WikiLeaks-Videogame erschienen
Kaum bezog Julian Assange seine Zelle in einem Londoner Gefängnis, erschien schon das
erste WikiLeaks-Videospiel auf dem Markt. In diesem Spiel geht es zwar nicht darum
wilden Sex mit scharfen Schwedinnen zu haben, sondern der Beschatter von Assange
während seiner Streifzüge durchs Weiße Haus zu sein.
Screen: http://www.jeuxjeuxjeux.fr/
Der Produzent des Spiels, Sebastiaan Moeys, war vom Erfolg überrascht. Was eher als
Witz gedacht war, um an einem aktuellen Geschehnis teilzunehmen, entpuppte sich als
Riesenerfolg.
Jeder ein kleiner Assange
Eine Million Spieler in nur ein paar Tagen bewiesen, dass in jedem von uns ein kleiner
Julian Assange steckt. Jedenfalls war und ist der Server des Spielanbieters hoffnungslos
überlastet.
Wir wollten uns das WikiLeaks-Videospiel, welches unter diesem „L I N K“ erreichbar sein
sollte ansehen, hatten aber keine Chance durchzukommen. Vielleicht wollen es Sie auspro-
bieren und haben mehr Glück dabei. Kommentare zum Spiel würden uns freuen.
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2010-12-14
Mord in der Garage des Hanusch-Spitals
Vor knapp einem Jahr soll der 50-Jährige Franz P., die ihm unbekannte Krankenschwester
Helga L. in der Garage des Wiener Hanusch-Spitals erschossen haben. Der mutmaßliche
Schütze ist angeblich sterbenskrank.
Bei Franz P. soll Krebs diagnostiziert worden sein. Ärzte versuchen zur Zeit mit Chemo-
therapien das Leben des Mannes zu retten. Auf Grund seines gesundheitlichen Zustandes,
hat der mutmaßliche Mörder beste Chancen, nie eine Gefängniszelle von innen zu sehen.
Es bestehen Zweifel, ob Franz P. überhaupt am Prozess teilnehmen kann und wenn ja,
ob er tatsächlich haftfähig ist. Diese Fragen muss nun ein Gutachter klären. Sollte dieser
zur Erkenntnis kommen, dass bei Franz P. eine Haftuntauglichkeit besteht, geht dieser
nach Hause, auch wenn er wegen Mordes verurteilt wird.
Auch im Gefängnis lässt es sich sterben
Nun könnte man einwenden, dass Franz P. in diesem Fall nur zum Sterben heim geht.
Allerdings wäre dieser Argumentation entgegen zu halten, dass er dies im Gefängnis
auch kann, denn auf Mord steht immerhin bis zu lebenslanger Haft.
Lebenslange Haft heißt im Klartext, dass der Häftling solange in einer Strafanstalt einge-
sperrt wird, bis er stirbt. Dabei ist es für uns unerheblich, ob dies in 40 Jahren oder 40
Tagen geschieht.
Das Opfer hatte auch keine Wahl des Ortes, an dem es sterben musste. Diesen hat
nämlich der Täter bestimmt. Einen verurteilten Mörder freizulassen nur weil er sterbens-
krank ist, ist ein Affront gegenüber dem Opfer und dessen Hinterbliebenen.
Erstaunliche Milde gegenüber Mörder(innen)
Bei kranken Mörder(innen) scheint die österreichische Justiz überhaupt erstaunliche Milde
walten zu lassen. Zwei Beispiele aus jüngst vergangener Zeit, stellen dies eindeutig unter
Beweis. Nicht nur erkrankte Mörder(innen) können sich gute Chancen ausrechnen, son-
dern auch jene, bei denen die mörderischen Kräfte nachlassen.
Mörder und Penisabschneider wieder in Freiheit
Ein 77-jähriger Türke erschoss einen vermeintlichen Nebenbuhler und schnitt ihm als
Draufgabe noch seinen Penis ab. Am LG Wr. Neustadt erhielt er im Jahre 2008, für
diese Tat zwanzig Jahre Haft wegen Mord und anschließende Einweisung in eine Anstalt
für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Eineinhalb Jahre später wurde der Mann wieder in die Freiheit entlassen, da in einem Gut-
achten festgestellt wurde , dass er körperlich stark abgebaut hatte und daher keine Ge-
fahr mehr für die Menschheit darstellt.
Raubmörderin in Freiheit
Im Jahre 2008 erschlug eine 80-jährige Frau, ihre 78-jährige Nachbarin mit 68 Hieben und
beraubte sie anschließend. Um eine Person mit knapp 70 Hieben zu erschlagen, ist ein Min-
destmass an körperlicher Kraft Voraussetzung.
