AK OÖ geht für Betroffenen zum Verwaltungsgerichtshof
Foto: © erstaunlich.at Mehrere Berufskraftfahrer hatten sich in den letzten Jahren an die Arbeiterkammer gewandt: Weil aufgrund technischer Probleme an ihrem Fahrzeug bei Mautstellen die Maut nicht auto- matisch abgebucht worden war, mussten sie hohe Strafen zahlen. Die Betroffenen hatten den Fehler gar nicht bemerkt. In einem besonders krassen Fall ging die Arbeiterkammer Oberösterreich per Verfassungs- beschwerde gegen die Mautordnung vor. Die Verfassungsrichter verweigerten jedoch, die Angelegenheit zu prüfen. „Wir lassen uns davon nicht entmutigen und gehen nun zum Ver- waltungsgerichtshof“, kündigt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer an. Im konkreten Fall drohen einem oberösterreichischen Berufskraftfahrer fast 6.000 Euro Strafe wegen Fehlbuchungen in Höhe von 38 Euro. „Das ist völlig inakzeptabel! Es kann nicht sein, dass Arbeitnehmern für Dinge, für die sie im Grunde nichts können, krasse und existenz- gefährdende Strafen aufgebrummt werden“, sagt Kalliauer. Nach einem Austausch der Windschutzscheibe wurde beim betroffenen LKW in der Werk- statt die „GO-Box“, die für die automatische Mautabbuchung sorgt, nicht exakt genug montiert. Aufgrund einer minimalen Überlappung mit dem Scheibenwischer kam es dadurch zu vereinzelten Fehlbuchungen, die dann in Anzeigen wegen Mautprellerei mündeten. Die Folge: Der Betroffene soll jetzt für 15 Fehlbuchungen in Niederösterreich 2500 Euro und für weitere 19 Fehlbuchungen in Oberösterreich mehr als 3.200 Euro Strafe bezahlen. Das, obwohl der Unabhängige Verwaltungssenat OÖ im Fall eines anderer Lenkers, der mit dem- selben (!) LKW unterwegs war, kürzlich entschieden hat: wegen geringen Verschuldens ist von einer Strafe abzusehen! Auch der niederösterreichische Verwaltungssenat traf im Vorjahr in einem praktisch gleichgelagerten Fall ein ähnliches Urteil. Die Arbeiterkammer kritisiert vor allem das extreme Missverhältnis zwischen Schaden und Strafe. Im konkreten Fall stehen 1.353 ordnungsgemäße Buchungen 34 Fehlbuchungen gegenüber. Die durch die Fehlbuchungen nicht bezahlte Maut betrug lächerliche 38 Euro, die ordnungsgemäß entrichtete Maut 1.216,- Euro. Obwohl sich die Fehlbuchungen über ein halbes Jahr gezogen hatten, wurden weder der Lenker noch der Zulassungsinhaber darüber informiert. Erst bei einer Anhaltung durch Mit- arbeiter der ASFINAG erfuhren sie von diesem Problem. Der Lenker wurde dabei übrigens aufgefordert, an Ort und Stelle 7.700,- Euro Ersatzmaut zu zahlen! „Ein derart krasses Missverhältnis zwischen Anlass und Strafe und eine derart unfaires Vor- gehen werden wir nicht hinnehmen. Sollte der Verfassungsgerichtshof nicht zu Gunsten des betroffenen Arbeitnehmers entscheiden, wird die Arbeiterkammer den Europäischen Gerichts- hof für Menschenrechte anrufen“, zeigt sich der AK-Präsident entschlossen. (Quelle: APA/OTS)***** 2014-03-11