WIENER WOHNEN: Mietzinserhöhungen trotz massiver Rücklagen


SPÖ für Einnahmenmaximierung statt Mieterdenken

Die Kundendienstzentren gleichen auch nach der gefühlten  42ten „Umstrukturierung“  von
Wiener Wohnen  in den letzten  acht Jahren  eher Kundenverunsicherungszentren,  weil je
nach Standort, Betreuer und Wetter völlig andere Auskünfte zu den gleichen Fragen erteilt
werden.
Auch die inflationäre Vermehrung von sogenannten Informationsstellen (z.B. Betriebskosten,
Schimmel, Wohnpartner, Gebietsbetreuung, Wohnservice, etc.) und Organen (Ordnungsbe-
rater, Hausbesorger, etc.)  tragen ebenso zur Verwirrung und Verärgerung bei wie undurch-
sichtige  Betriebskostenabrechnungen,  unsoziale  Delogierungen  sowie  schleppende  und
überteuerte Sanierungsmaßnahmen.
Ohne  die unverzichtbare Arbeit des Kontrollamtes,  das anhand einzelner Problemfälle Miss-
stände  in großer Stückzahl bei  Wiener Wohnen ans Tageslicht bringt,  stünde es um den
sozialen Wohnbau in Wien vermutlich noch um einiges schlechter.
Anstatt  weiterer  Einnahmenmaximierung  wäre  seitens der SPÖ mehr Mieterdenken und
eine Rückbesinnung auf die ursprünglichen Ideen des sozialen Wohnbaus in Wien dringend
vonnöten. Davon scheint man aber weit entfernt zu sein, wie beispielsweise ein Fall im 21.
Wiener Gemeindebezirk unter Beweis stellt.
Wie die Kronen Zeitung gestern berichtete, nimmt Wiener Wohnen in einem Gemeindebau
in der Nordrandsiedlung (Floridsdorf)  Mietzinserhöhungen von rund 90 Prozent (!) vor.  Die
lapidare  Begründung  für  diese  massive Mietzinserhöhungen  von Wiener Wohnen lautet
schlicht „Sanierungsmaßnahmen.“

Mietzinserhöhung trotz 370.000 Euro Rücklage

Mieter des Gemeindebaus Herzmanovsky-Orlando-Gasse 1-13 (39 Stiegen) erhielten jedoch
Anfang  Februar  ein  Schreiben von Wiener Wohnen,   in dem mitgeteilt wurde, dass auf-
grund  von  EDV-Umstellungen Berechnungsfehler passierten.   Für diesen Bau stehen nun
jedenfalls rund 370.000 Euro als Rücklage eben für Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung.
Da erscheint es doch erstaunlich, dass diese immensen Rücklagen keinerlei Auswirkung auf-
merksam  den  Mietzins  haben,  es  seit  denn,  man  würde  eine  Erhöhung  als  solche
betrachten.  Der  FPÖ-Gemeinderat  Wolfgang  Irschik  zeigt  sich  verärgert  und  meint:
„Einerseits  werden  neunzig prozentige  Mietzinserhöhungen  mit  der  Begründung  von
Sanierungsmaßnahmen vorgenommen,  andererseits gibt es Rücklagen von 370.000 Euro,
die  keinerlei Senkung der Miete bewirken.   Wiener Wohnen dreht es offenbar immer so,
wie es gerade gebraucht wird um abzukassieren.“
Interessant ist auch die Tatsache,  dass die Sozialisten für die EU und die Pleitestaaten so-
fort Milliarden parat haben.  Dass aber die großzügigen Geldgeschenke – wie in diesem Fall
deutlich zu sehen ist –  auf Kosten sozial schwacher in Österreich lebenden Personen geht,
wird von der SPÖ vornehm verschwiegen.
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2012-03-02
 

Soziale Kälte


Vierfache Mutter mit ihren Kindern in Bälde obdachlos

Auf ihrer  Webseite gibt sich  die Rote Wiener Stadtregierung  stets bürgernah und sozial
eingestellt.  Dass dem offenbar  nicht so ist  können wir mit einem  Fall beweisen, der sich
durch besondere soziale Kälte auszeichnet.
Die vierfache und alleinerziehende Mutter, Irene R., wird ab 1. September 2011, mit ihren
Kindern  (von 6 bis 14 Jahre)  auf der Strasse sitzen.  Obwohl sie im Besitz eines Vormerk-
scheines ist,  verweigert ihr  der Magistrat der  Stadt Wien  (Wohnungskommission) eine
Gemeindewohnung.
Im Jahr 2008 flüchtete Irene R. mit ihren vier Kindern, von ihrem alkoholkranken und ge-
walttätigen Ehemann.  Die Ehe ist inzwischen geschieden,  jedoch verblieb  die Wohnung
bei ihrem Ex-Gatten, da es sich um eine Dienstwohnung handelte.

