Ausländische Bettler, die straffällig werden, abschieben


Geldstrafen sind in der Regel nicht eintreibbar

und Haftstrafen kommen zu teuer

Die  sogenannte  „Aktion scharf“  der  Stadt Wien  gegen organisierte Bettelei ist eigentlich
eine  Augenauswischerei:  Gerade einmal zwei  Polizei-Trupps sollen insgesamt 16 Christ-
kindlmärkte und  dutzende  Einkaufsstraßen  überwachen.  Trotzdem stellt sich die Frage,
wie mit jenen Bettlern zu verfahren ist, die in Wien straffällig werden.
„Die Aktivitäten der Bettel-Mafia sind untrennbar einerseits mit Kleinkriminalität, anderer-
seits  auch  mit  Menschenhandel und Sklaverei verbunden“,  weiß Wiens FPÖ-Klubchef
und stellvertretender Bundesparteiobmann Mag. Johann Gudenus.  Geldstrafen zu ver-
hängen sei sinnlos, da diese in der Regel nicht eintreibbar wären.
Gudenus:  „Haftstrafen  für  ausländische Täter wiederum wären für die österreichischen
Steuer- und Gebührenzahler eine unzumutbare Belastung. Es gibt nur eine vernünftige
Lösung:  Bettler,  die  bei  uns straffällig werden,  gehören  rigoros  in ihre Heimatländer
zurückgeschickt und mit einem Einreiseverbot belegt!“
*****
2014-12-11