AK OÖ geht für Betroffenen zum Verwaltungsgerichtshof
Foto: © erstaunlich.at
Mehrere Berufskraftfahrer hatten sich in den letzten Jahren an die Arbeiterkammer gewandt:
Weil aufgrund technischer Probleme an ihrem Fahrzeug bei Mautstellen die Maut nicht auto-
matisch abgebucht worden war, mussten sie hohe Strafen zahlen. Die Betroffenen hatten
den Fehler gar nicht bemerkt.
In einem besonders krassen Fall ging die Arbeiterkammer Oberösterreich per Verfassungs-
beschwerde gegen die Mautordnung vor. Die Verfassungsrichter verweigerten jedoch, die
Angelegenheit zu prüfen. „Wir lassen uns davon nicht entmutigen und gehen nun zum Ver-
waltungsgerichtshof“, kündigt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer an.
Im konkreten Fall drohen einem oberösterreichischen Berufskraftfahrer fast 6.000 Euro Strafe
wegen Fehlbuchungen in Höhe von 38 Euro. „Das ist völlig inakzeptabel! Es kann nicht sein,
dass Arbeitnehmern für Dinge, für die sie im Grunde nichts können, krasse und existenz-
gefährdende Strafen aufgebrummt werden“, sagt Kalliauer.
Nach einem Austausch der Windschutzscheibe wurde beim betroffenen LKW in der Werk-
statt die „GO-Box“, die für die automatische Mautabbuchung sorgt, nicht exakt genug
montiert. Aufgrund einer minimalen Überlappung mit dem Scheibenwischer kam es dadurch
zu vereinzelten Fehlbuchungen, die dann in Anzeigen wegen Mautprellerei mündeten.
Die Folge: Der Betroffene soll jetzt für 15 Fehlbuchungen in Niederösterreich 2500 Euro und
für weitere 19 Fehlbuchungen in Oberösterreich mehr als 3.200 Euro Strafe bezahlen. Das,
obwohl der Unabhängige Verwaltungssenat OÖ im Fall eines anderer Lenkers, der mit dem-
selben (!) LKW unterwegs war, kürzlich entschieden hat: wegen geringen Verschuldens ist
von einer Strafe abzusehen! Auch der niederösterreichische Verwaltungssenat traf im Vorjahr
in einem praktisch gleichgelagerten Fall ein ähnliches Urteil.
Die Arbeiterkammer kritisiert vor allem das extreme Missverhältnis zwischen Schaden und
Strafe. Im konkreten Fall stehen 1.353 ordnungsgemäße Buchungen 34 Fehlbuchungen
gegenüber. Die durch die Fehlbuchungen nicht bezahlte Maut betrug lächerliche 38 Euro,
die ordnungsgemäß entrichtete Maut 1.216,- Euro.
Obwohl sich die Fehlbuchungen über ein halbes Jahr gezogen hatten, wurden weder der
Lenker noch der Zulassungsinhaber darüber informiert. Erst bei einer Anhaltung durch Mit-
arbeiter der ASFINAG erfuhren sie von diesem Problem. Der Lenker wurde dabei übrigens
aufgefordert, an Ort und Stelle 7.700,- Euro Ersatzmaut zu zahlen!
„Ein derart krasses Missverhältnis zwischen Anlass und Strafe und eine derart unfaires Vor-
gehen werden wir nicht hinnehmen. Sollte der Verfassungsgerichtshof nicht zu Gunsten des
betroffenen Arbeitnehmers entscheiden, wird die Arbeiterkammer den Europäischen Gerichts-
hof für Menschenrechte anrufen“, zeigt sich der AK-Präsident entschlossen. (Quelle: APA/OTS)
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2014-03-11
Zahlreiche Beschwerden über Asfinag-Kontrollen
Wir haben schon einige Zuschriften von Leser(innen) erhalten, die sich über die Kontroll-
methoden der Asfinag beschwerten. Der Schwerpunkt der Aussagen lag darin, dass diese
an unübersichtlichen Strassenstellen und vor allem in den Stoßzeiten stattgefunden haben.
Leider wurde uns kein Fotomaterial mitgesandt und so nahmen wir Abstand davon, über die-
se angeblichen Zustände einen Beitrag zu schreiben. Wir haben es uns nämlich von Beginn
an angewöhnt, unsere Artikel nur auf Grund ordentlicher Recherchen und vorliegendem Be-
weismaterial zu veröffentlichen.
