Wer kontrolliert die Jugendämter?


GASTAUTOREN – BEITRAG

 

Opfer und Zeugen gesucht

Die  FPÖ Wien hat unter der Führung von Klubobmann  Johann Gudenus eine Hotline ins Leben
gerufen (0800 220 888), die helfen soll die Vorgänge in den Kinderheimen der Stadt zu klären.
So  sollen Zeugen und Opfer gefunden werden um zu helfen,  dass diese zu ihrem Recht kom-
men.
 
 
Da die Stadtregierung  auch bis zum heutigen Tage schweigt,  bleibt wohl nur so eine Aktion
um Druck auszuüben.   Auch  Anfragen des  Österreichmagazins a n den Bürgermeister bzw.
Anfragen von betroffenen Opfern,  seien es nun Kinder oder deren Eltern blieben nahezu un-
beantwortet.
 
Gerade die MA 11 sah sich bemüßigt ein paar belanglose Zeilen zu verfassen und diese an eine
betroffene  Mutter zu senden.   Doch der Bürgermeister als oberster Chef der MA 11 schweigt!
Sowohl  zu den Vorgängen in den  Heimen damals als auch zu den Vorgängen in den Wohnge-
meinschaften heute.
 
Das  Österreichmagazin unterstützt die Plattform gegen Jugendamtswillkür medial.   Auch weil
sich die großen Medien eher raushalten, wie die FPÖ in einem Schreiben an die Redaktion des
Österreichmagazins auch beanstandet.
 
Damit  auch die Kinder  heute Gerechtigkeit  bekommen und den  schwarzen Schafen  bei den
Jugendämtern endlich das Handwerk gelegt wird, sind vor allem kleine Medien bemüht medial
die Themen rund um die Jugendwohlfahrt in der öffentlichen Diskussion zu halten!
 
Außerdem  sollten  die Jugendwohlfahrtsgesetze  abgeschafft werden und ein  Bundeseinheit-
liches Gesetz  im Sinne der UN Kinderrechte sowie der Menschenrechtskonvention geschaffen
werden!  Dazu eine Kontrollinstanz die alle Fälle im Vorfeld überprüft, damit die zahllosen un-
rechtmäßigen Kindesabnahmen endlich ein Ende haben!
 

Jugendämter werden kaum kontrolliert

Zurzeit  werden die Jugendämter  kaum bis nicht kontrolliert und spielen ihre Macht voll aus.
10.700 (!) Kinder und Jugendliche in Österreich konnten im vergangenen Jahr nicht bei ihren
leiblichen Eltern leben, sondern wurden bei Pflegeeltern, in Wohngemeinschaften und Kinder-
heimen untergebracht.   Viele von ihnen gegen den Willen der Eltern und nur durch eine Ent-
scheidung der Jugendämter.
 

Nur  allzu oft sind diese Entscheidungen  nicht nachvollziehbar und die Standard- Begründung
„Gefahr im Verzug“ erst Recht nicht! Außerdem wird auch sehr oft als weitere  Standard- Be-
gründung „sexueller Missbrauch“ von den Jugendämtern angewendet, jedoch bewiesen wird
es nur selten.
 
Die  Gerichte richten sich  meist nach den  Aussagen der leitenden  Sozialarbeiter sowie nicht
unbedingt vertrauenswürdiger Gutachter, die gerne auch dem Jugendamt zu Willens sind und
entsprechende Gutachten abliefern.  Nicht selten sind genau diese Gutachter mit dem Jugend-
amt  direkt in Verbindung zu bringen  oder oft auch dem  Jugendamt nahe stehenden Organi-
sationen.

Die Richter, die überlastet sind und auch oft ungenügend ausgebildet in Sachen Jugendwohl-
fahrt  entscheiden dann entsprechend.   Obwohl sehr oft die Beweise fehlen und / oder jede
Menge  Gegenbeweise  vorliegen,  werden Familien zerstört,  weil  man  sich einfach  keine
eigene Meinung fassen getraut, weil die Jugendämter auch dort ihre Macht ausspielen, nicht
selten auch politisch.
 
Das gilt auch für die eigenen Reihen, wer nicht „spurt“ wird versetzt oder einfach gekündigt.
Viele junge Sozialpädagogen arbeiten unter enormen Druck von oben, weil sie sehen,  dass
die Tatsachen andere sind als von den Vorgesetzten angegeben.   Doch man wünscht, dass
die  Kinder in der Wohngemeinschaft  oder bei den  Pflegeeltern bleiben und so müssen die
eigenen Mitarbeiter tun, was von oben angeordnet wird.
 
Erich Weber
2012-02-14