Obdachlos trotz Grundversorgung?


Kleines Mädchen mit großen dunklen

Augen soll zum Spenden animieren

Die Betreuung und  Grundversorgung von Asylwerbern und anderen hilfsbedürftigen
Fremden  wird  auf  Bundesebene  durch das  Grundversorgungsgesetz – Bund 2005
(BGBl. Nr. I 100/2005 idF BGBl. I Nr. 122/2009)  sowie  in  den Ländern durch eigene
Landesgesetze geregelt. (Quelle: BMI)
Das  bedeutet  im  Klartext,  dass Flüchtlinge in  Österreich in der Grundversorgung
landen  und  sich  um Kost  und  Quartier  keine Sorgen zu machen brauchen.  Für
unbegleitete  minderjährige  Flüchtlinge,  werden sogar  95,- Euro pro Tag  (2.850,-
Euro monatlich)  zur Verfügung gestellt.
Da darf man über nachfolgend gezeigtes großflächige Plakat staunen.   Auf diesem
wird  mit  dem  Slogan:. „Spende  für  Obdachlose  Flüchtlinge“ .– werbewirksam ein
kleines Mädchen mit großen dunklen Augen präsentiert.
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2016-02-19