Live dabei
Aber wie es der Zufall oft will, kommt man persönlich in die Situation eine geschilderte Ge-
schichte selbst zu erleben. Der Herausgeber und ein Mitarbeiter dieses Online-Magazins
waren heute mit dem Pkw, vom 2. in den 10.Bezirk unterwegs. Die Fahrtroute führte über
die Erdberger Lände in Richtung Süd-Ost-Tangente.
Bereits beim Hundertwasser-Haus begann ein riesiger Verkehrsstau. Gut, es war 15:40 Uhr
und die Rush Hour hatte bereits eingesetzt. Allerdings vermutete man einen Verkehrsunfall
als Grund für den teilweisen Verkehrs-Stillstand. Zirka drei Kilometer und 20 Minuten später,
entpuppte sich die wahre Ursache für den fulminanten Verkehrsstau.
Verkehrsstau durch Kontroll-Blockade
Eine drei Mann starke Einsatztruppe der Asfinag hatte nichts besseres zu tun gehabt, als in
der Stoßzeit die Tangentenauffahrt von der Erdberger Lände, in Richtung Verteilerkreis mit
Verkehrshütchen und dem abgestellten Dienstwagen Nr:73 (mit eingeschaltenen Blaulicht)
einzuengen, um eine Vignettenkontrolle durchzuführen.
In Folge dieser Blockade der Tangentenauffahrt entstand ein mehrerer Kilometer langer
Verkehrsstau. Durch diesen wurden extrem vermehrt Abgase in die ohnehin schon schwer
belastete Rush Hour-Luft geblasen. Ausserdem wurden die Nerven mancher Autofahrer der-
art strapaziert, so dass auch Unfallgefahr bestand.
Und alles das, um Autobahnpickerln zu kontrollieren. Viele Gedanken dürfte sich die Ein-
satztruppe der Asfinag bezüglich Kontrollort und Uhrzeit nicht gemacht haben. Ob sie
diese Entscheidungen selbständig getroffen oder per Befehl erhalten haben, ist uns nicht
bekannt.
Erstaunlicher Anhaltungsgrund
Der ERSTAUNLICH-Mitarbeiter griff sofort zur Kamera und begann aus dem Wageninneren
heraus die Situation zu fotografieren. Dies dürfte dem Einsatzleiter (das schließen wir daraus,
da er die Kelle halten durfte) der Asfinag-Truppe mißfallen haben und hielt das ERSTAUN-
LICH-Mobil an.
Grund der Anhaltung war nicht eine Kontrolle der Vignette, denn diese prangte sichtbar an
der Windschutzscheibe, sondern weil der Asfinag-Mann etwas Erstaunliches mitzuteilen
hatte. Er meinte doch tatsächlich, dass das Fotografieren von Personen verboten sei und
er sich das Kennzeichen notieren werde.
Wo der Mann diese Weisheit her hat, ist uns schleierhaft. Möglicherweise wird diese vielleicht
auf der Asfinag-Academy gelehrt. Was er mit der Mitteilung, er werde das Kennzeichen notier-
en, bezwecken wollte entzieht sich unserer Kenntnis. Allerdings ließ sich der ERSTAUNLICH-
Herausgeber nicht beeindrucken, wünschte dem Asfinag-Kontrollor noch einen schönen Tag
und setzte nach der erstaunlichen Anhaltung seine Fahrt fort.
Der Mann bedarf einer Nachschulung
Nun wollen wir den Mann einmal aufklären. Das Fotografieren von Personen oder Gegen-
ständen ist in Österreich nicht verboten. Lediglich die Veröffentlichung der Bilder von Privat-
personen bedarf deren Einwilligung, soferne sie am Foto nicht unerkenntlich gemacht wer-
den.
Vielleicht sollte die Asfinag diesen Kontrollor einer geeigneten Nachschulung unterziehen,
wo er über Verhaltens- und Benimmregeln gegenüber Autofahrern aufgeklärt wird. Sollte
der Kontrollort zu dieser Uhrzeit auch seine Idee gewesen sein, wäre es sicher angebracht
ihm mitzuteilen, dass er durch sein Verhalten mit Sicherheit die Umwelt belastet und mög-
licherweise die Verkehrssicherheit gefährdet hat.
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2010-10-13