Von NGOs und nigerianischen Zuhältern


NGOs und ihr Verhältnis zum Gesetz

Jeder  österreichische  Staatsbürger,  sowie  Ausländer  die  in  Österreich  aufhältig  sind,
haben sich an die bestehenden Gesetze unseres Landes zu halten. Für Gesetzesverstöße
haben die jeweilig  verantwortlichen Personen,  die daraus resultierenden  Konsequenzen
zu tragen.
Dies  wird jeden Menschen mit  einem nur halbwegs ausgeprägten Rechtsverständnis ein-
leuchten.  Allerdings  gibt es  keine Regel  ohne Ausnahme  und so scheinen  Schwarzafri-
kaner(innen)  vorwiegend  aus Nigeria,  welche sich in Österreich Asyl erschleichen wollen,
zu glauben dass es für sie eine Ausnahme vom Gesetz gibt.
Unterstützt werden die Asylbetrüger von einem Häufchen NGOs,  die offenbar nichts bes-
seres zu tun haben, als gegen rechtskräftige Abschiebungen zu demonstrieren und diese
verhindern zu wollen. Einige Male ist ihnen dies sogar gelungen.

Abschiebungsverhinderung verhindert

In der Nacht von vorgestern auf gestern,  kam es wieder zu einer  Abschiebung von rund
30 Nigerianer(innen).   Es fanden  sich wieder  eine  Anzahl  (rund 65 Personen)  berufsde-
monstrierender Gutmensch(innen) ein, die versuchten den Gesetzesvollzug zu verhindern.
Offenbar  hatten diese aus  verhinderten  Abschiebungen  in jüngster  Zeit Mut  geschöpft
und glaubten dies funktioniere immer so.
Jetzt beschweren  sie sich bitterlich darüber,  dass sie von der Polizei eingekesselt und ihre
Identitäten durch Ausweiskontrollen festgehalten wurden. Auch wehklagen sie,  dass diese
Kontrolle über eine Stunde lang dauerte und die Demonstration wegen Verkehrsbehinder-
ung aufgelöst wurde.
Was glauben diese Leute eigentlich?  Sie können das Recht beugen  ohne dafür zur Ver-
antwortung gezogen zu werden. Wobei wir gar nicht glauben, dass sie eine Strafe zu er-
warten haben,  sondern die Polizei von den Spielchen  entgültig genug hatte und wissen
wollte, wer diese Berufsdemonstranten eigentlich sind.

Kein automatischer Aufenthaltstitel

Erstaunlich sind auch die Aussagen der Grünen Menschrechtsprecherin Alev Korun. Sie
kritisiert unter anderen,  dass ein Mann abgeschoben wurde, der beim Asylheim-Brand-
anschlag 2008 in Kärnten verletzt wurde.  So traurig dieser  Umstand auch sein möge,
resultieren  aus  Unfällen,  Überfällen etc.,  keine automatischen  Aufenthaltstiteln.  Der
Mann war illegal in Österreich und daher bestand die Abschiebung zu Recht.

Aussage von Korun führt sich selbst ad absurdum

Interessant  ist auch das Statement  zur Abschiebung einer  angeblich Zwangsprostit-
uierten. Laut Korun befand sich die Frau bereits 7 Jahre lang in Österreich und wurde
zur Prostitution gezwungen.  Durch die Abschiebung  gelange sie direkt  in die Hände
ihrer Peiniger.
Aus dieser  Aussage von  Korun ist der Schluss zu ziehen,  dass nigerianische Zuhälter-
banden Frauen nach Österreich einschleusen, um sie hier der Prostitution zuzuführen.
Das bedeutet aber in  Folge, dass hier in Österreich eine Delegation des nigerianischen
Zuhälterrings sitzen muss, denn es ist unmöglich von Nigeria aus, die Geschäfte in der
Alpenrepublik zu kontrollieren.

Was stand in den Asylanträgen?

Interessant wäre es natürlich auch zu wissen,  was im Asylantrag der  Betroffenen und
denen der nigerianischen Zuhälter steht.  Aber wir können es uns denken,  denn diese
Anträge  gleichen sich wie ein Ei dem anderen. Alle Nigerianer(innen) die bei uns landen
sind in ihrer Heimat  politisch verfolgt und der Folter,  wenn nicht gar  dem Tod ausge-
setzt.
Wir  glauben,  dass  jene  Nigerianerin schon  in ihrer Heimat  der Prostitution  nachging
und zwecks wirtschaftlichen Interessen nach Österreich kam. In Wien lässt sich nämlich
für die gleichen Dienstleistungen wesentlich mehr Geld vereinnahmen, als in Abuja.

