Wiener Islamisten veröffentlichen Morddrohungen


Offene Facebook-Diskussion über mögliche Art der Ermordung

Eine Webseite die zur Verbreitung des Wissens und dem Entwickeln eines islamischen Bewusst-
seins dient?!
Screen: facebook.com


Screen: facebook.com
„Den  Kuffār  zu  ihren  Zeremonien,  die  nur  ihnen  zugeordnet werden, zu gratulieren,  ist ḥarām
gemäß dem Konsens, wie das Gratulieren zu ihren Festivitäten und Fastentagen, indem man sagt
„Ein  frohes  Fest“  oder  „Fröhliche  Feiertage“ u. Ä.   Wenn  derjenige,  der  dies sagt, vor dem Kufr
errettet  wurde,  so  ist  es  dennoch  verboten.   Es ist so, als ob man jemandem gratulieren würde,
der  sich  vor dem Kreuz niederwirft oder der etwas noch Schlimmeres tut.   Es ist eine ebenso eine
große  Sünde,  als  wenn  man jemandem gratuliert,  der Wein trinkt oder jemanden umbringt oder
der unerlaubten sexuellen Verkehr hat usw.   Viele derjenigen, die keinen Respekt vor ihrem Deen
haben, verfallen in diesen Fehler; sie erkennen nicht die Anstößigkeit ihrer Handlungen.  Wer auch
immer  einem  anderen zu dessen Ungehorsam, Bidʿa oder Kufr beglückwünscht, setzt sich selbst
dem  Zorn  Allahs  aus.“ (Originaltext  auf  dem  Facebook-Account  „La  hawla  wa  la  quwwata  illa
billah – original“.)
So  sehen  Islamisten,  die angeben dem „La Hawla Kulturverein“ in Wien anzugehören,  das tradi-
tionelle Weihnachtsfest. Abgesehen davon, dass diese  Islam-Fundamentalisten  Weihnachten mit
verbotenem Sex oder Schlimmeres vergleichen,  werden auf der  o.a. Facebook-Seite ganz unver-
blümt Morddrohungen getätigt.
Nachfolgend einige von zahlreichen Postings (Screenshots facebook.com), in denen der Betreiber
und User ganz offen ihre Vorhaben gegen Andersgläubige, Ex-Muslime bzw. Kritiker aussprechen.


Politik  und  Justiz  sind  aufgefordert  endlich  einzuschreiten  und die ernst zu nehmende Mord-
drohungen nicht unkommentiert im Raum stehen zu lassen.  Derart unverblümt seine Vorhaben
über  die  Tötung Andersdenkender zu veröffentlichen,  darf in einem Rechtsstaat nicht geduldet
werden.
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2013-12-24