Meinungslose Beamte erwünscht

Nazis auf Facebook?

Aufgrund eines heute, Donnerstag, in der Zeitschrift „News“ erschienenen Kommentars (News
29/10, Seite 17 – “ Brauner Wortmüll  –  Kurt Kuch über Nazis auf Facebook“) hat das Bundes-
ministerium für Justiz Untersuchungen eingeleitet.
So steht es heute in einer  APA-OTS  Aus-
sendung des Bundesministeriums für Justiz.

(Screen: www.facebook.com)


Als Beamter sollte man seine Meinung nicht öffentlich kundtun

Unechter Justizwachebeamter

Ob der gute  Mann, der sich sinnigerweise mit einem  Stahlhelm für ein  Facebook-Foto ab-
lichten ließ ein Nazi ist, wissen wir nicht. Das er nicht unbedingt den Roten Falken angehört
ist aber offensichtlich. Aber darum geht es eigentlich nicht.

Der Mann ist, bzw. war Justizwachebeamter in der Justizanstalt Krems-Stein. Mittlerweile wur-

de  er wegen  seiner privaten  Meinungsäußerung auf Facebook,  aus dem Dienst  entlassen.
Die  Justizministerin beeilte sich  auch mit der Aussage, dass der Mann  „nicht ursächlich ein
Justizbediensteter“ gewesen sei, sondern vom Bundesheer dienstzugeteilt war.

Damit versucht Claudia Bandion-Ortner dem Bundesheer den „Schwarzen Peter“ zu zuspielen.
Das  sie ernsthaft der  Meinung ist, dass etliche  Justizwachebeamte nicht über ein derartiges

Vokabular verfügen, nimmt ihr wohl niemand ab.

Unter Schwerkriminellen

Dass die Worte Neger und Kanaken vermutlich abwertend und beleidigend gemeint waren,
dürfte ebenfalls Tatsache sein.  Wie bereits erwähnt,  war der Mann Vollzugsbeamter in der
Haftanstalt Krems-Stein.  In diesem Gefängnis sind ausschliesslich  Schwerkriminelle unter-
gebracht.

Sind die Justizministerin und die kreischende Menge an überkorrekten Gutmenschen tatsäch-

lich der Meinung, dass in diesem Gefängnis ein politisch korrekter Umgangston herrscht?

Wird in Stein Burgtheaterdeutsch gesprochen?

Wir glauben nicht, dass in Stein jemand mit Herr Afroamerikaner oder Herr islamischer Mitbür-
ger angesprochen wird. Der Umgangston wird milieubedingt sehr rauh sein. Wir sind auch der
Meinung, dass in diesem Gefängnis die Worte „Neger“ oder „Kanaken“ fallen und diese vermut-
lich noch die harmloseren Ausdrücke sind.

Die  Beamten haben in dieser Haftanstalt  ausschliesslich  mit  Schwerverbrechern zu tun und

müssen ihre  Sprache daher an diese  Gegebenheit anpassen.  Höfliche Wortfloskeln  würden
von den Gefangenen sicherlich missinterpretiert und als Schwäche ausgelegt werden.

Entlassung war überzogene Reaktion

Es ist daher für Justizwachebeamte in einem derartigen Gefängnis lebenswichtig, sich der sel-
ben Sprache zu bedienen, welche die Insassen sprechen. Dass dies auch in den privaten Be-
reich abfärbt, ist nicht aussergewöhnlich.

Wie bereits erwähnt, können wir nicht beurteilen ob der Ex-Beamte ein Nazi ist oder war. Aller-

dings waren die Worte „Neger“ und „Kanaken“ eine private Meinungsäußerung und wir finden
es nicht korrekt, ihn wegen dieser aus dem Dienst zu entlassen.

Privatmeinung ist nicht erwünscht

Eine Lehre sollten  Beamte aus diesem Vorfall ziehen.  Sie haben keine private Meinung zu
haben, wenn diese nicht mit jener seiner  Vorgesetzten  übereinstimmt. Sollten sie widrigen-
falls dennoch eine Privatmeinung haben, dürfen sie die keinenfalls öffentlich kundtun. Denn
nur ein meinungsloser Beamter ist ein guter Beamter.

*****

2010-07-22