Meinen es die Grünen ehrlich oder haben sie Hintergedanken?
Dass wir der grünen Menschenrechts- und Integrationssprecherin, Alev Korun, einmal bei-
pflichten müssen, hätten wir uns in unseren kühnsten Träumen nicht gedacht. Die Grün-
politikerin lässt heute mit folgender Aussage aufhorchen: „Kinder, deren Eltern rechtmäßig
und längerfristig in Österreich niedergelassen sind und die in Österreich geboren werden,
sollte die Staatsbürgerschaft per Geburt verliehen werden.“
Diese Aussage hat für uns Hand und Fuß, denn warum werden in Österreich Geborene
künstlich zu Ausländer(innen) gemacht, obwohl sich ihre Eltern legal und langfristig in
Österreich aufhalten und hier den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen haben? Es ist
nämlich völlig unlogisch, dass jene hier geborenen Kinder in einem teuren und bürokrat-
ischen Verfahren, erst zu einem späteren Zeitpunkt die österreichische Staatsbürgerschaft
erlangen können.
Allerdings beäugen wir die Aussage von Alev Korun sehr misstrauisch und vermuten hinter
dieser einen Pferdefuß. Den Grünen, die diesbezüglich einen entsprechenden Antrag zur
Novellierung des Staatsbürgerschaftsrechts im Parlament eingebracht haben, muss aller-
dings folgendes klar sein.
Für in Österreich geborene Kinder von Wirtschaftsflüchtlingen und Asylwerber(innen) wäre
das „Bodenrecht“ bei der Staatsbürgerschaft nicht anzuwenden, denn ihre Eltern halten sich
durch ihre illegale Einreise nach Österreich, nicht legal im Bundesgebiet auf. Hier darf es
zu keinerlei Ausnahmen kommen.
Der Begriff „langfristig“ im Bezug auf den Aufenthalt darf bei einer illgalen Einreise keine Gültigkeit haben, auch wenn sich beispielsweise ein Abschiebeverfahren schon über einen längeren Zeitraum hinzieht. Den Grünen muss auch klar sein, dass aus der österreichischen Staatsbürgerschaft der Kin- der, kein Rechtsanspruch für eine Staatsbürgerschafts-Verleihung für ihre ausländischen Eltern erwachsen darf. Wenn dies die Grünen akzeptieren, halten wir den Vorschlag von Alev Korun für vernünftig. *****
2012-02-14