Soziale Kälte
Vierfache Mutter mit ihren Kindern in Bälde obdachlos
Auf ihrer Webseite gibt sich die Rote Wiener Stadtregierung stets bürgernah und sozial
eingestellt. Dass dem offenbar nicht so ist können wir mit einem Fall beweisen, der sich
durch besondere soziale Kälte auszeichnet.
Die vierfache und alleinerziehende Mutter, Irene R., wird ab 1. September 2011, mit ihren
Kindern (von 6 bis 14 Jahre) auf der Strasse sitzen. Obwohl sie im Besitz eines Vormerk-
scheines ist, verweigert ihr der Magistrat der Stadt Wien (Wohnungskommission) eine
Gemeindewohnung.
Im Jahr 2008 flüchtete Irene R. mit ihren vier Kindern, von ihrem alkoholkranken und ge-
walttätigen Ehemann. Die Ehe ist inzwischen geschieden, jedoch verblieb die Wohnung
bei ihrem Ex-Gatten, da es sich um eine Dienstwohnung handelte.
Extrem gesundheitsschädliche Zustände
Geldmäßig nicht gut ausgestattet nahm Irene R. die erstbeste Wohnung, welche ihre
finanzielle Situation zuließ. Die Wohnung war eine Bruchbude, aber irgendwo musste die
vierfache Mutter mit ihren Kindern unterkommen. Und wie heißt es so schön, in der Not
frisst der Teufel auch Fliegen.
Auch den befristeten Mietvertrag unterfertigte Irene R. nur deswegen, um nicht mit ihren
Kindern auf der Strasse zu sitzen oder diese in ein Heim abschieben zu müssen. Abge-
sehen vom Überbelag spottet die Wohnung in Wien 10., Knöllgasse 74 jeglicher Beschreib-
ung.
Ein einziger Heizkörper (in der Küche) dient als Wärmequelle für die gesamte Wohnung. Es zieht permanent durch Fenster und Türen und großflächige Teile der Wände haben Schimmelbefall.
Schimmelpilzbefall soweit das Auge reicht! Irene R. reichte nach Ablauf der Mindestwartefrist um eine Gemeindewohnung ein. Ein Be- amter der Stadt Wien besichtigte die Wohnung und 1 Woche später erhielt Frau R. einen Vormerkschein.
Mittlerweile waren die Kinder durch die Wohnsituation erkrankt. Dieser unerträgliche Zu-
stand, wurde dem Amt für soziale Wohnungsvergabe sogar vom Jugendamt schriftlich
mitgeteilt. Zusätzlich endet das Mietverhältnis vertragsbedingt per 31.08.2011.
Bezirksvorsteherin hüllt sich in Schweigen
Irene R. wurde auch bei der Bezirksvorsteherin für den 10. Wiener Gemeindebezirk,
Hermine Mospointner, vorstellig und ersuchte um Hilfe. Eine Antwort hat sie bis dato
nicht erhalten. All diese Gründe veranlassten Irene R. dazu, bei der Wohnungskommis-
sion um eine bevorzugte Behandlung ihres Wohnungsantrags anzusuchen.
Wer nun glaubt dass die Wohnungskommission ein Einsehen mit der leidgeprüften Frau
hatte, der irrt gewaltig. Nachfolgendes Schreiben erhielt Irene R. von diesem Amt.
Keine ausreichenden Gründe
Die Wohnungskommission hatte keine ausreichenden Gründe für eine Vorreihung gefun-
den. Da wollten wir natürlich wissen, welche Anforderungen für eine derartige Maßnahme
von Bedeutung sind. Ein Erstaunlich-Mitarbeiter rief beim zuständigen Amt an und ließ
sich von der Abteilungsleiterin, Frau M., die erforderlichen Kriterien erklären.
Frau M. zählte genau drei Punkte auf. Krankheit, Überbelag und drohende Räumung. Da
waren wir aber erstaunt, denn Irene R. erfüllt alle drei Kriterien. Als dies der Beamtin vor-
gehalten wurde, wusste sie nicht mehr was sie sagen sollte und verwies auf die Kommis-
sionsentscheidung, mit der sie nichts zu tun habe.
Bei der Wohnungskommission schien man offenbar auf die reale Lebenssituation der
Irene R. nicht eingegangen zu sein und negierte augenscheinlich auch das Schreiben
des Jugendamtes. Auch die ins Haus stehende Delogierung per 31.08.2011 (Ablauf des
befristeten Mietverhältnisses) schien niemanden wirklich zu interessieren.
