Was hatte Michel Reimon überhaupt bei bzw. in unmittelbarer
Nähe der Gruppe der maskierten Gewalttäter verloren?
Erst vorgestern haben wir darüber berichtet, dass Linke sich – angesichts des EU-Gipfels in Salzburg – über Personenkontrollen der Polizei beschwerten. Wie richtig und wichtig diese Kontrollen waren, beweist nachfolgendes Video. Denn es gelang dadurch nur einem relativ kleinen Teil linker Gewalttäter – die auf Krawall aus waren – nach Salzburg zu gelangen. Interessant finden wir die Anwesenheit des Grünen Michel Reimon, der gewalttätige Angriffe auf Polizisten verharmlost.
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Wie das obige gezeigte Video einwandfrei beweist, steuerte eine Gruppe maskierter Personen – unter Anwendung von Pyrotechnik – auf Polizisten zu und begann auf diese einzuschlagen. Der grüne EU-Abgeordnete Michel Reimon, der bei dem Angriff auf die Polizisten einen Schlag (vermutlich mit einem Schlagstock) abbekam, schildert den Vorfall verharmlosend so:
Reimon bezeichnet also tätliche Angriffe auf Polizisten, die sich in Ausübung ihres Dienstes befinden, als keine ernsthafte Rangelei. Das Gesetz sagt dazu: „Widerstand gegen die Staatsgewalt“. Auch seine Aussage: „Dann, als es ruhig war, wollte ein Polizist die DemonstrantInnen in einen Sicherheitsabstand treiben, ich konnte aber nicht hinter die Transparentwände und er verlor die Nerven“ wird durch das Video einwandfrei widerlegt. Denn, wie auf diesem ersichtlich ist, hatte sich die Situation nicht beruhigt und die Maskierten attackierten weiterhin Polizisten.
Nun stellt sich – vermutlich nicht nur für uns – die Frage, was hatte Reimon überhaupt bei bzw. in unmittelbarer Nähe der Gruppe der maskierten Gewalttäter verloren? Er rechtfertigte seine Anwesenheit damit (s. obiger Screenshot): „….in dem Moment bin ich – abgesprochen mit der Demo-Leitung, natürlich – dazwischen gegangen.“ War er gar Ordner? Wenn ja, hätte er diesen Job nicht annehmen sollen, denn dafür war er – wie auf dem Video ersichtlich – völlig ungeeignet.
Aber auch für sein Amt in der Legislative scheint Reimon nicht geeignet zu sein. Denn wenn ein Politiker, der Abgeordneter ist, den strafbaren Tatbestand des Widerstandes gegen die Staatsgewalt als „keine ernsthafte Rangelei“ bezeichnet, sollte er so schnell wie möglich zurücktreten.
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2018-09-21