NGOs und ihr Verhältnis zum Gesetz
Jeder österreichische Staatsbürger, sowie Ausländer die in Österreich aufhältig sind,
haben sich an die bestehenden Gesetze unseres Landes zu halten. Für Gesetzesverstöße
haben die jeweilig verantwortlichen Personen, die daraus resultierenden Konsequenzen
zu tragen.
Dies wird jeden Menschen mit einem nur halbwegs ausgeprägten Rechtsverständnis ein-
leuchten. Allerdings gibt es keine Regel ohne Ausnahme und so scheinen Schwarzafri-
kaner(innen) vorwiegend aus Nigeria, welche sich in Österreich Asyl erschleichen wollen,
zu glauben dass es für sie eine Ausnahme vom Gesetz gibt.
Unterstützt werden die Asylbetrüger von einem Häufchen NGOs, die offenbar nichts bes-
seres zu tun haben, als gegen rechtskräftige Abschiebungen zu demonstrieren und diese
verhindern zu wollen. Einige Male ist ihnen dies sogar gelungen.
Abschiebungsverhinderung verhindert
In der Nacht von vorgestern auf gestern, kam es wieder zu einer Abschiebung von rund
30 Nigerianer(innen). Es fanden sich wieder eine Anzahl (rund 65 Personen) berufsde-
monstrierender Gutmensch(innen) ein, die versuchten den Gesetzesvollzug zu verhindern.
Offenbar hatten diese aus verhinderten Abschiebungen in jüngster Zeit Mut geschöpft
und glaubten dies funktioniere immer so.
Jetzt beschweren sie sich bitterlich darüber, dass sie von der Polizei eingekesselt und ihre
Identitäten durch Ausweiskontrollen festgehalten wurden. Auch wehklagen sie, dass diese
Kontrolle über eine Stunde lang dauerte und die Demonstration wegen Verkehrsbehinder-
ung aufgelöst wurde.
Was glauben diese Leute eigentlich? Sie können das Recht beugen ohne dafür zur Ver-
antwortung gezogen zu werden. Wobei wir gar nicht glauben, dass sie eine Strafe zu er-
warten haben, sondern die Polizei von den Spielchen entgültig genug hatte und wissen
wollte, wer diese Berufsdemonstranten eigentlich sind.
Kein automatischer Aufenthaltstitel
Erstaunlich sind auch die Aussagen der Grünen Menschrechtsprecherin Alev Korun. Sie
kritisiert unter anderen, dass ein Mann abgeschoben wurde, der beim Asylheim-Brand-
anschlag 2008 in Kärnten verletzt wurde. So traurig dieser Umstand auch sein möge,
resultieren aus Unfällen, Überfällen etc., keine automatischen Aufenthaltstiteln. Der
Mann war illegal in Österreich und daher bestand die Abschiebung zu Recht.
Aussage von Korun führt sich selbst ad absurdum
Interessant ist auch das Statement zur Abschiebung einer angeblich Zwangsprostit-
uierten. Laut Korun befand sich die Frau bereits 7 Jahre lang in Österreich und wurde
zur Prostitution gezwungen. Durch die Abschiebung gelange sie direkt in die Hände
ihrer Peiniger.
Aus dieser Aussage von Korun ist der Schluss zu ziehen, dass nigerianische Zuhälter-
banden Frauen nach Österreich einschleusen, um sie hier der Prostitution zuzuführen.
Das bedeutet aber in Folge, dass hier in Österreich eine Delegation des nigerianischen
Zuhälterrings sitzen muss, denn es ist unmöglich von Nigeria aus, die Geschäfte in der
Alpenrepublik zu kontrollieren.
Was stand in den Asylanträgen?
Interessant wäre es natürlich auch zu wissen, was im Asylantrag der Betroffenen und
denen der nigerianischen Zuhälter steht. Aber wir können es uns denken, denn diese
Anträge gleichen sich wie ein Ei dem anderen. Alle Nigerianer(innen) die bei uns landen
sind in ihrer Heimat politisch verfolgt und der Folter, wenn nicht gar dem Tod ausge-
setzt.