Es ist in der Tat höchst erstaunlich wenn man sieht, wie eine wirklich sozialbedürftige Per-
son im Regen stehen gelassen wird. Irene R. ist eine untadelige Person, welche sich in
ihrem Leben noch nichts zu Schulden kommen hat lassen. Allerdings hat sie ein schweres
Handicap. Sie besitzt kein Parteibuch der SPÖ.
Frauenrechtlerin unterzeichnete Ablehnung
Kuriosum am Rande dieser traurigen Angelegenheit. Bei der Unterzeichnerin des ablehn-
enden Schreibens der Wohnungskommission handelt es sich um niemand Geringere, als
um die Rechtsanwältin Dr. Helene Klaar.
Diese Tatsache ist für uns besonders erstaunlich. Zeigt sich doch die Wiener Rechtsanwält-
in als wackere Kämpferin für benachteiligte Frauen und setzt sich unermüdlich für die
Rechte von Frauen ein. Dies kann man zumindest zahlreichen Pressaussendungen, diver-
sen Publikationen und Aussagen von Frau Dr. Klaar entnehmen.
*****2011-04-29
MA 62 schikaniert kranken Pensionisten
Kein Einzelfall
Über den Vorfall in dem wir im Beitrag „Erteilt die MA 62 Hausarreste?“ berichteten,
dachten wir dass es sich um einen bedauerlichen Einzelfall handelt. Es gab dazu auch
heftige Leserreaktionen, sowie wie etliche Zuschriften bezüglich der Vorgehensweise
der MA 62.
Heute kam Herr Günther K. zu uns in die Redaktion und legte nachfolgendes Schreiben
der MA 62 vor.
Kranker Pensionist muss sich schikanieren lassen
Herr K. ist alleinstehender Pensionist und gesundheitlich schwer angeschlagen. Die Hälfte
des Jahres verbringt er daher notgedrungen im Krankenhaus. Seine Post holt er regel-
mäßig ab, oder lässt diese per Postrücksendung an den Absender rücksenden, wenn wie-
der einmal ein Krankenhausaufenthalt bevorsteht.
Auch besitzt er kein Fahrzeug um die Bezahlung einer eventuelle Verkehrsstrafe versäu-
men zu können. Daher ist es äußerst interessant, welchem Hinweis hier die MA 62 nach-
gegangen ist, um Herrn K. ein derartiges Schreiben zuzusenden.
Pensionist sieht alten Mietvertrag als mögliches Motiv?
Eines besitzt der Pensionist jedoch, was als Motiv für eine „Überprüfung der Meldung
seines Wohnsitzes“ an die MA 62 dienen könnte. Er besitzt nämlich einen uralten Miet-
vertrag mit sehr geringer Miete. Günther K. meint auch, dass dies seinem Hausherrn ein
Dorn im Auge sei.
Da wir den Vermieter von Günther K. nicht kennen und außer seiner nicht beweisbaren
Vermutung nichts im Raum steht, wollen und können wir dem Hausherrn ein derartiges
Motiv nicht unterstellen.
Methoden erinnern Anwesenheitskontrolle
Wie wir jedoch bereits im Fall Markus R. geschrieben haben, könnte ein bösartiger Vermie- ter sich mit Hilfe der MA 62 eines ungeliebten Mieters entledigen. Denn wenn sich Herr K. nicht binnen zwei Wochen mit der zuständigen MA-Abteilung in Verbindung setzt, wird er amtlich abgemeldet und zudem droht ihm eine Strafe bis zu 726,- Euro. Offensichtlich hat diese Vorgehensweise bei der MA 62 Methode und erinnert eher an eine Anwesenheitskontrolle beim Bundesheer, als an ein bürgerfreundliches Service, zu denen die Magistrate der Stadt Wien gegenüber den Bürgern verpflichtet wären. *****2010-10-19
Erteilt die MA 62 Hausarreste?
Bezahlung eines Strafmandates vergessen
Der Montagetischler Markus R., wohnt bereits seit zwei Jahren an der Adresse 1100 Wien,
Raxstraße. Seine berufliche Tätigkeit besteht darin wochenlang im Bundesgebiet herum-
zureisen, um die Produkte eines namhaften Küchenherstellers in Haushalten zu montieren.
Bei den vielen Kilometern die Markus R. mit dem Montage-Lkw jährlich zurücklegt, kommt
es schon ab und zu vor, dass er sich ein Strafmandat einhandelt. Eines davon war ihm of-
fenbar in Vergessenheit geraten. Nachdem die Autofahrer ohnehin die Melkkühe der Nat-
ion sind, verzichtete auch die Bundespolizei nicht darauf, die Geldstrafe einzukassieren.