Die Täterin erhielt für ihre Tat 18 Jahre Haft. Offensichtlich schwanden im Gefängnis ihre
Kräfte und sie wurde nach 2 Jahren, heuer im März wegen Haftunfähigkeit nach Hause ent-
lassen.
Warum sitzt Elsner noch?
Die oben angeführten Tatsachen bringen uns immer wieder zur Gretchenfrage, warum ein
Helmut Elsner eigentlich noch immer in Haft sitzt. Dieser hatte zwar die BAWAG um ein
schönes Sümmchen erleichtert, allerdings keinen Menschen dabei verletzt, geschweige
denn getötet.
Kranke oder schwache Mörder haben es besser
In einem völlig „unpolitischen“ Prozess unter dem Vorsitz der Richterin Bandion-Ortner,
wurde er zu über neun Jahren Haft verurteilt. Die besagte Richterin avancierte kurze Zeit
später zufällig zur Justizministerin.
Nicht dass wir besonderes Mitleid mit Elsner haben, hat dieser mit seinen 75 Jahren, in der
Haft sicherlich ebenfalls stark abgebaut. Ferner dokumentieren ihm zahlreiche ärztliche Gut-
achten einen schlechten körperliche Zustand.
Mittlerweile hat auch schon der Dümmste begriffen, dass Elsner ein politischer Gefangener
ist. Das Risiko ihn freizulassen wäre enorm hoch, nicht weil er flüchten würde, sondern
wahrscheinlich so einiges auszuplaudern hätte.
Da haben es „normale“ Mörder bei uns schon wesentlich besser, wenn man sich die drei
angeführten Beispiele betrachtet. In diesem Zusammenhang gibt es auch ein sehr treffen-
des Zitat von Freddy Rabak. Es gibt Ex-Dealer, Ex-Diebe oder Ex-Räuber. Aber es kann
nie im Leben einen Ex-Mörder geben.
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2010-11-18
Brutaler Doppelmord in Pachfurth
Am 2.Juni 2009 wurde in Pachfurth (Niederösterreich) das Ehepaar Timm ermordet und
deren Tochter lebensgefährlich verletzt. Diese überlebte auch nur, da sie sich tot stellte.
Das im Dorf beliebte Ehepaar betrieb nebenbei eine kleine Landwirtschaft und ein Heu-
rigenlokal.
Im Hauptberuf war Christoph Timm Autobusfahrer am Flughafen Schwechat. Polizeiliche
Ermittlungen erbrachten, dass es sich bei den Tätern um zwei Bulgaren gehandelt haben
soll, welche nach der Bluttat in ihr Heimatland geflüchtet waren. Die Polizei ging vorerst
von zwei Täter aus, welche mit einem Pkw tagelang in unmittelbarer Nähe des Heurigen-
lokals geparkt hatten. Dadurch wurde auch die Identität des Mörders geklärt. Als Täter
wurde 48-jährige Tsvetan R. ausgeforscht. Vom zweiten Mann hat man nie wieder
etwas gehört.
Wir bezweifeln das Tatmotiv Raubmord
Das Motiv für den Doppelmord soll Raub gewesen sein, wobei Tsvetan R. lediglich einige
hundert Euros aus der Brieftasche von Timm erbeuteten. Wir zweifeln diese Tatmotiv aus
zwei Gründen an. Bei dem Täter handelt es sich nicht unbedingt um einen dummen Men-
schen.
Er ist Kommunalpolitiker in einer bulgarischen Gemeinde. Wir glauben nicht dass dieser
Mann rund 3.000 Kilometer fährt und tagelang ein Haus observiert, um dann ein paar
hundert Euro Beute zu machen.
Auch die Vorgangsweise der Tat lässt auf keinen Raubmord schließen. Christoph Timm
und seine Ehefrau Monika wurden mit mehreren Schüssen regelrecht hingerichtet. Der
Täter wollte keine Zeugen hinterlassen und schoss daher auch auf die Tochter des Hauses.
Da vor dem Doppelmord ein Wochenende gelegen war, mußte der Täter davon ausgehen
dass der Hauptteil des Geldes irgendwo im Haus versteckt ist. Also welcher Räuber ist so
dumm und erschiesst alle Personen, die ihm das Versteck verraten könnten.
Selbst wenn sich Christoph Timm gewehrt hat, hätte ihn ein Schuss ins Bein kampfunfähig
gemacht, statt ihn mit etlichen Schüssen zu töten. Auch bestand kein Anlass die Ehefrau
mit mehreren Schüssen hinzurichten und die Tochter umbringen zu wollen.
