtschaftskammer  gehört  endlich  auch in Österreich
abgeschafft,  damit  sich  unser  Land  aus  dieser   Steinzeitstruktur  befreien  kann.  Diese
berechtigte  Forderung  kam  heute vom FPÖ-Wirtschaftssprecher NAbg.  MMMag. Dr. Axel
Kassegger  in seiner  Rede im  Nationalrat der meinte:  „Dadurch könnte auch ein notwend-
iger Schritt in eine echte Entschlackung unseres überverwalteten Staates gesetzt werden“.
An  der  Spitze  der  Front  der Verteidiger des  Zwangssystems  in  Europa stehen beinahe
schon   einsam  und  alleine   Österreich  und  Deutschland.    Im  Dezember  2010  hat die
spanische  Regierung beschlossen,  den Kammerzwang für ihre Unternehmen aufzugeben
und in  Slowenien wurde dies bereits 2006 vollzogen.   Weitere Länder werden diesen Bei-
spielen  in  Kürze  folgen.  Österreich hingegen ist das einzige Land der Welt,  das 2007 die
Interessensverbände  sogar  in der Verfassung verankert hat.   Mit dieser mehr als zweifel-
haften  Aktion  haben  SPÖ  und  ÖVP den Kammern des Landes den höchsten Bestands-
schutz  gewährt,  den die Republik zu bieten hat.   Gleichzeitig haben sich  damit Rot und
Schwarz ihre Pfründe gesichert.
Statt  eine  Abschaffung  des  Kammerunwesens  zu  vollziehen,  prolongierte  man  die
Zwangsmitgliedschaft  unter  SPÖ  und  ÖVP.   In  der  heutigen Zeit haben aber Zwang
und Druck im Rahmen einer Zwangsmitgliedschaft rein gar nichts mehr verloren.   Es ist
daher höchst an der Zeit, diese abzuschaffen und die Kammer in eine wirkliche Service-
Organisation auf freiwilliger Basis umzubauen.
Und  dies  umso  mehr als innerhalb von zwei Jahrzehnten die Wahlbeteiligung bei der
Wirtschaftskammer-Wahl um über 20 Prozent gesunken ist.   So haben 2010 nur mehr
41 Prozent  der  418.000 Wahlberechtigten  abgestimmt – in Wien waren es überhaupt
nur  mehr  29 Prozent  und  somit  nicht  einmal  jeder Dritte.   Wenn nun – wie in Wien
etwa – überhaupt  70 Prozent  den  Urnen  fernbleiben,  ist  die  Legitimation  der Wirt-
schaftskammer zu Recht zu hinterfragen.
Solange  aber mit Vizekanzler Mitterlehner ein ehemals langjähriger Politfunktionär in
der Wirtschaftskammer und dem  Österreichischen Wirtschaftsbund an der Spitze des
Staates  stehe,  werde  es  wenig  Bewegung  in  Richtung  Aufbrechen  des Kammer-
zwanges geben, vermutete Kassegger und versprach:  „Die FPÖ wird daher weiterhin
beharrlich  für  die  Abschaffung  der  Zwangsmitgliedschaft samt Kammerumlage ein-
treten.   Wir  wollen  diese Pflichtbeglückung durch eine freiwillige  Mitgliedschaft nach
dem Muster eines zivilrechtlichen Vereins ersetzen.“
*****
2014-12-10

Linzer Kriminalbeamter diskreditiert Ballbesucher(innen)


Uwe Sailer vergleicht Ballbesucher mit Kriminellen

Am  heutigen  Abend  ist  es  so weit.  Da geht der Akademikerball 2014 über die die Bühne.
Über  die  Ankündigungen  gewaltbereiter  linker  Anarchos zur Verhinderung dieser Veran-
staltung, haben wir bereits im Vorfeld berichtet.
Wer  sind  aber  die Teilnehmer(innen) an dieser Ballveranstaltung?   Laut dem Linzer Kriminal-
beamten Uwe Sailer sind es Personen,  die sich für Leistungsträger halten aber dennoch nichts
anderes sind als gut gekleidete mit Orden behangene Kümmerlinge, die mit ihren Füßen, noch
dazu  in der Hofburg,  unsere Demokratie und unsere Verfassung mit Füßen niedertanzen und
niedertreten.
Zusätzlich  vergleicht  Sailer die Teilnehmer(innen) des Balls mit Betrüger,  denn diese treten
auch  mit Anzug,  Krawatte  und  redegewandt auf.   Nachfolgend ein Screenshot von Sailers
Facebook-Seite als Beweis für seine getätigte Aussagen:
Screen: facebook.com (Account: Uwe Sailer)
Dass  jemand Sailer für diese Aussagen klagen wird glauben wir kaum, denn dazu ist seine
Person zu unwichtig.   Allerdings ist es erstaunlich, dass ein Polizeibeamter – der eigentlich
für  Recht  und  Ordnung  sorgen sollte – öffentlich derartig diskreditierende Aussagen tätigt.
Damit sollte sich zumindest sein Dienstgeber auseinandersetzen.
Unser  angekündigter Beitrag über den erstaunlichen Kriminalbeamten aus Linz verschiebt
sich noch ein wenig. Wir ersuchen unsere Leserschaft um Verständnis.  Danke!
*****
2014-01-24

Wenn der Finanz“polizei“chef Märchenstunden abhält


Infotour entlarvt Halbwahrheiten und waghalsige Interpretationen

(Des)Informationsveranstaltung am 7.März in Lannach: Die vom Wirtschaftsbund organisierte
Selbstdarstellungstour der Finanz“polizei“ kann nur rechtlich unbedarfte Bürger beeindrucken.
Statt Rigobert Rainer erscheint Wilfried Lehner persönlich.  Nach 2 Semestern Donau-Uni (?!)
herrscht  immer  noch  Unverständnis  über  grundsätzliche  Zeugenund Beschuldigtenrechte.
Erst nach Zwischenruf lenkt er dann unwillig ein, dass es doch Entschlagungsrechte gibt.
Dass dabei von der Finanz“polizei“ regelmäßig Verfassung, Strafprozessordnung, Menschen-
rechtskonvention  und  Grundrechtscharta  der  Europäischen  Union nach Belieben ignoriert
oder neu interpretiert werden, ist in großer Zahl österreichweit protokolliert und dokument-
iert.
Zur chronisch mangelhaften bis rechtswidrigen Ausweisleistung der Finanz“polizisten“  wird
auf eine Dienstanweisung verwiesen. Von konkreten Fragen zu diesen bekannten Gesetzes-
widrigkeiten wird sehr routiniert, mit ganz raschem Themenwechsel, abgelenkt.

Amtshandlungen  dürfen laut Lehner gefilmt werden.   Auf die Publikumsfrage, ob Amtshand-
lungen gefilmt werden dürften,  bestätigt Lehner jovial,  dass dies selbstverständlich zulässig
sei,  außer  bei  Zeugenbefragungen,  weil  die ja Recht auf „Datenschutz“ hätten.  Die Frage,
warum dann seine Mitarbeiter geschult wurden Kameras zuzukleben und abzudecken, wurde
mit  einer  wütenden  Tirade  über die Rechtswidrigkeit von Kameras ohne datenschutzrecht-
liche  Bewilligung  beantwortet.   Eine  juristisch  einwandfreie  Klarstellung  gab  es,  wie zu
erwarten war, nicht.
Auf  die  Frage  hin,  warum aber dann seine Mitarbeiter es regelmäßig unterlassen,  zuerst
nachzuprüfen, ob eine Bewilligung vorliegt,  oder ob es sich überhaupt um eine bewilligungs-
freie  Videoanlage  handelt,  geriet  Lehner  aus dem Häuschen,  reagierte wie ein ertappter
Übeltäter und weigerte sich, auf diese Rechts- und Pflichtwidrigkeiten einzugehen.
Einem  Zuhörer  platzt der Kragen:   „Es ist eine Frechheit, was die Beamten aufführen.  Sie
machen  mit  den  Leuten,  was sie wollen“,  empört er sich und wirft den Finanz“polizisten“
Kompetenzüberschreitungen vor.
Überhaupt  fällt  auf,  dass  nicht  mit  juristisch  soliden und rechtsstaatlich fundierten Hand-
lungen  gepunktet  werden  soll.   Die,  oft  sehr  zweifelhaften,  Amtshandlungen  finden  in
unnötiger  Rambomanier  statt.   Mit verdächtiger Dialektik und scheinbar gescheiten Sprach-
regelungen wird das dann der juristisch unbedarften Öffentlichkeit als irgendwie gerechtfert-
igt verkauft. Ganz offensichtlich soll damit die rechtlich fragwürdige Vorgangsweise vertuscht
werden. Wirklich legale Amtshandlungen hätten das gar nicht nötig. (Quelle: APA/OTS)
*****

2013-03-11
 

Wehrpflicht mit Nazi-Zwangsdienst verglichen


SPÖ-Ackerl schwingt die Nazikeule

Auf einer  gestrigen  SPÖ-Veranstaltung  in  der Welser Stadthalle,  schworen Bundeskanzler
Werner  Faymann  und  der  stellvertretende  OÖ Landeshauptmann  Josef Ackerl,  rund 400
Parteifunktionäre, Mitarbeiter und Mitglieder auf die bevorstehende Bundesheer-Volksbefrag-
ung ein.
 
Neben  den  alt- bzw. neuhergebrachten SPÖ-Argumenten zur Abschaffung der Wehrpflicht
und  Schaffung  eines  Berufsheeres  meinte Ackerl,  die Zwangsverpflichtung sei eine Idee
des Nationalsozialismus, der den Arbeitsdienst geschaffen habe. Da staunen wir aber, dass
der SPÖ-Politiker die in der Österreichischen Verfassung verankerte allgemeine Wehrpflicht
mit Zwangsdiensten des Nazi-Regimes gleichsetzt bzw. vergleicht.
 
