Wer zuletzt lacht, lacht am besten - OGH gibt FPÖ NÖ in allen Punkten recht
Während das Satire-Magazin „Die Tagespresse“ sich noch am 13.09.2024 über ihren vorläufigen Sieg – die FPÖ hatte in der Causa „Gabalierlaberl“ und „Andreas-Hofer-Schnitzel“ geklagt – erfreute und sich über die FPÖ lustig machte und sogar prophezeite: „Die FPÖ kann nur noch eine außerordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof erheben. Diese ist aber in Fällen wie diesem zumeist aussichtslos“, gab es nun Katerstimmung bei den Spaßvögeln. Denn der OGH hielt sich partout nicht an die Voraussage der „Tagespresse“ und verurteilte diese nun. Ihr skurriler Humor wird sich nun (lt. eigenen Angaben) mit 103.124,83 Euro zu Buche schlagen.
Bei der FPÖ meint man nun, wer zuletzt lacht, lacht am besten. Natürlich ließ man es sich bei den Blauen auch nicht nehmen, eine dementsprechende Presseaussendung zu verfassen, welche wir unserer Leserschaft nicht vorenthalten wollen.
„Es ist ein Sieg für die Glaubwürdigkeit in der politischen Auseinandersetzung. Auch ein Satiremedium kann nicht einfach unter dem Deckmantel der Satire Unwahrheiten verbreiten und wie in diesem Fall Gastwirte täuschen“, sagt FPÖ Niederösterreich Landesparteisekretär Alexander Murlasits nach dem klaren Urteil des OGH (Oberster Gerichtshof), der die Klage der FPÖ Niederösterreich gegen „Die Tagespresse“ vollinhaltlich bestätigt.
Die Verbreitung der gefälschten Wirtebriefe ist somit rechtswidrig. Die Tagespresse hat es weiters zu unterlassen, falsche Schriften im Namen der FPÖ Niederösterreich durch Verwendung des Parteilogos zu verfassen, zu verbreiten und/oder zu veröffentlichen. Die „Tagespresse“ und ihr Geschäftsführer haben es künftig zu unterlassen, falsche Schriften im Namen der FPÖ NÖ zu verbreiten. Außerdem haben sie die Kosten für die Veröffentlichung des rechtskräftigen Urteils in den Printausgaben der „Niederösterreichischen Nachrichten“ und der „Bezirksblätter Niederösterreich“ zu tragen sowie die Prozesskosten der FPÖ NÖ zu ersetzen. „Ein teurer Spaß“, meinen Landesparteisekretär Alexander Murlasits und Landesgeschäftsführer Andreas Arthur Spanring augenzwinkernd.
Nachdem das Handelsgericht Wien die Klage der FPÖ und das Oberlandesgericht Wien die Berufung abgewiesen hatten, zogen die Freiheitlichen vor den Obersten Gerichtshof und bekamen jetzt in allen Punkten recht. Das Gericht stellte fest, dass „Die Tagespresse“ durch die bewusste Täuschung und Verwendung des FPÖ-Logos und Namensrechts eine irreführende und rechtswidrige Veröffentlichung begangen hat.
„Wir werden auch in Zukunft gegen Fake News, Fake-Briefe und diverse Falschmeldungen vorgehen, um sicherzustellen, dass politische Debatten auf ehrlicher Grundlage geführt werden“, schließt Murlasits.
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