Stadt Wien verdammt Autofahrer zum Handyparken


Handyparker werden bevorzugt

Haben  Sie  das gewusst?   Das Parken in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in Wien ist auf
zwei  Stunden  begrenzt.  Wer also einen  Parkschein mit einer Dauer von zwei Stunden ausfüllt,
darf  nicht  länger  in  der  Kurzparkzone  halten –  auch wenn er die Parkzeit mit einem zweiten
ordnungsgemäß ausgefüllten Parkschein verlängert.  Beim Handyparken ist das kurioser Weise
anders.   Da prüft offenbar keiner nach, ob das Fahrzeug länger als erlaubt in der Kurzparkzone
steht.
Im  6. Bezirk  ist ein Autofahrer in diese Abzock-Falle getappt.   Bis dato ein Handyparker, füllte
er  zwei  Parkscheine mit je zwei Stunden aus und legte diese sichtbar für den Parksheriff hinter
die Windschutzscheibe. Als er nach vier Stunden zurückkam, staunte er nicht schlecht: Er fand
ein  Organstrafmandat  in  Höhe von 36 Euro vor.   Am nächsten Tag erhob der Lenker des Fahr-
zeuges  sofort  Einspruch  bei  der zuständigen Magistratsabteilung 67 und nannte zwei Zeugen,
die  seine  Vorgangsweise bestätigen konnten.   Ein Mitarbeiter dieser Abteilung schrieb zurück
– und zwar:
Da die maximale Abstelldauer im 6. Bezirk mit zwei Stunden begrenzt ist, war die Beanstand-
ung gerechtfertigt. Wir können daher in Ihrem Fall keine Ausnahme machen.
Dem  Lenker  wurde  freundlicher  Weise noch die Möglichkeit geraten, Organstrafverfügung
und  nachfolgende  Anonymverfügung  nicht  zu  begleichen und gegen die mittels Rsa-Brief
zugestellte  Strafverfügung  Einspruch zu erheben.   Ob die Strafe aber im Kulanzweg dann
erlassen werde, könne man nicht versichern.
Der  Betroffene  will die Strafe nun bezahlen und sich auf ein weiteres Verfahren,  das ihm dann
vielleicht noch mehr Kosten verursacht, nicht einlassen.   Die Ungerechtigkeit schreit in diesem
Fall  aber  zum Himmel:   Beim Handyparken gab es bei Verlängerungen der Parkzeit nie Prob-
leme,  bei den Parkscheinen schon.   Diese Logik ist schwer zu erklären,  denn beide – Handy-
parker und Parkscheinparker – zahlten das gleiche Geld, nämlich zwei Euro pro Stunde.
Abgesehen davon, dass mit dieser Regelung jeder Theaterbesuch, jedes geschäftliche Meeting
und  jeder  gemütliche  Lokalbesuch  ad absurdum geführt wird,  weil man für diese Tätigkeiten
in  der  Regel  länger  als  zwei  Stunden  benötigt,  wird jeder Autofahrer zum Handyparken ge-
zwungen. Und das ausgerechnet zum Zeitpunkt,  zu dem der Betreiber dieser Parkmöglichkeit,
Paybox, für das Service in Zukunft Geld verlangen möchte. (Quelle: unzensuriert.at)
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2013-11-13