Offensichtlich  scheint  Ackerl  den  Geschichtsunterricht  in der Schule geschwänzt zu haben.
Denn  sonst  hätte  er  wissen  müssen,  dass  die  moderne Form der Wehrpflicht in Europa
bereits über 200 Jahre alt ist. In Österreich wurde diese nach Abschluss des Staatsvertrages
von einem demokratisch gewählten Parlament durch ein Verfassungsgesetz beschlossen.
 
Aber möglicherweise sind dem SPÖ-Politiker die o.a. Fakten bekannt und er bedient sich wie
zahlreiche  seiner  politisch links orientierten Kollegen der Nazikeule.   Ganz nach dem Motto:
„Wer politisch nicht links ist und/oder nicht links denkt, der ist automatisch ein Nazi.“
 
*****

2013-01-10
 

Minister diskreditiert Generalstabschef


Offiziersgesellschaft ist für die verfassungsmäßige Meinungsfreiheit

Leidtragender  der  politischen Diskussion ist das Österreichische Bundesheer.   Dies hat nun
wohl in Österreich bis hin zum Jungwähler beinahe jeder erkannt. Hat sich ein Heer, das mit
einem  Minimalbudget  von 0,6 % des BIP immer alle Aufträge zur vollsten Zufriedenheit der
Österreicher erfüllt hat, das verdient?
 
Nachdem  auch  erkannt  wurde,  dass  eine kleinformatige Tageszeitung eine Kampagne für
ein Berufsheer führt, beginnt nun Minister Darabos, nach den Rekruten, auch seinen General-
stabschef Entacher und die älteren Offiziere zu diskreditieren.  Das Wort Reformverweigerer
ist  häufig zu hören.   Weiß denn der Herr Minister überhaupt, dass diese Offiziere das Heer
seit 1993 bereits mehrfach reformiert haben.
 
Das  Heer  wurde  immer wieder verkleinert und mit verschiedenen Ministern wurden dabei
auch  gleich  die  Spitzenpositionen  umgefärbt.   Dabei  ist es wichtig zu wissen,  dass alle
Spitzenfunktionen,  bis hinunter zu einem Bataillonskommandanten,  auf fünf Jahre alleinig
durch den Minister bestellt werden.
 
Bestellt  durch  den  Primat  der Politik werden diese Spitzen allerdings oft zu willigen Erfüll-
ungsgehilfen,  nicht  so  der Generalstabschef.   Er  bleibt seiner Einstellung,  und was noch
wichtiger  ist,  seiner Erfahrung und der Verfassung treu.   Was ist also falsch daran, wenn
General  Entacher  und  andere  Offiziere  von  ihrem  verfassungsmäßigen Grundrecht der
Meinungsfreiheit  Gebrauch  machen  und  die  in  der  Verfassung  verankerte Wehrpflicht
hochhalten wollen?
 
Aus Erfahrung weiß der Generalstabschef, dass es vor allem Nato-Staaten sind, die Berufs-
heere  haben und diese in gefährliche Einsätze schicken. Aus Erfahrung weiß er,  dass seit
den Erkenntnissen des Vietnamkrieges, tote Soldaten im Ausland nicht gut für die Zuhause-
gebliebenen Politiker sind.
 
Der Verteidigungsminister hat zwar selbst den Dienst an der Waffe verweigert, aber Berufs-
soldaten in gefährliche Einsätze, weit weg von Österreich, würde er dann schon schicken!
 
Nicht  nur  der  General  und  viele  Offiziere,  auch der Bundespräsident warnt davor.  Der
Bundespräsident spricht aus Erfahrung, bekleidet er doch den Dienstgrad Zugsführer. Auch
der  ehemalige Bundesminister Lichal warnt in einem Interview:  „Die logische Konsequenz
aus der Abschaffung der Wehrpflicht ist ein Nato-Beitritt.   Das Ende der Wehrpflicht ist so-
mit der Anfang vom Ende der Neutralität“.
 
Dann wäre dies auch einer der letzten Nationalfeiertage, den die Österreicher(innen) feiern.
Und  Österreich  wäre der 22. von 27 EU-Staaten mit einer Berufsarmee und dann natürlich
auch in der NATO und auch in Afghanistan usw.  Was denken die Offiziere, die ihre Heimat
verteidigen sollten, aber eine Berufsarmee fordern?
 
Österreich hatte nie Kolonien, die ausgebeutet wurden, Österreich handelte nie mit Sklaven
und  die  Österreicher  stimmten auch gegen die Atomkraft,  obwohl damals schon beinahe
alle EU-Staaten Atomkraftwerke hatten. Österreich braucht weiterhin Bürger mit Gewissen,
mit Zivilcourage, Österreich braucht Männer wie General Entacher.
 
So,  wie das Recht zur Notwehr und die Pflicht zur Nothilfe,  so muss für die Österreicher-
(innen)  auch  die  freie  Meinungsäußerung  und  das  Wehrrecht  erhalten  bleiben.  Die
Offiziersgesellschaft spricht sich für die Wehrpflicht und für die Erhaltung des Zivildienstes
aus. Weil sich beides bewährt hat. (Quelle: APA/OTS)
 
*****

2012-10-27
 

Die Finanzpolizei


GASTAUTOREN-BEITRAG

 

Finanz“polizisten“ werden ständig als Handlanger

privater Einzelinteressen missbraucht!

Weiß Finanzminister Dr. Fekter noch immer nicht, was da gespielt wird?
 
Fekter hat  sich  offenbar  damit  abgefunden,  dass es seitens der Finanz“polizei“ laufend
zu  Gesetzesverletzungen  und  auf  Grund  deren  Vielzahl  damit  zu  großen finanziellen
Belastungen  kommt.   Da  stellt  sich  die Frage,  was es heutzutage kostet, in Österreich
einfache  Organe  der  öffentlichen  Aufsicht in extrem fleißige Handlanger privater Einzel-
interessen umzufunktionieren? Kann man sich das über die einschlägig bekannten, teuren
„Vermittler“ und „Gesprächspartner“ längst im Finanzministerium billig „einkaufen“?
 
Theoretisch  gäbe  es im Finanzministerium wenigstens eine ordentliche Grundausbildung
http://www.bmf.gv.at/finanzministerium/8379.htm ; tatsächlich aber scheint nicht einmal
die  zu  funktionieren.   Die  Finanz“polizisten“  wurden und werden in Schnellsiedertages-
kursen unter anderem mit,  für einen Rechtsstaat obskuren,  „Rechtsmeinungen“ indoktri-
niert.
 
Von unkontrolliert agierenden „Möchtegernjuristen“ und zweifelhaften „Experten“, werden
die ahnungslosen Neulinge auch umfassend desinformiert!  Unter Pröll und Lopatka wurde
die KIAB, ein einfaches Organ des Finanzministeriums, zur Finanz“polizei“ nur umgetauft.
 
Es  steht  der  begründete  Verdacht  im  Raum,  dass die missbräuchliche Ausnutzung des
„Polizei“ Begriffs ausdrücklich in Kauf genommen wird. Obwohl „Polizei“ nicht grundsätzlich
„bewaffnet“ heißt, sondern bloß „Aufsicht“.  Ausdrücklich wurde auch das Dienstkleid einer
echten Polizeiuniform täuschend ähnlich nachgeäfft!
 
Solches  kann  man  auch  als  eine umfassende Verhöhnung und Degradierung der Sicher-
heitswache sehen, welche, als echte Exekutive, eben das Organ der öffentlichen Sicherheit
ist und langjährig profund ausgebildet wird.
 
Aus  dem falschen,  kumpelhaften,  „wir sind doch alle (Polizei-)Kollegen“  hat es sich nun –
zwecks Vorgaukelns einer, bei Kontrollen beeindruckenden, „Rechtssituation“ – eingebürgert,
dass  uniformierte Polizisten oder Kriminalpolizisten bei den Kontrollen dabei sind,  um einen
offizielleren Anschein der Legitimität für freches, stümperhaftes Vorgehen zu erzeugen.
 
So  kommen die Kontrollierten erst gar nicht auf die Idee,  dass die „Finanz“polizisten immer
wieder ihre Kompetenzen weit überschreiten!  Erzählt wird den echten Polizisten wahrschein-
lich aber, man brauche sie als Schutz,  weil man ja so wehrlos sei!   Das führt zu der grotes-
ken Situation, dass sogar strafbare Handlungen von der echten Polizei, als Zaungäste, immer
wieder rechtswidrig ignoriert,  statt in Befolgung des eigenen Imageslogans  „Wir sorgen für
Sicherheit und Hilfe!“  abgestellt und unterbunden werden.
 
Die Anmaßungen der Finanz“polizisten“ gehen inzwischen in der Form weiter,  dass sie nicht
nur  die  erwünschte  Vorgangsweise,  sondern  auch  schon  das Strafausmaß den diversen,
ihnen  übergeordneten, B ehörden vorschreiben wollen.   Bislang unbestätigten Gerüchten zu-
folge, reicht die rechtswidrige Einflussnahme bis hin zu einzelnen Unabhängigen Verwaltungs-
senaten (UVS).
 
Teilweise  hat  sich  aber  doch,  auf  Kosten  der Steuerzahler und einer Vielzahl unnötig Ge-
schädigter,  sehr  langsam die Erkenntnis durchgesetzt,  dass man wenigstens die Kontrollen
gemäß AVG,  dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz, durchzuführen hat.
 
Eine  grundlegende  Voraussetzung,  wenn man die  Verfassung und die Gesetze der Republik
Österreich  – auf  die übrigens  auch  die  Finanz“polizisten“  ihren  Diensteid ablegten –  nicht
ständig weiter (vorsätzlich) ignoriert sehen will. Die Finanz“polizei“ hat sich nach einer langen
Zeit  grotesker Anmaßungen,  manche meinen, sie geriere sich als eine Art  „oberstes Organ“
gegenüber  allen  und vor allem der Exekutive gegenüber als weisungsbefugt,  immer wieder
der, oft ignorierten, Rechtsstaatlichkeit beugen müssen.
 