Also wurde ein Gruppeninspektor an die Adresse des Montagetischlers geschickt, um den
Betrag des Strafmandates, wegen „Parkens im Halteverbot“ einzutreiben. Da Markus R.
wie gewohnt auf Montage war, stand der Polizeibeamte naturgemäß vor verschlossener
Türe.
Der Amtsschimmel begann wegen 21,- Euro kräftig zu wiehern
Vom dienstlichen Ehrgeiz gepackt, begann der Polizist zu ermitteln und befragte andere
Hausparteien nach dem Verbleib von Markus R. Möglicherweise dachte er auch, den
Kriminalfall seines Lebens an Land gezogen zu haben.
Wenn man bedenkt, dass in heutiger Zeit kaum ein Nachbar den anderen kennt und die
Abwesenheit einer Person oft nur wegen eines Leichengeruches bemerkt wird, war die-
ser Vorgang alles andere als intelligent.
Und so kam es wie es kommen musste. Keine anderer Hausbewohner hatte sich in der
Großstadt-Anonymität für den gesuchten Mitbewohner interessiert und kannten ihn daher
auch nicht. Eine ältere Dame meinte sogar zu wissen, dass dieser delogiert worden sei.
Bei der Adresse von R. handelt es sich sogar um eine Gemeindebauanlage. Nichts wäre
also für den übereifrigen Gruppeninspektor einfacher gewesen, bei „Wiener Wohnen“
anzufragen, ob dass mit der Delogierung überhaupt stimme. Anstatt dessen bemühte
sicher der Gesetzeshüter nachfolgendes Schreiben an die MA 62 zu erstellen um folgen-
den Sachverhalt mitzuteilen.
Die MA 62 schickte daraufhin Markus R. im August 2010 folgendes Schreiben. Gottseidank
passierte dies im Urlaubsmonat des Monteurs. Ansonsten hätte die Angelegenheit vermut-
lich schwerwiegende Folgen nach sich ziehen können, da er wegen seines Berufes die
höchst erstaunliche Frist von „14 Tagen“ nicht einhalten hätte können, da er von der Zu-
stellung dieses Schreibens keine Kenntnis gehabt hätte.
Gedankenlosigkeit bei der MA 62
Offenbar macht man sich bei der MA 62 nicht viele Gedanken um die Bürger der Stadt
Wien. Es gibt nämlich auch noch andere Berufe als die eines Beamten, die tagtäglich am
selben Schreibtisch sitzen und sich nach Feierabend in aller Ruhe nach Hause begeben
können.
Bedenkt man dass es nicht selten vorkommt, dass ein bösartiger Hausherr einen Mieter los-
werden will, ist die Vorgangsweise der MA 62 in der Tat erstaunlich. Der Vermieter bräuchte
sich nur der Dienste dieser Magistratsabteilung zu bedienen, und hätte einen Markus R. sehr
rasch los gehabt.
Auch zerstrittenen Lebenspartner(innen) könnten ihren ungeliebten Partner auf diese Art
loswerden. Man bräuchte nur Sorge dafür zu tragen, dass jene Person die Empfänger des
erstaunlichen MA 62-Schreibens ist, dieses innerhalb von 14 Tagen nicht zu Gesicht be-
kommt.
Jedenfalls konnte Markus R. den Irrtum raschest aufklären, da ihm der Umstand zu Gute
kam, dass er sich zu dieser Zeit im Urlaub und daher in seinen eigenen vier Wänden auf-
hielt.
Anwesenheitskontrolle
Aber ein kleines Sahnehäubchen zur Draufgabe gibt es noch. Erschien doch am 2.Septem-
ber gegen 09:00 Uhr, eine Kontrolleurin der MA 62 an der Wohnungstüre des Monteurs,
läutete an und hakte auf einer „Anwesendheitsliste“ die Anwesenheit von Markus R. ab,
nachdem dieser die Türe geöffnet hatte.
Was wäre wohl passiert, wenn der Tischler wieder auf Montagefahrt gewesen wäre. Ver-
mutlich hätte sich die gesamte erstaunliche Amtshandlung der MA 62 wiederholt. Betrachtet
man die 14-Tage Frist, sowie die doch sehr anmutende Anwesenheitskontrolle, könnte man
zur Annahme kommen, dass die MA 62 Hausarreste erteilt.
Ferner müssten alle alleinstehende Personen ihre Berufe wie Vertreter, Fernfahrer, Monteure
udgl. aufgeben, da sie ihre Wohnung für einen längeren Zeitraum als für 14 Tage nicht ver-
lassen dürfen. Ansonsten blüht ihnen neben der angekündigten Strafe ( bis zu 726,- Euro)
die amtliche Abmeldung.