Wir glauben, dass jene Nigerianerin schon in ihrer Heimat der Prostitution nachging
und zwecks wirtschaftlichen Interessen nach Österreich kam. In Wien lässt sich nämlich
für die gleichen Dienstleistungen wesentlich mehr Geld vereinnahmen, als in Abuja.
Lügengebäude brach zusammen
Bedenkt man, dass ein nicht unerheblicher Teil der nach Österreich illegal eingewanderten
Nigerianer(innen) ihren Lebensunterhalt durch Drogenverkauf und Prostitution bestreiten,
wird vermutlich selbst der naivste Fremdenpolizist, die Lüge der betreffenden Dame durch-
schaut haben.
Eine offene Frage gibt es aber in dieser Causa noch. Wurden die nigerianischen Zuhälter
auch abgeschoben, oder schlafen diese, in ihrer Heimat politisch Verfolgten, noch immer
in der Hängematte des österreichischen Sozialsystems?
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2011-01-21
Zum Drogenverkauf gezwungen
Wieder haben „rassistische Polizeibeamte“, zwei in ihrer Heimat politisch verfolgte
Schwarzafrikaner festgenommen. Dabei hatten sich diese gar nichts zu Schulden kommen
lassen. In Ermangelung ihrer finanziellen Reserven, waren unsere schwarzen Brüder lei-
der zum Versuch gezwungen, etwas Rauschgift unter die Bevölkerung zu bringen.
Die Vorfälle spielten sich am Montag gegen 22:00 Uhr, bei der U2-Station Messe-Prater
und am Dienstag gegen 18:30 Uhr, bei der U6-Station Handelskai ab. In beiden Fällen
setzten sich die armen unschuldig angehaltenen schwarzen Drogendealer zur Wehr,
stießen die Polizeibeamten zur Seite und flüchteten.
Da aber das österreichische Wohlfahrts-Asylwesen etwas behäbig macht, konnten beide
Schwarzafrikaner nach kurzer Flucht dingfest gemacht werden. In Afrika wären die zwei
vermutlichen Dealer schon tot, wenn sie derart langsam vor einem Krokodil geflüchtet
wären.
Die bösen rassistischen Polizisten
Aber zurück zum Thema. In beiden Fällen liegt ein schweres Fehlverhalten der amtshand-
elnden Polizisten vor. Anstatt den Schwarzafrikanern etwas Rauschgift aus der Asservaten-
kammer zukommen zu lassen und ihnen gute Verkaufsplätze vor Schulen zu zeigen,
nahmen sich die Beamten das Recht heraus, diese zwecks Kontrolle anzuhalten.
Die beiden vermutlichen Drogendealer haben dann nur von ihrem Notwehrrecht Gebrauch
gemacht, als sie die Polizisten zur Seite stießen und flüchteten. Wieso Notwehr werden
Sie sich nun fragen?
Zangers These der Notwehr
Na ja, wir folgen hier nur einer These des RA Zangers. Dieser meinte im Fall „Camara“,
dass ein Recht auf Notwehr besteht, wenn durch eine Abschiebung den Betroffenen in
seiner Heimat Folter droht.
Wir gehen davon aus, dass den beiden Schwarzafrikanern, wie bei allen die nach Europa
flüchten, in ihrer Heimat politische Verfolgung, Folter und Tod droht. Dies haben sie sicher
bei ihrem Asylantrag angegeben und ist daher äußerst glaubwürdig. Durch die Festnahme
wäre ja die Gefahr einer Abschiebung gegeben und daher war der rechtswidrige Angriff
auf die Polizisten ein reiner Akt der Notwehr.
Das Maß ist voll
Was wird nun passieren? Die beiden mutmaßlichen Drogendealer werden einige Tage in
einer Zelle verschwinden. Dann werden sich wieder einige Linkslinke Gutmenschen finden,
welche die inhaftierten Schwarzafrikaner freipressen. Vielleicht findet sich wieder ein Roter
Promianwalt der die Kaution überbringt und die Verteidigung übernimmt.
