Identitäre Bewegung prüft Anzeige gegen Häupl


Bürgermeister wegen verfassungsrechtlich und

demokratisch bedenklicher Aussage rücktrittsreif

Teile des linken Meinungsspektrums müssen mit einer sehr erfolgreichen internationalen
Jugendbewegung erst ihren Umgang lernen.
Am  letzten Samstag versammelten sich Identitäre aus allen Bundesländern, Frankreich,
Deutschland,  Italien, Tschechien,  der  Schweiz  und  mehr  zu  einer  sehr erfolgreichen
Kundgebung.   Linksextreme  Chaoten  versuchten  diese – tlw.  mit  Gewalt  gegen  die
Polizei – zu stören und zu verhindern.   Die Behörden mussten 37 gewaltbereite, selbst-
ernannte „Antifaschisten” verhaften.
Mittlerweile  gibt  es  über  200 Anzeigen,  davon  über  50 wegen strafrechtlicher Delikte,
lautend auf: Landfriedensbruch, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Sachbeschädigung,
Stören einer Versammlung, Waffenbesitz und Körperverletzung. Linksextreme waren u.a.
mit  illegalen  Schlagstöcken  und  Steinschleudern  bewaffnet  und schossen Steine und
Schraubenmuttern  nach  Teilnehmern  der Identitären und den Einsatzkräften.  Niemand
kann abstreiten, dass die Polizei dabei eingreifen muss.
Es  ist  ausdrücklich  zu  betonen,  dass  die  Kundgebung der Identitären Bewegung voll-
kommen friedlich ablief und keine einzige Anzeige von Seiten der Polizei erstattet wurde.
Am  Montag konnte erst mithilfe der Staatsanwaltschaft aufgedeckt werden,  dass es sich
bei  der  von  den  Gegendemonstranten mehrsprachig veröffentlichten Behauptung, wo-
nach  eine angeblich Schwangere durch den Polizeieinsatz ihr Kind verloren haben soll,
um eine zynische Lüge handelte.
Den  Vogel hat  gestern aber der Bürgermeister von Wien, Michael Häupl (SPÖ) abge-
schossen.   Anstatt  das  verfassungsrechtlich verankerte  Demonstrationsrecht  für alle
demokratischen  Gruppen zu verteidigen und politischer Gewalt eine klare Absage zu
erteilen,  verstieg sich Häupl zu der Aussage:  „Eine Gruppe wie die Identitären gehört
längst  politisch  verboten.   Das  ist eine neofaschistische Organisation,  die eigentlich
völlig  klar  unter  das  Verbotsgesetz  fällt.   Diese  Demo  hätte  gar  nicht  statt finden
dürfen.”
Diese  infame  Behauptung  Häupls wird die Identitäre Bewegung Österreichs nicht auf
sich sitzen lassen. Die Identitäre Bewegung Europas hat mit dem Nationalsozialismus
schlicht  überhaupt  nichts  zu  tun.   Die  gewaltbereiten  Extremisten finden sich allein
auf  Seiten der  „Offensive gegen Rechts”,  welche  organisatorisch  pikanterweise vom
Umfeld  und  von  der  Spitze  des  VSStÖ,  der Studentenorganisation der SPÖ,  sowie
den Jungen Grünen getragen wird!  Die Organisatorin Natascha Strobl, als EX-VSStÖ-
Chefin  SP-Landesvorstandsmitglied  und ihre Clique fanden sich auch im Umfeld der
desaströsen  NOWKR-Krawalle  im  Jänner.  Identitäre  wurden  von  ihnen  wiederholt
„gestalkt”.
Der Bürgermeister schrammt über den Verfassungsbogen, indem er völlig verfassungs-
konformen Veranstaltungen die  Legitimität abspricht.  Das Bundesamt für Verfassungs-
schutz  hat  am  16.05.2014  gegenüber  „Die Presse”  klargestellt,  dass  die  Identitäre
Bewegung   weder  mit  dem   Strafrecht  noch  mit  dem   Verbotsgesetz  in  Berührung
gekommen ist, als auch,  dass von ihr keine Bedrohung des Rechtsstaats ausgeht. Die
Aussage  von  Häupl  ist  darum nicht nur haltlos und frei erfunden,  sondern es ist eine
üble Verleumdung, unbescholtenen Bürgern, die friedlich ihr Versammlungsrecht aus-
üben,  solche  Anwürfe zu machen.   Vielmehr wird sich auch die österreichische Linke
an  eine  sehr  erfolgreiche  europäische Jugendorganisation gewöhnen und dabei die
demokratischen Spielregeln einhalten müssen.
„Bürgermeister Häupl ist nunmehr der prominenteste (Alt-)Linke, der das Verfassungs-
recht  und  die  Grundsätze  der Versammlungsfreiheit noch nicht ganz verstanden hat.
Man  kann  in  einem  demokratischen  Rechtsstaat  eben nicht einfach verbieten,  was
einem  politisch  nicht  in  den  Kram  passt“,  sagt  Alexander Markovics,  Obmann der
Identitären  Bewegung  Österreich.   In  politischer  Hinsicht  wäre Bürgermeister Häupl
wegen seiner verfassungsrechtlich und demokratisch mehr als bedenklichen Aussage
jedenfalls rücktrittsreif.
Die  Identitäre Bewegung Österreich  prüft eine Anzeige gegen Michael Häupl wegen
Verleumdung nach §297 StGb und ggf.  auch weitere Klagen wegen Übler Nachrede
nach §111 StGb und Verhetzung.
Konkret  wird  zunächst  an die Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung über-
geben, bei der um Überprüfung ersucht wird, ob Häupls Aussage den Tatbestand der
Verleumdung  nach  §297 StGb erfüllt. Wenn die Staatsanwaltschaft eine Strafverfolg-
ung  einleitet,  schließt  sich  die  Identitäre Bewegung Österreichs  dem Verfahren als
Privatbeteiligte mit einem Schadenersatzanspruch an.
(Quelle: Presseaussendung der Identitäre Bewegung Österreichs)
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2014-05-21