Lügengebäude brach zusammen

Bedenkt man,  dass ein nicht unerheblicher  Teil der nach Österreich illegal eingewanderten
Nigerianer(innen)  ihren Lebensunterhalt durch Drogenverkauf und Prostitution bestreiten,
wird vermutlich selbst der naivste Fremdenpolizist, die Lüge der betreffenden Dame durch-
schaut haben.
Eine offene Frage gibt  es aber in dieser Causa noch.  Wurden die  nigerianischen Zuhälter
auch abgeschoben, oder schlafen diese,  in ihrer Heimat politisch Verfolgten,  noch immer
in der Hängematte des österreichischen Sozialsystems?
*****

2011-01-21
 

Nebenerwerb Drogenverkauf


Zum Drogenverkauf gezwungen

Wieder  haben  „rassistische   Polizeibeamte“,   zwei  in  ihrer  Heimat  politisch  verfolgte
Schwarzafrikaner festgenommen. Dabei hatten sich diese gar nichts zu Schulden kommen
lassen.  In Ermangelung ihrer finanziellen Reserven,  waren unsere  schwarzen Brüder lei-
der zum Versuch gezwungen, etwas Rauschgift unter die Bevölkerung zu bringen.

Die Vorfälle spielten sich am  Montag gegen 22:00 Uhr, bei der U2-Station  Messe-Prater
und am  Dienstag gegen  18:30 Uhr,  bei der U6-Station Handelskai ab.  In beiden Fällen
setzten  sich die  armen unschuldig  angehaltenen  schwarzen  Drogendealer  zur  Wehr,

stießen die Polizeibeamten zur Seite und flüchteten.

Da aber das österreichische Wohlfahrts-Asylwesen etwas behäbig macht, konnten beide
Schwarzafrikaner  nach kurzer Flucht dingfest gemacht werden.  In Afrika wären die zwei
vermutlichen  Dealer schon tot,  wenn sie  derart langsam  vor einem  Krokodil geflüchtet
wären.

Die bösen rassistischen Polizisten

Aber zurück zum Thema.  In beiden Fällen liegt ein schweres Fehlverhalten der amtshand-
elnden Polizisten vor. Anstatt den Schwarzafrikanern etwas Rauschgift aus der Asservaten-
kammer  zukommen  zu  lassen  und  ihnen  gute  Verkaufsplätze  vor  Schulen  zu  zeigen,
nahmen sich die Beamten das Recht heraus, diese zwecks Kontrolle anzuhalten.

Die beiden vermutlichen Drogendealer haben dann nur von ihrem Notwehrrecht Gebrauch
gemacht,  als sie die Polizisten  zur Seite  stießen und flüchteten.  Wieso  Notwehr  werden
Sie sich nun fragen?

Zangers These der Notwehr

Na ja,  wir folgen hier nur einer These des  RA Zangers.  Dieser  meinte im Fall „Camara“,
dass  ein Recht  auf Notwehr besteht,  wenn durch eine  Abschiebung den Betroffenen in
seiner Heimat Folter droht.

Wir gehen davon aus,  dass den beiden Schwarzafrikanern,  wie bei allen die nach Europa
flüchten, in ihrer Heimat politische Verfolgung, Folter und Tod droht.  Dies haben sie sicher

bei ihrem Asylantrag angegeben und ist daher äußerst glaubwürdig. Durch die Festnahme
wäre ja die  Gefahr einer  Abschiebung gegeben und daher  war der  rechtswidrige Angriff
auf die Polizisten ein reiner Akt der Notwehr.

Das Maß ist voll

Was wird nun passieren?  Die beiden  mutmaßlichen  Drogendealer werden  einige Tage in
einer Zelle verschwinden. Dann werden sich wieder einige Linkslinke Gutmenschen finden,
welche die inhaftierten  Schwarzafrikaner freipressen. Vielleicht findet sich wieder ein Roter
Promianwalt der die Kaution überbringt und die Verteidigung übernimmt.

