Aischa bint Abi Bakr
Aischa bint Abi Bakr war die dritte und jüngste der neun Frauen des islamischen Propheten
Mohammed und wurde als Tochter des Geschäftsmanns und späteren Kalifen Abu Bakr
geboren. Abu Bakr stammte wie Mohammed aus dem damals vorherrschenden Stamm
der Quraisch. Sie ist als Mohammeds Lieblingsfrau bekannt geworden. Die in der Hadith-
Literatur erhaltenen und ihr zugeschriebenen Aussagen bilden eine wichtige Grundlage zur
Erforschung der islamischen Frühzeit.
Den islamischen Überlieferungen zufolge war Aischa beim Eheschließungsvertrag mit
Mohammed sechs und beim Vollzug der Ehe neun Jahre alt.Der Historiker Muhammad ibn
Saʿd († 845 in Bagdad) überliefert in seinem Klassenbuch die eigene Aussage von Aischa,
die gesagt haben soll: „Der Gesandte Gottes heiratete mich im Monat Schawwal im zehn-
ten Jahr der Prophetie, vor der Auswanderung als ich sechs Jahre alt war.
Der Gesandte Gottes wanderte aus und kam in Medina am Montag den 12. Rabī al-awwal
an und veranstaltete mit mir die Hochzeit im Monat Schawwal, acht Monate nach seinem
Auszug aus Medina. Die Ehe vollzog er mit mir als ich neun Jahre alt war.“ Anderen Be-
richten zufolge, ebenfalls als Aussagen von Aischa überliefert, war sie bei dem Eheschließ-
ungsvertrag nicht sechs, sondern sieben Jahre alt. In den kanonischen Hadithsammlungen,
bei Buchārī, Muslim ibn al- Haddschādsch und anderen, sind beide Überlieferungsvarianten
dokumentiert.
Versuch einer emotionslosen Analyse
Der Inhalt der drei obigen Absätze ist nicht unserer Fantasie entsprungen, sondern stammt
aus dem weltweit anerkannten Internet-Lexikon „Wikipedia“. Demnach heiratete Mohammed
ein Mädchen im Alter von 6 bzw. 7 Jahren. Als sie 9 Jahre alt war, vollzog der erwachsene
Mann mit dem Kind den Geschlechtsverkehr.
Wir werden in diesem Beitrag versuchen, die Pädophilie-Vorwürfe gegen den Gründer des
Islams, welche mittlerweile von einigen Politiker(innen) getätigt wurden, emotionslos und
nüchtern zu analysieren.
Mohammed war laut Richterin nicht pädophil
In einem am Montag getätigten Urteil, gegen die Vortragende des Freiheitlichen Bildungs-
instituts, Elisabeth Sabaditsch-Wolff, argumentierte die Richterin, Bettina Neubauer, in
ihrer Urteilsbegründung dahingehend, dass Pädophilie nur die sexuelle Orientierung ganz
oder überwiegend hin zu minderjährigen Kindern sei. (Quelle: APA-OTS)
Die Islam-Expertin, Sabaditsch-Wolff, hatte im Zuge von islamkritischen Äußerungen, den
„relativ großen Frauenverschleiß“ und „Mohammed habe gern mit Kindern ein bisschen
was gehabt“ durchklingen lassen.
Für die Richterin wurde dem Religionsstifter damit „der sachlich völlig ungerechtfertigte der
Vorwurf der Pädophilie“ gemacht…. (Zitatquelle: derStandard.at)

Strafgesetzbuch § 206 StGB
Da werden die Pädophilen nun aufjubeln, denn folgt man der Urteilsbegründung der
Richterin im Sabaditsch-Wolff – Prozess, bräuchten diese neben ihren geschlechtlichen
Aktivitäten mit Kindern, zusätzlich nur mit erwachsenen Frauen geschlechtlich verkehren
und wären somit straffrei. Sie müssten aber darauf achten, dass sich ihre sexuellen
Handlungen mit Kindern, zu denen mit erwachsenen Frauen in einem ausgewogenen
Verhältnis befinden.
Dass das kompletter Unsinn ist, sagt uns natürlich das Strafgesetzbuch. Im § 206 StGB
ist der Tatbestand zweifelsfrei geregelt. Würde Mohammed mit seiner damaligen Lebens-
weise, in unserem jetzigen Rechtssystem leben, wäre er nach diesem zu verurteilen.
