SOS-Mitmensch ist beleidigt


SOS-Mitmensch misst Demokratiereife

Einen  erstaunlichen  Gradmesser für  Demokratiereife  wendet  die Menschenrechtsorgani-
sation SOS-Mitmensch in ihrem heutigen Webseiteneintrag an,  denn dort meint man:  „Der
Reifegrad einer Demokratie lässt sich sehr gut am Umgang des Staates mit kritischen Stim-
men und Organisationen messen.“

Grund dafür ist,  dass das  Innenministerium  den NGOs  den  Zutritt  ins Erstaufnahmelager
Traiskirchen verweigert.  Dies hat auch einen guten Grund, denn die zum Teil realitätsfrem-

den Gutmenschen könnten die Erstermittlungsarbeiten der Behörden gefährden. Dass dies
nicht von der Hand zu weisen ist geht schon aus der Anmerkung von  SOS-Mitmensch her-
vor, welche die Asylanlaufstelle als Arrestanstalt bezeichnet.

Ab 1.Juli  tritt das  neue Fremdenrecht  in Kraft und  damit  dürfen  neuankommende Flücht-
linge das  Lager während  der ersten  5 bis 7 Tagen  nicht mehr  verlassen.  Dieser  Aufent-
halt  hat  mit einem  Gefängnisaufenthalt nicht  das Geringste  zu tun.  Während dieser  Zeit
hat die Behörde zumindest Gelegenheit, die Angaben des Asylwerbers zu überprüfen und

bei eventuellen Rückfragen, diesen gleich zur Hand zu haben.

Dies wäre nicht möglich,  wenn sich der Flüchtling unbekannten  Aufenthaltortes befinden
würde.  Durch diese Anhaltung im Lager können  die Behörden effektiver arbeiten und so-

mit rascher zu einem Ergebnis kommen.

Verbrecher von echten Flüchtligen aussortieren

Asylwerber welche  sich nicht  an die 5 bis 7-tätige  Aufenthaltspflicht halten,  drohen zu
Recht  rechtliche  Sanktionen bis  hin  zur  Schubhaft.  Denn  wie  es sich  in letzter  Zeit
immer wieder bestätigte, suchen Schwerverbrecher aus aller Herren Länder Zuflucht in
Österreich und geben sich hier als politisch Verfolgte aus.

Diese Personen  werden zwar in ihrer Heimat verfolgt,  allerdings sind in diesen Fällen
keine politischen Motive der Grund, sondern dass diese in ihren Heimatländern gegen
bestehende Gesetze verstoßen haben.

Kaum ein Tag vergeht,  dass nicht derart kriminelle Subjekte in der Alpenrepublik beim
Drogenhandel, nach Einbrüchen oder gar  Raubüberfällen festgenommen werden. Bei

ihrer Festnahme  sind diese  auch nicht  gerade zimperlich.  Dies mußten schon etliche
Polizeibeamte am eigenen Körper schmerzvoll erfahren.

Daher ist  es die Pflicht  und das  Recht  des Staates Österreich,  einen Vorab-Check zu
machen und die Angaben von angeblichen Asylwerbern zu überprüfen. Dies geschieht

auch zum  Schutz der in Österreich lebenden Menschen.  Diesen Grund sollte man sich
bei SOS-Mitmensch einmal gründlich vor Augen führen.

Was will SOS-Mitmensch eigentlich beobachten?

Liest sich ein Unbedarfter den Beitrag auf der Webseite von SOS-Mitmensch aufmerksam
durch,  könnte er  zur Annahme kommen,  dass in  Traiskirchen Asylwerber  unkorrekt be-
handelt oder  gar deren  Menschrechte nicht beachtet werden. Dies schließen wir aus der
Anmerkung der NGOs,  dass die Menschenrechtsorganisation  vom Innenministerium mit
haltlosen Argumenten  davon abgehalten wird,  ihrer Kontroll- und Beobachtungsfunktion
nachzukommen.

Wir meinen, dass sich der Reifegrad einer Demokratie auch daran messen läßt, sich nicht
von  jedem  X-beliebigen Horrorgeschichten  aufs  Auge drücken zu lassen,  die Angaben

eines  angeblichen  Asywerbers  so  gründlich  wie  möglich zu  überprüfen und  damit die
eigene Bevölkerung zu schützen.

Denn eines  finden wir erstaunlich,  nämlich dass  SOS-Mitmensch noch  nie für Schäden
an Verbrechensopfer aufgekommen ist, welche durch angebliche Asylwerber (in Wirklich-
keit Verbrecher)  verursacht wurden.  Ein „echter“ Flüchtling welcher aus politischen oder
religiösen Gründen  in seiner Heimat  verfolgt wurde,  hat sicher  Ärgeres mitgemacht als
dass er einen 7-tägigen Aufenthalt im Erstaufnahmelager Traiskirchen mit einem Gefäng-

nisaufenthalt vergleichen würde.

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2011-06-03