Wir vermuten dass dies ein Auftragsmord war, denn der gesamte Tatablauf spricht dafür.
Möglicherweise hatte Christoph Timm irgendwas gesehen, was er nicht sehen hätte sollen.
Auch scheint es dass dem Auftragsgeber sehr daran gelegen war, diese Tat wie ein Raub-
mord aussehen zu lassen.
Bulgarien diktiert Österreich
Jedenfalls beantragte die österreichische Justiz die Auslieferung von Tsvetan R. und hier
ging es erstaunlich weiter. Die bulgarische Gerichtsbarkeit stellte diesbezüglich an
Österreich zwei Bedingungen. Dem Mann sei binnen 6 Monaten der Prozess zu machen
und im Falle einer Verurteilung, sei dieser wieder nach Bulgarien rückzustellen.
Erstaunlich welches Interesse Bulgarien an einem mutmaßlichen Doppelmörder hegte.
Anstatt froh zu sein diesen loszuwerden, wollten sie ihn unbedingt zurück haben. Die
österreichische Justiz ging auf den sonderbaren Deal ein und Tsvetan R. wurde in Kor-
neuburg vor Gericht gestellt und im November 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt.
Der Verurteilte legte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein, die Frist für die Auslie-
ferung wurde verlängert. Im Februar 2010 bestätigte das Wiener Oberlandesgericht die
lebenslange Haftstrafe und diese war somit rechtskräftig.
Abschiebung in eines der korruptesten Länder der Welt
Nun wird der verurteilte Doppelmörder wieder nach Bulgarien ausgeliefert. Auch Tsvetan
R. liegt sehr viel daran, so rasch wie möglich in sein Heimatland abgeschoben zu werden.
Vergleicht man österreichische mit bulgarischen Haftanstalten und den Unterschied der
Bedingungen des Strafvollzugs, würde dies unter normalen Umständen doch sehr erstaun-
lich erscheinen.
Aber wir denken das die Umstände nicht normal sind. Bulgarien ist ein Land das für seine
Korruption weltweit bekannt ist. So kann sich jeder auf einer Hand ausrechnen, wie lange
der Kommunalpolitker Tsvetan R., der in Österreich wegen Doppelmordes zu lebenslanger
Haft verurteilt wurde, in einer bulgarischen Gefängniszelle verbringen wird.
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2010-07-13
Lockerer Umgang mit Allgemeingut
Erstaunlich die Vorgangsweise der Stadt Wien. Da besetzen sogenannte „Autonome“ ein
Haus in der Triesterstraße 114, das im Eigentum der Gemeinde Wien steht. Was tut nun
die Stadt Wien um das Eigentum der Allgemeinheit zu beschützen.
Gesetzesbruch wird nicht erkannt
Richtig geraten „nichts“, außer die Äußerung hie und da die Rathauswache vorbeischicken
zu wollen. Sollte es sich noch nicht bis ins Rathaus herumgesprochen haben, hier handelt es
sich um einen strafbaren Tatbestand.
Einsatz für die WEGA
Vielleicht wäre es ratsam die Polizei-Spezialeinheit „WEGA“ vorbei zu schicken. Diese
könnten dann die Hausbesetzern, die vermutlich allesamt von irgendwelchen sozialen Unter-
stützungen leben, in geeigneter Art und Weise auf die Unrechtmäßigkeit ihres Verhaltens
aufmerksam machen. Auf gut Deutsch, das Haus von diesen Sozialschmarotzern räumen.
Da begeht eine Truppe von Leuten einen strafbaren Tatbestand, indem sie sich eine Immo-
bilie aneignen die ihnen nicht gehört und nennen dies „Hausprojekt“.
Das Gleichgesinnte sofort den Eingang finden, dafür ist mit folgendem Hinweisschild
gesorgt. Bei den sommerlichen Temperaturen ist das ja auch verständlich, dass man
zuerst im Garten verweilt.
Der Text auf folgendem Plakat ist leider nicht ganz korrekt. Statt „Selbstverwalten“ sollten
diese von der Allgemeinheit lebenden Personen sich besser das Wort „Selbsterhalten“ auf
ihre Fahnen heften. Würden sie einer geregelten Arbeit nachgehen, hätten sie keine Zeit
Häuser zu besetzen.
Aber dafür wollen die autonomen Sozialhilfeempfänger Luxus, wie auf ihrem Transparent
des nachfolgenden Bildes zu entnehmen ist. Vielleicht sollten sie es mit arbeiten probieren.
