Die neue Asylbetrüger-Masche


Statt U-Haft ins Lager Traiskirchen

Auf Grund des von uns heute verfassten Beitrag „Mülleimer für …..“ haben wir uns die
Frage gestellt,  ob jener von der Polizei aufgegriffene Afghane überhaupt in Österreich
angeklagt  werden kann,  obwohl er zugab,  dass er in seinem Heimatland im Drogen-
rausch  seine  Eltern,  zwei  Brüder  und  seine Schwester erschossen hat.   Anstatt in
U-Haft genommen zu werden,  wurde der Mann ins Lager Traiskirchen überstellt.
Wir  riefen deshalb im Justizministerium an und fragten nach.  Auch dort zeigte man sich
ratlos – versprach uns jedoch unserer Frage nachzugehen und uns eine Antwort zukom-
men zu lassen.   Wenn wir diese erhalten,  werden wir diese auf ERSTAUNLICH veröffent-
lichen.
Gehen  wir  nun  aber einmal davon aus,  dass der Afghane wegen seiner in Kabul began-
gen Tat in Österreich tatsächlich vor Gericht gestellt werden kann. Im Prinzip ist es Mord,
wenn jemand einen anderen Menschen tötet.   Das sagt zumindest der § 75 StGB aus.
Allerdings setzt Mord auch eine Tötungsabsicht voraus. Der Afghane gab an, dass er im
Drogenrausch  mit  seinem Vater in Streit geriet,  die frei auf einem Tisch umherliegende
Kalaschnikow  nahm  und  zu  feuern  begann.   Dabei kamen die o.a. Familienmitglieder
ums Leben.

Ein guter Anwalt wird’s schon richten

Mit  der  Streit-Aussage  fällt  die  Tötungsabsicht und aus dem Mord wird im Handum-
drehen ein Totschlag.   Denn der § 76 StGB sagt aus:   Wer sich in einer allgemein be-
greiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen läßt,  einen anderen zu töten, ist
mit  Freiheitsstrafe  von  fünf  bis zu zehn Jahren zu bestrafen.   Und eine solche kann
auf Grund des vorangegangen Streits  (lt. Geständnis) nicht ausgeschlossen werden.
Nun war der gute Mann im Drogenrausch, wie er dies selbst zugibt. Wenn er nun einen
gewieften Anwalt hat,  macht dieser aus dem Totschlag noch einen  § 81 StGB (Fahrläs-
sige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen). In diesem Fall beträgt die Frei-
heitsstrafe  bis  zu maximal drei Jahre.   Rechnet man nun,  dass der Mann als Ersttäter
verurteilt wird,  wird ihm zusätzlich ein Drittel seiner Haftstrafe erlassen werden.
 
Das heißt im Klartext, dass der Afghane in zwei Jahren ein freier Mann ist und auch nicht
nach Afghanistan abgeschoben werden kann, da ihm dort die Todesstrafe erwartet. Die
zwei  Jahre  Haft  (bei Verbüßung der Höchststrafe)  wird  er  in  einem  österreichischen
Gefängnis vermutlich auf einer Pobacke absitzen.
Der Afghane wird aus seinem Heimatland sicher härtere Bedingungen gewohnt sein,  als
zwei Jahre in einem österreichischen Luxusknast zu verbringen.  Möglicherweise muss er
sich  wegen  seinem  Drogenproblem  noch einer Therapie unterziehen,  was vermutlich
aber auch kein Problem darstellen wird.
Im  Prinzip  hat  der  Mann sich mit seinem Geständnis eine Freikarte nach Österreich er-
kauft.   Aber wir treiben es noch ein wenig auf die Spitze.  In Afghanistan steht auch auf
Drogenhandel die Todesstrafe.

Wie viele afghanische Drogendealer kommen auf uns zu?

Es  wird vermutlich nur mehr eine Frage der Zeit sein,  bis der nächste illegal eingereiste
Afghane freimütig zugibt, dass er in seinem Heimatland wegen Drogenhandels gesucht
wird. Er wird auch weiters zugeben,  dass er wirklich einige Gramm Heroin verkauft hat
und ihn die afghanischen Behörden zu Recht verfolgen.
Für die angegebene Menge von wenigen Gramm Rauschgift wird er in Österreich maxi-
mal  6 Monate  Haft  bekommen,  sofern  er  überhaupt  vor  Gericht gestellt wird.  An-
schließend ist er ein freier Mann,  der auf Kosten der österreichischen Steuerzahler sein
Leben in der Alpenrepublik verbringen und geniessen wird.
So ein Geständnis,  ob wahr oder nicht, hat den Vorteil keine Gründe für eine politische
Verfolgung  beweisen zu müssen oder über Nacht gezwungener Weise zum Homosex-
uellen zu mutieren. Jedenfalls glauben wir, dass sich Österreich auf einen neuen Asylbe-
trügertrick  einstellen  muss.   Man  darf  gespannt sein,  welche Maßnahmen dagegen
unternommen werden.
*****

2012-07-31