Kriminalitäts-Nebenschauplätze
Dieses Online-Magazin berichtet immer wieder über Ereignisse, die in den großen Medien
aus welchen Gründen auch immer, keinerlei oder keine besondere Beachtung finden. So
fand zum Beispiel am 18. Februar 2011, ein Raubüberfall auf einen 14-jährigen Schüler
statt. Gegen 20:30 Uhr bedrohten drei Männer, vermutlich afrikanischer Herkunft, den
Schüler in der in der U-Bahn-Station Kagran und zwangen ihn zur Herausgabe von 40,-
Euro.
Fotos: Bundespolizeidirektion Wien
Nach der Tat suchten die Täter ihr Heil in der Flucht und konnten bis dato noch nicht aus-
geforscht werden. Das Landeskriminalamt Wien hofft nun mit der Veröffentlichung der
Fotos auf Mithilfe der Bevölkerung. Zweckdienliche Hinweise werden an die Polizei unter
der Rufnummer 01/31310 DW 67210 oder 67800 erbeten.
Ob die mutmaßlichen Täter In- oder Ausländer sind, kann aus den Fotos nicht geschlos-
sen werden. Immerhin könnte es sich ja um Österreicher mit Migrationshintergrund
handeln. Allerdings bringt uns dieser Zweifel zum nächsten Punkt unseres Beitrags.
Österreicher(innen) werden zum Umdenken gezwungen
Den Österreicher(innen) kann wohl kaum nachgesagt werden, dass sie nicht hilfsbereit
wären. Wie durch die Ungarn- CSSR- und Ex-Jugoslawienkrise einwandfrei bewiesen
werden kann, haben Herr und Frau Österreicher das Herz auf dem rechten Fleck. Aller-
dings kann der hilfsbereiteste Mensch zum Umdenken gezwungen werden, wenn ihm
permanent Asylbetrüger und Kriminelle als hilfsbedürftige Menschen aufs Auge gedrückt
werden.
Offenbar hat es sich schon in aller Herren Länder herumgesprochen, dass Österreich seit
einigen Jahren ein Paradis für diese Asylbetrüger und auch für kriminelle ausländische
Subjekte ist. Zwar wird diese Tatsache von den Gutmenschen und diversen Flüchtlings-
hilfsvereinen heftig bestritten, da sie der Realität offenbar nicht ins Gesicht sehen wollen.
Die Realität spricht Bände
Diese Realität spiegelt sich nämlich in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung
wieder. Die Abgeordneten zum Nationalrat Vilimsky, Herbert, Mayerhofer und weitere Ab-
geordnete hatten nämlich am 22. Dezember 2010, unter der Zahl 7299/J eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Fremdenkriminalität 2010“ an die Präsidentin des
Nationalrats gerichtet und folgende Antwort erhalten.
Diese Auswertung müsste eigentlich auch den Gutmenschen die Augen öffnen und wenn
nicht, scheint bei diesen Hopfen und Malz verloren zu sein. Wir können nur hoffen, dass
der Grün-Abgeordnete Dieter Brosz, in unserem Beitrag und/oder in der parlamentarischen
Anfragebeantwortung keine Verhetzung ortet. Diese sind nämlich kein Witz, sondern bittere
Realität.
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2011-03-20
Sicherheitsmann beendete Bankraub-Serie
Dem beherzten Eingreifen des Sicherheitsmannes, Andreas Grotz, ist es zu verdanken,
dass eine professionelle Bankräuberbande aus dem Verkehr gezogen wurde. Wie haben
in den Beiträgen „Der bedrohte Bankräuber“ und „Die Anwältin der Bankräuber“ ausführ-
lich darüber berichtet.
Einer der Bankräuber nahm beim letzten Überfall, auf eine Raika-Filiale in Blindenmarkt,
den Sicherheitsmann (dem das Ende einer Bankraubserie zu verdanken ist) unter Be-
schuss. Vor einem Monat wurde die kriminellen Brüder, vom Landesgericht St. Pölten zu
hohen Haftstrafen verurteilt. Wegen der Schießerei mit dem Sicherheitsbeauftragten der
Bank, wurde der Jüngere (25) auch des Mordversuchs schuldig gesprochen. Sein 27-jähr-
iger Bruder erhielt eine Verurteilung wegen Beihilfe zum versuchten Mord. Sie fassten je-
weils 20 Jahre aus. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Grotz wurde wegen Mordversuchs angezeigt
Vergangene Woche stattete Andreas Grotz, der ERSTAUNLICH-Redaktion einen Besuch
ab und berichtete über die Nachwehen seines ordnungsgemäßen Handelns. Wie wir be-
reits im Beitrag „Die Anwältin der Bankräuber“ berichteten, versuchte die Verteidigerin
(Irmtraud Oraz) der Bankräuber den Spieß umzudrehen und zeigte den Sicherheitsmann
wegen Mordversuchs an.
