Österreich muss seine demokratischen Grundwerte verteidigen – konsequent, ohne Ausreden und ohne falsche Toleranz
Ein aktueller Fall rund um eine Polizeischülerin in Graz wirft Fragen auf, die weit über den konkreten Einzelfall hinausgehen. Die 27-Jährige wurde wegen des Verdachts einer fundamentalistisch-islamistischen Grundhaltung aus der Polizeiausbildung entlassen. Laut Innenministerium ist sie österreichische Staatsbürgerin, Muslimin und hat Eltern, die aus Afghanistan stammen. Sie lebt seit rund 25 Jahren in Österreich. Gleichzeitig laufen Ermittlungen wegen mutmaßlicher Äußerungen mit Bezug zur Terrororganisation Islamischer Staat (IS).
Besonders bedenklich sind die Vorwürfe, wonach die Frau die Zusammenarbeit mit männlichen Kollegen aus religiösen Gründen eingeschränkt haben soll. Darüber hinaus stehen Aussagen im Raum, die eine positive Haltung zum IS erkennen lassen könnten. Die Vorwürfe sind ernst, müssen aber rechtsstaatlich geprüft werden. Bei der bisherigen Auswertung sichergestellte Datenträger ergaben offenbar keine Hinweise, die den Tatverdacht erhärteten.
Doch unabhängig vom Ausgang der Ermittlungen stellt sich eine grundsätzliche Frage: Wie weit darf religiöser Fundamentalismus in einem demokratischen Rechtsstaat gehen?
Die Polizei ist keine religiöse Gemeinschaft, kein privater Verein und schon gar kein Ort, an dem persönliche Glaubensvorstellungen über geltendes Recht gestellt werden dürfen. Sie ist eine tragende Säule unseres Staates. Ihre Aufgabe besteht darin, alle Menschen nach denselben gesetzlichen Maßstäben zu schützen – unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion oder Weltanschauung.
Wer Polizist werden möchte, muss diese Grundsätze uneingeschränkt akzeptieren. Dazu gehört selbstverständlich auch die gleichberechtigte Zusammenarbeit zwischen Frauen und Männern. Es kann nicht sein, dass jemand eine staatliche Uniform tragen möchte, gleichzeitig aber grundlegende Anforderungen des Polizeidienstes aus religiösen Gründen infrage stellt.
Noch alarmierender wären Bestrebungen, andere Menschen für eine terroristische Organisation wie den IS zu begeistern. Eine solche Ideologie steht im Widerspruch zu Demokratie, Freiheit, Menschenwürde und Rechtsstaatlichkeit. Wer Gewalt und Terror verherrlicht, stellt sich gegen jene Werte, die unsere Polizei schützen soll.
Religionsfreiheit bedeutet nicht, dass religiöse Vorschriften über dem Gesetz stehen. Sie schützt den Glauben jedes Einzelnen, entbindet aber niemanden von der Pflicht, die österreichische Rechtsordnung einzuhalten. Das gilt für alle Religionen und für jeden Menschen – ohne Ausnahme.
Ebenso wichtig ist allerdings, zwischen begründetem Verdacht und erwiesener Schuld zu unterscheiden. Ein demokratischer Staat darf sich nicht von Vorurteilen leiten lassen. Er muss Vorwürfe sorgfältig untersuchen, Beweise prüfen und rechtsstaatliche Entscheidungen treffen. Genau darin liegt seine Stärke.
Gleichzeitig darf diese notwendige Fairness nicht mit Naivität verwechselt werden. Wer für den Polizeidienst ungeeignet ist, weil er die demokratischen Grundprinzipien nicht akzeptiert, darf keine staatliche Macht ausüben. Bei konkreten Hinweisen auf extremistische Bestrebungen muss konsequent ermittelt werden.
Es wäre fatal, wenn Verantwortliche aus Angst vor politischen Diskussionen, religiösen Empfindlichkeiten oder dem Vorwurf mangelnder Toleranz wegsehen würden. Toleranz darf niemals zur Selbstaufgabe werden. Eine offene Gesellschaft muss auch ihre Grenzen kennen und verteidigen können.
Wer in Österreich leben, arbeiten und seine Religion ausüben möchte, soll das selbstverständlich in Freiheit tun können. Doch wer eine Uniform anstrebt, übernimmt eine besondere Verantwortung. Er verpflichtet sich nicht einer religiösen Ideologie, sondern dem Gesetz und der Bevölkerung.
Deshalb braucht es klare Maßstäbe bei der Aufnahme in den Polizeidienst, eine konsequente Überprüfung begründeter Verdachtsmomente und eine unmissverständliche Haltung gegenüber jeder Form des Extremismus.
Unser Rechtsstaat darf weder vor islamistischem Fundamentalismus noch vor irgendeiner anderen extremistischen Ideologie zurückweichen. Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern, die Freiheit des Einzelnen und die Unabhängigkeit staatlicher Institutionen sind nicht verhandelbar.
Österreich braucht eine Polizei, die unsere Freiheit schützt – und nicht Menschen, die diese Freiheit nach ihren eigenen ideologischen Vorstellungen einschränken wollen. Denn eines muss unmissverständlich feststehen: Wer die Grundwerte unseres demokratischen Rechtsstaates nicht anerkennt, kann nicht erwarten, in dessen Namen Uniform zu tragen und staatliche Autorität auszuüben.
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