Gastkommentar zum Urteil gegen Josef S.


Ein spannender Vergleich: Linksextremer Schuld-

und „rechter“ Freispruch im Spiegel der Medien

Der 22.7.2014 und der 5.11.2008 haben eines gemeinsam: An beiden Tagen heulten Linke
und  manche  schein-unabhängige  Medien empört auf.   Ein Mal wurde ein junger Linksex-
tremer wegen Landfriedensbruch,  Sachbeschädigung und versuchter schwerer Körperver-
letzung  zu  einigen Monaten teilbedingter Haft verurteilt.  (Das Urteil ist nicht rechtskräftig).
„Skandal! Sein Leben ist verbaut!“ kreischt es von Linksaußen.
Ein  führender  Kommunist  (aus Österreich,  nicht Nordkorea) meint gar,  dass die Polizei
selbst  die  Gewalttaten  des  „schwarzen Blocks“  auf der linksextremen Demo begangen
habe.  Kommentar unnötig!
Ein  anderes  Mal  wurde  eine  Gruppe  junger  Rechter vom „Bund freier Jugend“ vom Vor-
wurf  des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz freigesprochen.   Sie haben zwar – schon vor
dem Freispruch offensichtlich – nichts beschädigt und niemanden verletzt,  der Strafrahmen
wäre  aber  trotzdem  bis  zu  zehn  Mal so hoch wie die Strafe gegen den Gewalt-Demons-
tranten.   Auch  hier  witterten weitgehend die selben Kräfte,  wie Recherchen zeigen, einen
„Skandal“ – allerdings  einen  skandalösen  Freispruch,  denn offenbar war das  Leben die-
ser jungen  Menschen  weniger  wert  und hätte man es nicht nur verbauen dürfen,  sondern
regelrecht müssen.
Besonders interessant ist die Tatsache,  dass in beiden Fällen dem Urteil eine längere U-Haft
vorausgeht,  die  auch  völlig unterschiedlich bewertet wird.  Die Chuzpe Nummer eins: Nach
dem  Schuldspruch wegen  Landfriedensbruch  gegen  den  Linksextremen  wollen SPÖ und
Grüne  den  Paragrafen  ändern.  Nach der ungerechtfertigten Anklage wegen des  „Verbots-
gesetzes“ dachten sie nicht daran.
Und  nein,  das  ist  keine  „Verschwörung  rechtsextremer  Richter“,  wie sie Linke oft herbei
reden!   In  beiden  Fällen  haben  (auch) zufällig ausgewählte Schöffen bzw.  Geschworene
so entschieden. Ah ja, die könnte man ja auch abschaffen. Vielleicht sind sie zu vernünftig?
Fazit:  Gott  (oder wer auch immer)  bewahre  uns vor einer rot-grünen Strafrechtsreform, die
Gewaltdemonstranten zu Unschuldslämmern, Andersdenkende zu Schwerverbrechern und
Laienrichter als Regulativ bei sehr schweren Taten zum Anachronismus macht!
Und  Frau S.,  der  Staatsanwalt  wird  sich für die Erledigung seines Jobs wohl kaum ent-
schuldigen  müssen.   Warum  entschuldigen  Sie  sich nicht für die offenbar misslungene
Erziehung?
Gastkommentar der Facebook-Gemeinschaft

H e i m a t   o h n  e  S  e l b s t h a s s

Anmerkung der Redaktion:   Bitte nicht mit der linksextremen
Denunzianten-Gruppe  „Heimat ohne Hass“  zu verwechseln!
2014-07-26