Das Bundesheer schafft sich ab


Verfassungswidriger Sozialdienst?

Der Grüne Landtagsabgeordnete Gebi Mair vertritt in  seinem heutigen  Blogeintrag die
Meinung,  dass ein reiner Zwangs-Sozialdienst  in Österreich  verfassungswidrig wäre.
Würde man diese Auffassung weiterspinnen,  könnte man durchaus zur Annahme kom-
men, dass dieser Zustand schon jetzt bestünde.  Das ist natürlich Nonsens,  da in Öster-
reich allgemeine Wehrpflicht besteht und alternativ dazu die Ableistung des Zivilsdienstes
möglich ist.
Screen: gebimair.blogspot
Mair ist weiteres der Meinung,  dass es  auch  eine Zeit vor dem Zivildienst gab und das
Land   auch  damals  funktionierte.  Leider  vergaß  er  hinzuzufügen,  dass  in der  Zeit
vor dem Zivildienst,  auch schon die allgemeine  Wehrpflicht bestand und das Land aus
diesem Grunde funktionierte. Soldaten haben zum Beispiel in zahlreichen Katastrophen-
einsätzen, der österreichischen Bevölkerung wertvolle Dienste erwiesen.

Auch Frauen der Wehrpflicht unterziehen

Ob ein Söldnerheer  ebenfalls dieses  Engagement  an den Tag  legen würde,  wagen wir
zu  bezweifeln.  Daher sind wir  für die Beibehaltung  der allgemeinen  Wehrpflicht. Diese
hat auch den Vorteil,  dass junge Männer Männer Disziplin,  Verantwortungsbewusstsein
und  Gemeinschaftssinn erlernen. Dabei ist auch  der Faktor  der körperlichen Ertüchtig-
ung nicht zu vergessen.
Wir sind auch dafür,  dass Frauen  ebenfalls  der allgemeinen  Wehrpflicht unterzogen wer-
den.  Aus den im obigen Absatz  angeführten Gründen,  würde dem weiblichen Geschlecht
eine Ausbildung bei Heer ebenfalls gut tun. Wir gehen von der Annahme aus, dass Frauen-
rechtlerinnen nichts dagegen einzuwenden haben, da sie ohnehin pausenlos nach Gleich-
berechtigung rufen.

Reformen notwendig

Die Aufrechterhaltung der allgemeinen Wehrpflicht setzt allerdings eine gründliche Reform-
ierung des  Bundesheeres voraus.  Denn es  kann  nicht angehen,  dass Grundwehrdiener
nach  der  Absolvierung ihrer  6-wöchigen Grundausbildung,  den Rest  ihrer Militärzeit tot-
schlagen müssen,  da keine sinnvollen Aufgaben vorhanden sind.  Diese gängige Praxis ist
durch nichts zu rechtfertigen, auch nicht wenn sie zur  Existenzberechtigung des Offiziers-
corps dient.

Rundumschläge der Offiziere unnötig

Apropos Offiziere, diese haben sich auch nicht gerade mit Ruhm bekleckert, als sie gestern
Strafanzeige gegen die Kronen-Zeitung erstatteten, weil sie in einem Kommentar des Jour-
nalisten   Peter Gnam,  eine  „Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen und Gut-
heißung mit Strafe bedrohter Handlungen“ zu erkennen glaubten.
Gott sei Dank leben wir in einer Demokratie,  in der jeder (noch) seine Meinung kundtun
darf. Bei der  Kronen-Zeitung ist man  eben anderer Meinung und das ist zu akzeptieren.
Das Zitat „Der Gedanke, stell dir vor, es gibt eine Wehrpflicht und niemand geht hin“ ist
schon so alt wie der Ausspruch „„Der Gedanke, stell dir vor,  es gibt Krieg und niemand
geht hin“.  In dieser Redewendung  einen kriminellen Tatbestand zu sehen, ist ein wenig
übertrieben.

Mangelware Corpsgeist

Allerdings fragen wir uns wo der Corpsgeist der Offiziere blieb, als Norbert Darabos, den
Generalstabschef Edmund Entacher feuerte, weil dieser anderer Meinung war. Zuerst
meißelte der Verteidigungsminister die Wehrpflicht in Stein (wir meinen er hatte in Sand
geschrieben) um sechs Monate später für deren Abschaffung zu plädieren.
Eine Armee deren oberster Chef ein Zivildiener und zusätzlich ein derartiger Wendehals
ist, darf sich nicht wundern wenn sie derart unter Beschuss gerät.  Hier wäre es für die
Offiziere angebracht gewesen, den erforderlichen Corpsgeist zu zeigen.
*****
2011-02-16
 

Ungeliebte Kinder

 

Amtsmissbrauch?

Heute standen zwei Wiener Polizisten vor dem Richter im Wiener Landesgericht.
Ihnen wird vorgeworfen, einen Verkehrunfall den ein alkoholisierter Kollege ver-
ursacht hatte vertuscht zu haben, bzw. zu vertuschen versuchten.

Alkotest vergessen

Ein flotter Cabriofahrer, war mit seinem Wagen am 08.08.2008, zeitlich in der Früh
in ein Geländer auf der Grinzinger Allee gekracht. Als die beiden Beamten erkannten,
dass der Unfalllenker ein Kollege ist, wurde glatt auf einen Alkotest „vergessen“.

2,9 Promille

Es erfolgte auch  keine Anzeige und keine Führerscheinabnahme, obwohl im Spital ein
Blutalkoholwert von 2,9 Promille festgestellt wurde. Der Staatsanwalt wirft den beiden
Beamten nun Amtsmissbrauch vor. Weil eine Zeugin nicht erschienen war, wurde der
Prozess vertagt.

Corpsgeist

An und für sich ist dieser Vorfall nicht wirklich erwähnenswert, denn sollte er sich
tatsächlich so ereignet  haben, dürfte hier falsch verstandener Corpsgeist eine
wesentliche Rolle gespielt haben.

Es geht auch anders

Dieses Ereignis bestätigt  allerdings unserer Annahme, dass die „Polizei-Postler“
ein ungeliebtes Kind in den Reihen der Exekutive sind, sowie wir das in einem
„Beitrag“ bereits geschrieben haben.
Dort hatte man den betreffenden Polizisten in Spe sofort zu einem Alkotest aufgefordert,
nachdem er sich einige Spritzer genehmigt hatte. Der Mann lenkte weder ein Fahrzeug,
noch hatte er einen Verkehrsunfall verursacht, sondern saß lediglich hinter einer Schreib-
maschine.

Erhöhter Röhrchenverbrauch?

Man darf gespannt sein, wie viele Alkoteströhrchen die Polizei verbrauchen wird, wenn
Innenministerin Fekter ihren Plan verwirklicht, „Arbeitslose“ für den Polizeidienst zu
rekrutieren.
Stauni
  
2009-09-21
  

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