Der ARBÖ hat Tipps fürs Autofahren bei Hitze

Wie kommt man am besten durch die heißen Tage, wenn man mit dem Pkw unterwegs ist?

„Mit einigen simplen Tricks kann man für sich die extremen Sommertemperaturen erträglicher machen“, sagt Gerhard Graner, Fahrtechnikexperte beim ARBÖ Burgenland.

Graner mahnt generell zu einer vorsichtigeren und defensiveren Fahrweise: „Die brütende Hitze jenseits der 30 Grad wirkt sich auf Autofahrer negativ aus. Es kann zu vermindertem Reaktionsvermögen und Aufmerksamkeitsdefiziten kommen, man ermüdet beim Fahren schneller und kann sich nicht so gut konzentrieren. Dadurch steigt auch das Unfallrisiko“, erklärt Gerhard Graner.

Die Tipps des ARBÖ:

Wenn möglich, das Auto im Schatten parken und nicht in der prallen Sonne.
Vor dem Einsteigen alle Fahrzeugtüren öffnen und kurz durchziehen lassen.
Eine Sonnenschutzblende aus Karton, die unter die Windschutzscheibe gelegt wird, bewirkt einen »Hitzeverlust« im Fahrzeuginneren von bis zu 25 Grad. Silberbeschichtete Matten, die außen auf die Windschutzscheibe gelegt werden, reflektieren die Sonne, die Windschutzscheibe und das Armaturenbrett erwärmen sich dadurch nicht so stark. Heruntergeklappte Sonnenblenden vermindern ebenfalls die Einstrahlung auf das Armaturenbrett.
Wenn möglich, Fahrten in der ärgsten Mittagshitze vermeiden.

Richtig kühlen mit der Klimaanlage:

Auch wenn es sehr heiß ist, die Klimaanlage im Auto darf nicht voll aufgedreht werden. Der Unterschied zwischen Außen- und Innentemperatur sollte nicht mehr als sechs Grad betragen. Denn ein zu stark abgekühlter Innenraum kann den Kreislauf belasten. Wichtig ist auch eine regelmäßige Wartung der Klimaanlage, damit sie bei hohen Temperaturen gut funktioniert. Ein Klima-Check mit Desinfektion sollte alle zwei Jahre durchgeführt werden.

Weitere Tipps und Infos gibt es unter www.arboe.at!

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Existenzgefährdende Strafen bei geringfügigen Mautvergehen


AK OÖ geht für Betroffenen zum Verwaltungsgerichtshof

Foto: © erstaunlich.at
Mehrere  Berufskraftfahrer hatten sich in den letzten Jahren an die Arbeiterkammer gewandt:
Weil aufgrund technischer Probleme an ihrem Fahrzeug bei Mautstellen die Maut nicht auto-
matisch  abgebucht  worden  war,  mussten sie hohe Strafen zahlen.   Die Betroffenen hatten
den Fehler gar nicht bemerkt.
In  einem  besonders  krassen  Fall ging die Arbeiterkammer Oberösterreich per Verfassungs-
beschwerde  gegen  die  Mautordnung  vor.   Die  Verfassungsrichter verweigerten jedoch, die
Angelegenheit  zu  prüfen.   „Wir lassen uns davon nicht entmutigen und gehen nun zum Ver-
waltungsgerichtshof“, kündigt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer an.
Im konkreten Fall drohen einem oberösterreichischen Berufskraftfahrer fast 6.000 Euro Strafe
wegen Fehlbuchungen in Höhe von 38 Euro. „Das ist völlig inakzeptabel!   Es kann nicht sein,
dass  Arbeitnehmern  für  Dinge,  für  die  sie  im Grunde nichts können,  krasse und existenz-
gefährdende Strafen aufgebrummt werden“, sagt Kalliauer.
Nach  einem  Austausch  der  Windschutzscheibe wurde beim betroffenen LKW in der Werk-
statt   die   „GO-Box“,   die  für  die  automatische   Mautabbuchung  sorgt,  nicht  exakt  genug
montiert. Aufgrund einer minimalen Überlappung mit dem Scheibenwischer kam es dadurch
zu vereinzelten Fehlbuchungen, die dann in Anzeigen wegen Mautprellerei mündeten.
Die Folge:  Der  Betroffene soll jetzt für 15 Fehlbuchungen in Niederösterreich 2500 Euro und
für  weitere  19 Fehlbuchungen  in Oberösterreich mehr als 3.200 Euro Strafe bezahlen.  Das,
obwohl  der Unabhängige Verwaltungssenat OÖ im Fall eines anderer Lenkers,  der mit dem-
selben (!)  LKW  unterwegs  war,  kürzlich entschieden hat:  wegen geringen Verschuldens ist
von einer Strafe abzusehen!  Auch der niederösterreichische Verwaltungssenat traf im Vorjahr
in einem praktisch gleichgelagerten Fall ein ähnliches Urteil.
Die  Arbeiterkammer  kritisiert  vor  allem das extreme Missverhältnis zwischen Schaden und
Strafe.   Im  konkreten  Fall stehen  1.353  ordnungsgemäße  Buchungen 34 Fehlbuchungen
gegenüber.   Die  durch  die Fehlbuchungen nicht bezahlte Maut betrug lächerliche 38 Euro,
die ordnungsgemäß entrichtete Maut 1.216,- Euro.
Obwohl  sich  die  Fehlbuchungen  über ein halbes Jahr gezogen hatten,  wurden weder der
Lenker noch der Zulassungsinhaber darüber informiert.   Erst bei einer Anhaltung durch Mit-
arbeiter  der ASFINAG erfuhren sie von diesem Problem.  Der Lenker wurde dabei übrigens
aufgefordert,  an Ort und Stelle 7.700,- Euro Ersatzmaut zu zahlen!
„Ein  derart  krasses  Missverhältnis  zwischen  Anlass  und Strafe und eine derart unfaires Vor-
gehen  werden  wir  nicht  hinnehmen.  Sollte der Verfassungsgerichtshof nicht zu Gunsten des
betroffenen Arbeitnehmers entscheiden, wird die Arbeiterkammer den Europäischen Gerichts-
hof für Menschenrechte anrufen“, zeigt sich der AK-Präsident entschlossen. (Quelle: APA/OTS)
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2014-03-11