Die beiden schwarzafrikanischen Brüder werden in den Untergrund abtauchen und weiter-
hin ihren Geschäften nachgehen, bis sie das nächste Mal geschnappt werden. Dann fängt
das ganze Spiel wieder von vorne an und „böse rassistische“ Polizeibeamte werden……

Wann merken die politisch Verantwortlichen eigentlich, dass das Maß voll ist?  Wie lange
dürfen assozial eingestellte NGOs dem Rechtsstaat noch auf der Nase herumtanzen und
rechtwidrige Aktionen setzen, für die Otto Normalverbraucher ins Gefängnis maschiert.

*****

2011-01-06
 

Weihnachtswunder


Widerstand gegen die Staatsgewalt

Wollten Sie sich  schon einmal,  gegen eine an Ihnen  durchgeführte  Amtshandlung körper-
lich zur Wehr setzen? Die Realisierung eines solchen Vorhabens sollten Sie tunlichst unter-
lassen,  denn  dies  ist eine  Straftat und nennt sich  „Widerstand gegen die Staatsgewalt“.
Dabei ist es für das Gesetz unerheblich, ob Sie im Recht sind oder nicht.

Und sollten Sie das tatsächlich schon einmal durchgezogen haben,  wurde Ihnen dann ein
Promi-Anwalt zur Verfügung gestellt,  der Sie keinen Euro gekostet hat?  Nein?  Dann liegt
es vermutlich daran, dass Sie Inländer sind und die falsche Hautfarbe haben.

Abbruch der Abschiebung

Wie wir in unserem Beitrag „Hasta la vista Ousma …“ berichteten, reiste der Schwarzafrikaner
Ousmane Camara illegal nach Österreich ein und erzählte ein haarsträubendes Märchen um
politisches Asyl zu erlangen.

Zu seinem Erstaunen nahm ihm seine  Geschichte niemand ab und er wurde zum  Flughafen
Wien-Schwechat gebracht, um ihn in sein Heimatland Guinea abzuschieben. Am Airport kam

es dann zur Randale, worauf die „Abschiebung“ abgebrochen wurde.

Entlassung aus U-Haft trotz Fluchtgefahr

Ousmane Camara,  der  sich  illegal  in  Österreich  aufhält und  keinen festen  Wohnsitz hat,
wurde wegen des Verdachts auf  „Widerstand gegen die Staatsgewalt“  in Untersuchungs-
haft genommen. Wer nun geglaubt hat, dass dieser bis zu seiner Verhandlung in U-Haft ver-
bleibt, da ja bei ihm immerhin Fluchtgefahr besteht, der hat sich gewaltig geirrt.

Gestern wurde der  Schwarzafrikaner gegen eine  Kaution von 5.000,- Euro  auf freien Fuß
gesetzt. Erstaunlich bei einem Tatverdächtigen,  der nicht einmal einen ordentlichen Wohn-

sitz aufweisen kann.  Da hätte  Helmut Elsner wohl gerne mit  Ousmane Camara getauscht.

Zangers Weihnachtswunder

Als Weihnachtswunder bezeichnete Anwalt Zanger die Freilassung von Camara und damit
hat er nicht Unrecht.  Wir finden es  ebenfalls verwunderlich,  einen Mann  der in Österreich
unter Verdacht steht Gesetze gebrochen zu haben und  nicht einmal einen festen Wohnsitz
hat, aus der U-Haft zu entlassen.

Ebenfalls erscheint uns die Rechtsmeinung von  RA Zanger erstaunlich. Dieser meint,  dass
Camara ein Recht auf Notwehr gehabt hätte, wenn ihm in seiner Heimat Folter droht. Daher

habe er ein Recht gehabt, sich gegen die Abschiebung zu wehren.

Interessante  These wenn man bedenkt,  dass die Angaben von  Folter und Verfolgung ledig-
lich unbewiesene Behauptungen von Camara sind. Ausserdem ist es nicht einmal  eindeutig
geklärt, warum dieser wiederholt aus seinem Heimatland Guinea geflüchtet ist. Denn ausser

seiner erstaunlichen Geschichte, in der es vor Widersprüchen nur so wimmelt, gibt es keinen
Beweis dafür, dass er wirklich politisch verfolgt wird.

Interessantes Video

Wir haben ein You-Tube Video ausfindig gemacht, in der die Entlassung des Schwarzafrika-
ners gefilmt  wurde und  Aussagen von Camara,  dessen  Freunde und  dem Anwalt  Zanger
festgehalten sind.

