Netzbetreiber will Unfähigkeit seines
Mitarbeiters dem Kunden verrechnen
Ein besonderer „Service“ der Wiener Netze wurde einem Kunden von Wien-Energie zuteil. In regelmäßigen Zeitintervallen müssen Stromzähler getauscht werden. Der Mieter einer Wohnung im 10. Wiener Gemeindebezirk, erhielt über den geplanten Zählertausch im September des Vorjahres eine Verständigung. Ist der zu tauschende Zähler nicht frei zugängig (befindet sich beispielsweise in der Wohnung) so muss jemand beim Tausch anwesend sein. Der Techniker muss ja freien Zutritt zur Anlage haben. Dies ist hier aber nicht der Fall, da sich der Zähler- kasten (in dem sich der Stromzähler befindet) im Hausflur befindet. Dies wurde seinerzeit von Wien-Energie so montiert. Auch das Haustor ist tagsüber nicht ver- sperrt und so wäre jederzeit ein Zählertausch ohne Anwesenheit des Mieters (Stromkunden) möglich.



***** 2015-01-27