Die beiden schwarzafrikanischen Brüder werden in den Untergrund abtauchen und weiter-
hin ihren Geschäften nachgehen, bis sie das nächste Mal geschnappt werden. Dann fängt
das ganze Spiel wieder von vorne an und „böse rassistische“ Polizeibeamte werden……
Wann merken die politisch Verantwortlichen eigentlich, dass das Maß voll ist? Wie lange
dürfen assozial eingestellte NGOs dem Rechtsstaat noch auf der Nase herumtanzen und
rechtwidrige Aktionen setzen, für die Otto Normalverbraucher ins Gefängnis maschiert.
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2011-01-06
Widerstand gegen die Staatsgewalt
Wollten Sie sich schon einmal, gegen eine an Ihnen durchgeführte Amtshandlung körper-
lich zur Wehr setzen? Die Realisierung eines solchen Vorhabens sollten Sie tunlichst unter-
lassen, denn dies ist eine Straftat und nennt sich „Widerstand gegen die Staatsgewalt“.
Dabei ist es für das Gesetz unerheblich, ob Sie im Recht sind oder nicht.
Und sollten Sie das tatsächlich schon einmal durchgezogen haben, wurde Ihnen dann ein
Promi-Anwalt zur Verfügung gestellt, der Sie keinen Euro gekostet hat? Nein? Dann liegt
es vermutlich daran, dass Sie Inländer sind und die falsche Hautfarbe haben.
Abbruch der Abschiebung
Wie wir in unserem Beitrag „Hasta la vista Ousma …“ berichteten, reiste der Schwarzafrikaner
Ousmane Camara illegal nach Österreich ein und erzählte ein haarsträubendes Märchen um
politisches Asyl zu erlangen.
Zu seinem Erstaunen nahm ihm seine Geschichte niemand ab und er wurde zum Flughafen
Wien-Schwechat gebracht, um ihn in sein Heimatland Guinea abzuschieben. Am Airport kam
es dann zur Randale, worauf die „Abschiebung“ abgebrochen wurde.
Entlassung aus U-Haft trotz Fluchtgefahr
Ousmane Camara, der sich illegal in Österreich aufhält und keinen festen Wohnsitz hat,
wurde wegen des Verdachts auf „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ in Untersuchungs-
haft genommen. Wer nun geglaubt hat, dass dieser bis zu seiner Verhandlung in U-Haft ver-
bleibt, da ja bei ihm immerhin Fluchtgefahr besteht, der hat sich gewaltig geirrt.
Gestern wurde der Schwarzafrikaner gegen eine Kaution von 5.000,- Euro auf freien Fuß
gesetzt. Erstaunlich bei einem Tatverdächtigen, der nicht einmal einen ordentlichen Wohn-
sitz aufweisen kann. Da hätte Helmut Elsner wohl gerne mit Ousmane Camara getauscht.
Zangers Weihnachtswunder
Als Weihnachtswunder bezeichnete Anwalt Zanger die Freilassung von Camara und damit
hat er nicht Unrecht. Wir finden es ebenfalls verwunderlich, einen Mann der in Österreich
unter Verdacht steht Gesetze gebrochen zu haben und nicht einmal einen festen Wohnsitz
hat, aus der U-Haft zu entlassen.
Ebenfalls erscheint uns die Rechtsmeinung von RA Zanger erstaunlich. Dieser meint, dass
Camara ein Recht auf Notwehr gehabt hätte, wenn ihm in seiner Heimat Folter droht. Daher
habe er ein Recht gehabt, sich gegen die Abschiebung zu wehren.
Interessante These wenn man bedenkt, dass die Angaben von Folter und Verfolgung ledig-
lich unbewiesene Behauptungen von Camara sind. Ausserdem ist es nicht einmal eindeutig
geklärt, warum dieser wiederholt aus seinem Heimatland Guinea geflüchtet ist. Denn ausser
seiner erstaunlichen Geschichte, in der es vor Widersprüchen nur so wimmelt, gibt es keinen
Beweis dafür, dass er wirklich politisch verfolgt wird.
Interessantes Video
Wir haben ein You-Tube Video ausfindig gemacht, in der die Entlassung des Schwarzafrika-
ners gefilmt wurde und Aussagen von Camara, dessen Freunde und dem Anwalt Zanger
festgehalten sind.
