Vergewaltiger darf Fußfessel bald ablegen
Einem Salzburger Vergewaltiger wurden die übrigen zwei Monaten Arrest mit Fußfessel in
eine Bewährungsstrafe umgewandelt. Der Mann muss daher nur zwei Drittel seiner sechs-
monatigen Strafe im Hausarrest ableisten, denn abbüßen wäre wohl ein übertriebener Aus-
druck.
Damit steht fest, dass der Sexualstraftäter seine Fußfessel in Bälde ablegen darf. Denn wie
bereits eingangs erwähnt, werden die übrigen zwei Monate seines Arrestes in eine Be-
währungsstrafe umgewandelt. Nicht zu vergessen, dass der Mann trotz mehrfacher
Vergewaltigung (einer damals 15-Jährigen) keinen einzigen Tag im Gefängnis verbringen
musste.
Die bedingte vorzeitige Entlassung eines Mannes, der wegen mehrfacher Vergewaltigung
einer Minderjährigen verurteilt worden ist, ist ein Skandal erster Güte. Nachdem der Ver-
gewaltiger keinen einzigen Tag ins Gefängnis musste, ist mit dieser Entscheidung jetzt
der Gipfel der Opferverhöhnung erreicht.
Man muss sich das einmal bildlich vorstellen. Ein Mann wird wegen mehrfacher Verge-
waltigung und sexuellen Missbrauches einer Minderjährigen verurteilt, wobei wir das Wort
Urteil in diesem Fall eher als Freispruch werten. Nachdem der Vergewaltiger gerade ein-
mal vier Monate Hausarrest hinter sich hat, wird jetzt auch noch der Rest der ohnehin
unverständlich milden Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
Ein derartiges Vorgehen der Justiz ist nicht mehr erstaunlich sondern unglaublich. Aus
generalpräventiver Sicht ist das ein verheerendes Signal. Dieses könnten Sexualstraftäter
als Persilschein ansehen. Um dem entgegenzuwirken ist es höchst an der Zeit, dass
Vergewaltigung in Österreich endlich als das behandelt wird, was es ist, nämlich ein
schweres Verbrechen und kein Kavaliersdelikt.
Es hat zwar der eine Fall mit dem anderen nichts zu tun und Ernst Strasser liegt uns
auch nicht am Herzen. Aber wenn ein Politiker wegen Korruption – obwohl er gar kein
Geld (100.000,- Euro) erhielt und seine Zusagen auch nicht erfüllen konnte – zu 4 Jahren
unbedingt mit Ausschluss der Möglichkeit einer Fußfessel verurteilt wird, ist die erstaun-
liche Milde für einen Mehrfachvergewaltiger, für einen Menschen mit gesundem Men-
schenverstand wohl nicht mehr nachvollziehbar.
Richter Olschak begründete das harte Urteil (nicht rechtskräftig) gegen Strasser damit,
dass Korruption in Österreich nicht mehr geduldet wird und hofft auf eine abschreckende
Wirkung. Das finden wir auch nicht falsch, aber wäre es nicht längst an der Zeit seitens
der Justiz zu bekunden, dass auch Vergewaltigungen in Österreich nicht mehr geduldet
werden und bezüglich dieser Verbrechen Urteile mit abschreckender Wirkung zu fällen?
***** 2013-01-16