Extrem gesundheitsschädliche Zustände

Geldmäßig nicht  gut ausgestattet  nahm Irene R.  die erstbeste Wohnung,  welche ihre
finanzielle Situation zuließ. Die Wohnung war eine Bruchbude, aber irgendwo musste die
vierfache Mutter mit ihren Kindern unterkommen. Und wie heißt es so schön, in der Not
frisst der Teufel auch Fliegen.
Auch den  befristeten Mietvertrag  unterfertigte  Irene R. nur deswegen,  um nicht mit ihren
Kindern auf  der  Strasse zu  sitzen  oder  diese in  ein Heim abschieben  zu müssen.  Abge-
sehen vom Überbelag spottet die Wohnung in Wien 10.,  Knöllgasse 74 jeglicher Beschreib-
ung.
 
Ein einziger Heizkörper (in der Küche)  dient als Wärmequelle für die  gesamte Wohnung.
Es zieht  permanent  durch Fenster und  Türen  und  großflächige Teile  der Wände haben
Schimmelbefall. 
Schimmelpilzbefall soweit das Auge reicht!
Irene R. reichte nach Ablauf der Mindestwartefrist um eine Gemeindewohnung ein. Ein Be-
amter der Stadt Wien besichtigte die Wohnung und 1 Woche später erhielt Frau R. einen
Vormerkschein.
Mittlerweile waren  die Kinder durch die  Wohnsituation erkrankt.  Dieser unerträgliche Zu-
standwurde dem Amt für soziale Wohnungsvergabe  sogar vom Jugendamt schriftlich
mitgeteilt. Zusätzlich endet das Mietverhältnis vertragsbedingt per 31.08.2011.

Bezirksvorsteherin hüllt sich in Schweigen

Irene R.  wurde auch bei der Bezirksvorsteherin für den 10. Wiener Gemeindebezirk,
Hermine Mospointner, vorstellig und ersuchte um Hilfe. Eine Antwort hat sie bis dato
nicht erhalten.  All diese Gründe veranlassten Irene R. dazu, bei der Wohnungskommis-
sion um eine bevorzugte Behandlung ihres Wohnungsantrags  anzusuchen.
Wer nun glaubt dass die Wohnungskommission ein Einsehen mit der leidgeprüften Frau
hatte, der irrt gewaltig. Nachfolgendes Schreiben erhielt Irene R. von diesem Amt.

Keine ausreichenden Gründe

Die Wohnungskommission hatte keine ausreichenden Gründe für eine Vorreihung gefun-
den. Da wollten wir natürlich wissen, welche Anforderungen für eine derartige Maßnahme
von Bedeutung sind.  Ein Erstaunlich-Mitarbeiter  rief  beim zuständigen  Amt an  und ließ
sich von der Abteilungsleiterin, Frau M., die erforderlichen Kriterien erklären.
Frau M. zählte genau drei Punkte auf. Krankheit, Überbelag und drohende Räumung. Da
waren wir aber erstaunt,  denn Irene R. erfüllt alle drei Kriterien. Als dies der Beamtin vor-
gehalten wurde,  wusste sie nicht mehr was sie sagen sollte und verwies auf die Kommis-
sionsentscheidung, mit der sie nichts zu tun habe.
Bei der  Wohnungskommission  schien man  offenbar  auf die  reale Lebenssituation  der
Irene R.  nicht eingegangen  zu sein  und negierte  augenscheinlich auch  das Schreiben
des Jugendamtes. Auch die ins Haus stehende  Delogierung per 31.08.2011 (Ablauf des
befristeten Mietverhältnisses) schien niemanden wirklich zu interessieren.
Es ist in der Tat höchst erstaunlich wenn man sieht, wie eine wirklich sozialbedürftige Per-
son im  Regen stehen gelassen  wird.   Irene R. ist eine  untadelige Person,  welche sich in
ihrem Leben noch nichts zu Schulden kommen hat lassen. Allerdings hat sie ein schweres
Handicap. Sie besitzt kein Parteibuch der SPÖ.