Beim Aufhängen des oben abgebildeten Transparents, müsste ihnen aber folgender Spruch
aufgefallen sein, der in Stein gemeißelt an der Hauswand prangt. Wir nehmen aber an, dass
sie ihn nicht verstanden haben.
Außerdem tut sich die Frage auf, wer eigentlich die anfallenden Betriebskosten für dieses
Objekt bezahlt. Aller Wahrscheinlichkeit nach, kommt dafür die öffentliche Hand auf, dass
heißt der Steuerzahler.
Sogar Strom gibt es in dem besetzten Abbruchhaus, wie obiges Foto beweist. Weil man
diesen offensichtlich nicht bezahlen muss, wird verschwenderischer Weise das Licht
auch am hellichten Tage angelassen. An wen wohl Wien Energie die Rechnung schickt?
Kommunismus erwünscht?
Wir fragen uns was diese Leute eigentlich wollen. Wünschen sie sich den Kommunismus
zurück, der Jahrzehnte lang die ehemaligen Ostblockländer beherrscht hat. Stalin, Honecker
und Co, hätten sicher ihre Freude mit diesen Zeitgenossen.
Arbeit für alle
Tja, in den kommunistischen Länder gab es keine Arbeitslosigkeit. Denn wer keine Arbeit
fand, für den wurde eine erfunden. Auch Hausbesetzungen hat es in diesen Regimes nicht
gegeben, da hätte man höchstens seine eigene Zelle im Knast besetzen können.
Stauni
2009-10-05
Rauswurf
Wie bereits ausführlich durch die Presse ging, hat sich unser „Schwimmstar“ Rogan einige
Probleme mit Bodyguars einer römischen Discothek eingefangen, aus der er weggewiesen
wurde.
Was sich in der Disco wirklich so genau abgespielt hat, wissen nur die Türsteher und Markus
Rogan. Fakt ist jedoch, dass Rogan wieder in den Tanztempel zurückkehrte, obwohl er aus
diesem rausgeworfen wurde. Er hatte selbst zugegeben, dass er durch Überwinden einer
Mauer wieder in die Discothek gelang.
Trouble
Das er sich dafür ein paar „Watschen“ von den Türstehern eingefangen hat, dürfte auch aus-
ser Zweifel stehen. Die anfänglich geschilderten Prügelorgie kann jedoch nicht stattgefunden
haben, den Rogan hat zwar einige Plessuren aber keinerlei Brüche. Wenn vier ausgewach-
sene Männer einen Mann richtig verprügeln, sieht dies nämlich anders aus.
Wirbel um vorprogrammierten Zoff
Warum man jetzt so einen Wirbel daraus macht ist erstaunlich. Es wird schon seinen Grund ge-
habt haben, dass Rogan des Lokals verwiesen wurde, den kein Unternehmer ist seines Geldes
Feind und wirft einen anständigen und zahlenden Gast aus seinem Lokal.
Anschliessend kehrt er über eine Mauer in das Lokal zurück und wundert sich, wenn er mit den
Türstehern Zoff bekommt. Diesen hätte jeder bekommen, wenn er sich so benommen hätte.
Polizei hätte viel Freude gehabt
Nun wird den Türstehern Selbstjustiz vorgeworfen und es wird kritisiert, dass man ja die Polizei
rufen hätte können. Mag sein das es nicht die feine englische Art war die Rogan zuteil wurde,
aber die Polizei wäre wohl das grössere Übel gewesen.
Auch die italienische Polizei wäre nicht vor Ehrfurcht vor einem Markus Rogan erstarrt, sondern
hätte ihn vermutlich mitgenommen und ihn für die restliche Nacht in eine Zelle gesteckt.
Probleme mit Niederlage
Statt wie ein Mann seine Niederlage einzustecken, macht er nun ein grosses Spektakel daraus.
Er wendet sich an die Presse und droht mit Klagen. Vielleicht wäre es wirklich besser gewesen,
er hätte die Nacht im Polizeiarrest zugebracht um seine Gedanken zu ordnen.
Auf Tauchstation
Sein Trainer Leitgeb gibt zu, dass Rogan vielleicht einen Blödsinn gemacht hat, aber jetzt
selbst das Opfer sei. Unser Mitleid hält sich in Grenzen. Rogan wird in nächster Zeit auf andere
Art „untertauchen“. „Er wird die nächsten ein bis zwei Wochen an einem nicht genannten
Ort verbringen“, so Leitgeb weiter.
Das finden wir für eine gute Idee und vorallem sollte man über die Sache Gras wachsen lassen
und hoffen, dass nicht ein Kamel kommt und dieses wieder abfrisst.
