Forderung nach Zitierverbot, also Einschränkung der Pressefreiheit

Wenn ausgerechnet Edtstadler Nachhilfe für "Menschenrechte" gibt

Es ist noch gar nicht solange her, dass Verfassungsministerin Edtstadler (ÖVP) allen ernstes erklärte, dass mit der Einführung der Impflicht, es für Personen die nicht geimpft sind rechtswidrig sei, in Österreich zu wohnen.

Just genau diese Dame gab gestern auf X (ehemals Twitter) eine „kleine Nachhilfestunde für alle vermeintliche Menschenrechtsexpert:innen“. Allein in diesem Satz spiegelt sich Arroganz und Überheblichkeit wider. Es ging um ihre Forderung nach einem Zitierverbot im nicht öffentlichen Ermittlungsverfahren. Auf gut Deutsch gesagt, um eine Einschränkung der Pressefreiheit. Ihr Tweet kam bei den wenigsten User(innen) gut an und brachte ihr einen gewaltigen Shitstorm ein.

Falter-Chef Florian Klenk, der selbst Rechtswissenschaften studiert hat und mit seiner Dissertation das Thema „Pressefreiheit und Unschuldsvermutung“ behandelte, konterte via X wie folgt: „Ich habe meine Diss über das Thema geschrieben und viel Judikatur dazu gelesen. Dass das Zitieren aus Akten die Unschuldsvermutung verletzten soll, ist einfach falsch. Edtstadler will nur verhindern dass Zitate á la „Vergiss nicht Du bist die Hure der Reichen“ öffentlich werden.“

Klenk meinte auch in Richtung Edtstadler: „Es wurden keine „privaten Chats“ veröffentlicht, sondern jene, in denen öffentliche Gelder und Ämter verteilt wurden.  Das veröffentlichen von Akten gefährdet per se auch nicht die Unschuldsvermutung. Wer das behauptet, will sich nur die Presse vom Leib halten“.

Mit seinen Kommentaren dürfte der Falter-Chef den Nagel so ziemlich auf den Kopf getroffen haben. Allerdings stellt sich – vermutlich nicht nur für uns – die Frage, was Edtstadler überhaupt noch im Amt zu suchen hat und was ihre Unterschrift eigentlich wert ist?

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