Quelle: http://www.youtube.com/

Bitte hier „ANKLICKEN“
Wir wollen dieses Video gar nicht näher kommentieren, denn wir überlassen es unseren
Leser(innen) selbst, den erstaunlichen Unterhaltungswert dieses Streams zu beurteilen.
Auf eines sind wir jedenfalls gespannt und zwar, ob Camara zu der im Februar geplanten
Gerichtsverhandlung erscheinen wird.
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2010-12-25
Münchhausen würde vor Neid erblassen
Morgen soll der Schwarzafrikaner Ousmane Camara abgeschoben werden. Die Grünen
laufen gegen die Abschiebung, des angeblich politisch verfolgten Mannes aus Guinea,
Sturm. Wir haben im Internet recherchiert und sind auf ein erstaunliches Dokument
gestoßen.
Es handelt sich um die persönliche Schilderung von Ousmane Camara, bei welcher der
Baron von Münchhausen vor Neid erblassen würde. Wir haben uns die widersprüch-
lichsten und erstaunlichsten Passagen aus diesem Dokument herausgesucht und wol-
len Ihnen diese zur Kenntnis bringen.
Aktivist wider Willen?
Laut seiner eigenen Schilderung war Camara in seinem Heimatland, Mitglied und Sprecher
einer Studentenvereinigung der Universität von Conakry. Da wir nicht annehmen, dass
der Mann zur Mitgliedschaft und Sprachrohr der Bewegung mit vorgehaltener Waffe ge-
zwungen wurde, sind seine Aktivitäten wohl aus freiem Willen geschehen.
Auch sein Intellekt als Student hätte ihm sagen müssen, dass es in einer Militärdiktatur
gefährlich sein kann, sich gegen das Regime zu stellen. Aber offensichtlich wurde Camara
vom Heldentum übermannt und nahm das Risiko auf sich. Solange nichts passiert, sind ja
die meisten Aktivisten Helden.
Probleme mit Zeitabläufen
In seiner persönlichen Schilderung bringt Camara einige Jahreszahlen durcheinander, bzw.
lassen sich diese nicht einwandfrei nachvollziehen. Sollten wir sein Zahlen-Wirrwarr richtig
interpretiert haben, wurde er im „Studienjahr 2005-2006“ verhaftet, gefoltert und 25 Tage
in Einzelhaft gehalten.
Na so was, der Ärmste musste einen knappen Monat in einer Einzelzelle verbringen. Da hat
die österreichische Justiz schon besseres zu bieten. Und wer dies nicht glaubt, braucht nur
Tierschützer oder Väterrechtsaktivisten zu befragen.
Narben als Beiweis
In Folge der angeblich erfolgten Misshandlung, soll er zahlreiche Blutergüsse und Platzwun-
den am ganzen Körper und im Gesicht erlitten haben. Auch brach man ihm sein rechtes
Bein und folterte ihn mit Stromkabeln. Allerdings vergaß Camara anzugeben, ob dieses
Kabel überhaupt an einer Steckdose angesteckt war.
Die Narben seiner Folterung zeigte er den österreichischen Behörden während einer Einver-
nahme am 19.11.2010, als Beweis seiner politischen Verfolgung. Für wie blöd hält der
Mann eigentlich österreichische Beamte? Narben können eine mannigfaltige Herkunft haben.
Sie können von Verkehrsunfällen oder sonstigen Aktivitäten, wie zum Beispiel Messerstecher-
eien herrühren.
Eltern dem Schicksal überlassen
Aber zurück zum Themenverlauf. Nach seiner Freilassung aus der Haft, musste er zwei
Wochen im Krankenhaus verbringen. Da soll noch einer sagen, dass man in Guinea
ungnädig mit Regimegegnern umgeht. Danach reiste er zu seinen Eltern um entgültig zu
genesen.
Im Januar und Februar 2007, erhielt er Morddrohungen vom Regime. Da fragen wir uns
doch, warum Camara nicht gleich im Gefängnis exekutiert wurde und sich das Regime die
Mühe machte ihn freizulassen, sodass er sich in einem Spital erholen konnte?
Am 22. Februar 2007 soll das Militär auf unbewaffnete Demonstranten geschossen haben.
