„Gekreuzigte“ mit Rind – und Schweinekopf maskiert
Bis jetzt hat der VGT (Verein gegen Tierfabriken) von uns immer ein gute Presse gehabt, obwohl wir mit dieser Organisation politisch sicher nicht auf einer Linie stehen. Uns ge- fielen die Aktionen gegen die Tierquäler-Lobby und die Tatsache, dass sich die Leute des VGT nicht einschüchtern ließen. Allerdings beginnen wir nun unsere Position gegenüber dem VGT neu zu überdenken. In einer heutigen Presseaussendung beschweren sich die Tierschützer darüber, dass eine für morgen geplante Demonstration in Linz, von der Polizei verboten wurde. Begründet wurde das Verbot mit dem Verdacht auf §188 StGB. Der VGT will morgen in Linz eine „Kreuzigungsaktion“ im Namen des Tierschutzes durch- führen. In deren Verlauf sollen drei in Lendenschurz bekleidete Aktivist(innen) mit Tier- maske ein Kreuz tragen und sich daran fesseln lassen.
Screen: martinballuch.com
„Diese vom Tierschutzverein „RespekTiere“ aus Salzburg organisierte, christlich motivierte
Aktion findet bereits seit Jahrzehnten traditionell am Karsamstag in immer anderen Landes-
hauptstädten Österreichs statt. Es gab immer wieder Anzeigen gegen die ProtagonistInnen,
einmal wurden in Innsbruck von der Polizei die verwendeten Kreuze beschlagnahmt, doch
immer stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein“, so der Kampagnenleiter des VGT
DDr. Martin Balluch.
Nun kann man zu Religionen verschiedene Standpunkte vertreten. Allerdings was diese
Aktion mit christlich motivierten Tierschutz zu tun haben soll, erschließt sich uns und ver-
mutlich auch jedem normal denkenden Menschen nicht. Betrachtet man obiges Foto, darf
einem – ob nun religiös oder nicht – das Kotzen kommen.
Da wird ein religiöses Symbol – in dem Fall des katholischen Glaubens – durch Protagonisten
herabgewürdigt. Und dies noch in einem Zeitraum, hoher christlicher Feiertage. Die Kreuzig-
ung von Jesus hat mit der im obigen Foto gezeigten Aktion nicht das Geringste zu tun. Mit
Rind- oder Schweinekopf maskierte „Gekreuzigte“ sind eine Beleidigung gegenüber jenen
Menschen, die ihren christlichen Glauben ausleben und sind zudem noch im höchsten Maße
primitiv.
Die Rechtfertigung des VGT, dass die Staatsanwaltschaft bislang bisherige Verfahren immer
einstellte, könnte möglicherweise daran liegen, dass die Protagonisten dieser Veranstaltung
eher ein medizinisches als ein strafrechtliches Problem haben.
Laut VGT soll die Demonstration trotz polizeilichen Verbotes morgen wie geplant trotzdem
stattfinden. Dazu Balluch, der vor Ort sein wird: ,,Die Versammlungsfreiheit ist ein Gut, das
ständig neu erkämpft werden muss. In diesem Fall ist die Untersagung so offensichtlich hane-
büchen und von religiösem Fanatismus geprägt, dass es schwer fällt zu glauben, sie ist ernst
gemeint.“
Das sehen wir anders. Die Herabwürdigung religiöser Symbole oder Handlungen (egal welcher
Religion) – noch dazu bei hohen religiösen Feiertagen – haben nichts mit Meinungsfreiheit zu
tun. Ein Verbot einer solchen Veranstaltung ist daher mit Sicherheit nicht von religiösem Fana-
tismus geprägt. Auf jeden Fall werden derartig primitive und beleidigende Aktionen, dem
Verständnis und der Sympathie für den VGT abträglich sein.
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2014-04-18