Quelle: http://www.youtube.com/

Bitte hier  „ANKLICKEN“


Wir wollen  dieses  Video gar nicht näher  kommentieren,  denn wir  überlassen es unseren
Leser(innen)  selbst,  den erstaunlichen  Unterhaltungswert  dieses  Streams zu  beurteilen.
Auf eines sind  wir jedenfalls  gespannt und zwar,  ob Camara zu der im Februar geplanten
Gerichtsverhandlung erscheinen wird.

*****

2010-12-25
 

Hasta la vista, Ousmane Camara


Münchhausen würde vor Neid erblassen

Morgen soll der Schwarzafrikaner Ousmane Camara abgeschoben werden. Die Grünen
laufen gegen die  Abschiebung,  des angeblich politisch verfolgten  Mannes aus Guinea,
Sturm.  Wir haben  im Internet recherchiert  und sind auf ein  erstaunliches Dokument
gestoßen.
Es handelt sich um die persönliche Schilderung von Ousmane Camara, bei welcher der
Baron von  Münchhausen vor Neid erblassen würde.  Wir haben uns die  widersprüch-
lichsten und erstaunlichsten Passagen aus diesem Dokument herausgesucht und wol-
len Ihnen diese zur Kenntnis bringen.

Aktivist wider Willen?

Laut seiner eigenen Schilderung war Camara in seinem Heimatland, Mitglied und Sprecher
einer Studentenvereinigung der  Universität von Conakry.  Da wir nicht annehmen,  dass
der Mann zur Mitgliedschaft und Sprachrohr der  Bewegung mit vorgehaltener Waffe ge-
zwungen wurde, sind seine Aktivitäten wohl aus freiem Willen geschehen.
Auch sein  Intellekt als  Student hätte  ihm sagen  müssen,  dass  es in einer  Militärdiktatur
gefährlich sein kann,  sich gegen das Regime zu stellen.  Aber offensichtlich wurde Camara
vom Heldentum übermannt und nahm das Risiko auf sich. Solange nichts passiert, sind ja
die meisten Aktivisten Helden.

Probleme mit Zeitabläufen

In seiner persönlichen Schilderung bringt  Camara einige Jahreszahlen durcheinander, bzw.
lassen sich diese nicht  einwandfrei nachvollziehen.  Sollten wir sein Zahlen-Wirrwarr  richtig
interpretiert haben, wurde er im „Studienjahr 2005-2006“ verhaftet, gefoltert  und 25 Tage
in Einzelhaft gehalten.
Na so was, der Ärmste musste einen knappen Monat in einer Einzelzelle verbringen.  Da hat
die österreichische Justiz schon besseres zu bieten. Und wer dies nicht glaubt, braucht nur
Tierschützer oder Väterrechtsaktivisten zu befragen.

Narben als Beiweis

In Folge der angeblich erfolgten Misshandlung,  soll er zahlreiche Blutergüsse und Platzwun-
den am  ganzen  Körper und im  Gesicht erlitten haben.  Auch brach man ihm  sein rechtes
Bein  und folterte  ihn  mit  Stromkabeln.  Allerdings vergaß  Camara anzugeben,  ob dieses
Kabel überhaupt an einer Steckdose angesteckt war.
Die Narben seiner Folterung zeigte er den österreichischen Behörden während einer Einver-
nahme  am  19.11.2010,  als Beweis  seiner politischen  Verfolgung.  Für  wie  blöd  hält  der
Mann eigentlich österreichische Beamte? Narben können eine mannigfaltige Herkunft haben.
Sie können von Verkehrsunfällen oder sonstigen Aktivitäten, wie zum Beispiel Messerstecher-
eien herrühren.