Weder  Finanzminister  Fekter  noch Staatsekretär Schieder scheinen diese Leute im Griff zu
haben. Weil man beiden ungestraft nette Märchen erzählen kann?
 
DDr. Gerhard Grone

2012-05-22
 

Grenzgebiet March: Ein Eldorado für ausländische Kriminelle!


Ab wann werden  Bürger(innen) zur Selbsthilfe greifen?

Im  Beitrag  „Einbrüche entlang der March ….“  haben wir den Leserbrief von Robert S. ver-
öffentlicht. Dieser berichtete über Einbrüche in Fischerhütten, in der Nacht vom 12. auf den
13. Mai 2012.  Den Einbrechern fiel damals auch seine Hütte zum Opfer.
 
Robert S. scheint vom Pech verfolgt zu sein, denn nun wurde er innerhalb einer Woche zum
zweiten Mal Opfer der Einbrecher. Im Zeitraum vom 16. zum 19. Mai 2012 wurde seine  am
Marchufer gelegene Fischerhütte wieder von kriminellen Gesindel heimgesucht.
{besps}marched02{/besps}
 
„Was beim letzten Hütteneinbruch nicht gestohlen wurde, das wurde jetzt beim zweiten Ein-
bruch  gestohlen.  Zwei Einbrüche innerhalb einer Woche,  jetzt habe ich nicht einmal mehr
Zünder oder ein Messer in der Hütte, es ist alles weg.   So kann es nicht weiter gehen“,  so
Robert S.
 
Da geben wir Herrn S. Recht, denn so kann es wirklich nicht weitergehen. Den Fischern und
Anrainern an der March wird vermutlich früher oder später der Kragen platzen.  Das könnte
bedeuten, dass diese zur Selbsthilfe greifen werden.
 
Dass  Selbsthilfeaktionen  die  Gefahr einer Eskalation bergen,  dürfte jedermann(frau) klar
sein.   Ein  solches  Szenario kann jedoch nicht im Sinn des Gesetzgebers liegen und daher
sollte dieser schleunigst etwas unternehmen, um die Sicherheit und den Schutz des  Eigen-
tums  der Marchfischer und Marchanrainer zu gewährleisten,  bevor diese für ihren Schutz
selber sorgen.
 
Sei  es  durch  verstärkte Polizeipräsenz oder Bundesheereinsatz in der betroffenen Region,
nur  geschehen muss etwas.  Denn eines dürfen in Österreich lebende Personen vom Staat
erwarten:  Nämlich  dass  dieser ihren Schutz für Leib,  Leben und Eigentum gewährleistet.
Dämliche  Aussagen  wie  „ein  Assistenzeinsatz  des  Bundesheeres ist verfassungswidrig“
oder dergleichen sind definitiv fehl am Platz.
 
*****

2012-05-19
 

Dringender Demokratie-Bedarf in Wien


Drüberfahren und Abkassieren

Auf Bundesebene reichen 8.032 Unterschriften, um ein Volksbegehren einzuleiten. In Wien
bedarf  es  dafür 57.106 Unterstützer.   Oder: Theoretisch kann eine Partei in Wien mit nur
39 Prozent  der  Stimmen  im  Gemeinderat die absolute Mehrheit stellen.   Dieser Umstand
zeigt klar auf, wie es um die demokratische Gesinnung der rot-grünen Stadtregierung steht.
Was das den Bürgern bringt, sieht man Tag für Tag, nämlich Drüberfahren und Abkassieren.
 
Um mehr Demokratiegerechtigkeit zu erreichen, wird die FPÖ-Wien im kommenden Landtag
einen dringlichen Antrag einbringen, dessen wesentlichste Forderungen wie folgt aussehen:
 
– Schaffung eines gerechten und modernen Wahlrechts für Wien.

– Einführung eines Petitionsrechts,  ähnlich jenem im Nationalrat.   500 Unterschriften müs-
sen ausreichen, damit sich ein von allen Fraktionen beschickter Petitionsausschuss mit dem
Anliegen der Bürger auseinandersetzen muss. Eine Ablehnung ist schriftlich zu begründen.
 
– Eine Volksbefragung im Bereich des Gemeinderates oder des Landtages muss bereits bei
Unterstützung von einem Prozent der Wahlberechtigten verpflichtend durchzusetzen sein.
Das sind rund 11.000 Personen.   Erreicht diese Volksbefragung dann ein Ergebnis von 50
Prozent und eine Stimme, so ist das Ergebnis verbindlich und muss verwirklicht werden.
 
– Wenn  der  Landtag sich über den Wunsch eines erfolgreichen Volksbegehrens hinweg-
setzt, soll  die  Bevölkerung selber eine Volksabstimmung initiieren können –  mit politisch
bindender Wirkung.
 
– Die  Frage  von  Gebühren  darf  nicht länger von einer Volksabstimmung ausgeschlossen
sein. (Auch in der Schweiz entscheiden die Bürger darüber sehr verantwortungsbewusst.)
 
– Das Beteiligungsquorum für Volksabstimmungen soll deutlich herabgesetzt werden.
 
– Unterstützungserklärungen müssen frei gesammelt werden können, ohne extra auf ein
Amt gehen zu müssen. Die amtliche Überprüfung der Unterschriften erfolgt nachträglich.
 
– Es  soll  eine  Veto-Volksabstimmung  durch  die  Bevölkerung geben gegen geplante Ge-
setzes- oder Verwaltungsvorhaben der Regierenden. Damit kann die Politik überprüfen, ob
ein  Gesetzes- oder Verwaltungsvorhaben  von einer Mehrheit der Bürger unterstützt wird
oder nicht.

– Bei maßgeblichen Änderungen der Stadtverfassung ist eine Zustimmung der Bevölkerung
durch eine Volksabstimmung notwendig.
 
– In der Phase der Werbung für die Volksabstimmung muss das betreffende Anliegen zumin-
dest  durch  eine offizielle objektive Broschüre sichergestellt werden,  in der die Argumente
der  Befürworter sowie der Gegner kompakt,  unparteiisch und fair gegenüber gestellt sind
und die an alle Abstimmungsberechtigten verschickt wird.
 
– Bezirksweise  Volksbefragungen  können derzeit nicht durch Unterschriften,  sondern nur
durch einen Beschluss des Gemeinderates initiiert werden. Deshalb wird die Einführung von
bezirksweisen Volksbefragungen durch Sammeln von Unterschriften gefordert.
 
– Im Sinne der Demokratie wird die Direktwahl des Bürgermeisters gefordert.
 
 
Die  Forderungen  im Antrag sind klar definiert und wären dazu geeignet,  dem sozialistisch-
totalitären  Wien  Demokratie  einzuhauchen.   Allerdings  wird  der Antrag  der rot-grünen
marxistischen  Einheitsfront nicht behagen und daher vermutlich keine Chance haben.  Wir
glauben auch nicht,  dass die rot/grüne Wiener Stadtregierung daran interessiert ist, durch
eine Gesetzesänderung die Möglichkeit einer direkten Demokratie für die Wiener(innen) zu
schaffen.
 
*****

2012-05-12
 

Das AMS


GASTAUTOREN – BEITRAG


Wieder hat das AMS (Arbeitsmarktservice) bewiesen, dass es immer am längeren Ast sitzen
muss!? Da zählen persönliche Befindlichkeiten nicht und besondere Lebenslagen schon gar
nicht, wie ich aus eigener Erfahrung leidvoll behaupten kann.

Diesmal hat es jedoch das AMS zu weit getrieben und so bleibt zu hoffen, dass endlich auch
die  Justiz sowie die  Regierung dem unglaublichen treiben des AMS ein Ende macht.   Doch
musste dazu erst ein verzweifelter Mensch seinen Fuß einbüßen??   Offenbar ja, denn sonst
gibt  man ja den Ämtern und  Behörden stets Recht und unsere Justiz schaut im Normalfall
einfach zu!?

Da  werden Menschen ohne  Rechtsgrundlage einfach zu Dingen gezwungen,  die sie nicht
wollen  und / oder  nicht  können!   Da werden Menschen in  Schulungen gezwungen,  die
weder dem AMS noch dem Arbeitssuchenden etwas bringen,  nein nur den Betreibern der
Schulungsstellen, die wie die Schwammerl aus dem Boden sprießen, damit das AMS weiter
Klienten schicken kann – auf Steuerzahlers Kosten natürlich.

Da werden Menschen einfach in den Ruin gezwungen, weil sie einfach mündige Bürger sind
und  sich gegen die allmächtige AMS Beamtenschaft auflehnen.  Oder gar nicht in der Lage
sind das vom AMS verlangte zu tun,  nur weil es ein eigenwilliger AMS Betreuer einfach ver-
langt.

Da  werden  Menschen  in Bürokratie begraben und einfach hängen gelassen bis diese end-
lich  abgeschlossen  ist,  ohne  Arbeit,  ohne  Geld  und  meist  auch ohne weitere Hilfe.  Da
werden  Menschen unaufgeklärt gelassen und so auch ihrem Schicksal, mit den entsprech-
enden Folgen.

Die Folgen daraus sieht man ja jetzt, Selbstverstümmelung aus Verzweiflung weil man über-
fordert war und sich so dazu genötigt sah.   Wie oft habe ich mir ähnliches überlegt,  nach
Krebs, nach schweren Unfallfolgen, mit körperlichen Gebrechen,….

Ja  auf solche Ideen kommt man und geholfen wird einem nicht,  nicht vom AMS, nicht von
den Sozialversicherungen, nicht von Ländern & Gemeinden!? Man ersäuft in Bürokratie und
rechtswidrigem  Verhalten der Verantwortlichen,  fühlt sich so wehrlos und damit auch wert-
los, doch das sieht keiner und wenn doch, dann wird’s ignoriert!

