Rettungsgassen


Bildung einer Rettungsgasse funktioniert nach wie vor nicht

Wie  unsinnig die gesetzliche  Vorschrift zur Bildung  einer Rettungsgasse ist,  wurde gestern
wieder einmal einwandfrei unter Beweise gestellt.   Bei zwei Unfällen   –  auf der A2 und der
A4  – endeten die Versuche Rettungsgassen zu bilden  wie bereits gewohnt  in einem Chaos.
Die  Einsatzfahrzeuge,  die nach der  alten Regelung ohne  Behinderung den  Pannenstreifen
benützen hätten können,  blieben im Stau hängen.

Foto: © erstaunlich.at

 
Das  fantasievolle  Plakat der ASFINAG  soll demonstrieren,  wie eine Rettungsgasse zu bilden
wäre und auszusehen hat.   Allerdings dürfte den Verantwortlichen beim staatlichen Autobahn-
betreiber jeglicher Sinn für die Realität fehlen.

Denn wie wir schon im Beitrag  „Rettungsgassen-Chaos“  festhielten,  ist es nahezu unmöglich
auf  einer zweispurigen  Autobahn eine  Rettungsgasse zu bilden,  die den  Einsatzfahrzeugen
ein rascheres Fortkommen garantiert, als dies bisher auf dem Pannenstreifen der Fall war.

Zeichnung: Koechlin

 
Weil einige Schreibtischtäter die Realität nicht behirnen,  müssen es eben andere Personen in
den Beinen haben. Nach diesem Motto werden Sanitäter in Hinkunft bei Unfällen längere Weg-
strecken zu Fuß zurücklegen müssen.

Rettungsgassen für ungehindertes Fortkommen von Privilegierten

Fahrzeuglenker  sind  verpflichtet bei Stocken des Verkehrs eine Gasse zu bilden,  um Einsatz-
fahrzeugen die Durchfahrt zu ermöglichen, so will es der Gesetzgeber. Interessant ist dabei die
Tatsache,  dass die Bildung einer Rettungsgasse nicht nur dann notwendig ist,  wenn ein Unfall
als Ursache der Verzögerung auftritt.

Das  heißt  im  Klartext,  dass bei jeglichem Stauaufkommen eine  Rettungsgasse zu bilden ist.

Egal ob der Stau durch Elefantenrennen (Lkw überholt Lkw),  welche sich oft über etliche Auto-
bahnkilometer erstrecken oder durch einen ältereren Verkehrsteilnehmer, der mit seinem Benz
obligatorisch den linken Fahrstreifen mit 90 km/h benutzt, verursacht wird.

Allein  darin ist die Unsinnigkeit dieser gesetzlichen Regelung zu erkennen,  denn ein rasches
Fortkommen von Einsatzfahrzeugen sollte ausschließlich bei Unfällen erforderlich sein.  Sollte
sich zufälliger Weise, ein von Polizeifahrzeugen eskortierter Privilegierte in einem „normalen“
Stau befinden,  dann soll dieser  gefälligst wie  Otto Normalbürger  warten bis  sich der Stau
auflöst.   Denn ein rascheres  Fortkommen dieses privilegierten Personenkreises,  kann wohl

nicht die Bildung einer Rettungsgasse rechtfertigen.  

“Geisterfahrerlösung“ für Einsatzfahrzeuge wäre ideal

Aber zurück zu den Unfällen. Klar ist, dass es bei Personenschäden auf jede Minute ankommt.
Ein rasches Eintreffen der Rettungskräfte erhöht die Überlebenschance von schwer verletzten
Personen. Anstatt Fahrzeuglenker zur Bildung einer Rettungsgasse zu verpflichten,  erscheint
es weitaus sinnvoller ein Gesetz zu erlassen, welches das verpflichtende Anhalten und die so-
fortige Untersagung der Weiterfahrt vorschreibt, wenn vor einem ein Unfall passiert ist.

Rettungsfahrzeuge könnten dann bei der nächsten Ausfahrt auf die Autobahn auffahren,  um
quasi als „Geisterfahrer“ völlig ungehindert zum Unfallort zu gelangen. Als zusätzliche Sicher-
heit,  falls befürchtet wird das sich Lenker nicht ans Weiterfahrverbot halten, könnte man zur
Absicherung eine Motorradstreife der Polizei oder der Asfinag zum Unfallort schicken, welche
das Verbot der Weiterfahrt überwachen.

Eine solche Maßnahme wäre weit sinnvoller als die vergebliche Bildung einer Rettungsstraße,
die in der Praxis ohnehin nur sehr schwer oder gar nicht realisierbar ist. Aber soweit dürften
die  Verantwortlichen  im Verkehrsministerium und bei der Asfinag nicht gedacht haben.  Da
nützt es auch nichts,  wenn fantasievolle Plakate aufgestellt und Zeitungen mit Inseraten ge-

füttert werden.

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2012-01-21