Eltern dem Schicksal überlassen

Aber  zurück  zum Themenverlauf.  Nach seiner  Freilassung aus der Haft,  musste  er zwei
Wochen  im  Krankenhaus  verbringen.  Da  soll  noch  einer  sagen,  dass  man in  Guinea
ungnädig mit  Regimegegnern umgeht.  Danach reiste er zu seinen  Eltern um entgültig zu
genesen.
Im Januar und Februar 2007,   erhielt er  Morddrohungen vom Regime.  Da fragen wir uns
doch,  warum Camara nicht gleich im  Gefängnis exekutiert wurde und sich das Regime die
Mühe machte ihn freizulassen, sodass er sich in einem Spital erholen konnte?
Am 22. Februar 2007 soll das Militär auf unbewaffnete  Demonstranten geschossen haben.
Dabei gab es Tote und in Folge viele Verhaftungen, so Camara. Er selbst befand sich währ-
end dieses  Tages mit  seinen Eltern in der Region Kindia,  wo er  ebenfalls   Kundgebungen
organisierte.
Laut Camara  stürmte das  Militär,  am 23. Februar 2007  sein Haus und  nahm seine  Eltern
fest.  Ihm selbst gelang die Flucht durch ein Fenster,  bereits zu jenem Zeitpunkt,  als er nur
die Schreie der Soldaten hörte. Ein schöner Volksheld dieser Mann, sucht das Weite anstatt
seine Eltern zu verteidigen oder zumindest zu warnen.
Einige Zeit später musste er erfahren, dass sein Haus zerstört und seine Eltern getötet wur-
den.  Anstatt jetzt erst recht in den  aktiven Widerstand zu gehen,  suchte Camara wieder-
holt sein Heil in der Flucht. Am 01.04.2007  kam er in Österreich an und  stellte am gleichen
Tag einen Asylantrag. Tja, gelernt ist eben gelernt

Angst vor den bösen Österreichern

In Traiskirchen wurde er erkennungsdienstlich erfasst. Dieser Umstand bereitete ihm große
Sorgen, da er den gleichen  Vorgang bereits bei seiner  Verhaftung in Guinea erlebte.  Auch
entstand für ihn der Eindruck,  dass Österreich nichts besseres zu tun hätte,  als die Regier-
ung in seiner Heimat über seinen Aufenthaltsort zu informieren.
Dies schloss er daraus,  weil man  ihn in ein Dorf verlegte,  keine Informationen  zukommen
ließ und das  Recht auf  Arbeit verweigerte.  Der Ärmste,  war er doch in  Guinea ein echter
Workaholiker, der in Österreich auf Staatskosten zum Nichtstun verdammt wurde.
Als seine  Angst unerträglich wurde,  flüchtete Camara wieder und zwar diesmal nach Wien.
Im Zug  lernte er eine Frau aus Guinea kennen,  welche ihm durch ihre  Kontakte die Rück-
reise  in seine  Heimat  ermöglichte,  in der  er anschließend  drei Jahre lang  unter  falschen
Namen lebte.
Da fragen wir uns doch, warum Camara nicht gleich in Guinea eine falsche Identität annahm,
sondern nach  Österreich flüchtete?  Denn besonders helle können die Grenzbeamten in sei-
ner Heimat nicht sein.  Wurde er doch  erkennungsdienstlich behandelt  und Fingerabdrücke
sind unverwechselbar.

Wieder Reiselust verspürt

Im heurigen Jahr dürfte dem umtriebigen Guineaner wieder das Reisefieber gepackt haben.
Als Grund dafür gibt er an,  dass seine wahre  Identität aufgedeckt wurde.  Inzwischen offen-
bar zu Vaterehren gekommen,  ließ er seine Tochter durch eine  Bekannte nach Angola ver-
bringen.
Wir nehmen doch stark an, dass ein Vater sein Kind nur in ein Land bringt, in dem es auch
sicher ist.  Diese Sicherheit dürfte in  „Angola“,  dass  zwar auch nicht das Gelbe vom Ei ist,
aber  zumindest eine stabile politische Struktur in Form einer  Präsidialrepublik aufweist, ge-
geben sein.
Und hier stellt sich die nächste  berechtigte  Frage.  Warum bleibt  Camara nicht bei seiner
Tochter in Angola, sondern flüchtet diesmal über das politisch stabile „Gambia“ nach Lon-
don, um dort um politisches Asyl anzusuchen?

Keiner hatte mehr Lust zum Spielen

Allerdings  veranstalteten die Briten kurzes  Federlesen  mit dem  reisefreudigen Guineaner
und   schickten ihn ein  Monat später  (nach seiner Ankunft am 12.07.2010)  gleich weiter
nach Wien,  nachdem sie herausbekommen hatten,  dass Camara  das gleiche  Spielchen
schon in Österreich gespielt hatte.
Auch in Österreich war man nicht mehr  sehr spielfreudig und statt blauäugige  Spielpartner,
wartet die Polizei am 17.08.2010 am Flughafen Wien-Schwechat auf Camara.  Dieser wurde
dann in jenes Spielzimmer verfrachtet, welches seinem Verhalten entsprach. Nämlich richtig-
erweise in die Schubhaft.