Frauenrechtlerin unterzeichnete Ablehnung

Kuriosum am Rande dieser traurigen Angelegenheit.  Bei der Unterzeichnerin des ablehn-
enden Schreibens der Wohnungskommission handelt es sich um niemand Geringere, als
um die Rechtsanwältin Dr. Helene Klaar.
Diese Tatsache ist für uns besonders erstaunlich. Zeigt sich doch die Wiener Rechtsanwält-
in als  wackere  Kämpferin  für  benachteiligte  Frauen und  setzt  sich  unermüdlich  für die
Rechte von Frauen ein.  Dies kann man zumindest  zahlreichen Pressaussendungen, diver-
sen Publikationen und Aussagen von Frau Dr. Klaar entnehmen.
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2011-04-29
 

MA 62 schikaniert kranken Pensionisten


Kein Einzelfall

Über den Vorfall  in dem wir im  Beitrag   „Erteilt die MA 62 Hausarreste?“  berichteten,
dachten wir dass es sich um einen bedauerlichen Einzelfall handelt. Es gab dazu auch
heftige Leserreaktionen,  sowie wie etliche Zuschriften bezüglich der Vorgehensweise
der MA 62.
Heute kam Herr Günther K. zu uns in die Redaktion und legte nachfolgendes Schreiben
der MA 62 vor.

Kranker Pensionist muss sich schikanieren lassen

Herr K. ist alleinstehender Pensionist und gesundheitlich schwer angeschlagen. Die Hälfte
des Jahres  verbringt er  daher notgedrungen im  Krankenhaus.  Seine Post holt er regel-
mäßig ab, oder lässt diese per Postrücksendung an den Absender rücksenden, wenn wie-
der einmal ein Krankenhausaufenthalt bevorsteht.
Auch besitzt er kein  Fahrzeug um die  Bezahlung einer eventuelle Verkehrsstrafe versäu-
men zu können. Daher ist es äußerst interessant, welchem Hinweis hier die MA 62 nach-
gegangen ist, um Herrn K. ein derartiges Schreiben zuzusenden.

Pensionist sieht alten Mietvertrag als mögliches Motiv?

Eines besitzt der Pensionist jedoch,  was als Motiv für eine  „Überprüfung  der Meldung
seines Wohnsitzes“ an die MA 62 dienen könnte.  Er besitzt  nämlich einen uralten Miet-
vertrag mit sehr geringer Miete.  Günther K. meint auch, dass dies seinem Hausherrn ein
Dorn im Auge sei.
Da wir den Vermieter von Günther K.  nicht kennen und außer seiner  nicht beweisbaren
Vermutung  nichts im Raum steht,  wollen und können  wir dem Hausherrn ein derartiges
Motiv nicht unterstellen.

Methoden erinnern Anwesenheitskontrolle

Wie wir jedoch bereits im Fall Markus R. geschrieben haben,  könnte ein bösartiger Vermie-
ter sich mit Hilfe der MA 62 eines ungeliebten Mieters entledigen.  Denn wenn sich Herr K.
nicht binnen zwei Wochen mit der zuständigen  MA-Abteilung in Verbindung setzt, wird er
amtlich abgemeldet und zudem droht ihm eine Strafe bis zu 726,- Euro.
Offensichtlich hat diese Vorgehensweise bei der MA 62 Methode und erinnert eher an eine
Anwesenheitskontrolle beim Bundesheer, als an ein  bürgerfreundliches Service, zu denen
die Magistrate der Stadt Wien gegenüber den Bürgern verpflichtet wären.
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2010-10-19
 

Erteilt die MA 62 Hausarreste?


Bezahlung eines Strafmandates vergessen

Der Montagetischler Markus R., wohnt bereits seit zwei Jahren an der Adresse 1100 Wien,
Raxstraße.  Seine berufliche Tätigkeit  besteht darin wochenlang im Bundesgebiet herum-
zureisen, um die Produkte eines namhaften Küchenherstellers in Haushalten zu montieren.
Bei den vielen Kilometern die Markus R. mit dem Montage-Lkw jährlich zurücklegt, kommt
es schon ab und zu vor, dass er sich ein Strafmandat einhandelt. Eines davon war ihm of-
fenbar in Vergessenheit geraten. Nachdem die Autofahrer ohnehin die Melkkühe der Nat-
ion sind, verzichtete auch die Bundespolizei nicht darauf, die Geldstrafe einzukassieren.
Also wurde ein Gruppeninspektor an die Adresse des Montagetischlers geschickt, um den
Betrag des Strafmandates, wegen  „Parkens im Halteverbot“ einzutreiben.  Da Markus R.
wie gewohnt auf Montage war, stand der Polizeibeamte naturgemäß vor verschlossener
Türe.

