VGT provoziert zu Ostern zutiefst primitiv und beleidigend


„Gekreuzigte“  mit  Rind – und Schweinekopf maskiert

Bis  jetzt  hat der VGT (Verein gegen Tierfabriken) von uns immer ein gute Presse gehabt,
obwohl  wir  mit  dieser Organisation politisch sicher nicht auf einer Linie stehen.   Uns ge-
fielen die Aktionen gegen die Tierquäler-Lobby und die Tatsache, dass sich die Leute des
VGT nicht einschüchtern ließen.
Allerdings  beginnen  wir  nun  unsere  Position  gegenüber dem VGT neu zu überdenken.
In einer heutigen Presseaussendung beschweren sich die Tierschützer darüber, dass eine
für  morgen  geplante  Demonstration in Linz,  von der Polizei verboten wurde.  Begründet
wurde das Verbot mit dem Verdacht auf §188 StGB.
Der VGT will morgen in Linz eine „Kreuzigungsaktion“ im Namen des Tierschutzes durch-
führen.   In  deren  Verlauf  sollen drei in Lendenschurz bekleidete Aktivist(innen) mit Tier-
maske ein Kreuz tragen und sich daran fesseln lassen.
Screen: martinballuch.com
„Diese  vom Tierschutzverein  „RespekTiere“ aus Salzburg organisierte,  christlich motivierte
Aktion  findet bereits seit Jahrzehnten traditionell am Karsamstag in immer anderen Landes-
hauptstädten Österreichs statt.   Es gab immer wieder Anzeigen gegen die ProtagonistInnen,
einmal  wurden  in Innsbruck von der Polizei die verwendeten Kreuze beschlagnahmt,  doch
immer  stellte  die  Staatsanwaltschaft  das Verfahren ein“,  so der Kampagnenleiter des VGT
DDr. Martin Balluch.
Nun  kann  man zu Religionen verschiedene Standpunkte vertreten.   Allerdings was diese
Aktion  mit  christlich motivierten Tierschutz zu tun haben soll,  erschließt sich uns und ver-
mutlich auch jedem normal denkenden Menschen nicht. Betrachtet man obiges Foto, darf
einem – ob nun religiös oder nicht – das Kotzen kommen.
Da wird ein religiöses Symbol – in dem Fall des katholischen Glaubens – durch Protagonisten
herabgewürdigt.  Und dies noch in einem Zeitraum, hoher christlicher Feiertage.  Die Kreuzig-
ung  von  Jesus  hat  mit  der  im obigen Foto gezeigten Aktion nicht das Geringste zu tun.  Mit
Rind- oder  Schweinekopf  maskierte  „Gekreuzigte“  sind  eine Beleidigung gegenüber jenen
Menschen,  die ihren christlichen Glauben ausleben und sind zudem noch im höchsten Maße
primitiv.
Die Rechtfertigung des VGT, dass die Staatsanwaltschaft bislang bisherige Verfahren immer
einstellte, könnte möglicherweise daran liegen, dass die Protagonisten dieser Veranstaltung
eher ein medizinisches als ein strafrechtliches Problem haben.
Laut  VGT  soll  die  Demonstration  trotz  polizeilichen Verbotes morgen wie geplant trotzdem
stattfinden.  Dazu  Balluch,  der  vor  Ort  sein wird:  ,,Die Versammlungsfreiheit ist ein  Gut, das
ständig neu erkämpft werden muss. In diesem Fall ist die Untersagung so offensichtlich hane-
büchen und von religiösem Fanatismus geprägt,  dass es schwer fällt zu glauben, sie ist ernst
gemeint.“
Das sehen wir anders.  Die Herabwürdigung religiöser Symbole oder Handlungen (egal welcher
Religion) – noch  dazu  bei hohen religiösen Feiertagen – haben nichts mit  Meinungsfreiheit zu
tun.   Ein Verbot einer solchen Veranstaltung ist daher mit Sicherheit nicht von religiösem Fana-
tismus  geprägt.   Auf  jeden  Fall  werden  derartig  primitive  und  beleidigende  Aktionen,  dem
Verständnis und der Sympathie für den VGT abträglich sein.
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2014-04-18