Absurde Forderung des Österreichischen Presserates
Liest man sich die Presseaussendungen der Polizei durch, könnte man dazu geneigt seinzu glauben, dass es in Österreich keine ausländischen Straftäter gibt. In diesen werdensogar Vornamen, die auf einen Migrationshintergrund oder Ausländer hinweisen könnten,ausgelassen. Dies kommt nicht von ungefähr, denn für Polizeimeldungen, welche für dieÖffentlichkeit bestimmt sind, besteht schon längst ein Maulkorberlass. Dieser soll nun, wenn es nach dem Österreichischen Presserat geht, auf sämtlicheMedien ausgedehnt werden. Um die Forderung nach Verschweigen der Herkunft einesausländischen Straftäters zu rechtfertigen, präsentiert man eine imaginäre Leserschaftund nennt deren Wunsch als Ursache des eigenen Handelns: „Immer wieder wenden sich Leser an den Presserat und kritisieren, dass in der Kriminal-berichterstattung die ausländische Herkunft oder der Migrationshintergrund eines mut-maßlichen Täters angeführt wird. Menschen gleicher Herkunft können sich dadurchgekränkt und diskriminiert fühlen. Der Senat 1 des Presserates mahnt daher zu mehrZurückhaltung und Sensibilität.“ (Zitat aus Presseaussendung: Senat 1 des Presserates) Da staunen wir aber, denn folgen wir den Ausführungen des Presserates, dann könntensich auch Österreicher gekränkt und diskriminiert fühlen, wenn ein krimineller Lands-mann in den Medien präsentiert wird, wie dies normalerweise der Fall ist. Und weiter geht es im erstaunlichen Text der Presseaussendung des Presserates:„Dennoch kann auch die bloße Nennung der Herkunft von Straftätern bei manchen Leserneine negative Einstellung und Ressentiments gegenüber der betroffenen Gruppe hervor-rufen; Vorurteile können geweckt oder verstärkt werden. In Fällen, in denen die Herkunftdes Täters für die Schilderung der Straftat und für das Verständnis der Leser nicht relevantist, sollte nach Meinung des Senats darauf verzichtet werden, die Herkunft zu nennen.“ Folgen wir der hanebüchenen Argumentation des Presserates, müsste bei bei allen öffent-lichen Gerichtsverhandlungen nach dem Strafgesetzbuch gegen Ausländer oder Personen mit Migrationshintergrund, die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Sogar die Nennung der Identität des islamistischen Terroristen Mohamed Mahmoud wärelaut Presserat tabu. Dass man damit auch jegliche Prävention für die heimische Bevölkerung durch eine stark eingeschränkte Berichterstattung .– a la Nordkorea –. verhindert, scheintden Gutmenschen beim Presserat offenbar egal zu sein. Diese sollten sich doch nach-folgendes Video zu Gemüte führen. Möglicherweise öffnet ihnen dieses die Augen.
***** 2015-10-21