Identität ausländischer Straftäter soll verschwiegen werden

Absurde Forderung des Österreichischen Presserates

 
 
Liest  man sich die Presseaussendungen der Polizei durch,  könnte man dazu geneigt sein
zu  glauben,  dass  es  in Österreich keine ausländischen Straftäter gibt.   In diesen werden
sogar  Vornamen,  die auf einen  Migrationshintergrund oder Ausländer hinweisen könnten,
ausgelassen.  Dies  kommt nicht von ungefähr,  denn für Polizeimeldungen,  welche für die
Öffentlichkeit bestimmt sind,  besteht schon längst ein Maulkorberlass.
 
Dieser  soll  nun,  wenn  es  nach  dem  Österreichischen Presserat  geht,  auf  sämtliche
Medien  ausgedehnt  werden. Um die Forderung nach Verschweigen der Herkunft eines
ausländischen  Straftäters zu rechtfertigen,  präsentiert man eine imaginäre Leserschaft
und nennt deren Wunsch als Ursache des eigenen Handelns:
 
„Immer wieder wenden sich Leser an den Presserat und kritisieren, dass in der Kriminal-
berichterstattung  die  ausländische Herkunft  oder der Migrationshintergrund eines mut-
maßlichen  Täters  angeführt  wird.   Menschen  gleicher  Herkunft  können  sich dadurch
gekränkt  und  diskriminiert fühlen.   Der Senat 1 des Presserates mahnt daher zu mehr
Zurückhaltung und Sensibilität.“ (Zitat aus Presseaussendung: Senat 1 des Presserates)
 
Da staunen wir aber, denn folgen wir den Ausführungen des Presserates, dann könnten
sich  auch  Österreicher  gekränkt und diskriminiert fühlen,  wenn ein krimineller Lands-
mann in den Medien präsentiert wird,  wie dies normalerweise der Fall ist.
 
Und weiter geht es im erstaunlichen Text der Presseaussendung des Presserates:
„Dennoch kann auch die bloße Nennung der Herkunft von Straftätern bei manchen Lesern
eine  negative  Einstellung  und Ressentiments gegenüber der betroffenen Gruppe hervor-
rufen;  Vorurteile  können  geweckt oder verstärkt werden.  In Fällen, in denen die Herkunft
des  Täters für die Schilderung der Straftat und für das Verständnis der Leser nicht relevant
ist, sollte nach Meinung des Senats darauf verzichtet werden, die Herkunft zu nennen.“
 
Folgen wir der hanebüchenen Argumentation des Presserates,  müsste bei bei allen öffent-
lichen  Gerichtsverhandlungen nach dem Strafgesetzbuch gegen Ausländer oder Personen
mit Migrationshintergrund, die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
 
Sogar  die  Nennung  der  Identität  des islamistischen  Terroristen  Mohamed Mahmoud wäre
laut Presserat tabu. Dass man damit auch jegliche Prävention für die heimische Bevölkerung
durch  eine  stark  eingeschränkte   Berichterstattung  .– a la Nordkorea –. verhindert,  scheint
den  Gutmenschen  beim  Presserat  offenbar  egal   zu  sein.   Diese sollten sich doch nach-
folgendes Video zu Gemüte führen. Möglicherweise öffnet ihnen dieses die Augen.
 
 
 
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2015-10-21