Existenzgefährdende Strafen bei geringfügigen Mautvergehen


AK OÖ geht für Betroffenen zum Verwaltungsgerichtshof

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Mehrere  Berufskraftfahrer hatten sich in den letzten Jahren an die Arbeiterkammer gewandt:
Weil aufgrund technischer Probleme an ihrem Fahrzeug bei Mautstellen die Maut nicht auto-
matisch  abgebucht  worden  war,  mussten sie hohe Strafen zahlen.   Die Betroffenen hatten
den Fehler gar nicht bemerkt.
In  einem  besonders  krassen  Fall ging die Arbeiterkammer Oberösterreich per Verfassungs-
beschwerde  gegen  die  Mautordnung  vor.   Die  Verfassungsrichter verweigerten jedoch, die
Angelegenheit  zu  prüfen.   „Wir lassen uns davon nicht entmutigen und gehen nun zum Ver-
waltungsgerichtshof“, kündigt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer an.
Im konkreten Fall drohen einem oberösterreichischen Berufskraftfahrer fast 6.000 Euro Strafe
wegen Fehlbuchungen in Höhe von 38 Euro. „Das ist völlig inakzeptabel!   Es kann nicht sein,
dass  Arbeitnehmern  für  Dinge,  für  die  sie  im Grunde nichts können,  krasse und existenz-
gefährdende Strafen aufgebrummt werden“, sagt Kalliauer.
Nach  einem  Austausch  der  Windschutzscheibe wurde beim betroffenen LKW in der Werk-
statt   die   „GO-Box“,   die  für  die  automatische   Mautabbuchung  sorgt,  nicht  exakt  genug
montiert. Aufgrund einer minimalen Überlappung mit dem Scheibenwischer kam es dadurch
zu vereinzelten Fehlbuchungen, die dann in Anzeigen wegen Mautprellerei mündeten.
Die Folge:  Der  Betroffene soll jetzt für 15 Fehlbuchungen in Niederösterreich 2500 Euro und
für  weitere  19 Fehlbuchungen  in Oberösterreich mehr als 3.200 Euro Strafe bezahlen.  Das,
obwohl  der Unabhängige Verwaltungssenat OÖ im Fall eines anderer Lenkers,  der mit dem-
selben (!)  LKW  unterwegs  war,  kürzlich entschieden hat:  wegen geringen Verschuldens ist
von einer Strafe abzusehen!  Auch der niederösterreichische Verwaltungssenat traf im Vorjahr
in einem praktisch gleichgelagerten Fall ein ähnliches Urteil.
Die  Arbeiterkammer  kritisiert  vor  allem das extreme Missverhältnis zwischen Schaden und
Strafe.   Im  konkreten  Fall stehen  1.353  ordnungsgemäße  Buchungen 34 Fehlbuchungen
gegenüber.   Die  durch  die Fehlbuchungen nicht bezahlte Maut betrug lächerliche 38 Euro,
die ordnungsgemäß entrichtete Maut 1.216,- Euro.
Obwohl  sich  die  Fehlbuchungen  über ein halbes Jahr gezogen hatten,  wurden weder der
Lenker noch der Zulassungsinhaber darüber informiert.   Erst bei einer Anhaltung durch Mit-
arbeiter  der ASFINAG erfuhren sie von diesem Problem.  Der Lenker wurde dabei übrigens
aufgefordert,  an Ort und Stelle 7.700,- Euro Ersatzmaut zu zahlen!
„Ein  derart  krasses  Missverhältnis  zwischen  Anlass  und Strafe und eine derart unfaires Vor-
gehen  werden  wir  nicht  hinnehmen.  Sollte der Verfassungsgerichtshof nicht zu Gunsten des
betroffenen Arbeitnehmers entscheiden, wird die Arbeiterkammer den Europäischen Gerichts-
hof für Menschenrechte anrufen“, zeigt sich der AK-Präsident entschlossen. (Quelle: APA/OTS)
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2014-03-11