Die Kreativität der Finanz kennt keine Grenzen


LESERINNEN – BEITRAG

 
Google in Österreich per Bescheid als Glücksspiel eingestuft!
 
Die  Kreativität zur Geldbeschaffung von Seiten der Finanz ist scheinbar grenzenlos.   Wie die
APA berichtet, hat die Bundespolizeidirektion Salzburg, nach einer Kontrolle der Finanzpolizei,
Google per Bescheid als Glücksspiel eingestuft.


Screen:  google.at
 

Der Bescheid im Wortlaut:

Die  Entscheidung  über das Spielergebnis hing bei allen Spielen somit vorwiegend oder aus-
schließlich  vom  Zufall ab und lag somit hinsichtlich jedes einzelnen Gerätes der hinreichend
begründete  Verdacht  eines  fortgesetzten  Eingriffes in das Glücksspielmonopol des Bundes
vor.
 
Die Behörde begründet den Verdacht des fortgesetzten Verstoßes auf die eigene, dienstliche
Wahrnehmung  der  eingesetzten  Organe  der öffentlichen Aufsicht Unter Würdigung dieser
Tatsachen  und  den  Schlussfolgerungen  des  gesamten vorliegenden Tatsachensubstrates
kommt  die  erkennende  Behörde  zu  dem  Ergebnis,  dass  alle  Voraussetzungen für eine
behördliche Beschlagnahme vorliegen.
 
Um  unverzüglich sicherzustellen,  dass die Verwaltungsübertretungen gegen eine Bestimm-
ung  des  § 52 Absatz 1  des Glücksspielgesetzes nicht wiederholt werden, wird die behörd-
liche  Beschlagnahme  daher angeordnet.   In Anwendung dieser gefestigten Rechtsansicht
des Verwaltungsgerichtshofes war auch im gegenständlichen Fall die Beschlagnahme anzu-
ordnen.
 
Das  zufällige  Suchen  einer  Suchmaschine  verstößt  offenbar gegen das Österreichische
Glücksspielmonopol.  
 
So  gesehen  wird  es  in  österreichischen  Kinderzimmern  nun  vielleicht  des  Öfteren zu
Razzien kommen. Wenn klein Peter und seine Schwester künftig Würfelspiele, wie „Mensch
ärgere Dich nicht“,  oder  „Monopoly“, um den Einsatz von Süßigkeiten spielen verstößt das
dann, ob der Zufälligkeit des Spielausganges, wohl auch gegen das Gesetz, es sei denn sie
entrichten ordnungsgemäß die Glücksspielabgabe von ihrem Taschengeld.
 
Der  Bescheid  erklärt  nicht was eigentlich beim Googeln ausgespielt wird.   Da es sich hier
beim  Zugewinn  ausschließlich um Information handelt,  unterliegt diese nun offenbar auch
der Steuerpflicht, wenn sie über eine Suchmaschine gewonnen wird.
 
Wie denn nun die Glücksspielabgabe eingehoben werden wird, darauf dürfen wir gespannt
sein. Da Google diese Verwaltungsübertretung gem. §52 Absatz 1 des Glücksspielgesetzes
ganz  bestimmt  mehrere  tausend  Mal  pro  Minute  wiederholt,  freuen  wir  uns auf die
Exekution dieses Bescheides.  Es wird sicher spannend wie die Beschlagnahme von Google
Österreich von statten gehen wird.
 
L.Gabriel
 

Anmerkung der Redaktion

Erstmals  ein  Dankeschön  der  ERSTAUNLICH-Stammleserin  L. Gabriel für diesen wirklich
erstaunlichen Beitrag.  Wir haben in dieser Angelegenheit auch ein wenig nachrecherchiert
und sind zu folgendem erstaunlichen Ergebnis gelangt: Beim beschlagnahmten „Glückspiel-
automaten“  handelte  es  sich  um einen Computer-Bildschirm „Full HD PC“.   Über diesen
wurden folgende  „Spiele“  zur  „verbotenen Ausspielung“  angeboten:
 
„Hotel Reservation Service,  Chrono24,  Uhrenbörse,  Mobile.de,  Auto(Gebrauchtwagen)-
Börse,  Tageszeitungen,  Sport Info und Google.“
 
Für  uns  stellt  sich die Frage,  ob in Salzburg wirklich derart viel Steuergeld verspekuliert
wurde, um mit solchen erstaunlichen Amtshandlungen zu versuchen, wieder Geld von den
Steuerzahler(innen)  einzutreiben.   Es ist wirklich erstaunlich,  welche  wirren Gedanken-
gänge in den Köpfen so mancher Beamten vorgehen.
 
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2013-02-06