Richtigstellung der ÖGP zu Puller/Dönmez


Richtigstellung der Österreichischen Gesellschaft für

Politikanalyse (ÖGP) zu Peter Puller und Efgani Dönmez


Seit einigen Tagen kursiert ein Vertrag zwischen der Österreichischen Gesellschaft für Politikanalyse (ÖGP) und Peter Puller, der offenbar zu wilden Spekulationen führt. Wie dieser Vertrag an die Öffentlichkeit gelangen konnte, ist rätselhaft, verstößt aber jedenfalls gegen Vertraulichkeitsvereinbarungen.


Die ÖGP gibt folgende Stellungnahme zum Sachverhalt ab, um die Diskussion mit Fakten anzureichern:


  1. Wir verwehren uns gegen Versuche, in den Wahlkampf hineingezogen zu werden. Das Engagement gegen Extremismus, das in der Initiative von Seyran Ates und weiteren so mutig personifiziert wird, ist strikt überparteilich, überkonfessionell und europäisch! Es ist traurig genug, dass dieses Engagement mit Drohungen gegen Leib und Leben verbunden ist.

  2. Es gab einen Beratungsvertrag zwischen Herrn Puller und der ÖGP. Der Vertrag wurde im Juli 2017 geschlossen und im September 2017 (nach rund 8 Wochen) wieder beendet. Davor und danach gab es keinerlei Zusammenarbeit mit Herrn Puller.

  3. Das Gesamthonorar von €180.000 wäre für die Leistung Herrn Pullers sowie den Aufbau eines Teams zur Unterstützung des Projektes „Europäische Bürgerinitiative gegen Extremismus“ über ein gesamtes Jahr vorgesehen gewesen (Die Eintragungsfrist läuft bis 12. Juni 2018). In seiner Mandatierung wären auch die Unterstützung vor Ort, koordinative Tätigkeiten, sowie der Aufbau von NGO- und Sponsorenkontakten vorgesehen gewesen. Weiters sollte das Kampagnenmanagement auf profesionellere Beine gestellt werden.

  4. Das Beratungshonorar war unter der Annahme vereinbart worden, dass es gelingen würde, relativ rasch weitere Sponsoren für diese Initiative zu gewinnen, welche die Kosten für diese Kampagne mitschultern.

  5. Leider ist weder dies gelungen, noch waren die sonstigen Aktivitäten zur Einwerbung von Drittmitteln für die Initiative bislang von viel Erfolg gekrönt; u.a. deshalb wurde der Vertrag mit Herrn Puller vorzeitig beendet.

  6. Tatsächlich wurden seitens der ÖGP lediglich €1.906,17 aus Fremdaufwänden ersetzt und Herrn Puller für diese 8 Wochen kein Beratungshonorar bezahlt. Das bedeutet, dass der von der SPÖ kolportierte Vorwurf, dass €180.000 an Herrn Puller geflossen seien, unwahr ist.

  7. Es war den Organen der ÖGP zu keinem Zeitpunkt bekannt, dass Herr Puller möglicherweise ebenso für eine verdeckte Kampagne für Herrn Silberstein arbeitete, ansonsten hätte man eine Mandatierung keinesfalls in Erwägung gezogen.

  8. Die Initiative von Herrn Dönmez und Frau Ates ist ein wichtiges Projekt. Erste Gespräche einer Kooperation gab es bereits im November 2016. Zu diesem Zeitpunkt gab es noch keinerlei Indiz dafür, dass Herr Dönmez wieder politisch aktiv werden könnte, und die ÖGP war auch nicht in seine Pläne eingeweiht, für die Liste Kurz zu kandidieren.

  9. Was die Meldung jeglicher Zuwendungen an die Europäische Bürgerinitiative betrifft, so ist festzuhalten, dass die Initiatoren selbstverständlich allen Verpflichtungen zur Offenlegung nachkommen werden und wir den Initiatoren unsere materiellen und immateriellen Zuwendungen regelmäßig melden. Da die Frist zur Meldung allerdings noch nicht verstrichen ist, ist die Meldung der Unterstützung bei der EU-Kommission noch nicht erfolgt.

  10. Herr Dönmez war in die inhaltlichen Details zum Vertrag mit Herrn Puller nicht eingebunden und kennt daher die Vereinbarung nicht bzw. nur aus den Medien.

  11. Sämtliche Versuche ein Naheverhältnis zwischen Herrn Puller, der ÖVP und der ÖGP zu konstruieren, sind unwahr und kreditschädigend und werden fortan auch anwaltlich verfolgt.  (Quelle: APA/OTS — Rückfragen & Kontakt: Dr. Michael Rami, Rechtsanwalt)

 

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2017-10-05