Justizskandal erster Güte


Vergewaltiger darf Fußfessel bald ablegen

Einem  Salzburger Vergewaltiger wurden die übrigen zwei Monaten Arrest mit Fußfessel in
eine Bewährungsstrafe umgewandelt.   Der Mann muss daher nur zwei Drittel seiner sechs-
monatigen Strafe im Hausarrest ableisten, denn abbüßen wäre wohl ein übertriebener Aus-
druck.
 
Damit steht fest, dass der Sexualstraftäter seine Fußfessel in Bälde ablegen darf. Denn wie
bereits  eingangs  erwähnt,  werden  die  übrigen zwei Monate seines Arrestes  in eine Be-
währungsstrafe  umgewandelt.   Nicht  zu  vergessen,  dass  der  Mann  trotz  mehrfacher
Vergewaltigung (einer damals 15-Jährigen)   keinen einzigen Tag im Gefängnis verbringen
musste.
 
Die bedingte vorzeitige Entlassung eines Mannes,  der wegen mehrfacher Vergewaltigung
einer Minderjährigen verurteilt worden ist,  ist ein Skandal erster Güte.  Nachdem der Ver-
gewaltiger  keinen  einzigen  Tag ins Gefängnis musste,  ist mit dieser Entscheidung jetzt
der Gipfel der Opferverhöhnung erreicht.
 
Man  muss  sich das einmal bildlich vorstellen.   Ein Mann wird wegen mehrfacher Verge-
waltigung und sexuellen Missbrauches einer Minderjährigen verurteilt, wobei wir das Wort
Urteil in diesem Fall eher als Freispruch werten.  Nachdem der Vergewaltiger  gerade ein-
mal  vier  Monate  Hausarrest  hinter sich hat,  wird jetzt auch noch der Rest der ohnehin
unverständlich milden Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
 
Ein  derartiges  Vorgehen  der Justiz ist nicht mehr erstaunlich sondern  unglaublich.  Aus
generalpräventiver Sicht ist das ein verheerendes Signal. Dieses könnten Sexualstraftäter
als  Persilschein  ansehen.  Um  dem  entgegenzuwirken  ist  es höchst an der Zeit,  dass
Vergewaltigung  in  Österreich  endlich  als  das behandelt wird,  was es ist,  nämlich ein
schweres Verbrechen und kein Kavaliersdelikt.
 
Es  hat  zwar  der  eine  Fall  mit  dem anderen nichts zu tun und Ernst Strasser liegt uns
auch  nicht  am Herzen.   Aber wenn ein Politiker wegen Korruption  – obwohl er gar kein
Geld (100.000,- Euro) erhielt und seine Zusagen auch nicht erfüllen konnte –  zu 4 Jahren
unbedingt  mit Ausschluss der Möglichkeit einer Fußfessel verurteilt wird,  ist die erstaun-
liche  Milde  für  einen Mehrfachvergewaltiger,  für  einen  Menschen  mit  gesundem Men-
schenverstand wohl nicht mehr nachvollziehbar.
 
Richter  Olschak begründete das harte Urteil  (nicht rechtskräftig)  gegen Strasser damit,
dass Korruption in Österreich nicht mehr geduldet wird und hofft auf eine abschreckende
Wirkung.  Das finden wir auch nicht falsch,  aber wäre es nicht längst an der Zeit seitens
der  Justiz zu bekunden,  dass auch Vergewaltigungen in Österreich nicht mehr geduldet
werden  und bezüglich dieser Verbrechen Urteile mit abschreckender Wirkung zu fällen?
 
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2013-01-16