Unfähigkeit ist nicht strafbar
Man kann über den VGT und deren Aktionen geteilter Meinung sein, aber nachfolgend heutige ver-
öffentlichte Presseaussendung wirft ein bezeichnendes Licht auf die Justiz und deren bestellter
Gutachter.
Screen: VGT
Wir wollen die Aussendung des VGT gar nicht näher kommentieren und überlassen es unserer Leser-
schaft, sich selbst ein Bild darüber zu machen. Allerdings finden wir es höchst bedenklich, dass dieser
Mann noch immer in der Gerichtssachverständigenliste als Sachverständiger aufscheint und offenbar
als solcher noch tätig ist.
Screen: justiz.gv.at
Abgesehen vom Schaden den Prof. Dr. Schweiger angerichtet hat, war es für ihn trotzdem ein gutes Geschäft. Er verrechnete 50.000,- Euro für dieses Gutachten und zahlte lediglich 35.000,- zurück. Damit hat der Mann an einem von ihm erstellten falschen Gutachten sage und schreibe noch immer 15.000,- Euro verdient.
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2012-10-12