Dabei gab es Tote und in Folge viele Verhaftungen, so Camara. Er selbst befand sich währ-
end dieses Tages mit seinen Eltern in der Region Kindia, wo er ebenfalls Kundgebungen
organisierte.
Laut Camara stürmte das Militär, am 23. Februar 2007 sein Haus und nahm seine Eltern
fest. Ihm selbst gelang die Flucht durch ein Fenster, bereits zu jenem Zeitpunkt, als er nur
die Schreie der Soldaten hörte. Ein schöner Volksheld dieser Mann, sucht das Weite anstatt
seine Eltern zu verteidigen oder zumindest zu warnen.
Einige Zeit später musste er erfahren, dass sein Haus zerstört und seine Eltern getötet wur-
den. Anstatt jetzt erst recht in den aktiven Widerstand zu gehen, suchte Camara wieder-
holt sein Heil in der Flucht. Am 01.04.2007 kam er in Österreich an und stellte am gleichen
Tag einen Asylantrag. Tja, gelernt ist eben gelernt
Angst vor den bösen Österreichern
In Traiskirchen wurde er erkennungsdienstlich erfasst. Dieser Umstand bereitete ihm große
Sorgen, da er den gleichen Vorgang bereits bei seiner Verhaftung in Guinea erlebte. Auch
entstand für ihn der Eindruck, dass Österreich nichts besseres zu tun hätte, als die Regier-
ung in seiner Heimat über seinen Aufenthaltsort zu informieren.
Dies schloss er daraus, weil man ihn in ein Dorf verlegte, keine Informationen zukommen
ließ und das Recht auf Arbeit verweigerte. Der Ärmste, war er doch in Guinea ein echter
Workaholiker, der in Österreich auf Staatskosten zum Nichtstun verdammt wurde.
Als seine Angst unerträglich wurde, flüchtete Camara wieder und zwar diesmal nach Wien.
Im Zug lernte er eine Frau aus Guinea kennen, welche ihm durch ihre Kontakte die Rück-
reise in seine Heimat ermöglichte, in der er anschließend drei Jahre lang unter falschen
Namen lebte.
Da fragen wir uns doch, warum Camara nicht gleich in Guinea eine falsche Identität annahm,
sondern nach Österreich flüchtete? Denn besonders helle können die Grenzbeamten in sei-
ner Heimat nicht sein. Wurde er doch erkennungsdienstlich behandelt und Fingerabdrücke
sind unverwechselbar.
Wieder Reiselust verspürt
Im heurigen Jahr dürfte dem umtriebigen Guineaner wieder das Reisefieber gepackt haben.
Als Grund dafür gibt er an, dass seine wahre Identität aufgedeckt wurde. Inzwischen offen-
bar zu Vaterehren gekommen, ließ er seine Tochter durch eine Bekannte nach Angola ver-
bringen.
Wir nehmen doch stark an, dass ein Vater sein Kind nur in ein Land bringt, in dem es auch
sicher ist. Diese Sicherheit dürfte in „Angola“, dass zwar auch nicht das Gelbe vom Ei ist,
aber zumindest eine stabile politische Struktur in Form einer Präsidialrepublik aufweist, ge-
geben sein.
Und hier stellt sich die nächste berechtigte Frage. Warum bleibt Camara nicht bei seiner
Tochter in Angola, sondern flüchtet diesmal über das politisch stabile „Gambia“ nach Lon-
don, um dort um politisches Asyl anzusuchen?
Keiner hatte mehr Lust zum Spielen
Allerdings veranstalteten die Briten kurzes Federlesen mit dem reisefreudigen Guineaner
und schickten ihn ein Monat später (nach seiner Ankunft am 12.07.2010) gleich weiter
nach Wien, nachdem sie herausbekommen hatten, dass Camara das gleiche Spielchen
schon in Österreich gespielt hatte.
Auch in Österreich war man nicht mehr sehr spielfreudig und statt blauäugige Spielpartner,
wartet die Polizei am 17.08.2010 am Flughafen Wien-Schwechat auf Camara. Dieser wurde
dann in jenes Spielzimmer verfrachtet, welches seinem Verhalten entsprach. Nämlich richtig-
erweise in die Schubhaft.