Zog eine Serien-Bankräuberbande aus dem Verkehr
Grotz stellte den Bankräuber und versuchte diesen mit den Worten „Stehen bleiben
Polizei!“ zur Aufgabe zu bewegen. Dieser dachte jedoch nicht daran und begann zu
schießen. Grotz feuerte zurück, doch dem Kriminellen gelang es noch, in den von seinem
Bruder gelenkten Fluchtwagen zu flüchten. Aus dem Auto heraus wurde der Sicherheits-
mann noch unter Beschuss genommen. Die Tatsache, dass Grotz zurück geschossen
hatte und ihren Klienten traf, wertete die Anwältin als Mordversuch.
Aus einem uns vorliegenden amtlichen Bericht geht hervor, dass die Bankräuber mit folg-
enden Waffen ausgestattet waren. Eine Maschinenpistole Agram 2000 samt Schalldämpfer,
eine Pistole Glock 17, sowie eine Pistole CZ M75. Für alle Waffen war ausreichend Muni-
tion vorhanden. In einem gerichtlich beauftragten Sachverständigungsgutachten (Einschüs-
se im Mauerwerk, Lage der Patronenhülsen etc.) wurden die Vorgänge am Tatort eindeutig
rekonstruiert und die Notwehrsituation von Grotz bewiesen.
Verfahren gegen Grotz natürlich eingestellt
Also wurde das Verfahren gegen Andreas Grotz wegen §§ 15,75 StGB, am 21.06.10 ge-
mäß § 190 Z 1 StPO eingestellt. Dies wurde der Anwältin des bedauernwerten Bankräu-
bers schriftlich mitgeteilt. Das konnte sich das „Opfer“, der Bankräuber Christian L., natür-
lich nicht gefallen lassen und beantragte eine Fortführung des Verfahrens.
Einstellung des Verfahrens gegen Andreas Grotz
Glücklicherweise ist in der Stellungsnahme des LG St. Pölten (4St274/09a) folgender
Schlußsatz zu lesen: „Dem Fortführungsantrag sind keine Gründe zu entnehmen, die An-
lass für die Fortführung des eingestellten Verfahrens geben könnten.“ Ohne der Gerichts-
barkeit vorgreifen zu wollen, glauben wir dass eine Abweisung dieses Fortführungsantrags
erfolgen wird.
Rein theoretisch könnte es aber noch zu einem Verfahren gegen Grotz kommen. Was uns
allerdings verwundert ist die Tatsache, dass die Anwältin ihrem Klienten nicht vermitteln
konnte oder wollte, wann das Ende der Fahnenstange erreicht ist.
Ein Spass-Tip für die Anwältin
Da hätten wir für die Anwältin noch einen Tip. Grotz hatte dem Bankräuber die Worte
„Stehen bleiben Polizei!“ zugerufen, obwohl er gar kein Polizist ist. Da könnte man doch
durchaus eine Amtsanmaßung gemäß § 314 StGB konstruieren. Diese Empfehlung ist
natürlich sarkastisch gemeint und als Witz aufzufassen.
Als gleicher Witz gilt für uns, als die Anwältin einen Mordversuch im Verhalten des, vom
Bankräuber unter Beschuss genommen, Sicherheitsmannes gesehen hat und dies offen-
bar nur dazu diente, eine Notwehrsituation für ihre Klienten herauszuschlagen. Wäre ihr
das gelungen, wäre der Mordversuch und die Beihilfe ihrer Klienten vom Tisch gewesen.
Diese erstaunliche Mordversuchs-Konstruktion würde ihr nicht einmal der blauäugiste
Staatsanwalt abnehmen. Unserer Meinung nach hat diese Anwältin, mit diesem versuch-
ten juristischen Schachzug, weder dem Standesansehen ihrer Zunft, noch ihren Klienten
einen Gefallen getan.