Stauni
2009-08-04
Hohe Haftstrafe für falsches Parken
Eine Grazer Vertragsbedienstete hat ihr Auto innerhalb von zwei Jahre, 123 mal in einer
gebührenpflichtigen Kurzparkzone geparkt ohne das dafür notwendige Ticket zu lösen.
Auch ignorierte sie die zugestellten Strafbescheide und so kamen stolze 25.000,- Euro
Strafe zusammen.
Das es nicht unbedingt die feine englische Art ist, was die diese Dame hier praktiziert
hat ist unbestritten, aber eine Ersatzfreiheitsstrafe von 500 Tagen (daß ist 1 Jahr und
4 1/2 Monate) fixe Haft zu verhängen, entbehrt jeglicher juristischer und menschlicher
Realität.
Von der Kurzparkzone in die Gefängniszelle
Realitätsfremde Urteile
Wir haben uns drei Urteile herausgesucht, die in letzter Zeit von Strafgerichten ver-
hängt wurden und bei der Menschen getötet, schwerstens verletzt oder schwerstens
gefährdet wurden,oder bei denen beträchtlicher Sachschaden entstanden ist.
Salzburg: Ein freiwilliger Feuerwehrmann, der 17 Brände gelegt hatte und dabei erheblichen
Sachschaden angerichtet und Menschen in Lebensgefahr gebracht hatte, erhielt
3 Jahre Gefängnis, eines davon unbedingt. Dieser Brandstifter mußte für seine
Taten genau 365 Tage absitzen.
Wien: Drei Polizisten, die einen mit Handschellen gefesselten,schwarzafrikanischen
Schubhäftling in einer Lagerhalle derart verprügelten, sodaß er schwerste
Verletzungen davontrug, bekamen jeweils 8 Monate bedingt. Keiner mußte einen
einzigen Tag in der Zelle sitzen.
Wien: Ein 20-jähriger Halbstarker attackiert einen zufällig im Weg stehenden pension-
ierten Bezirksrat derartig mit den Fäusten, sodaß dieser einige Tage nach der
Attacke verstirbt. Dieser erhält vom Gericht 2 Jahre Haft, davon 3 Monate unbe-
dingt, die mit der Untersuchungshaft abgetan waren. Dieser Mann mußte für einen
Toten 90 Tage im Gefängnis sitzen.
Behörde hat verschlafen
Diese Frau hat weder etwas beschädigt, niemanden verletzt und sich schon gar nicht am Tod
eines Menschen schuldig gemacht und erhält 1 Jahr und 4 1/2 Monate für vorschriftswidriges
Parken. Was denkt sich eigentlich der zuständige Strafreferent in dieser Causa dabei, wenn
er eine derartige Strafen verhängt ?
Wie kann es überhaupt dazu kommen, das jemand 123 mal vorschriftwidrig parkt und man
eine Strafsumme auf 25.000,- Euro anwachsen lässt. Spätestens nach dem 20. mal hätte
man dieser ganzen Situation Einhalt gebieten müssen.
Da die Frau offensichtlich nicht in der Lage ist die Strassenverkehrsordnung einzuhalten,
hätte man ihr wegen Unzuverlässigkeit im Strassenverkehr den Führerschein abnehmen können.
Auch wäre die Möglichkeit bestanden das Auto exekutieren zu lassen, um die Strafschulden
einzutreiben.
Blinde Justitia
Die Parksünderin sitzt seit dem 7.Jänner in Haft. Es werden sich daraus familiäre und
soziale Probleme ergeben und mit größter Wahrscheinlichkeit wird auch ihr Job weg sein.
Alles weil eine Autolenkerin eine notorische Falschparkerin ist und es die Behörde ver-
absäumt hat, das Verhalten der Lenkerin rechtzeitig einzustellen.
An Gelegenheit dazu wird es ja nicht gemangelt haben und da hätte man die Möglichkeit
gehabt sie z.b. zu Sozialdiensten am Wochende einzuteilen, wenn die Strafe uneinbringlich
gewesen ist.
So vernichtet man aber lieber eine Existenz für eine „Verwaltungsübertretung“ , die in
Österreich tausende Male am Tag begangen wird.
Trägt in diesem Fall die Augenbinde zu Recht
Wenn man die von uns oben angeführten Taten und den daraus resultiernden rechtlichen
Konsequenzen, mit dem Fall dieser Parksünderin vergleicht, kommt man wirklich zu der
Ansicht das Justitia in manchen Fällen sehr blind ist und zwar in beiden Richtungen.
Stauni
2009-02-05