Asfinag-Kontrolle verursachte Verkehrschaos


Zahlreiche Beschwerden über Asfinag-Kontrollen

Wir haben schon  einige Zuschriften von  Leser(innen) erhalten,  die sich über die Kontroll-
methoden der Asfinag beschwerten. Der Schwerpunkt der Aussagen lag darin, dass diese
an unübersichtlichen Strassenstellen und vor allem in den Stoßzeiten stattgefunden haben.

Leider wurde uns kein Fotomaterial mitgesandt und so nahmen wir Abstand davon, über die-

se angeblichen Zustände einen Beitrag zu schreiben. Wir haben es uns nämlich von Beginn
an angewöhnt, unsere Artikel nur auf Grund ordentlicher  Recherchen und vorliegendem Be-
weismaterial zu veröffentlichen.

Live dabei

Aber wie es der Zufall oft will, kommt man persönlich in die Situation eine geschilderte Ge-
schichte selbst zu erleben. Der Herausgeber und ein Mitarbeiter dieses  Online-Magazins
waren heute mit dem Pkw, vom  2. in den 10.Bezirk unterwegs.  Die Fahrtroute führte über
die Erdberger Lände in Richtung Süd-Ost-Tangente.

Bereits beim Hundertwasser-Haus begann ein riesiger Verkehrsstau. Gut, es war 15:40 Uhr
und die Rush Hour hatte bereits eingesetzt. Allerdings vermutete man einen Verkehrsunfall
als Grund für den teilweisen Verkehrs-Stillstand. Zirka drei Kilometer und 20 Minuten später,
entpuppte sich die wahre Ursache für den fulminanten Verkehrsstau.



Verkehrsstau durch Kontroll-Blockade

Eine drei Mann starke Einsatztruppe der Asfinag hatte nichts besseres zu tun gehabt, als in
der Stoßzeit die Tangentenauffahrt von der Erdberger Lände, in Richtung Verteilerkreis mit
Verkehrshütchen und dem abgestellten Dienstwagen Nr:73 (mit eingeschaltenen Blaulicht)
einzuengen, um eine Vignettenkontrolle durchzuführen.

In  Folge  dieser Blockade der  Tangentenauffahrt  entstand ein  mehrerer  Kilometer langer
Verkehrsstau.  Durch diesen wurden  extrem vermehrt Abgase in die ohnehin schon schwer
belastete Rush Hour-Luft geblasen. Ausserdem wurden die Nerven mancher Autofahrer der-
art strapaziert, so dass auch Unfallgefahr bestand.

Und alles das, um Autobahnpickerln zu kontrollieren. Viele Gedanken dürfte sich die Ein-
satztruppe  der  Asfinag bezüglich  Kontrollort  und Uhrzeit  nicht gemacht haben.  Ob sie

diese Entscheidungen selbständig getroffen oder per Befehl erhalten haben, ist uns nicht
bekannt.

Erstaunlicher Anhaltungsgrund

Der  ERSTAUNLICH-Mitarbeiter  griff sofort zur Kamera und begann aus dem Wageninneren
heraus die Situation zu fotografieren. Dies dürfte dem Einsatzleiter (das schließen wir daraus,
da er die Kelle halten durfte)  der Asfinag-Truppe  mißfallen  haben und hielt das  ERSTAUN-
LICH-Mobil an.



Grund der Anhaltung war nicht eine Kontrolle der Vignette, denn diese prangte sichtbar an

der  Windschutzscheibe,  sondern weil  der Asfinag-Mann  etwas  Erstaunliches  mitzuteilen
hatte.  Er meinte doch  tatsächlich,  dass das Fotografieren von Personen verboten sei und
er sich das Kennzeichen notieren werde.

Wo der Mann diese Weisheit her hat, ist uns schleierhaft. Möglicherweise wird diese vielleicht

auf der Asfinag-Academy gelehrt. Was er mit der Mitteilung, er werde das Kennzeichen notier-
en, bezwecken wollte entzieht sich unserer Kenntnis. Allerdings ließ sich der ERSTAUNLICH-
Herausgeber nicht beeindrucken,  wünschte dem Asfinag-Kontrollor noch einen schönen Tag
und setzte nach der erstaunlichen Anhaltung seine Fahrt fort.

Der Mann bedarf einer Nachschulung

Nun  wollen wir den  Mann einmal aufklären.  Das Fotografieren von Personen oder Gegen-
ständen ist in Österreich nicht verboten. Lediglich die Veröffentlichung der Bilder von Privat-
personen bedarf deren Einwilligung,  soferne sie am Foto nicht unerkenntlich gemacht wer-
den.

Vielleicht sollte die Asfinag diesen Kontrollor einer geeigneten Nachschulung unterziehen,
wo er  über Verhaltens- und  Benimmregeln gegenüber  Autofahrern aufgeklärt wird. Sollte

der Kontrollort zu dieser Uhrzeit auch seine Idee gewesen sein, wäre es sicher angebracht
ihm mitzuteilen,  dass er durch sein  Verhalten mit Sicherheit die Umwelt belastet und mög-
licherweise die Verkehrssicherheit gefährdet hat.

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2010-10-13
 

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