Bank verzichtet auf weitere Überwachung
Für Andreas Grotz gilt allerdings, außer Spesen nichts gewesen, denn er blieb mit
einer Anwaltsrechnung von rund 10.000,- Euro über. Pikantes Detail am Rande dieser
Causa. Seit dem besagten Banküberfall verzichtet die Raika-Filiale in Blindenmarkt
auf jegliche Überwachung. Entweder will man es zukünftigen Bankräubern leich-
ter machen oder es wird damit gerechnet, dass nach dem beherzten Einsatz von Grotz,
kein Räuber mehr so schnell auf die Idee kommt diese Bank zu überfallen.
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2011-02-20
WikiLeaks-Videogame erschienen
Kaum bezog Julian Assange seine Zelle in einem Londoner Gefängnis, erschien schon das
erste WikiLeaks-Videospiel auf dem Markt. In diesem Spiel geht es zwar nicht darum
wilden Sex mit scharfen Schwedinnen zu haben, sondern der Beschatter von Assange
während seiner Streifzüge durchs Weiße Haus zu sein.
Screen: http://www.jeuxjeuxjeux.fr/
Der Produzent des Spiels, Sebastiaan Moeys, war vom Erfolg überrascht. Was eher als
Witz gedacht war, um an einem aktuellen Geschehnis teilzunehmen, entpuppte sich als
Riesenerfolg.
Jeder ein kleiner Assange
Eine Million Spieler in nur ein paar Tagen bewiesen, dass in jedem von uns ein kleiner
Julian Assange steckt. Jedenfalls war und ist der Server des Spielanbieters hoffnungslos
überlastet.
Wir wollten uns das WikiLeaks-Videospiel, welches unter diesem „L I N K“ erreichbar sein
sollte ansehen, hatten aber keine Chance durchzukommen. Vielleicht wollen es Sie auspro-
bieren und haben mehr Glück dabei. Kommentare zum Spiel würden uns freuen.
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2010-12-14
Engel auf Pfoten
Heute haben wir unser Archiv durchstöbert, um ein wenig in Nostalgie zu verweilen.
Dabei sind wir auf die Serie über den mittlerweile verstorbenen Vereinsobmann des
Spendenvereins „Engel auf Pfoten“ gestoßen.
Da wir dieser Causa immerhin 20 Beiträge in einem Zeitraum von 11 Monaten wid-
meten, veranlasste uns dies, diese nochmals durchzulesen. Die Geschichte war sehr
interessant und auch widersprüchlich. Es gab Komuczky-Gegner und Befürworter.
Es gilt die Unschuldsvermutung
Wir haben uns in der Angelegenheit darauf beschränkt, so weit als möglich objektiv
zu berichten. Für uns galt immer die Unschuldsvermutung des Roland Komuczky.
Wie es sich im Nachhinein herausstellte, lagen wir auch goldrichtig. Der Ex-Vereins-
obmann wurde nie angeklagt und stand daher auch nie vor Gericht.
Wenn wir Personen, Firmen, Körperschaften, Behörden udgl. medial angreifen, ha-
ben wir es uns zur Angewohnheit gemacht, sorgfältige Recherchen durchzuführen.
Auch prüfen wir unsere Quellen auf Herz und Nieren, um niemanden Unrecht zu tun,
oder diesen in der Öffentlichkeit zu diffamieren.
Erstaunlicher Profil-Artikel
Dies dürfte der Profil-Reporter Emil Bobi, in der Causa Komuczky nicht so gehalten
haben. In seinem Artikel im Profil Nr. 18/09 vom 27.04.2009, ließ er sich heftigst
über den mittlerweile verstorbenen Mann aus.
Im Profil-Artikel wurden Roland Komuczky zahlreiche Straftaten unterstellt. Gewalt-
tätigkeiten gegen Mitarbeiter und Spender, sowie sexuelle Belästigung minderjähriger
Blinder, waren nur die Spitze des Eisbergs der Anpatzungen gegen Komuczky. Wer
sich den gesamten Beitrag durchlesen will, kann diesen hier DOWNLOADEN.
Roland Komuczky musste Diffamierung mit ins Grab nehmen
Lapidar wurde auf die Unschuldsvermutung von Komuczky hingewiesen. Zur Fülle
der angeblich begangenen Straftaten von denen Emil Bobi schreibt, nimmt sich der
Unschuldsvermutungs-Satz wie ein Witz aus.