Bitte Plätze im Flugzeug reservieren

Offenbar haben jene Grüne, die sich für ein Bleiberecht für diesen Mann einsetzen,  dessen
persönliche Schilderung,  in welcher es vor Widersprüchen nur so wimmelt,  nicht gelesen.
Diesen Unwissenden geben wir hier die Gelegenheit, sich das Dokument runter zu laden.
i
Quelle: Sozialistische Links Partei
Und wer nach diesem haarsträubenden Märchen noch immer der Meinung ist,  dass es sich
bei Ousmane Camara  um einen politischen Flüchtling handelt,  sollte gleich einen Platz im
selben Flugzeug reservieren. Vor Ort kann sich der ungläubige Gutmensch dann im Umfeld
des  Guineaners erkundigen,  was die wirklichen  Gründe sind,  warum Camara permanent
zwischen Afrika und Europa auf der Flucht ist.
*****

2010-12-13
 

Die peinliche Reise nach Nordkorea


Reise nach Nordkorea

Eine  Ausstellung  für einen menschenverachtenden Diktator, war der SPÖ vermutlich nicht
genug. Offenbar konnte sich der eine oder andere Genosse an den Verherrlichungs-Objek-
ten, von einen der  letzten  Terrorregime  dieser Welt nicht ausreichend satt sehen.
 

Sogar die Grünen übten Kritik

Was lag also näher, dem diktatorischen Regime einen Besuch abzustatten. In der Zeit vom
11. bis 16. September, reiste eine fünfköpfige SPÖ-Delegation, darunter der Nationalrats-
abgeordnete Peter Wittmann und die EU-Abgeordnete Karin Kadenbach, in eine der letz-
ten Diktaturen dieser Welt.
Daraufhin hagelte es Spott und herbe Kritik von allen Seiten. Selbst die sonst so realitäts-
fremden Grünen,  kritisierten diese Reise der  SPÖ-Delegation nach  Nordkorea. Welcher
Teufel mag die Sozialdemokraten geritten haben, einen derartigen Ausflug zu unterneh-
men?

Hilflose Erklärungsversuche

Dass erstaunlichste an dieser peinlichen Angelegenheit  sind jedoch die hilflosen Erklärungs-
versuche seitens der SPÖ.  „Seit vielen Jahren pflegt Österreich diplomatische Beziehungen
mit Nordkorea, um damit auch die politischen Gegebenheiten auf der koreanischen Halb-
insel nach westlichen Maßstäben positiv zu beeinflussen“, so der SPÖ-Nationalratabgeord-
nete Anton Heinzl.
Bedenkt man  dass in Nordkorea seit Jahrzehnten,  Menschen die eine  andere politische
Meinung als ihre Diktatoren vertraten in Arbeitslagern endeten oder hingerichtet wurden,
scheinen die Versuche einer positiven Beeinflussung durch die SPÖ nicht auf fruchtbaren
Boden gefallen zu sein.

Anbiederung statt Distanzierung

Es ist unverständlich, dass sich eine Partei eines demokratischen Staates nicht von einem
Terrorregime,  in dem  politisch anders  denkende Menschen gefoltert,  inhaftiert und im
schlimmsten Fall umgebracht werden, mit aller Deutlichkeit distanziert, sondern im Gegen-
teil sogar noch anbiedert.

Wer bezahlte für diese Reise?

Der Landesgeschäftsführer der VP NÖ LAbg. Mag. Gerhard Karner, stellte heute drei Fra-
gen: „Aus welche Topf der Steuerzahler wurde und wird das bezahlt? Wer hat die Reise
organisiert und angeordnet? Warum fliegen Ober-Funktionäre der SP-NÖ zu einem totali-
tären Regime und die kleinen Funktionäre aus der Partei?“
Nun, wen die SPÖ aus ihren Reihen schmeißt ist deren Angelegenheit. Allerdings haben
die  Geächteten  das Glück in Österreich zu leben.  Bei den nordkoreanischen Genossen
würden sie im Arbeitslager landen, allerdings auch nur dann wenn sie Glück haben.
Allerdings wäre wirklich interessant zu wissen, wer die Reise organisierte, anordnete und
vor allem wer diese bezahlte. Alles in allem war diese Reise aus demokratischer Sicht eine
unappetitliche und peinliche Angelegenheit.
*****

2010-09-22
 

Inhalts-Ende

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