Wenn  dann  mal  etwas  auffliegt,  wie in diesem fall,  dann heißt es einfach:  „der ist selber
schuld, wir  haben  alles getan was wir konnten“  oder  „es handelt sich um einen bedauer-
lichen Einzelfall“

Doch nichts von beiden ist wahr, es geschieht täglich,  doch das wird einfach in Grund und
Boden geschwiegen! So bleibt zu hoffen, Dass endlich Vater Staat handelt und dem treiben
ein Ende setzt, wie in vielen anderen Bereichen auch (z.B. Jugendämter, …) und die Verant-
wortlichen voll und hart zur Verantwortung zieht.

Darüber hinaus  ist  das  ASVG  sowie das ALVG (und noch viele, viele andere Gesetze)  als
verfassungswidrig anzusehen,  da es der schweren Nötigung Tür und Tor öffnet.   Darüber
hinaus entspricht es ganz und gar nicht dem  Gleichheitsgrundsatz wie er in der Verfassung
festgeschrieben steht. So besteht dringender Handlungsbedarf durch Gerichte und Gesetz-
geber!!

Erich Weber

2012-04-02
 

Das Islamproblem


Kein Moslem? Dann raus.

Erstellt von ruthwitt
 
Haben Sie gewusst, dass man als Nicht-Moslem die Stadt Mekka nicht betreten darf? Ich muss
zum Islam übertreten, um mir eine historische Sehenswürdigkeit anzuschauen.
Trete ich nach
einem Tag wieder aus, werde ich vermutlich gesteinigt. Vorher womöglich noch……

Diese  Art ideologisch begründeter  Selektion und Segregation haben wir vor nicht allzu langer
Zeit – es mögen über sechzig Jahre sein- erlebt. Was ich damit sagen will:   Der Islam ist eine
aggressiv gegen Andersdenkende vorgehende Ideologie, die den in unseren westeuropäischen
Verfassungen verankerten Freiheitsrechten und der Demokratie diametral widerspricht und sie
nicht nur infrage stellt, sondern gegen sie verstößt.

Damit hat eine solche Ideologie und ihre Symbole nichts in einem demokratisch regierten Land
mit in der Verfassung verankerten Freiheitsrechten verloren. Und das ist auch die einzige Mög-
lichkeit,  gesetzesgemäß die Freiheit des Menschen,  auch die der Religionsausübung oder der
Realisierung irgendeines Gedankengutes, einzuschränken: Nämlich wenn die Ausübung dieser
Freiheit die Freiheit einschränkt. Es ist also kein Problem, den Neonazis ihren Spaß zu verbie-

ten.

Es ist auch kein Problem, das Kopftuch, das Kreuz, religionsbasierte Schulen, psychischen und
physischen  Terror  von  ideologisch verbrämten Familienmitgliedern oder sonstigen Gestalten

wie auch die staatliche Förderung von Ideologien zu verbieten. Nur: Die Deutschen machen es
nicht.

Ich möchte kein Gelaber über die Unlösbarkeit des Naziproblems oder des Islamproblems. Es

ist möglich-  ihr tut es nur nicht,  weil ihr zu bequem seid, euer Gehirn einzuschalten und eure
Popos einmal nicht in Richtung Kühlschrank oder Süßigkeiten-Schublade zu bewegen, sondern
hin zu Büchern, hin zu Gerichten, hin zu Gemeinderäten, hin zum Parlament.  Zu faul.

Beitrag dankend dem Blog ruthwitt entnommen.

2012-01-20

Was mit 1. Jänner 2012 in Kraft tritt


Jahresvorausschau oder was sich 2012 alles ändert

 
Budget und Finanzen:

Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2012 (= Budget 2012)

Bundeshaushaltsgesetze 1986 sowie 2013 (Teile des Bundeshaftungsobergrenzengesetz).

Das Bundeshaftungsobergrenzengesetz begrenzt die Summe der vom Bund übernommenen

Haftungen auf 193,1 Milliarden Euro.

 

IFI-Beitragsgesetz 2011: Das zu Beginn des neuen Jahrtausends formulierte Ziel der Ver-
einten Nationen, die Armut der Menschen in den Entwicklungsländern bis 2015 zu halbieren,
macht es notwendig, die Kassen internationaler Entwicklungsorganisationen wieder aufzufül-
len.

 

Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das E-Geldgesetz 2010,

das Finalitätsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz,

das Kapitalmarktgesetz, das Ratingagenturenvollzugsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz,

das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und das Zahlungsdienstegesetz geändert werden.

 

Bundesgesetz, mit dem das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und die Gewerbeordnung 1994

geändert werden.

 

Tabaksteuergesetz:

Die Steuersätze für Zigaretten, Zigarren, Zigarillos und Feinschnitttabak für selbst gedrehte

Zigaretten werden in einem zweiten Schritt ab 1. Jänner 2012 angehoben. Zigaretten, Zigarren,

Zigarillos: 42 Prozent des Kleinverkaufspreises und 35 Euro je 1.000 Stück; Feinschnitttabak:

54 Prozent des Kleinverkaufspreises, mindestens 60 Euro je Kilogramm.

 

Einkommenssteuergesetz:

Die derzeit befristete Übergangsregelung für die Steuerbefreiung für „Auslandsmontagen“ soll

durch eine dauerhafte Lösung ersetzt werden, wobei unter bestimmten Voraussetzungen 60

Prozent der laufenden Einkünfte bis maximal 4.200 Euro befreit werden.

 

Aufnahme von Feuerwehren und Umweltschutzorganisationen sowie Tierheimen in den Kreis

begünstigter Spendenempfänger und weitgehende Vereinheitlichung der Verfahren zur Erlang-

ung der Spendenbegünstigung.

 

Zahlungen, über die bescheidmäßig abgesprochen wird oder die aus öffentlichen Mitteln getätigt

werden, sollen immer in jenem Jahr steuerlich zu erfassen sein, für das sie zustehen bzw. für
das sie gezahlt werden.

 

Die Abzugsfähigkeit von verpflichtenden Beiträgen an Kirchen und Religionsgesellschaften soll

von bisher 200 Euro auf 400 Euro im Jahr erhöht werden.

 

Für Steuerpflichtige, die durch Ausübung der Option als unbeschränkt Steuerpflichtige behandelt

werden, soll kein Freibetragsbescheid ausgestellt werden, da nicht feststeht, ob sie für das Jahr

der Wirksamkeit des Freibetragsbescheides die Voraussetzungen für die Behandlung als unbe-

schränkt Steuerpflichtige überhaupt erfüllen.

 

Umsatzsteuergesetz:

Kein Übergang der Steuerschuld bei sonstigen Leistungen betreffend die Eintrittsberechtigungen

zu Veranstaltungen (Messen, Konferenzen).

 

Bei Lieferungen von Mobilfunkgeräten ab 5.000 Euro soll es generell zu einem Übergang der

Steuerschuld kommen.

 

Kommunalsteuergesetz und Familienlastenausgleichsgesetz:

Aufgrund der Neuregelung der Auslandsmontage soll auch die Regelung im Kommunalsteuer-

gesetz und Familienlastenausgleichsgesetz angepasst werden und die begünstigten Auslandsbe-

züge (Bruttobezüge) nur im Ausmaß von 60 Prozent befreit sein.

 

Neugründungs-Förderungsgesetz:

Neu gegründete Betriebe sind im ersten Jahr von bestimmten lohnabhängigen Abgaben für die

beschäftigten Arbeitnehmer befreit.   Da jedoch häufig im ersten Jahr keine Arbeitnehmer be-
schäftigt werden,  soll die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Begünstigung auf drei Jahre
ausgedehnt werden.

 

Der Begünstigungszeitraum soll jedoch wie bisher für maximal 12 Monate gelten.   Die Frist be-
ginnt mit dem Beschäftigungsmonat des ersten Arbeitnehmers. Im zweiten und dritten Jahr nach
der Gründung gilt die Begünstigung allerdings nur noch für die ersten drei beschäftigten Arbeit-
nehmer.

 

Bundesabgabenordnung:

Es  sollen auch  Selbstbemessungsabgaben von  Grundlagenbescheiden  abgeleitet sein  können,
z.B. bei der selbst berechneten Grunderwerbsteuer, wenn die Bemessungsgrundlage der Einheits-
wert ist.   Dies ermöglicht  eine bescheidmäßige Festsetzung  der Abgabe,  wenn nach  erfolgter
Selbstberechnung der maßgebliche Einheitswertbescheid erlassen,  abgeändert oder aufgehoben
wird.

 

Die Aussetzung der Einhebung führt dazu, dass eine Abgabengutschrift unverzinst erfolgt, wenn

sich die Abgabennachforderung im Wege einer Berufung als rechtswidrig erweist. Diesem ein-

seitigen Zinsenrisiko soll mit der Verzinsung der mit Berufung bestrittenen Abgabenbeträge – auf
Antrag – entgegen getreten werden.   Voraussetzung dafür ist, dass die bestrittenen Abgaben-

beträge vor Erledigung der Berufung entrichtet werden.


Die Zinsen betragen pro Jahr zwei Prozent über dem Basiszinssatz und sind mit Bescheid festzu-

setzen. Zinsen unter 50 Euro werden nicht gutgeschrieben. Für Landes- und Gemeindeabgaben

gilt die Verzinsung von Abgabengutschriften nicht.

 

Kapitalerstragssteuer:

Neu (ab 1.4.2012) Betroffen sind Einkommenssteuergesetz (EStG), Körperschaftssteuergesetz

(KStG), Investmentfondsgesetz (InvFG) und Immobilieninvestmentfondsgesetz (ImmoInvFG).

 

Die Besteuerung von Kapitalvermögen wird neu geordnet, systematisiert und auf Substanz-

gewinne (insbesondere Veräußerungsgewinne) sowie auf Derivate ausgedehnt. Das Inkraft-

treten des neuen Kapitalbesteuerungssystems wird auf den 1. April 2012 verschoben. Dazu

gibt es Neuregelungen und Klarstellungen im EStG, KStG, InvFG und ImmoInvFG.

