Sachverhaltsdarstellung gegen Uwe Sailer


Uwe Sailer liefert schon wieder Schlagzeilen

Der  verhaltensauffällige  Kriminalbeamte aus Linz,  Uwe Sailer, ist nun wieder in den Fokus
der Politik geraten. Diesmal könnte es für ihn eng werden.  Vom Linzer Stadtrat  D. Wimmer
wurde  nun  eine  Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Linz und an die Vorge-
setzten  des  Oberinspektors  übergebenen.   Bezüglich  dieser  sowie  Ereignisse  rund um
Sailer,  gab es nun eine Presseaussendung, welche wir nachfolgend wiedergeben:
Verdacht auf Verletzung des Amtsgeheimnisses,
Missbrauch der Amtsgewalt und weitere Delikte
Am 31.03. habe ich auf die rechtlich bedenkliche Vorgangsweise des selbsternannten Groß-
meisters  der  Datenforensiker  Uwe  Sailer  hingewiesen,  der  die  Namen  von ihm offenbar
ungeliebten  Beamten in verächtlicher Weise öffentlich machte.   Er reagierte darauf in einem
seiner  Foren mit  hysterischen Beschimpfungen  und – und das weist auf die Berechtigungen
des  Verdachts  hin – mit nachträglichen  Korrekturen der  inkriminierten Textteile (alle belegt
und  gesichert)“,  stellt  Wiens  FPÖ-Gemeinderat   Mag. Wolfgang Jung  zur Entwicklung des
Falles  fest  und zitiert dazu auszugsweise aus der,  inzwischen vom Linzer Stadtrat Wimmer
an die StA LINZ und an die Vorgesetzten des Oberinspektors übergebenen Sachverhaltsdar-
stellung.
„.. Im  Zuge  eines  Zivilprozesses in Wien sind .. Polizeibeamte des Verfassungsschutzes als
Zeugen  nur mit Decknamen  („N10“, „N80“)  aufgetreten.   Ausdrücklich  wurden Journalisten
und  Zuhörer – unter  ihnen  auch der  Linzer  Polizist und „Datenforensiker“ Uwe Sailer – auf
den Schutz ihrer Namen und persönlichen Daten hingewiesen, weswegen ausschließlich die
genannten Decknamen verwendet wurden.
Besagter Uwe Sailer hat nach dieser Gerichtsverhandlung beide Namen unter Zuordnung des
jeweiligen  Decknamens  in  seinem  persönlichen Facebook-Profil im Internet einem großen
Personenkreis  kundgemacht  und  somit  die  ausdrücklich  geschützte  Identität  der beiden
Polizeibeamten vorsätzlich aufgedeckt.
Erst  als der Wiener Landtagsabgeordnete Mag. Wolfgang Jung Tage danach mit einer APA-
OTS-Aussendung  OTS0146… darauf  aufmerksam  machte,  bearbeitete  Uwe Sailer seinen
Beitrag und kürzte die Namen mit Anfangsbuchstaben ab.   Da es nur schwer vorstellbar ist,
dass es dem „Datenforensiker“ Uwe Sailer an Fachkenntnissen mangelt, hat er wohl vorsätz-
lich  ein  Schlupfloch  zum  Nachlesen der Namen gelassen:  Über die „Bearbeitet“-Funktion
(Beilage 4)  sind  sowohl  die  plötzliche Änderung des Beitrages nach der OTS-Aussendung
als auch die Aufdeckung der vertraulichen Namen weiterhin bis heute nachvollziehbar.
Es stellt sich die Frage,  wie Uwe Sailer die Namen der Beamten aus einem anderen Bundes-
land  überhaupt kennen konnte. Entweder hat er diese – was angesichts der Umstände nahe-
liegend  ist – aus  seiner  eigenen Tätigkeit  als  Polizist erfahren.   Dann  stellt  sich die Frage,
ob  das  gerichtlich strafbare Delikt der Verletzung des Amtsgeheimnisses erfüllt ist.  Andern-
falls  dürfte  zu klären sein,  wie  Uwe Sailer  trotz entsprechender Geheimhaltung überhaupt
(dann wohl widerrechtlich) die Identität der beiden Verfassungsschützer erfahren hat.

Jedenfalls  hat  Sailer  vorsätzlich entgegen der in diesem Fall ganz offenkundigen Absicht des
Verfassungsschutzes  zur  Geheimhaltung  der  Identität der beiden Polizeibeamten gehandelt.
Dadurch  gefährdet  er  einerseits  die  wichtige Arbeit des Verfassungsschutzes und möglicher-
weise  auch  die Betroffenen persönlich. .. Zudem schreibt er selbst noch im gleichen Atemzug,
wie  deutlich auf  die  Vertraulichkeit  der  Namen im Gerichtsverfahren hingewiesen wurde und
macht  sich  darüber lustig.   Da er wider besseren  Wissens einen Schaden für die Polizei, das
Bundesministerium  für  Inneres  und  somit  unsere  Republik  Österreich  insgesamt  in  Kauf
genommen  hat,  sind entsprechende  Konsequenzen im Interesse der öffentlichen Sicherheit
geboten…“
„Alle  diese Feststellungen sind gesichert und durch Zeugen belegbar.   Unabhängig von der
weiteren  Behandlung  durch  die  Staatsanwaltschaft   sind  Verfassungsschutz und auch die
Innenministerin  aufgefordert  Sofortmaßnahmen gegen diesen Bediensteten zu setzen.  Wir
behalten  uns  im  Übrigen  vor,  noch  weitere  Informationen zu Uwe Sailer,  seinen Arbeits-
methoden  und  seinem  sehr  eigenartigen  Freundeskreis an die Öffentlichkeit zu bringen“,
schließt Jung. (Quelle: APA/OTS)
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2014-04-10