Strafbetrag wurde bereits nachweislich und fristgerecht bezahlt
Dass sich die Bediensteten der Wiener Parkraumüberwachung bei den Autofahrer(innen)nicht besonderer Beliebtheit erfreuen, ist kein Geheimnis. Die Parksheriffs kassieren knall- hart ab, denn die Gemeinde Wien benötigt dringend Geld, dass zum Teil anderweitig großzügig aus dem Fenster geworfen wird. Jedoch auf diesen Thema einzugehen, würde den Rahmen dieses Beitrages sprengen. Also zurück zum eigentlichen Thema. Ein Fall, der wahrscheinlich nicht nur bei uns Erstaunen auslöst. Frau XY (Namen der Redaktion bekannt) stellte ihr Auto, am 14.04.15 um 11:52, im 2. Wiener Gemeindebezirk, in der Taborstraße 44 ab. Dabei vergaß sie, in ihrem Fahrzeug einen dementsprechenden Kurzparknachweis anzubringen. Diese Verfehlung brachte ihr prompt eine Organstrafverfügung in der Höhe von 36,- Euro ein.

