Das Outing der Ute Bock


Die üblichen “Detschn“

Auch sie habe immer wieder „Detschn“ ausgeteilt, räumt die Flüchtlingshelferin Ute Bock,

gegenüber  der Tageszeitung  „Der Standard“  ein.   Diese erhielten  aber nicht  kräftige

Asylwerber welche unter ihren Fittichen stehen, sondern wehrlose Kinder.

 

Bock hattet in den 1960er- und 1970er-Jahren als Erzieherin in den Kinderheimen „Bieder-

mannsdorf“ und „Zomanngasse 28“ gearbeitet.  Interessant ist ihre Rechtfertigung für die

Gewalt, welche sie gegenüber Kindern ausübte.  Der Mensch sei ein Gewohnheitstier und

Ausbildung zur Erzieherin habe sie keine genossen.

 

„Das war nicht einfach.   Es war sicher auch nicht alles in Ordnung,  was ich gemacht hab,
ich hab auch Detschn ausgeteilt. Das war damals so üblich“, führt Bock im Standard-Beitrag
aus.  Interessant ist, dass sich die jetzige  Flüchtlingshelferin auf „Üblichkeit“ ausredet. Denn
wenn diese  „Üblichkeit“  Grund ihres Verhaltens war müsste sie auch wissen,  dass sich
auch Asylwerber und deren Helfer(innen)  an eine solche  – sprich Einhaltung der Gesetze –
zu halten haben.

 

Aber Ute Bock scheint zwischen  „Üblichkeit“ und geltenden Gesetzen einen Unterschied
zu machen, denn mit ihrer jetzigen Tätigkeit schrammt sie immer wieder hart an der Illegalität.
Dafür patzt sie offenbar gerne Personen an, die sich an  Gesetze halten.

 

Erstaunliches „Gewissen der Nation“

Aber zurück zur „Üblichkeit“ der Frau Bock. Wir nennen es schlichtweg kriminell und keines-
wegs üblich, wenn jemand Kinder schlägt. Aber es wird noch ärger, denn die Dame mit dem
Helferleinsyndrom berichtet folgendes weiter:  „Kollegen, die sich nicht beherrschen konnten,
hätten Kinder nasse Bettwäsche ins Gesicht gedrückt oder sie mit Ohrfeigen durchs Stiegen-
haus getrieben,  dass überall an der Wand das Blut geklebt ist.“

 

Und was hat Bock als damalige Augenzeugin und Autoritätsperson in der Situation unternom-
men?   Außer verschwiegen,  vertuscht,  mitgespielt und sich somit mitschuldig gemacht am
Leid der Kinder.  Dass Frau Bock von den gewalttätigen  Prügelorgien der Erzieher mit Blut-
spritzern an den Wänden und Demütigungen wusste und diese nicht gemeldet hat   – nicht
einmal nach Beendigung ihrer Arbeitszeit im Heim- macht sie zur  braven Mitläuferin dieses
Gewaltsystems, von dem sie durch ihren monatlichen Gehalt profitierte.

 

Wirklich sehr erstaunlich, das  „Gewissen der Nation“  als stillhaltende und damit gewähr-
endlassende Beobachterin von Kindermisshandlungen, die bis vorgestern eisern geschwiegen
hat.   Aber warum outet sich Ute Bock nun? Ist es gar ihr schlechtes Gewissen welches sie in
ihren alten Tagen drückt?   Das glauben wir kaum sondern vermuten,  dass sie im Zuge des
Aufliegens der  damaligen  Kinderheim-Missbrauch-Skandale  nicht  zwangsgeoutet werden
wollte.

 

Möglicherweise  hätte sich der eine oder andere  Zögling an die Prügel erinnert,  die er von
Bock bezog. Daher war es offenbar klüger die Flucht nach vorne anzutreten. Wie menschlich
kalt Bock noch heute reagiert lässt sich daraus erkennen, dass sie das Verprügeln von wehr-
losen Kindern, verharmlosend als „Detschn“ austeilen bezeichnet.

 

Dafür jede Menge Auszeichnungen

Aber der größte Witz kommt noch. Laut der Webseite „carinaisabella“ erhielt Bock folgende

Auszeichnungen für ihr soziales Engagement: „2000, UNHCR Flüchtlingspreis – 2002, Bruno

Kreisky Preis für Menschenrechte –  2003, Dr. Karl Renner Preis – 2004, Humanitätspreis des

Roten Kreuzes – 2004,  Spin the Globe Award von Siemens“

 

Im Jahr 2002 wurde von SOS-Mitmensch ein eigener „Ute Bock-Preis für Zivilcourage“
gestiftet. Weiters wurde sie 2004 von der Tageszeitung „Die Presse“ als eine von fünf Öster-
reicherinnen des Jahres,  in der Kategorie soziales Engagement nominiert.

 

Auch das zeigt wieder die menschliche Kälte von Bock auf.   Obwohl sie von den schweren

Kindesmisshandlungen in Kenntnis  war und nie etwas  dagegen unternahm,  sondern im
Gegenteil selbst wehrlose Kinder verprügelte, nahm sie diese Preise an.

 

Um die Worte von Ute Bock zu gebrauchen, vielleicht ist es „so üblich“,  dass Kinderverprüg-
ler(innen) Preise für  ihr soziales Engagement erhalten.   Obwohl sie für ihr damaliges Ver-
halten rechtlich nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden kann, sollte sich Bock aus
humanitären Gründen überlegen,  die erhaltenen Auszeichnungen zurückzugeben.   Denn
dieser Schritt wäre „üblich“.

 

So erschütternd und  traurig die ganze  Angelegenheit ist,  hat sie einen  positiven Aspekt.
Wie im Fall Bock einwandfrei bewiesen wird,  enttarnen sich die sogenannten  Gutmensch-
(innen) früher oder später ganz von selbst.

 

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2011-10-21