Erweiterter Denkvorgang gefragt
Diese Abmeldung hätte wiederum zur Folge, dass der Vermieter das Mietverhältnis kündigen
kann. Sicherlich könnten durch aufwendige Gerichtsverfahren und horrende Anwaltskosten
derartige Kündigungen widerrufen werden. Aber all diese Schwierigkeiten könnten vermie-
den werden, wenn man bei der MA 62 weiter als bis zur Schreibtischkante hinaus denken
würde.
*****
2010-10-14
Wo ist Rokker Mur
In eigener Sache
Können Sie sich noch an einen gewissen Wolfgang Kirchleitner, alias Rokker Mur erinnern?
Dieser Mann war Herausgeber des Linkslinken Blog Warteschlange. Aus unerfindlichen
Gründen hatte er es sich vor einiger Zeit zur Aufgabe gemacht, den Herausgeber von
ERSTAUNLICH mit unqualifizierten Äußerungen zu beleidigen.
Im Prinzip ist man bei ERSTAUNLICH nicht sehr klagefreudig und versucht Differenzen, egal
welcher Ursache, in amikalen Gesprächen zu klären. Dies war mit Kirchleitner nicht möglich.
Auch reagierte er nicht auf Zuschriften, sein beleidigendes Verhalten einzustellen. Erst als
ihm nach Intervention eines Anwaltes, Twoday.net seinen Blog abdrehte, entfernte er
die kompromentierenden Beiträge.
Durch das erstaunliche Verhalten von Wolfgang Kirchleitner entstanden natürlich Kosten,
welcher dieser trotz Aufforderung nicht bezahlte. Und so kam es wie es kommen mußte
und der Warteschlange-Betreiber wurde geklagt.
Er wurde auch vom Bezirksgericht Favoriten verurteilt und schuldet seitdem dem ERSTAUN-
LICH-Herausgeber einen gewissen Geldbetrag. Nicht dass diese Summe nun jemanden in
unermesslichen Reichtum stürzen würde, wurde der Betrag trotzdem eingefordert, um
Kirchleitner zu zeigen dass beleidigendes Verhalten nicht toleriert wird. Auf gut Deutsch,
Rokker Mur sollte erfahren „Wo der Bartl den Most herholt.“
Erwartungsgemäß bezahlte Wolfgang Kirchleitner nicht, so dass man gezwungen war gegen
ihn Exekution zu führen. Vom Bezirksgericht Favoriten wurde auch die beantragte „Exe-
kution mit Intervention“ genehmigt. Dass bedeutet, dass der Anwalt bei der Pfändung
anwesend ist und bestimmt, welche Gegenstände gepfändet werden sollen.
Als die Pfändung nun über die Bühne gehen sollte, teilte der zuständige Gerichtsvollzieher
dem Anwalt mit, dass Wolfgang Kirchleitner aus der Wohnung seiner Lebensgefährtin (be-
kannte Wohnadresse) delogiert wurde. Also scheint sich der gute Mann nicht nur mit dem
ERSTAUNLICH-Herausgeber angelegt zu haben, sondern erhielt auch von seiner Lebens-
gefährtin den Laufpass.
Die Mitteilung der „Delogierung“ lässt den Schluss zu, dass sogar seine damalige Lebens-
gefährtin, das Gericht bemühen musste um den Mann aus der Wohnung zu bekommen.
Interessant ist auch, dass auf dem Blog „Warteschlange“ seit zirka einem Monat keine
Beiträge mehr geschrieben werden. Es werden lediglich Überschriften mit entsprechen-
den Links zu den Medien gesetzt, welche über die aktuellen Ereignisse berichten. Viel-
leicht ist es auch besser so, dass Kirchleitner keine Beiträge mehr schreibt.
(Screen: am 13.09.2010/ Warteschlange)
Auch hier scheinen Veränderungen stattgefunden zu haben.
Auch in der Geschäftsleitung der „Warteschlange“ dürfte sich einiges geändert haben. Als
Herausgeber scheint nun eine gewisse Inge K. auf. Wolfgang Kirchleitner wurde nun offen-
bar zum Chefredakteur „degradiert“. Ganz nebenbei erwähnt, sollte sich Frau Inge K. um
Rechtsauskunft bemühen, wie ein ordentliches Impressum auszusehen hat, welches auch
den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Aber das ist nicht unser Problem, sondern uns würde vielmehr der Aufenthaltsort, bzw. die
Wohnadresse von Wolfgang Kirchleitner interessieren, um dem Gerichtsvollzieher den neu-
en Ort seiner Amtshandlung mitteilen zu können. Zweckdienliche Hinweise werden unter
office@erstaunlich.at erbeten. Alle Informationen werden natürlich vertraulich behandelt.
*****
2010-09-13