 

Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht der zweiten Art auf sämtliche Kapitaleinkünfte,

die nicht dem besonderen Steuersatz unterliegen, und auf Einkünfte, die bislang als fiktiver

Betrieb gewerblicher Art steuerpflichtig waren. Ausgenommen davon sind Zinsen aus der

Gewährung von Förderdarlehen (z.B. Wohnbauförderungsdarlehen, Darlehen zur Förderung

der Wirtschaft, u.a.).

 

Budgetbegleitgesetz 2012

EU-Vollstreckungsamtshilfegesetz – Umsetzung der Richtlinie vom 16. März 2010 über die

Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben

und sonstige Maßnahmen (Beitreibungsrichtlinie) durch eine Neufassung des geltenden

EG-Vollstreckungsamtshilfegesetzes.

 

Einkommensteuer –  Mit 1. Jänner 2011 wurde der Alleinverdienerabsetzbetrag für Steuer-

pflichtige ohne Kinderbetreuungspflichten abgeschafft.   Für Steuerpflichtige mit Pensions-

einkünften unter 13.100 Euro wurde als Ausgleich der Pensionistenabsetzbetrag im gleichen

Ausmaß angehoben.

 

Da der Bezug des Alleinverdienerabsetzbetrages mit weiteren steuerlichen Begünstigungen,

insbesondere im Bereich der Topfsonderausgaben und der außergewöhnlichen Belastungen

verknüpft ist, sollen diese Begünstigungen für jene Steuerpflichtige erhalten bleiben, die durch

den Wegfall des Alleinverdienerabsetzbetrages schlechter gestellt wurden. Für Pensionisten

wird die Einkommensgrenze für den Pensionistenabsetzbetrag außerdem von 13.100 Euro auf

19.930 Euro jährlich angehoben, wenn der Partner nicht mehr als 2.200 Euro im Jahr verdient.

 

Grunderwerbsteuergesetz 1987 und Stiftungseingangssteuergesetz:

Grundstückserwerbe von Stiftungen sollen zukünftig stets dem Grunderwerbssteuergesetz unter-

liegen,  wobei  im  Falle  keiner  Gegenleistung  oder  einer  Gegenleistung  unter  dem  halben
gemeinen Wert ein zusätzlicher Steuersatz von 2,5 Prozent (Stiftungseingangssteueräquivalent)
zur Anwendung kommen soll.   Daher sollen diese Vorgänge im Stiftungseingangssteuergesetz
befreit werden.

 

Zollrechts-Durchführungsgesetz:

Anpassungen an die Beitreibungsrichtlinie.

 

Familie:

Kinderbetreuungsgeldgesetz – Novelle: Mit dieser Novelle wird die Zuverdienstgrenze beim ein-
kommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungs-
geld von 5.800 Euro auf 6.100 Euro erhöht, um den unselbständig erwerbstätigen Eltern neben

dem  Bezug des  Kinderbetreuungsgeldes weiterhin eine geringfügige Beschäftigung zu ermög-
lichen.

 

Für  selbständig Erwerbstätige bringt diese  Novelle zudem eine Erleichterung  hinsichtlich der

Aufrechterhaltung ihrer Tätigkeit / ihres Betriebes während des Bezuges von Kinderbetreuungs-

geld durch Einführung eines pauschalen Zuschlages von 30 Prozent statt der bisher vorgeschrieb-

enen Sozialversicherungsbeiträge.

 

Gleichbehandlung:

Einkommensberichte: Große Unternehmen sind bereits seit 31. Juli 2011 dazu verpflichtet,  Ein-

kommensberichte intern vorzulegen und dadurch für mehr Lohntransparenz und -gerechtigkeit zu

sorgen. Die Verpflichtung wird abhängig von der Unternehmensgröße stufenweise umgesetzt und

mit 1. Jänner gilt sie auch für Betriebe ab 500 Beschäftigte.   Ebenfalls neu sind die Sanktionen,
die bei einer Nicht-Angabe des Mindestgehalts in Job-Inseraten drohen.

 

Justiz:

Strafgesetznovelle 2011  –  Änderungen zum  Schutz von  Minderjährigen:  sollen bei strafbaren
Handlungen, die eine volljährige gegen eine unmündige Person unter Anwendung von Gewalt oder
gefährlicher Drohung begeht, einerseits die Androhung eines Mindestmaßes einer Freiheitsstrafe
eingeführt bzw. die Untergrenze der Freiheitsstrafdrohung angehoben und andererseits ein eige-
ner Erschwerungsgrund für derartige Taten vorgesehen werden. Darüber hinaus  soll  auch  der
strafrechtliche  Schutz  von Kindern  gegen sexuellen Missbrauch (Grooming)  weiter ausgebaut
werden. 

 
Novelle des EU-JZG:
Durch diese Novelle wird eine wirksame Möglichkeit geschaffen, dass Straftäter aus einem Mit-
gliedstaat der EU ihre Strafe im Heimatland verbüßen können.
 
Vereinsrechtsnovelle:
Sie bringt Ehrenamtlichen rechtliche Erleichterungen. Sie sollen künftig bei Schadensfällen, die
auf leichte Fahrlässigkeit zurückgehen, nicht mehr mit ihrem Privatvermögen haften.
 
Gaswirtschaftsgesetz:
Zentraler  Punkt  ist  die  Stärkung  der Konsumentenrechte  mit einer Verkürzung der Frist für
einen  Lieferantenwechsel auf drei Wochen  bei  gleichzeitig  niedrigen Gebühren (maximal 30
Euro).
 
Für mehr Wettbewerb soll insbesondere die Entflechtung der Fernleitungsnetzbetreiber von den
übrigen Aktivitäten eines Vollanbieters sorgen. Die Netzbetreiber sollen bei ihrem Marktauftritt
künftig darauf zu achten haben, dass die Konsumenten Gaslieferanten besser von den Netzbe-
treibern unterscheiden können.
 
Gerichtsorganisationsgesetz:
Die Änderungen im Gerichtsorganisationsgesetz verbessern das Bürgerservice der Justiz nach-
haltig. Das Modell Justiz-Ombudsstelle, 2007 per Erlass eingeführt, wird nun gesetzlich abge-
sichert.
 
Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz:
Bisher wurden bei Sozialgerichtsverfahren – die Kosten dafür werden von denSozialversicher-
ungsträgern getragen  – Pauschalbeträge vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger an
das Justizministerium bezahlt.   Mittlerweile ist aber die Lücke zwischen tatsächlichen Kosten
(53 Millionen Euro) und dem Pauschalbetrag (41 Millionen Euro) massiv angewachsen. Mit der
Änderung  werden nun ab 2013 die tatsächlich  entstandenen Kosten  ersetzt und damit eine
nachhaltig tragfähige Lösung geschaffen.
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994:
Anpassung der Mindesthaftpflichtgrenzen

 

Soziales:

Sozialrechts-Änderungsgesetz 2011: Aktualisierung der Sozialversicherungsgesetze, Einschleif-
ung der Pensionserhöhungen – von 3.300 bis zu 5.940 Euro  Pension ist diese von 2,7 bis 1,5
Prozent linear sinkend zu erhöhen, bei mehr als 5.940 Euro ist sie um 1,5 Prozent zu erhöhen,
Überführung von Leistungen und Anwartschaften des Pensionsinstitutes für Verkehr und öffent-
liche Einrichtungen in die Höherversicherung nach dem ASVG.
 
Die Änderungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz bzw. im Arbeitsmarktservicegesetz klären
insbesondere  den Erwerb von Pensionsversicherungszeiten  für vor 1955 geborene Personen,
wenn ausschließlich wegen des hohen  Partnereinkommens kein Anspruch auf Notstandshilfe
besteht.
 
Neu geschaffen werden die Grundlagen für die besondere Betreuung für Personen mit Migrat-
ionshintergrund („Migrantenindex“) – Pflegegeldreformgesetz 2012: Übertragung der Gesetz-
gebungs- und Vollziehungskompetenz von den Ländern auf den Bund, Reduktion der Anzahl
der Entscheidungsträger, Vereinheitlichung der Vollziehung im Bereich des Pflegegeldes

Neue-Psychoaktive- Substanzen-Gesetz:  Angesichts  der schnellen Änderungen  in der chem-
ischen Zusammensetzung von Designerdrogen,  die dann mangels ausdrücklichem Verbot zwar
legal,  aber dennoch oft äußerst schädlich sind,  können künftig nicht nur einzelne Substanzen,

sondern auch Substanzklassen verboten und die Dealer bestraft werden.

 

Telekommunikation:

Novelle  zum Telekommunikationsgesetz:   Handynetz-Betreiber dürfen ab Ende Februar neue
Kunden künftig für maximal zwei Jahre vertraglich an sich binden und jeder Betreiber muss zu-
mindest einen Vertrag anbieten,  der auf maximal zwölf Monate beschränkt ist.   Gegen Rech-
nungen kann man künftig innerhalb von drei Monaten Einspruch erheben – bisher gab es keine
gesetzliche Regelung für Mindestfristen.
 
Ab  Ende Mai müssen  die Anbieter auf Kundenwunsch entgeltfreie Sperren von Verbindungen
zu  Datendiensten bereitstellen.   Die Kunden  sollen dadurch vor  überhöhten Rechnungen bei
Telefon- und Datendiensten geschützt werden.

 

Verfassung:

Bundeshymne:   Konkret werden die beiden Wörter  „bist du“  in der ersten Strophe durch die
Wörter „großer Töchter und“ sowie das Wort  „Bruderchören“ in der dritten Strophe durch das
Wort „Jubelchören“ ausgetauscht.
 

Politiker-Nulllohnrunde:
Die Politiker haben sich neuerlich selbst eine Null-Lohnrunde verordnet.

