Schadensersatz im Tierschutzprozess


Rekurs der Republik Österreich gegen OLG-Urteil

Zuerst  weigerten  sich  die Vertreter der Republik Österreich nach dem Totalfreispruch im
Tierschutzprozess  die Verteidigungskosten zu übernehmen,  sodass der ehemals Haupt-
angeklagte  auf  Schadenersatz über Euro 600.000 klagen musste.  Doch da wandten die
Anwälte der Republik ein,  die Sache sei nun verjährt,  nachdem man jahrelang die Akten-
einsicht rechtswidrig verweigert und den Fall unendlich hinausgezögert hatte.
Ein  Schildbürgerstreich,  dem  nun  das  Wiener Oberlandesgericht einen Riegel vorschob.
In einem Urteil  Anfang  Mai 2015 wurde klargestellt,  dass das Verfahren nun stattzufinden
habe.   Doch  dagegen  legten  die  Vertreter  der  Republik  heute  Rekurs  zum  Obersten
Gerichtshof  ein.   Statt  sich  dem  Verfahren  zu  stellen,  nutzt  man jeden Winkelzug, um
die  selbst  verschuldeten  Kosten  nicht  begleichen  zu  müssen – und  gibt dabei ständig
ohne Bedenken weitere Steuergelder aus, um diese Gerichtsschritte zu finanzieren!
Der  betroffene VGT-Obmann Martin Balluch dazu:   „Das ist eine Schande für Österreich,
nirgendwo  sonst  wäre  das möglich.  Ich wurde zu Unrecht verfolgt, eingesperrt und vor
Gericht  gezerrt,  musste mich mit 14 Expertengutachten und 2 Privatdetektiven,  die die
mir  rechtswidrig  vorenthaltenen  Entlastungsbeweise  in  Form  der Berichte der beiden
Spitzel  beischafften,  freibeweisen,  und  dann  steht  die  Republik  für ihre Verbrechen
nicht gerade. Wie komme ich dazu,  auf diesen Kosten sitzen zu bleiben?“
Und  weiter:   „Die  Anwälte  der   Republik  handeln  nicht  im  Namen des Volkes.  Kein
Mensch hierzulande ist der Ansicht, ich müsse diese Euro 600.000 selbst bezahlen und
dafür in den Privatkonkurs gehen. Für die Republik ist dieser Betrag Peanuts. Wenn sie
mir  nur  das Geld  überweisen  würde,  das  sie für die juristischen Winkelzüge einsetzt,
um  mir  meine Kosten nicht ersetzen zu müssen,  wäre die Sache schon längst geges-
sen.   Doch  hier  wird ein politisches Spiel gespielt.   Allein die Ermittlungskosten in der
Tierschutzcausa  überstiegen  Euro 10 Millionen,  dafür  hatte man genug.   Aber  wenn
es  um  den  Ersatz  für  den  angerichteten  Schaden  geht,  dann  gäbe  es ‚ keine bud-
getäre Deckung‘, so die damalige Justizministerin.  Ein Rechtsstaat schaut anders aus!“
(Quelle: APA/OTS)
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2015-05-21