Staatsanwaltschaft fordert Rückzahlung von € 960.000,- vom BZÖ
Die Staatsanwaltschaft Wien hat heute gegen Klaus Wittauer, Dr. Peter Hochegger und
Ing. Mag. Rudolf Fischer sowie weitere Personen Anklage wegen des Verdachts der Un-
treue, der falschen Beweisaussage und der Geldwäscherei erhoben.
Im Vorfeld der Wahl zum Nationalrat im Jahr 2006 sollen von der Telekom Austria AG ohne
Wissen der Aktionäre und ohne adäquate Gegenleistung über Scheinrechnungen Euro
960.000,– an zwei den Wahlkampf des BZÖ führende Werbeagenturen geflossen sein.
Die Zahlungen sollen Dr. Peter Hochegger und Klaus Wittauer organisiert haben. Über-
dies sollen die genannten Personen vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss
zur Klärung von Korruptionsvorwürfen unrichtige Angaben über diese Vorgänge gemacht
haben.
Ob diese Zahlungen mit einer Änderung der Universaldienstverordnung im Zusammen-
hang standen, ist Gegenstand weiterer Ermittlungen, für die Frage der Untreue bzw. der
Beteiligung daran jedoch irrelevant. Die Staatsanwaltschaft Wien hat überdies beantragt,
das BZÖ zur Rückzahlung der hierdurch eingetretenen unrechtmäßigen Bereicherung in
Höhe von etwa Euro 940.000,– zu verurteilen.
Die Strafdrohung für das Verbrechen der Untreue beträgt bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe.
Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig; die Angeklagten haben das Recht, innerhalb von
14 Tagen ab Zustellung der Anklage Einspruch bei Gericht zu erheben. Die Staatsanwalt-
schaft Wien ermittelt im äußerst umfangreichen Faktenkomplex „TELEKOM“ in mehreren
Ermittlungssträngen, wobei das Verfahren insgesamt gegen etwa 40 Beschuldigte geführt
wird.
Die Ermittlungen im Zusammenhang mit diesen Zahlungen wurden im März 2011 von der
Staatsanwaltschaft aufgenommen. Die übrigen Ermittlungsverfahren werden parallel zu
den bevorstehenden Hauptverfahren fortgesetzt. (Quelle: APA/OTS)
***** 2013-01-21