Netzbetreiber will Unfähigkeit seines
Mitarbeiters dem Kunden verrechnen
Ein besonderer „Service“ der Wiener Netze wurde einem Kunden von Wien-Energie zuteil. In regelmäßigen Zeitintervallen müssen Stromzähler getauscht werden. Der Mieter einer Wohnung im 10. Wiener Gemeindebezirk, erhielt über den geplanten Zählertausch im September des Vorjahres eine Verständigung. Ist der zu tauschende Zähler nicht frei zugängig (befindet sich beispielsweise in der Wohnung) so muss jemand beim Tausch anwesend sein. Der Techniker muss ja freien Zutritt zur Anlage haben. Dies ist hier aber nicht der Fall, da sich der Zähler- kasten (in dem sich der Stromzähler befindet) im Hausflur befindet. Dies wurde seinerzeit von Wien-Energie so montiert. Auch das Haustor ist tagsüber nicht ver- sperrt und so wäre jederzeit ein Zählertausch ohne Anwesenheit des Mieters (Stromkunden) möglich.
Foto: erstaunlich.at
Aber es kam kein Techniker, sondern stattdessen flatterten dem Mieter bis Jänner
dieses Jahres, drei weitere Verständigungen über den Zählertausch ins Haus.
Scheinbar fand der Mitarbeiter der Wiener Netze den Zählerkasten nicht.
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Anrufe im Callcenter der Wiener Netze blieben erfolglos. Bis dato kam kein Techniker,
dafür aber erstaunliche Post. Der Netzbetreiber fordert nun von dem bereits ent-
nervten Kunden, Euro 51,07 für Wegzeitkosten ein.
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Wegzeitkosten werden normalerweise nur dann fällig, wenn durch Verschulden des
Kunden ein Zählertausch nicht stattfinden kann. Dies war und ist aber in diesem Fall
nicht gegeben. Augenscheinlich versucht man bei den Wiener Netzen, die Unfähig-
keit eines ihrer Mitarbeiter einem Kunden zu verrechnen.
Tja, wie bereits eingangs erwähnt – ein besonderer „Service“ der Wiener Netze!
Skurriles Detail am Rande: Der Stromzähler wurde bis dato noch immer nicht ge-
tauscht.***** 2015-01-27