Erhöhung der Bürgermeisterbezüge:
Ausnahme der Nulllohnrunde: Konkret betroffen davon sind alle Bürgermeisterbezüge bis zu
einem Bruttogehalt von 3.999 Euro.   Diese Ausnahme betrifft im Wesentlichen  alle Bürger-
meister(innen) von Gemeinden bis zu einer Größe von 5.000 Einwohnern. Die Erhöhung ent-
spricht 2,5 Prozent.

Dienstrechts-Novelle:
Die Beamten-Dienstrechtsnovelle beinhaltet den Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst
2012. Zentrale Punkte der Gesetzesnovelle sind zudem die Abschaffung des derzeit geltenden
Höchstalters von 40 Jahren für die Aufnahme in ein Beamtendienstverhältnis, strengere Antikor-
ruptionsbestimmungen,  dienstrechtliche Schutzmaßnahmen für sog. Whistleblower (Hinweis-
geber), Anpassung der Regelung bei Ehrengeschenken und Verbot von Folgebeschäftigungen
innerhalb von sechs Monaten nach Ausscheiden aus dem Bundesdienst analog zu den in der
Privatwirtschaft üblichen Konkurrenzklauseln.
 

EU und Parlament:
Mehr  Informationsrechte  für  das  Parlament in EU-Angelegenheiten.   So können etwa Aus-
sprachen über aktuelle EU-Fragen auf die Tagesordnung von Fachausschüssen gesetzt,  EU-
Enqueten abgehalten und „Sondersitzungen“ des für EU-Angelegenheiten zuständigen Haupt-
ausschusses einberufen werden.

Die neue Möglichkeit einer Subsidiaritätsklage beim Europäischen Gerichtshof und das Instru-
ment der Subsidiaritätsrüge werden in der Geschäftsordnung verankert.  Die bisher von den
einzelnen Ressorts freiwillig erstellten Erläuterungen zu jenen EU-Vorhaben,  die in den EU-
Ausschüssen  des Nationalrats und  des Bundesrats  eingehender beraten werden,  werden
künftig zur Pflicht.
 
Die Regierung ist außerdem angehalten, das Parlament frühzeitig über besonders bedeutende
EU-Vorhaben zu informieren, auf Verlangen eines Klubs detaillierte schriftliche Erläuterungen
zu  einem EU-Dokument  vorzulegen und  über den Fortgang  etwaiger vom Nationalrat bzw.
vom Bundesrat eingebrachter Subsidiaritätsklagen zu berichten.  Auch die Öffentlichkeit wird
in  Hinkunft über eine  Datenbank der Parlamentsdirektion  grundsätzlich Zugang zu allen EU-
Dokumenten haben.
Medientransparenzgesetz:
In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen betreffend die
Vergabe von staatlichen Inseraten in Zeitungen.   Die mangelnde Transparenz dieser Geld-
flüsse an der Schnittstelle zwischen Politik und Medien stellte zwei wesentliche Grundwerte
der freien Presse  – die politische  Unabhängigkeit und die  publizistische Glaubwürdigkeit –
infrage.
 
Mit  diesem umfassenden Paket wird der  unabhängige Journalismus gestärkt. Kosten für In-
serate  und  Kooperationen  in  Medien müssen  in Zukunft offen gelegt werden.   Zusätzlich
müssen Medieninhaber ihre Eigentümerverhältnisse transparent darstellen – dies betrifft vor

allem  Stiftungs- bzw. Treuhandkonstruktionen.   Für Nicht- und Falschmeldungen  sind Ver-
waltungsstrafen vorgesehen.
 

Nationalfondsgesetz:
Österreich  stellt für die  Instandhaltung der Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau und die Sanier-
ung des österreichischen Pavillons sechs Millionen Euro bereit.  Die Mittel sollen ab 2012 über
den  Nationalfonds an die  von Polen gegründete  Internationale Stiftung  Auschwitz-Birkenau
fließen.   Insgesamt ist für die Stiftung eine Dotierung von  120 Millionen Euro in Aussicht ge-
nommen, Deutschland hat etwa eine Unterstützung von 60 Millionen Euro zugesagt.

 

Verkehr:

Rettungsgasse:   Dabei müssen die Autofahrer bereits dann, wenn sich ein Stau zu bilden be-
ginnt,  zwischen den einzelnen  Fahrstreifen einen  freien Raum,  eben die  „Rettungsgasse“,
bilden.   Diese Gasse soll für die Einsatzfahrzeuge eine ungehinderte Zufahrtmöglichkeit zum

Unfallort schaffen.

 

Wirtschaft:

Maß- und Eichgesetz:   Das Papier im Feinkostbereich darf nicht mehr mit gewogen werden.
Mitarbeiter(innen)  müssen entweder die so genannte  „Tara-Taste“ drücken, um zu verhind-
ern,  dass die Verpackung mit gewogen und vom Kunden mitgezahlt wird,  oder das Gewicht
des Papiers durch eine entsprechende Voreinstellung der Waage automatisch abziehen.  Für
Händler ohne Waage mit Tara-Funktion gibt es eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2015.

 

*****

2011-12-25
 

Ich habe ja nur auf Befehl gehandelt


Regel oder Einzelfall?

In unserem Beitrag  „Dumm oder bösartig?“  haben wir darüber berichtet,  wie man

seitens des MBA für den 10. Bezirk versucht, die berufliche Existenz eines mittlerweile
33- jährigen Mannes zu zerstören.

 

Dieses  Magistratische  Bezirksamt  wirft dem Mann in einem Schreiben an die  WKO

(Wirtschaftskammer Wien) Straftaten vor, die er in der Jugend gesetzt hatte und für

welche die Strafen schon vollzogen beziehungsweise bedingt nachgesehen wurden.

 

Wir wollten nun wissen ob dieses Verhalten des MBA 10 die Regel ist und kontaktier-
ten jenen Mann in der WKO, welcher das MBA-Schreiben an die Firma weitergeleitet
hatte. Magister Norbert Lux, Geschäftsführer der Fachgruppe der Kaffeehäuser in der
WKO, teilte uns telefonisch mit,  dass es sich hier um einen  bedauerlichen Einzelfall
handle.

 

Daraufhin wurde die unterzeichnende Beamtin des amtlichen MBA-Schreibens telefon-
isch kontaktiert. Diese erklärte, dass dies von allen Bezirksämtern so gehandhabt wird
und regte sich fürchterlich über die Aussage des Magister Lux von der WKO auf.
 
Außerdem meinte sie,  dass es eine  Frechheit gewesen wäre  das Schreiben an die
Firma weiterzuleiten, da es sich um eine Vertraulichkeit gehandelt habe.

 

Selbständiges Denken steht nicht hoch im Kurs

Von uns darauf angesprochen ob ihr der § 113 StGB etwas sage, verneinte sie unsere

Frage. Als wir sie darüber aufklärten was in diesem steht, rechtfertige sich die Beamtin

damit, dass sie gemäß des § 87 GewO in Verbindung mit § 13 GewO gehandelt hätte.

 

Global gesprochen handelt es sich in den zitierten Paragrafen darum,  Gewerbeinhaber
auf Ausschlussgründe gemäß § 13 Abs. 1 oder 2 zu überprüfen.   In den angeführten
gesetzlichen  Bestimmungen ist kein einziges Wort darüber zu lesen,  dass der  § 113
StGB  außer Kraft tritt.

 

Über diese Tatsache informiert meinte die Beamtin des MBA 10,  dass sie keine Juristin
sei und sie das Schreiben auf Anordnung ihres Vorgesetzen verfasst habe.  Diese Aus-
sage  ist  für  das  Verhalten vieler Beamte(innen)  sehr bezeichnend.   Obwohl ihnen
fachliche Qualifikation fehlt, erlassen sie Bescheide. Und geht ein solcher „in die Hose“
kommt die Ausrede:  „Ich habe ja nur auf Anordnung oder Befehl gehandelt.“
Selbständiges Denken scheint bei diesen nicht unbedingt angesagt zu sein.

 

Verfassungswidrig?

Aber wir gehen einen Schritt weiter und behaupten, die Anwendung des § 87 GewO
ist verfassungswidrig.   Denn die verfassungsmäßig gewährleistete Gleichheit vor dem
Gesetz ist durch diese gesetzliche Bestimmung nicht mehr gegeben.

 

Nehmen wir an, dass der betreffende Mann kein geborener Österreicher wäre und bis
zu seinem zwanzigsten Lebensjahr beispielsweise in einem anatolischen oder in einem
in  den  rumänischen  Karpaten  gelegenen  Dorf gelebt hätte und vor 13 Jahre nach
Österreich gekommen wäre.

 

Wir glauben kaum, dass die Behörde sich aus den von uns genannten Regionen irgend-
welche  Auskünfte eingeholt hätte.   Und wenn  ja darf  man sich  ziemlich sicher sein,
dass  von dort keine Antwort erfolgt  und die Anfrage im Papierkorb gelandet  wäre.
Das heißt, dass er mit seinen in der Jugend begangenen Straftaten – Mopeddiebstahl
und Jointrauchen –  hierzulande keinerlei Probleme haben würde.

 

Nun soll man Straftaten nicht verherrlichen und es ist auch sinnvoll wenn eine amtliche
Überprüfung stattfindet.   Aber mit dem von uns aufgezeigten Beispiel hat man wohl
am MBA 10 das Kind mit dem Bad ausgeschüttet.   Denn mit dem Ausposaunen von
Jugendblödheiten  eines  mittlerweile  33-jährigen Mannes,  wird  dessen  berufliche
Zukunft zerstört. Ein derartiges Verhalten kann ja wohl nicht im Sinne einer Resoziali-
sierung sein.

 

*****

2011-09-19
 

Ist „erstaunlich.at“ verfassungswidrig?