Erstaunliche Informationsquellen
Auch mehrere Gerichtsverfahren sollen anhängig gewesen sein, so schrieb es zumindest
der Profil-Reporter. Als Informationsquelle nannte Emil Bobi die Ex-Lebensgefährtin, so-
wie einen ehemaligen Chauffeur von Komuczky. Wie wertvoll eine verlassene Freundin
und ein gekündigter Fahrer als Informationsquelle sind, lassen wir jeden selbst beurteilen.
Fakt ist jedenfalls, dass Roland Komuczky in dieser Causa niemals vor Gericht stand und
auch nicht angeklagt war. Er verstarb als unbescholtener Mensch, der als Nachruf einen
diffamierenden Profil-Artikel des Journalisten Emil Bobi, in sein Grab mitnehmen musste.
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2010-11-25
Pädophil ?
Am 22.04.2009 haben wir den Beitrag „Leihopa unerwünscht“ verfasst, den Sie unter nach-
folgenden Link nachlesen können.
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=203;leihopa-unerwuenscht&catid=1;erstaunliches
Es ging darum, dass eine Zeitung einem rüstigen Pensionisten, die Annahme eines Inserates
verweigerte, indem er seine Dienste als „Leihopa“ zur Verfügung stellte.
Die Ablehnung wurde mit den Worten „Es könne sich ja um jemanden handeln, der
Kinder missbraucht“ begründet.
Geschlechtsneutral ?
Abgesehen davon, dass hier einem unbescholtenen Bürger eine eventuell beabsichtigte
Straftat unterstellt wurde, ist es ein eindeutiger Verstoß gegen das Gleichbehandlungs-
gesetz.
Wir sind felsenfest davon überzeugt, dass man das Inserat von einer „Leihoma“ ohne
weitere Probleme angenommen hätte.
Parlamentarische Anfrage
Wir wollten in Erfahrung bringen, um welche Tageszeitung es sich gehandelt hat und
setzten uns mit Herrn Norbert Hofer (FPÖ) in Verbindung, dem die Beschwerde dieses
Pensionisten im Gleichbehandlungsbericht aufgefallen war.
Da auch Herr Hofer keinerlei Information über das betreffende Medium hatte, wurde uns
zugesagt, dass die FPÖ eine parlamentarische Anfrage starten werde.
Am 01.07.2009 langte die erstaunliche Antwort auf diese Anfrage ein und Sie können diese
nachfolgend selbst lesen.
Wasch mich, aber mach mich nicht nass
Aus der gesamten Beantwortung der parlamentarischen Anfrage, ist keine befriedigende Ant-
wort zu erkennen.
Es wird lapidar auf die Gleichbehandlungsanwaltschaft, das Gleichbehandlungsgesetz und den
Rechtsweg hingewiesen.
Auf keine einzige Frage erfolgte eine konkrete Antwort. Die allgemeinen Ausführungen die hier
als „Alibiantwort“ verwendet wurden, haben wir und sicher auch Herr Hofer selbst gewusst.
Nicht einmal der Namen der Tageszeitung war zu erfahren.
Was wäre wenn ?
Wäre so eine geschlechtliche Ungleichbehandlung im umgekehrten Sinn abgelaufen, hätte
es sicher andere Reaktionen gegeben.
Wir können es uns bildlich vorstellen was sich abgespielt hätte, wenn einer Frau auf Grund
ihres Geschlechtes eine eventuelle beabsichtigte strafbare Handlung unterstellt worden wäre,
abgesehen von der Verweigerung des Stellenanbotes.
Wir fragen uns jetzt, wo sind denn die vielen Befürworter der „Geschlechtsneutralität“ ?
Was sagen die GRÜNEN zu diesem Fall und der erstaunlichen „Alibiantwort“ auf eine
diesbezügliche parlamentarische Anfrage.
Ein Frauengesetz
Es wird immer deutlicher, das die „Geschlechtsneutralität“ offensichtlich nur für das weibliche
Geschlecht gültig ist, wie es dieser Fall beweist.
Die militanten Rufer und Ruferinnen der geschlechtlichen Gleichberechtigung können nun ihre
Glaubwürdigkeit unter Beweis stellen, indem sie im vorliegenden Fall des „Leihopas“ sofort tätig
werden.
Damit würden sie zumindest dokumentieren, dass ihnen an Gerechtigkeit wirklich gelegen ist.
Sollten sie jedoch untätig verharren, wäre es besser wenn sie in Zukunft den Mund halten würden,
denn jede weitere Aussage über „Geschlechtsneutralität“ wäre dann als Witz zu werten.
Stauni
2009-07-03