Soziale Kälte


Vierfache Mutter mit ihren Kindern in Bälde obdachlos

Auf ihrer  Webseite gibt sich  die Rote Wiener Stadtregierung  stets bürgernah und sozial
eingestellt.  Dass dem offenbar  nicht so ist  können wir mit einem  Fall beweisen, der sich
durch besondere soziale Kälte auszeichnet.
Die vierfache und alleinerziehende Mutter, Irene R., wird ab 1. September 2011, mit ihren
Kindern  (von 6 bis 14 Jahre)  auf der Strasse sitzen.  Obwohl sie im Besitz eines Vormerk-
scheines ist,  verweigert ihr  der Magistrat der  Stadt Wien  (Wohnungskommission) eine
Gemeindewohnung.
Im Jahr 2008 flüchtete Irene R. mit ihren vier Kindern, von ihrem alkoholkranken und ge-
walttätigen Ehemann.  Die Ehe ist inzwischen geschieden,  jedoch verblieb  die Wohnung
bei ihrem Ex-Gatten, da es sich um eine Dienstwohnung handelte.

Extrem gesundheitsschädliche Zustände

Geldmäßig nicht  gut ausgestattet  nahm Irene R.  die erstbeste Wohnung,  welche ihre
finanzielle Situation zuließ. Die Wohnung war eine Bruchbude, aber irgendwo musste die
vierfache Mutter mit ihren Kindern unterkommen. Und wie heißt es so schön, in der Not
frisst der Teufel auch Fliegen.
Auch den  befristeten Mietvertrag  unterfertigte  Irene R. nur deswegen,  um nicht mit ihren
Kindern auf  der  Strasse zu  sitzen  oder  diese in  ein Heim abschieben  zu müssen.  Abge-
sehen vom Überbelag spottet die Wohnung in Wien 10.,  Knöllgasse 74 jeglicher Beschreib-
ung.
 
Ein einziger Heizkörper (in der Küche)  dient als Wärmequelle für die  gesamte Wohnung.
Es zieht  permanent  durch Fenster und  Türen  und  großflächige Teile  der Wände haben
Schimmelbefall. 
Schimmelpilzbefall soweit das Auge reicht!
Irene R. reichte nach Ablauf der Mindestwartefrist um eine Gemeindewohnung ein. Ein Be-
amter der Stadt Wien besichtigte die Wohnung und 1 Woche später erhielt Frau R. einen
Vormerkschein.
Mittlerweile waren  die Kinder durch die  Wohnsituation erkrankt.  Dieser unerträgliche Zu-
standwurde dem Amt für soziale Wohnungsvergabe  sogar vom Jugendamt schriftlich
mitgeteilt. Zusätzlich endet das Mietverhältnis vertragsbedingt per 31.08.2011.

Bezirksvorsteherin hüllt sich in Schweigen

Irene R.  wurde auch bei der Bezirksvorsteherin für den 10. Wiener Gemeindebezirk,
Hermine Mospointner, vorstellig und ersuchte um Hilfe. Eine Antwort hat sie bis dato
nicht erhalten.  All diese Gründe veranlassten Irene R. dazu, bei der Wohnungskommis-
sion um eine bevorzugte Behandlung ihres Wohnungsantrags  anzusuchen.
Wer nun glaubt dass die Wohnungskommission ein Einsehen mit der leidgeprüften Frau
hatte, der irrt gewaltig. Nachfolgendes Schreiben erhielt Irene R. von diesem Amt.

Keine ausreichenden Gründe

Die Wohnungskommission hatte keine ausreichenden Gründe für eine Vorreihung gefun-
den. Da wollten wir natürlich wissen, welche Anforderungen für eine derartige Maßnahme
von Bedeutung sind.  Ein Erstaunlich-Mitarbeiter  rief  beim zuständigen  Amt an  und ließ
sich von der Abteilungsleiterin, Frau M., die erforderlichen Kriterien erklären.
Frau M. zählte genau drei Punkte auf. Krankheit, Überbelag und drohende Räumung. Da
waren wir aber erstaunt,  denn Irene R. erfüllt alle drei Kriterien. Als dies der Beamtin vor-
gehalten wurde,  wusste sie nicht mehr was sie sagen sollte und verwies auf die Kommis-
sionsentscheidung, mit der sie nichts zu tun habe.
Bei der  Wohnungskommission  schien man  offenbar  auf die  reale Lebenssituation  der
Irene R.  nicht eingegangen  zu sein  und negierte  augenscheinlich auch  das Schreiben
des Jugendamtes. Auch die ins Haus stehende  Delogierung per 31.08.2011 (Ablauf des
befristeten Mietverhältnisses) schien niemanden wirklich zu interessieren.
Es ist in der Tat höchst erstaunlich wenn man sieht, wie eine wirklich sozialbedürftige Per-
son im  Regen stehen gelassen  wird.   Irene R. ist eine  untadelige Person,  welche sich in
ihrem Leben noch nichts zu Schulden kommen hat lassen. Allerdings hat sie ein schweres
Handicap. Sie besitzt kein Parteibuch der SPÖ.

Frauenrechtlerin unterzeichnete Ablehnung

Kuriosum am Rande dieser traurigen Angelegenheit.  Bei der Unterzeichnerin des ablehn-
enden Schreibens der Wohnungskommission handelt es sich um niemand Geringere, als
um die Rechtsanwältin Dr. Helene Klaar.
Diese Tatsache ist für uns besonders erstaunlich. Zeigt sich doch die Wiener Rechtsanwält-
in als  wackere  Kämpferin  für  benachteiligte  Frauen und  setzt  sich  unermüdlich  für die
Rechte von Frauen ein.  Dies kann man zumindest  zahlreichen Pressaussendungen, diver-
sen Publikationen und Aussagen von Frau Dr. Klaar entnehmen.
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2011-04-29