Leserbrief

Von Frau Barbara Gladysch erhielten wir bezüglich des gestrigen Beitrags nachfolgen-

den Leserbrief, den wir im Originalwortlaut wiedergeben:

 

Geehrter Herr Erich Reder!

Ich schreibe aus Deutschland. Österreich kenne ich.  Ich spreche deutsch.  Ich bin in
Österreich ein Ausländer. Obwohl ich deutsch spreche, lese und verstehe! Ich will für
Österreich gern eine Deutsche, Ausländerin sein!

 

Ich will  nicht  zu  Ihnen gehören!  Ich zähle mich ab heute zu den  „Ausländer raus“
Beschimpften,  denn ich schätze z.B.  die Arbeit von  Frau Bock  in  Wien sehr!  Ihr
Pamphlet, das ich nicht „erstaunlich“, sondern “empörend und menschenverachtend“
finde, kann offenbar nicht öffentlich gedruckt werden, da es sonst vom Verfassungs-
schutz verboten würde.

 

Jedenfalls würde das in Deutschland passieren.  Aber das Internet  ist ja eine wunder-
bare Schmuddelecke für allerlei Schweinereien. Da ich versuche, mich in den Methoden
der „Feindesliebe“ zu üben, (die ja christliche Wurzeln haben, so wie ja in Ihrem Artikel

„Österreich muss Österreich bleiben“ zum Ausdruck kommt, dass Österreich christliche

Wurzeln  hat  (nur: wo sind Ihre christlichen Blüten,  Herr Reder?),  weil ich Sie zwar
nicht wert schätze oder achte,  will ich versuchen,  Sie als armen  Menschen nicht zu
verachten.

Barbara Gladysch

 

Stellungnahme

Erst mal freut es uns, dass www.erstaunlich.at eine derartige Reichweite hat und so-
gar in deutschen Asylantenkreisen gelesen wird. Aber genug des Selbstlobes, wollen
wir nun zu den Fakten schreiten.

 

Frau Gladysch scheint den Begriff Ausländer mit integrationsunwilligen oder  in Öster-
reich  illegal  aufhältigen  Personen  zu  verwechseln.  Daher  geht  die  polemische
Anmerkung „Ausländer raus“  ins Leere.

 

Beginnen wir wie in der Schule mit dem kleinen Einmaleins, um der Dame die Grund-
regeln des guten Benehmens zu erklären. Wenn ein nur halbwegs gebildeter Mensch
z.B.  seinem Nachbarn einen Besuch abstattet, so wird er die dortige Hausordnung
akzeptieren und sich dementsprechend gut benehmen. Anschauungsbeispiel:  Man
wird sich die Schuhe im Flur ausziehen, beim Essen nicht grunzen, keine Darmwinde
von sich geben usw.

 

Ein Staat  ist nichts  anderes als  eine große  Familiengemeinschaft,  in der  ebenfalls
Hausordnungen  Bestand haben.  Diese werden  im allgemeinen  Gesetze oder Vor-
schriften genannt.  Nun kann  von jedermann(frau)  erwartet werden,  sich an diese
zu halten.  Das heißt  im Klartext,  dass Ausländer die nach Österreich kommen diese
Gesetze nicht zu verletzen und auch die Gebräuche ihres Gastlandes zu respektieren
haben. Soviel zum kritisierten Beitrag „Österreich muss Österreich bleiben“.

 

Nun zu Frau Ute Bock, deren Arbeit von Frau Gladysch sehr geschätzt wird. Auch wir
finden es erfreulich, wenn sich Menschen für andere Menschen einsetzen. Allerdings
muss dabei die Kirche im Dorf  gelassen werden und dies hat  Frau Bock in dem von
uns verfassten Beitrag „Ute Bock schießt einen Bock“ nicht getan.

 

Dreizehn (13!)  Tschetschenen werden von  Mitarbeitern einer öffentlichen Einricht-
ung, in diesem Fall des Wiener Rettungsdienstes, angetroffen. Keiner dieser Personen
kann sich ausweisen, geschweige denn ist krankenversichert.  Die Sanitäter erfüllten
zuerst ihre medizinische Pflicht und versorgten die erkrankte/verletzte Person ärztlich.

 

In Österreich  besteht für  Ausländer  gesetzlich Ausweispflicht.  Daher  haben  die
Tschetschenen  gegen  ein Gesetz verstoßen.  Allein das berechtigte  den Sanitäter
dazu die Polizei zu rufen,  um die Identität der Person abzuklären.  Immerhin sind
durch den Rettungseinsatz  Kosten entstanden,  die von  irgendjemand getragen
werden müssen.

 

Das allein dürfte es allerdings nicht gewesen sein, dass den Sanitäter dazu veranlasste
die Polizei zu rufen. Die Tatsache, dass sich dreizehn (13!) Personen, von denen sich
kein einziger ausweisen konnte in einer einzigen Wohnung angetroffen wurden, lös-
ten  bei  dem  Mann berechtigte  Bedenken  aus.  Immerhin  könnte  es sich ja um
Schlepper-Opfer oder um Kriminelle handeln.

 

Die Handlungsweise des Sanitäters war völlig gerechtfertigt.  Dass nun Frau Bock des-
halb diesen Mann und in Folge  das Wiener Rettungswesen diskreditierte,  veranlasste
uns den besagten  Beitrag  zu verfassen.  Kuriosum am  Rande der Geschichte:  Die
betreffende Wohnung gehört dem Verein der Ute Bock.

 

Zur erstaunlichen Feststellung von Frau Gladysch, dass www.erstaunlich.at gegen die
Verfassung verstößt, können wir nur den Kopf schütteln. Dieses Online-Magazin ist ein
in Österreich registriertes Internet-Medium mit Wort- und Bildmarkenschutz. Die Dame

darf sich auch sicher sein, dass auf www.erstaunlich.at von den zuständigen Behörden
mitgelesen wird.

 

Allein die Tatsache,  dass wir nicht die  Meinung der linken Gutmenschen teilen,  ver-
stößt  nicht gegen  die Verfassung.  Aber wir laden Frau Gladysch herzlichst dazu ein,
uns die verfassungswidrigen Passagen zu nennen. Wir werden diese dann umgehend
entfernen.  Allerdings wird  die Suche  nach diesen  betreffenden Texten vergeblich
sein, da keine vorhanden sind.

 

Zum Abschluss möchten wir der Frau Gladysch  noch eine alte Volksweisheit mit auf
den Weg geben: „Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muss man sich erst
verdienen“.

 

*****

2011-08-11
 

Der Wegwerfpolitiker


Offiziere proben den Aufstand

Die Tage des Verteidigungsministers Norbert Darabos scheinen gezählt zu sein. Abgesehen
von seiner fehlenden  Qualifikation für  dieses  Ministeramt  und  dem  erstaunlichen  Wende-
halsmanöver bezüglich der allgemeinen Wehrpflicht,  hat er sich nun maßgebende Personen
im Bundesheer zu Feinden gemacht.

Dr. Eduard Paulus  (Präsident  der  Österreichischen  Offiziersgesellschaft),  Dr. Michael
Schaffer  (Präsident  der  Bundesvereinigung  der  Milizverbände) und  Vzlt.  Franz Hitzl
(Präsident  der  Österreichischen  Unteroffiziersgesellschaft)  fordern  in  einer  heutigen

APA-OTS Aussendung ganz offen, den Rücktritt von Darabos.

Darabos begann zu drohen

Nachdem er von seiner „in Stein gemeißelten“ Versprechung, der Beibehaltung der all-
gemeinen Wehrpflicht komplett abgerückt war,  löste er eine öffentliche Diskussion aus,
an der  sich natürlich  auch Offiziere des  Bundesheeres  beteiligten.  Anstatt sich  einer
sachlichen Diskussion zu stellen,  fiel Darabos nichts  besseres ein,  als allen  Ressort-
angehörigen  des  Bundesheeres   die  nicht  seiner  Meinung sind,  per gestriger APA-
Aussendung mit personellen Konsequenzen zu drohen.

Obwohl wir der Meinung sind,  dass sich niemand  vor Darabos fürchtet und auch seine

Drohungen von  niemanden  wirklich ernst  genommen  werden,  verletzte er  damit das
demokratische, verfassungsrechtliche Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Ein der-
artiger Fehler ist für einen Politiker eines demokratischen Staates unverzeihbar.

Ein zweiter Fred Sinowatz

Der  studierte   Geschichts- und Politikwissenschafter  wurde  im  Jahr 2007  zum  Verteidig-
ungsminister ernannt,  nachdem die SPÖ bei der Nationalratswahl 2006,  überraschend die
stimmenstärkste Partei wurde. Darabos welcher damals dem Koalitions-Verhandlungsteam
angehörte, wurde von Gusenbauer der Posten des Innenministers versprochen.

Zum Erhalt des Anspruches der Position des Bundeskanzlers, musste die SPÖ das Innen-

ressort jedoch an die ÖVP abgeben. Dadurch blieb für Darabos, nur mehr der Posten des
Verteidigungsministers übrig.  In Manier  des seligen  Fred Sinowatz  (Die Partei ist alles),
trat  er den  Posten an  und wurde ab  diesem  Zeitpunkt  ein willfähriges  Opfer der  SPÖ-
Granden.

Darabos als Spielball von SPÖ-Interessen

Der Job des österreichischen Verteidigungsministers ist eigentlich ruhig und problemlos,
sofern man sich  nicht zum Spielball  parteieigener Interessen machen lässt.  Und genau
dies ist Darabos aus eigenem Verschulden passiert.

Die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht war im Frühjahr des Vorjahres noch ein ab-

solutes Tabuthema  für die SPÖ.  Während Darabos  getreu  der Parteilinie  seine ablehn-
ende Haltung sogar „in Stein meißelte“, drehte sich die Situation vor den Wien-Wahlen im
Oktober 2010.