Der Amtsschimmel begann wegen 21,- Euro kräftig zu wiehern

Vom dienstlichen Ehrgeiz gepackt, begann der Polizist zu ermitteln und befragte andere
Hausparteien nach dem Verbleib von  Markus R.   Möglicherweise dachte  er auch,  den
Kriminalfall seines Lebens an Land gezogen zu haben.
Wenn man bedenkt, dass in heutiger Zeit kaum ein Nachbar den anderen kennt und die
Abwesenheit einer Person oft nur wegen eines Leichengeruches bemerkt wird, war die-
ser Vorgang alles andere als intelligent.
Und so  kam es wie es  kommen  musste.  Keine anderer  Hausbewohner  hatte sich in der
Großstadt-Anonymität für den gesuchten Mitbewohner interessiert und kannten ihn daher
auch nicht. Eine ältere Dame meinte sogar zu wissen, dass dieser delogiert worden sei.
Bei der Adresse von R. handelt es sich sogar um eine Gemeindebauanlage.  Nichts  wäre
also für den übereifrigen  Gruppeninspektor einfacher gewesen, bei  „Wiener Wohnen“
anzufragen,  ob dass mit der  Delogierung überhaupt stimme.  Anstatt dessen bemühte
sicher der Gesetzeshüter nachfolgendes Schreiben an die  MA 62 zu erstellen um folgen-
den Sachverhalt mitzuteilen.
Die MA 62 schickte daraufhin Markus R. im August 2010 folgendes Schreiben. Gottseidank
passierte dies im Urlaubsmonat des Monteurs. Ansonsten hätte die Angelegenheit vermut-
lich  schwerwiegende  Folgen nach  sich ziehen können,  da er  wegen seines  Berufes die
höchst erstaunliche Frist von „14 Tagen“ nicht einhalten hätte können, da er von der Zu-
stellung dieses Schreibens keine Kenntnis gehabt hätte.

Gedankenlosigkeit bei der MA 62

Offenbar  macht  man sich bei  der MA 62  nicht viele Gedanken  um die Bürger der Stadt
Wien.  Es gibt nämlich auch noch  andere Berufe  als die eines Beamten, die tagtäglich am
selben  Schreibtisch sitzen  und sich nach  Feierabend in  aller  Ruhe nach  Hause begeben
können.
Bedenkt man dass  es nicht selten  vorkommt, dass ein bösartiger Hausherr einen Mieter los-
werden will, ist die Vorgangsweise der MA 62 in der Tat erstaunlich. Der Vermieter bräuchte
sich nur der Dienste dieser Magistratsabteilung zu bedienen, und hätte einen Markus R. sehr
rasch los gehabt.
Auch zerstrittenen Lebenspartner(innen) könnten ihren ungeliebten Partner auf diese Art
loswerden. Man bräuchte nur Sorge dafür zu tragen, dass jene Person die Empfänger des
erstaunlichen  MA 62-Schreibens ist,  dieses innerhalb  von 14 Tagen  nicht zu Gesicht be-
kommt.
Jedenfalls konnte Markus R.  den Irrtum raschest aufklären,  da ihm der Umstand zu Gute
kam, dass er sich zu dieser  Zeit im Urlaub und  daher in seinen eigenen vier Wänden auf-
hielt.

Anwesenheitskontrolle

Aber ein kleines Sahnehäubchen zur Draufgabe gibt es noch. Erschien doch am 2.Septem-
ber gegen 09:00 Uhr,  eine  Kontrolleurin der  MA 62 an der Wohnungstüre des Monteurs,
läutete an und hakte auf einer „Anwesendheitsliste“ die Anwesenheit von Markus R. ab,
nachdem dieser die Türe geöffnet hatte.
Was wäre  wohl passiert,  wenn der Tischler wieder auf  Montagefahrt  gewesen wäre. Ver-
mutlich hätte sich die gesamte erstaunliche Amtshandlung der MA 62 wiederholt. Betrachtet
man die 14-Tage Frist, sowie die doch sehr anmutende Anwesenheitskontrolle, könnte man
zur Annahme kommen, dass  die MA 62  Hausarreste erteilt.
Ferner müssten alle alleinstehende Personen ihre Berufe wie Vertreter, Fernfahrer, Monteure
udgl. aufgeben,  da sie ihre Wohnung für einen  längeren Zeitraum als für 14 Tage nicht ver-
lassen dürfen. Ansonsten blüht ihnen neben der angekündigten Strafe ( bis zu 726,- Euro)
die amtliche Abmeldung.

