LESERINNEN – BEITRAG
Google in Österreich per Bescheid als Glücksspiel eingestuft! Die Kreativität zur Geldbeschaffung von Seiten der Finanz ist scheinbar grenzenlos. Wie die APA berichtet, hat die Bundespolizeidirektion Salzburg, nach einer Kontrolle der Finanzpolizei, Google per Bescheid als Glücksspiel eingestuft.
Screen: google.at
Der Bescheid im Wortlaut:
Die Entscheidung über das Spielergebnis hing bei allen Spielen somit vorwiegend oder aus-
schließlich vom Zufall ab und lag somit hinsichtlich jedes einzelnen Gerätes der hinreichend
begründete Verdacht eines fortgesetzten Eingriffes in das Glücksspielmonopol des Bundes
vor.
Die Behörde begründet den Verdacht des fortgesetzten Verstoßes auf die eigene, dienstliche
Wahrnehmung der eingesetzten Organe der öffentlichen Aufsicht Unter Würdigung dieser
Tatsachen und den Schlussfolgerungen des gesamten vorliegenden Tatsachensubstrates
kommt die erkennende Behörde zu dem Ergebnis, dass alle Voraussetzungen für eine
behördliche Beschlagnahme vorliegen.
Um unverzüglich sicherzustellen, dass die Verwaltungsübertretungen gegen eine Bestimm-
ung des § 52 Absatz 1 des Glücksspielgesetzes nicht wiederholt werden, wird die behörd-
liche Beschlagnahme daher angeordnet. In Anwendung dieser gefestigten Rechtsansicht
des Verwaltungsgerichtshofes war auch im gegenständlichen Fall die Beschlagnahme anzu-
ordnen.
Das zufällige Suchen einer Suchmaschine verstößt offenbar gegen das Österreichische
Glücksspielmonopol.
So gesehen wird es in österreichischen Kinderzimmern nun vielleicht des Öfteren zu
Razzien kommen. Wenn klein Peter und seine Schwester künftig Würfelspiele, wie „Mensch
ärgere Dich nicht“, oder „Monopoly“, um den Einsatz von Süßigkeiten spielen verstößt das
dann, ob der Zufälligkeit des Spielausganges, wohl auch gegen das Gesetz, es sei denn sie
entrichten ordnungsgemäß die Glücksspielabgabe von ihrem Taschengeld.
Der Bescheid erklärt nicht was eigentlich beim Googeln ausgespielt wird. Da es sich hier
beim Zugewinn ausschließlich um Information handelt, unterliegt diese nun offenbar auch
der Steuerpflicht, wenn sie über eine Suchmaschine gewonnen wird.
Wie denn nun die Glücksspielabgabe eingehoben werden wird, darauf dürfen wir gespannt
sein. Da Google diese Verwaltungsübertretung gem. §52 Absatz 1 des Glücksspielgesetzes
ganz bestimmt mehrere tausend Mal pro Minute wiederholt, freuen wir uns auf die
Exekution dieses Bescheides. Es wird sicher spannend wie die Beschlagnahme von Google
Österreich von statten gehen wird.
L.Gabriel
Anmerkung der Redaktion
Erstmals ein Dankeschön der ERSTAUNLICH-Stammleserin L. Gabriel für diesen wirklich
erstaunlichen Beitrag. Wir haben in dieser Angelegenheit auch ein wenig nachrecherchiert
und sind zu folgendem erstaunlichen Ergebnis gelangt: Beim beschlagnahmten „Glückspiel-
automaten“ handelte es sich um einen Computer-Bildschirm „Full HD PC“. Über diesen
wurden folgende „Spiele“ zur „verbotenen Ausspielung“ angeboten:
„Hotel Reservation Service, Chrono24, Uhrenbörse, Mobile.de, Auto(Gebrauchtwagen)-
Börse, Tageszeitungen, Sport Info und Google.“
Für uns stellt sich die Frage, ob in Salzburg wirklich derart viel Steuergeld verspekuliert
wurde, um mit solchen erstaunlichen Amtshandlungen zu versuchen, wieder Geld von den
Steuerzahler(innen) einzutreiben. Es ist wirklich erstaunlich, welche wirren Gedanken-
gänge in den Köpfen so mancher Beamten vorgehen.
***** 2013-02-06