Diskussionen um Bankgeheimnis
In letzter Zeit wird immer wieder um das Bankgeheimnis in Österreich diskutiert.
Bundeskanzler Werner Faymann und auch andere Spitzenpolitiker, mit Ausnahme
der „Grünen“, versichern stets, daß man das österreichische Bankgeheimnis verteidigen
werde.
Weitergabe von Daten
Es ist den Banken bei Schadenersatz und Strafe verboten, Informationen, die ihnen nur aufgrund ihrer Geschäftsverbindung mit Kunden zugänglich gemacht worden sind, an dritte Personen weiterzugeben.Diese Datenschutzbestimmung treffen ohnehin auf jeden Autofahrerclub oder Mobilfunk- betreiber zu. Ohne ausdrückliche Genehmigung dürfen Daten sowieso nicht weiter gegeben werden. Die Weitergabe von Daten, gelte auch weitgehend gegenüber Behörden, es sei denn es handle sich um die Auskunftspflicht der Banken in Strafverfahren oder Kontoein- sichten auf Grund eines richterlichen Beschlußes. Anfragen aus dem Ausland erfordern in jedem Falle die Inanspruchnahme der österreich- ischen Rechtshilfe, und sind daher nur über ein österreichisches Gericht möglich.
Die Ahnungslosen in Brüssel
Damit erledigen sich jegliche Scheinattacken aus Brüssel, auf unser ohnehin nicht mehr vorhandenes Bankgeheimnis. Gelesen in der Presse, am 02.02.2009Die EU-Kommission sagt dem Bankgeheimnis den Kampf an. Österreich solle den Steuer- behörden in anderen Mitgliedsländern künftig umfassend Auskunft über die Geldanlagen von Ausländern im Inland geben, Inländer dürften mit ihren Konten hingegen weiterhin anonym bleiben………… Bezüglich der Inländerkonten die anonym bleiben dürfen, scheint man in Brüssel mehr zu wissen als hier zu Lande. Liebe EU-Bürokraten, in Österreich gibt es keine anonymen Inländerkonten. denn jeder der ein Konto oder Sparbuch eröffnet, muß sich legitimieren.
Generelle Legitimationspflicht
Bis Mitte 2002 gab es für Sparer die volle Anonymität. Zur Eröffnung eines Sparbuchs reichte ein Losungswort. Seit damals ist jedes Sparkonto identifiziert und der Bank ist der Inhaber mit Namen und Adresse bekannt. Diese Regelung trifft auch bei Wertpapier- konten zu. Alle diese gesetzlichen Vorschriften gelten auch für Ausländer. Zusätzlich gilt für Jedermann(frau) Ausweispflicht bei Einzahlungen auf Konten, selbst wenn diese auf vorgefertigten Erlagscheinen, wie z.B. Wien Energie, getätigt werden und der Betrag 999,- Euro übersteigt. Selbst bei einer Einzahlung auf das eigene identifizierte Konto gilt Legitimationspflicht, ab einem Einzahlungsbetrag von 15.000,- Euro. Erstaunlich ist, daß wir auf einmal was verteidigen müssen, daß es ohnehin nicht mehr gibt, nämlich unser Bankgeheimnis. Dieses ist mit der Abschaffung der anonymen Sparbücher schon längst gefallen. Stauni2009-02-21