Erweiterter Denkvorgang gefragt

Diese Abmeldung hätte wiederum zur Folge, dass der Vermieter das Mietverhältnis kündigen
kann. Sicherlich könnten durch aufwendige Gerichtsverfahren und horrende  Anwaltskosten
derartige Kündigungen widerrufen werden.  Aber all diese  Schwierigkeiten könnten vermie-
den werden,  wenn man bei der  MA 62 weiter  als bis zur Schreibtischkante hinaus denken
würde.
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2010-10-14
 

Wo ist Rokker Mur


In eigener Sache

Können Sie sich noch an einen gewissen Wolfgang Kirchleitner, alias Rokker Mur erinnern?
Dieser  Mann  war Herausgeber  des Linkslinken Blog Warteschlange.  Aus unerfindlichen
Gründen  hatte er es sich vor  einiger Zeit  zur  Aufgabe gemacht,  den Herausgeber von
ERSTAUNLICH  mit unqualifizierten Äußerungen zu beleidigen.
Im Prinzip ist man bei ERSTAUNLICH nicht sehr klagefreudig und versucht Differenzen, egal
welcher Ursache, in amikalen Gesprächen zu klären. Dies war mit Kirchleitner nicht möglich.
Auch reagierte er nicht auf Zuschriften, sein beleidigendes Verhalten einzustellen. Erst als
ihm nach  Intervention eines Anwaltes, Twoday.net seinen Blog abdrehte,  entfernte er
die kompromentierenden Beiträge.
Durch das erstaunliche  Verhalten von  Wolfgang Kirchleitner entstanden  natürlich  Kosten,
welcher  dieser  trotz Aufforderung  nicht bezahlte.  Und so kam es wie es kommen mußte
und der Warteschlange-Betreiber wurde geklagt.
Er wurde auch vom Bezirksgericht Favoriten verurteilt und schuldet seitdem dem ERSTAUN-
LICH-Herausgeber einen gewissen Geldbetrag.  Nicht dass  diese Summe  nun jemanden in
unermesslichen  Reichtum stürzen würde,  wurde der  Betrag  trotzdem eingefordert,  um
Kirchleitner  zu zeigen  dass beleidigendes Verhalten  nicht toleriert wird.  Auf gut Deutsch,
Rokker Mur sollte erfahren „Wo der Bartl den Most herholt.“
Erwartungsgemäß bezahlte Wolfgang Kirchleitner nicht, so dass man gezwungen war gegen
ihn Exekution zu führen.  Vom  Bezirksgericht Favoriten wurde auch die  beantragte  „Exe-
kution mit Intervention“ genehmigt. Dass bedeutet, dass der Anwalt bei der Pfändung
anwesend ist und bestimmt, welche Gegenstände gepfändet werden sollen.
Als die Pfändung nun über die Bühne gehen sollte, teilte der zuständige Gerichtsvollzieher
dem Anwalt mit, dass Wolfgang Kirchleitner aus der Wohnung seiner Lebensgefährtin (be-
kannte Wohnadresse) delogiert wurde. Also scheint sich der gute Mann nicht nur mit dem
ERSTAUNLICH-Herausgeber angelegt zu haben,  sondern erhielt  auch von seiner Lebens-
gefährtin den Laufpass.
Die Mitteilung der „Delogierung“ lässt den Schluss zu, dass sogar seine damalige Lebens-
gefährtin, das Gericht bemühen musste um den Mann aus der Wohnung zu bekommen.
Interessant ist auch, dass auf dem Blog  „Warteschlange“  seit zirka einem Monat keine
Beiträge mehr geschrieben werden.  Es werden lediglich  Überschriften mit entsprechen-
den Links zu  den Medien gesetzt,  welche über die aktuellen  Ereignisse berichten.  Viel-
leicht ist es auch besser so, dass Kirchleitner keine Beiträge mehr schreibt.
(Screen: am 13.09.2010/ Warteschlange)
Auch hier scheinen Veränderungen stattgefunden zu haben.
Auch in der Geschäftsleitung der „Warteschlange“  dürfte sich einiges geändert haben. Als
Herausgeber scheint nun eine gewisse Inge K. auf.  Wolfgang Kirchleitner wurde nun offen-
bar zum Chefredakteur  „degradiert“. Ganz nebenbei erwähnt, sollte sich Frau Inge K. um
Rechtsauskunft  bemühen,  wie ein ordentliches Impressum auszusehen hat,  welches auch
den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Aber das ist nicht unser Problem, sondern uns würde vielmehr der Aufenthaltsort, bzw. die
Wohnadresse von Wolfgang Kirchleitner interessieren, um dem  Gerichtsvollzieher den neu-
en Ort seiner Amtshandlung mitteilen zu  können. Zweckdienliche  Hinweise werden unter
office@erstaunlich.at erbeten. Alle Informationen werden natürlich vertraulich behandelt.
*****

2010-09-13
 

Inhalts-Ende

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