Rückkehr in Betreuungseinrichtungen oder sofortige Abschiebung
Eine letztmalige Frist von 24 Stunden, forderte heute FPÖ-Generalsekretär Nationalrats-
abgeordnete Harald Vilimsky bezüglich jener aufgehetzten Flüchtlinge, die seit Tagen
die Votivkirche besetzt halten. Mit dieser Forderung hat der freiheitliche Sicherheits-
sprecher auch Recht, denn wie lange will sich der Rechtsstaat noch auf der Nase herum-
tanzen lassen?
Österreich ist ein Land, in dem es faire und rechtsstaatliche Verfahren sowie einen
hohen Lebensstandard für Asylwerber gibt. Die Asylbetreuungsstellen erfüllen höchste
Standards und verfügen sogar über mannigfaltige Freizeiteinrichtungen.
Wem das zu wenig ist oder wer sich einen Asyl-Status erpressen will, der möglicher-
weise mangels Sachlage gar nicht gerechtfertigt ist, verhöhnt den Rechtsstaat und
sollte raschest das Land wieder verlassen. Ein geordnetes Zusammenleben erfordert
gewisse Spielregeln, die auch von Asylwerbern einzuhalten sind.
Daher sollten die Besetzer der Votivkirche innerhalb von 24 Stunden in ihre Betreuungs-
stellen zurückkehren und ihr Asylverfahren abwarten, oder Österreich soll die anhäng-
igen Verfahren beenden und die Betroffenen in ihre Heimatländer abschieben. Für
Asyl-Erpresser und Kirchenbesetzer ist in Österreich definitiv kein Platz.
Die 24-Stunden Frist sollte von behördlicher Seite gesetzt werden, um die aufgehetzten
Flüchtlinge wieder zur Räson zu bringen. Und das bringt uns auch gleich zu den Auf-
hetzern. Über jene Radau-Demonstranten aus Deutschland, die für die Situation in der
Votivkirche verantwortlich sind, müsste ein Aufenthaltsverbot verhängt werden.
Besonders die angereisten Vertreter der linken Szene aus Deutschland, die unglaub-
lich gewaltbereit sind und jeglichen Rechtsstaat ablehnen, haben hier in Wien nichts
zu suchen. Die zuständigen österreichischen Behörden sind daher aufgefordert, dies-
bezüglich sensibler zu sein und sich von derartigen Krawalltouristen nicht auf der Nase
herumtanzen zu lassen.
***** 2012-12-26