Als der Wiener Bürgermeister in der Schlussphase des Wahlkampfes erkannte, dass ihm
und seiner Partei ein massiver Stimmenverlust drohte, versuchte er das Ruder nochmals
herumzureissen.  Er präsentierte plötzlich und unerwartet,  das Wahlversprechen der Ab-
schaffung der allgemeinen Wehrpflicht.

Zu allem Überfluss sprang auch noch Bundeskanzler Faymann auf diesen Zug auf. Nun

stand Darabos wie ein begossener Pudel da, hatte er doch getreu der Partei,  keine Ab-
schaffung der allgemeinen Wehrpflicht „in Stein gemeißelt“ und musste nun auf Geheiß
der Parteiführung eine 180 Grad-Wendung vollziehen.

Hat Darabos noch Selbstachtung?

Während sich nun Faymann und Häupl auf Kosten von Darabos profilieren, steht dieser
als Lügner da. Mit diesem Akt haben der Bundeskanzler und der Wiener Bürgermeister,
ihrem  eigenen  Parteigenossen klar  gemacht,  wie entbehrlich  er ist  und ihn öffentlich
zum Wegwerfpolitiker degradiert.

Wenn Darabos noch einen Funken von Selbstachtung in sich trägt, nimmt er von selbst
den Hut und kehrt der SPÖ, die ihn so jämmerlich veraten hat, auf Nimmerwiedersehen
den Rücken.

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2011-01-23
 

Pilz: Viel Panzer, wenig Hirn

 

Pilz reitet wieder einmal auf dem Assistenzeinsatz herum

Die Verlängerung des  Assistenzeinsatzes ist  größter  anzunehmender Schwachsinn,  meint
der Grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz, in einer heutigen  APA-OTS Aussendung„Die Re-
gierung hat Geld für alles, was Menschen nicht brauchen, aber keins für das, was Menschen
brauchen“, so der Grünpolitiker.
Da müssen wir Herrn Dr. Pilz recht geben, denken wir nur an die Unsummen welche für an-
gebliche Asylanten und  sonstiges  dahergelaufenes  Gesindel ausgegeben werden.  Aber
zurück zum Assistenzeinsatz des Bundesheeres.

Ausufernde Kriminalität

Seit Öffnung der Ostgrenzen wird Österreich regelrecht mit Kriminalität aus den ehemaligen
Ostblockländern  überschwemmt.  Einbrüche und  Raubüberfälle  stehen an der Tagesord-
nung.  Auch vor  Mord wurde nicht zurückgeschreckt,  wie einige  traurige  Beispiele jüngst
vergangener Zeit bewiesen haben.

(Fotoquelle: www.bundesheer.at)
Sinnvolle Aufgabe: Schutz der österreichischen Grenzen

Bericht des Rechnungshofes

In dem,  im heurigen Frühjahr  veröffentlichen  Rechnungshofbericht  ist zu  lesen,  dass von
Dezember 2007 bis April 2009 rund 12.000 Soldaten im Assistenzeinsatz, im östlichen Grenz-
raum  eingesetzt  waren.  In diesem Zeitraum wurden   2.246 Mal  sicherheitsrelevante Wahr-
nehmungen  getätigt und in enger  Abstimmung  mit den Behörden entsprechende Maßnah-
men gesetzt.
Die Polizei hat 307 Mal Unterstützung des Bundesheeres angefordert. 51 Mal wurden lebens-
rettende  Maßnahmen durch die Soldaten gesetzt.  Also gesamt gesehen  eine recht positive
Bilanz, die durch den Assistenzeinsatz des Bundesheeres zu verzeichnen ist.
Sicherheit kostet Geld und so ist auch der Assistenzeinsatz des Bundesheeres nicht gratis. Die
Kosten für die Grenzsicherung beliefen sich von Dezember 2007 bis April 2009 auf rund 29,3
Millionen Euro.
Fairerweise muss aber gesagt sein, um die genauen Kosten des  Assistenzeinsatzes zu berech-
nen, müsste man jene Summe abziehen, welche durch die Soldaten ohnehin verursacht wer-
den, auch wenn sie nicht an der Ostgrenze  Assistenz leisten.  Dies wurde aber im Bericht des
Rechnungshofes  verabsäumt.

Präventivmassnahme gegen Verbrechen

Eines steht auf  jeden Fall fest,  dass durch den Assistenzeinsatz des  Bundesheeres eine Prä-
ventivmassnahme geschaffen wurde, die sicher das eine oder andere Menschenleben geret-
tet hat.  Sicherlich haben die Soldaten  an der Ostgrenze auch dazu beigetragen,  die ausuf-
ernde Kriminalität etwas einzudämmen.

Planloses Herumstehen

Pilz sieht im Assistenzeinsatz vor allem die  Verschwendung von Steuergeldern für Präsenz-
diener, die planlos im schönen Burgenland herumstehen. Dass diese Soldaten alleine durch
ihre Präsenz die  eine oder andere  Straftat verhindert und sogar  Menschenleben gerettet
haben, dürfte beim Grünen Sicherheitssprecher noch nicht angekommen sein.

Sicht aus der sicheren Wiener Politiker-Wohnung

Ein Peter Pilz wird die  Sinnhaftigkeit  dieses Einsatzes sicher  nicht beurteilen können. Denn
in den gut bewachten Wiener Nobelvierteln,  wo auch er in  einem davon  Quartier bezogen
hat,  ist  er weit  weg vom  Schuss der  alltäglichen  Kriminalität.  Vielleicht sollte er sich einige
Wochen in ein Haus in der Ostgrenzen-Region einmieten. Mal sehen, ob er dann nicht seine
Meinung schnellstens ändert.

Schutz von Menschenleben nicht notwendig

Pilz sieht die Kosten für diesen Einsatz, als zum Kasernen-Fenster hinausgeworfenes Steu-
ergeld.  Da stellt sich  für uns die Frage,  was ist diesem  Mann eigentlich  ein Menschleben
wert? Mit seiner wiederholten Aussage, indem er für die Einstellung des  Assistenzeinsatzes
plädiert, nimmt er billigend in Kauf,  dass  in Österreich Menschen beraubt,  bestohlen und
ermordet werden können.

Alternative Eiserner Vorhang

Eine Alternative zum Assistenzeinsatz des  Bundesheeres gäbe es noch.  Sofortiges Dicht-
machen der Grenzen mit Grenzkontrollen und Wiedererrichtung des eisernen Vorhanges.
Das würde Kosten einsparen aber würde dem  Grünen Pilz wahrscheinlich  auch nicht ge-
fallen.  Er hätte  vermutlich ein  Problem damit,  dass räuberische  Ostblockbanden  nicht
mehr ungehindert nach Österreich einreisen könnten um ihre Straftaten zu begehen.
*****

2010-11-29
 

Auf den Spuren von Gio Hahn


Verlogenes Gesetz

Über Glückspiele und vor allem Geldspielautomaten herrschen sicherlich geteilte Meinungen.
Fakt ist jedoch, dass es nur einen Gewinner gibt und zwar den Betreiber. Verlierer ist  immer
der Spieler.
Da ist die Novellierung des  Glückspielgesetzes, die unsinnigerweise mit dem Argument des
Spielerschutzes gerechtfertigt wird, nicht nur eine  Augenauswischerei, sondern eine Lüge.
Schlimmer sogar, denn durch die nun gesetzlich gedeckte Anhebung des Höchsteinsatzlimits,
sind menschliche Tragödien vorprogrammiert.

Vom Standpunkt der Ökonomie

Lassen wir nun wie die Politiker, alle menschlichen Aspekte bei Seite und betrachten die
Angelegenheit aus ökonomischer Sicht. Das vorrangige Ziel von Geldspielautomaten-
Betreibern ist es, dem Spieler so viel Geld wie möglich abzunehmen.
Unter diesem Aspekt ist es fraglich warum ein Gesetz geschaffen wird, welches der Ver-
fassung zuwider läuft. Denn diese garantiert nämlich, dass alle Menschen vor dem Gesetz
gleich sind.

Mehr Privilegien für Privilegierte

Während Spielhallenbetreiber wie Novomatic ohnehin schon in der privilegierten Lage sind,
in einer Räumlichkeit mehr als zwei Geldspielautomaten aufstellen zu können, erhalten sie
zusätzlich einen Wettbewerbsvorteil.
Bei Novomatic und Co darf nämlich beim sogenannten „kleinen Glückspiel“  um 10,- Euro
pro Spiel (Tastendruck) gespielt werden, während auf dem Automaten vom Eckwirt, maxi-
mal 1,- Euro Höchsteinsatz pro Spiel erlaubt ist.
Großes Geld nur mehr für Novomatic und Co

Spieler werden auf höhere Gewinne hoffen

In Klartext bedeutet dies, dass Spielhallenbetreiber die meist ohnehin finanziell wesentlich
besser gestellt sind, vom Gesetzgeber zusätzlich privilegiert werden. Wie gesagt, ohne den
menschlichen Aspekt zu beachten, werden pathologische Spieler in Zukunft ihrer Sucht
nur mehr in Spielhallen frönen, da sie durch die höhere Einsatzmöglichkeit einen höheren
Gewinn erhoffen.
Damit werden Gastwirte in ohnehin wirtschaftlich schweren Zeiten um eine zusätzliche
Einnahmequelle gebracht. Nicht genug dass sie wegen des Nichtraucherschutz-Gesetztes
erhebliche Summen in Umbauten investieren müssen und mit ständig schwindenden Um-
sätzen zu kämpfen haben.

Ein Plätzchen in Brüssel

Schieder (SPÖ) und Lopatka (ÖVP) haben in Vertretung ihrer Parteien einen Kniefall vor
Firmen wie Novomatic und Co vollzogen und befinden sich am besten Weg auf den Spuren
von Johannes Hahn zu wandeln. Aber möglicherweise wird auch für diese beiden Herren ein
Plätzchen in Brüssel frei werden, wenn man sie hier nicht mehr benötigt.
*****

2010-04-15
  

Inhalts-Ende

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