Bitte Plätze im Flugzeug reservieren
Offenbar haben jene Grüne, die sich für ein Bleiberecht für diesen Mann einsetzen, dessen
persönliche Schilderung, in welcher es vor Widersprüchen nur so wimmelt, nicht gelesen.
Diesen Unwissenden geben wir hier die Gelegenheit, sich das Dokument runter zu laden.
i
Quelle: Sozialistische Links Partei
Und wer nach diesem haarsträubenden Märchen noch immer der Meinung ist, dass es sich
bei Ousmane Camara um einen politischen Flüchtling handelt, sollte gleich einen Platz im
selben Flugzeug reservieren. Vor Ort kann sich der ungläubige Gutmensch dann im Umfeld
des Guineaners erkundigen, was die wirklichen Gründe sind, warum Camara permanent
zwischen Afrika und Europa auf der Flucht ist.
*****
2010-12-13
Reise nach Nordkorea
Eine Ausstellung für einen menschenverachtenden Diktator, war der SPÖ vermutlich nicht
genug. Offenbar konnte sich der eine oder andere Genosse an den Verherrlichungs-Objek-
ten, von einen der
Sogar die Grünen übten Kritik
Was lag also näher, dem diktatorischen Regime einen Besuch abzustatten. In der Zeit vom
11. bis 16. September, reiste eine fünfköpfige SPÖ-Delegation, darunter der Nationalrats-
abgeordnete Peter Wittmann und die EU-Abgeordnete Karin Kadenbach, in eine der letz-
ten Diktaturen dieser Welt.
Daraufhin hagelte es Spott und herbe Kritik von allen Seiten. Selbst die sonst so realitäts-
fremden Grünen, kritisierten diese Reise der SPÖ-Delegation nach Nordkorea. Welcher
Teufel mag die Sozialdemokraten geritten haben, einen derartigen Ausflug zu unterneh-
men?
Hilflose Erklärungsversuche
Dass erstaunlichste an dieser peinlichen Angelegenheit sind jedoch die hilflosen Erklärungs-
versuche seitens der SPÖ. „Seit vielen Jahren pflegt Österreich diplomatische Beziehungen
mit Nordkorea, um damit auch die politischen Gegebenheiten auf der koreanischen Halb-
insel nach westlichen Maßstäben positiv zu beeinflussen“, so der SPÖ-Nationalratabgeord-
nete Anton Heinzl.
Bedenkt man dass in Nordkorea seit Jahrzehnten, Menschen die eine andere politische
Meinung als ihre Diktatoren vertraten in Arbeitslagern endeten oder hingerichtet wurden,
scheinen die Versuche einer positiven Beeinflussung durch die SPÖ nicht auf fruchtbaren
Boden gefallen zu sein.
Anbiederung statt Distanzierung
Es ist unverständlich, dass sich eine Partei eines demokratischen Staates nicht von einem
Terrorregime, in dem politisch anders denkende Menschen gefoltert, inhaftiert und im
schlimmsten Fall umgebracht werden, mit aller Deutlichkeit distanziert, sondern im Gegen-
teil sogar noch anbiedert.
Wer bezahlte für diese Reise?
Der Landesgeschäftsführer der VP NÖ LAbg. Mag. Gerhard Karner, stellte heute drei Fra-
gen: „Aus welche Topf der Steuerzahler wurde und wird das bezahlt? Wer hat die Reise
organisiert und angeordnet? Warum fliegen Ober-Funktionäre der SP-NÖ zu einem totali-
tären Regime und die kleinen Funktionäre aus der Partei?“
Nun, wen die SPÖ aus ihren Reihen schmeißt ist deren Angelegenheit. Allerdings haben
die Geächteten das Glück in Österreich zu leben. Bei den nordkoreanischen Genossen
würden sie im Arbeitslager landen, allerdings auch nur dann wenn sie Glück haben.
Allerdings wäre wirklich interessant zu wissen, wer die Reise organisierte, anordnete und
vor allem wer diese bezahlte. Alles in allem war diese Reise aus demokratischer Sicht eine
unappetitliche und peinliche Angelegenheit.
*****
2010-09-22