Was ist eigentlich aus der ehemals „Grande Nation“ geworden?


In Frankreich wir das Aufzeigen von Gräueltaten des IS,

mit Anklage und zwangsweiser Psychiatrisierung geahndet

 

Man muss Madame Le Pen nicht mögen, allerdings was die französische Justiz aufführt, geht keinesfalls auf die sprichwörtliche Kuhhaut.  Weil die französische Rechtspopulistin, die sich in bisherigen Wahlen recht gut geschlagen hat – im Jahr 2015 Videos von Gräueltaten des IS auf ihrem Twitter-Account geteilt und damit aufgezeigt hat wie gefährlich und brutal diese Islamisten sind, hat sie ein laufendes Verfahren am Hals.  Dieses Verfahren (mit einem Strafrahmen bis zu 3 Jahre Haft und 75.000,- Euro Geldstrafe) wird mit „Verbreitung von Gewaltbildern“ begründet, welches angeblich zum Schutz von Minderjährigen dienen soll. Wenn dem wirklich so ist bleibt nur zu hoffen, dass in Frankreich keine Horror – Kriegs – und Kriminalfilme ausgestrahlt werden.

 

 

Zusätzlich zum Verfahren, verlangt nun die französische Justiz ein psychiatrisches Gutachten.  In diesem soll geklärt werden, ob Le Pen zurechnungsfähig war, als sie im Dezember 2015, die besagten Videos auf Twitter geteilt hat.  Zudem soll geprüft werden, ob – und das lasse man sich auf der Zunge zergehen – „der geistige Zustand der Betroffenen, die öffentliche Ordnung oder die Sicherheit von Personen bedroht“.  Tja, auch so kann man sich politischer Gegner entledigen. Die diktatorischen Systeme dieser Welt lassen recht herzlich grüßen.

 

Unser Fazit: Man sollte in Frankreich nie Horrortaten des IS aufzeigen. Da reagiert die französische Justiz sensibel, klagt den Aufzeiger an und schickt diesen zum Psychiater.  In Frankreich ist es besser, die Horrortaten des IS zu verschweigen und unter den Teppich zu kehren.  Was ist eigentlich aus der ehemals „Grande Nation“ geworden?

 

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2018-09-22