Statt U-Haft ins Lager Traiskirchen
Auf Grund des von uns heute verfassten Beitrag „Mülleimer für …..“ haben wir uns die
Frage gestellt, ob jener von der Polizei aufgegriffene Afghane überhaupt in Österreich
angeklagt werden kann, obwohl er zugab, dass er in seinem Heimatland im Drogen-
rausch seine Eltern, zwei Brüder und seine Schwester erschossen hat. Anstatt in
U-Haft genommen zu werden, wurde der Mann ins Lager Traiskirchen überstellt.
Wir riefen deshalb im Justizministerium an und fragten nach. Auch dort zeigte man sich
ratlos – versprach uns jedoch unserer Frage nachzugehen und uns eine Antwort zukom-
men zu lassen. Wenn wir diese erhalten, werden wir diese auf ERSTAUNLICH veröffent-
lichen. Gehen wir nun aber einmal davon aus, dass der Afghane wegen seiner in Kabul began- gen Tat in Österreich tatsächlich vor Gericht gestellt werden kann. Im Prinzip ist es Mord, wenn jemand einen anderen Menschen tötet. Das sagt zumindest der § 75 StGB aus. Allerdings setzt Mord auch eine Tötungsabsicht voraus. Der Afghane gab an, dass er im Drogenrausch mit seinem Vater in Streit geriet, die frei auf einem Tisch umherliegende Kalaschnikow nahm und zu feuern begann. Dabei kamen die o.a. Familienmitglieder ums Leben.
Ein guter Anwalt wird’s schon richten
Mit der Streit-Aussage fällt die Tötungsabsicht und aus dem Mord wird im Handum-
drehen ein Totschlag. Denn der § 76 StGB sagt aus: Wer sich in einer allgemein be-
greiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen läßt, einen anderen zu töten, ist
mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu zehn Jahren zu bestrafen. Und eine solche kann
auf Grund des vorangegangen Streits (lt. Geständnis) nicht ausgeschlossen werden.
Nun war der gute Mann im Drogenrausch, wie er dies selbst zugibt. Wenn er nun einen
gewieften Anwalt hat, macht dieser aus dem Totschlag noch einen § 81 StGB (Fahrläs-
sige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen). In diesem Fall beträgt die Frei-
heitsstrafe bis zu maximal drei Jahre. Rechnet man nun, dass der Mann als Ersttäter
verurteilt wird, wird ihm zusätzlich ein Drittel seiner Haftstrafe erlassen werden.Das heißt im Klartext, dass der Afghane in zwei Jahren ein freier Mann ist und auch nicht nach Afghanistan abgeschoben werden kann, da ihm dort die Todesstrafe erwartet. Die zwei Jahre Haft (bei Verbüßung der Höchststrafe) wird er in einem österreichischen Gefängnis vermutlich auf einer Pobacke absitzen. Der Afghane wird aus seinem Heimatland sicher härtere Bedingungen gewohnt sein, als zwei Jahre in einem österreichischen Luxusknast zu verbringen. Möglicherweise muss er sich wegen seinem Drogenproblem noch einer Therapie unterziehen, was vermutlich aber auch kein Problem darstellen wird. Im Prinzip hat der Mann sich mit seinem Geständnis eine Freikarte nach Österreich er- kauft. Aber wir treiben es noch ein wenig auf die Spitze. In Afghanistan steht auch auf Drogenhandel die Todesstrafe.
Wie viele afghanische Drogendealer kommen auf uns zu?
Es wird vermutlich nur mehr eine Frage der Zeit sein, bis der nächste illegal eingereiste
Afghane freimütig zugibt, dass er in seinem Heimatland wegen Drogenhandels gesucht
wird. Er wird auch weiters zugeben, dass er wirklich einige Gramm Heroin verkauft hat
und ihn die afghanischen Behörden zu Recht verfolgen.
Für die angegebene Menge von wenigen Gramm Rauschgift wird er in Österreich maxi-
mal 6 Monate Haft bekommen, sofern er überhaupt vor Gericht gestellt wird. An-
schließend ist er ein freier Mann, der auf Kosten der österreichischen Steuerzahler sein
Leben in der Alpenrepublik verbringen und geniessen wird.
So ein Geständnis, ob wahr oder nicht, hat den Vorteil keine Gründe für eine politische
Verfolgung beweisen zu müssen oder über Nacht gezwungener Weise zum Homosex-
uellen zu mutieren. Jedenfalls glauben wir, dass sich Österreich auf einen neuen Asylbe-
trügertrick einstellen muss. Man darf gespannt sein, welche Maßnahmen dagegen
unternommen werden.
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2012-07-31