Fotografieren bei Wohnpartner nicht erwünscht


Stressabbau im Stehen

Vorigen Monat  haben wir  über die Einrichtung der  „Wohnpartnerschaft“  berichtet.
Das ist jene Institution, welche unter einer rot/grünen Feudalfrauschaft steht. Stress-
geplagte Bürger(innen) hätten dort theoretisch die Möglichkeit, diverse Unzuzlänglich-
keiten des  multikulturellen Zusammenlebens  in Gemeindebauten,  mit Mitarbeiter-
(innen) in einem Wohnpartnerlokal zu besprechen.

Wie gesagt, es gäbe die theoretische Möglichkeit eines Gespräches. In der Filiale am

Kriemhildplatz im 15. Wiener Gemeindebezirk , war man zum Zeitpunkt unserer
Berichterstattung im August, von der Praxis noch meilenweit entfernt.   Abgesehen
davon,  dass  es  die  Mitarbeiter(innen) offenbar  mit den  Öffnungszeiten nicht so
genau nahmen, mangelte es an Sitzgelegenheiten für das beratungsbereite Klientel.


Foto: © erstaunlich.at

Wir haben dieses Wohnpartnerlokal einige Zeit observiert.  Die obig beschriebenen
Mängel, wie das Fehlen von Sitzgelegenheiten und unpünktliches Öffnen, reduzier-

ten offenbar den Parteienverkehr erheblich, stundenweise sogar gegen Null.

Ist ja  auch irgendwie logisch,  wer wartet  schon gerne vor verschlossenen Türen

und ein Beratungsgespräch im  Stehen fällt auch nicht unter optimales Kundenser-
vice.   Jedenfalls dürfte man bei Wohnpartner unseren Beitrag gelesen haben und
reagierte darauf.

Jalousien bei Wohnpartner auf Steuerzahlerkosten

Allerdings nicht mit pünktlichen Öffnungszeiten oder Sitzgelegenheiten für Beratungs-
willige.   Die von uns geschossenen Fotos dürften  den Mitarbeiter(innen) des betref-
fenden Wohnpartnerlokals nicht wirklich zugesagt haben und so ließ man als Reaktion
kurzerhand Jalousien montieren.   Diese verhindern nun nämlich,  dass von außen ins
Lokal hinein fotografiert werden kann.


Foto: © erstaunlich.at

Die Jalousien  werden ja wohl  kaum als  Sonnenschutz verwendet werden,  wenn es

draußen regnet und Licht im Herrschaftssitz brennt.   Da wird es wohl eher der unge-
hinderte Blick auf die Untätigkeit (genau zweier anwesender Personen) sein, vor dem
geschützt werden soll.

Wir haben bereits im August-Beitrag  die Energieverschwendung in diesem Wohnpart-

nerlokal kritisiert.  Anstatt eine Zwischendecke  einzuziehen um Heizkosten zu sparen,
beließ man die Raumhöhe bei zirka 5 Meter.

Zu den erheblichen  –durch die extreme Raumhöhe unnötigen- Heizkosten kommen

nun Anschaffungs – und  Montagekosten der Jalousien,  sowie eine  erhöhte Strom-
rechnung durch  Licht am  Tag dazu.   Aber das  spielt offenbar  keine Rolle,  denn
bezahlen müssen es ohnehin die Steuerzahler(innen).

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2011-09-05
 

Erstaunliche Gebührenvorschreibung


Hemmungslos

Beim Abkassieren scheinen  Behörden keine Hemmungen zu haben, auch wenn es augen-
scheinlich nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.  Ein juristisch gebildeter Leser,
hat uns sein  Erlebnis mit der Staatsanwaltschaft Wien  mitgeteilt  und ersucht  um  Ver-
öffentlichung  seiner Geschichte mit  dieser Behörde.  Der  Name des  Betroffenen  ist  der
Redaktion bekannt, wird aber auf Wunsch nicht veröffentlicht.

Durch eine Verleumdung geriet der unbescholtene Pensionist in die Mühlen der Justiz.
Die  Strafverfahren  gegen ihn,  wurden allerdings zwischenzeitlich  wieder  eingestellt.
Da er aber  seinerzeit wissen  wollte  worum  es überhaupt ginge,  bemühte er sich um
Akteneinsicht.  Zu diesem  Zwecke nahm  der Pensionist seine  Digitalkamera mit  und

fotografierte einige Seiten aus dem Akt.

Gebühren fürs Fotografieren

Für das Fotografieren der Seiten, wurden ihm tatsächlich Kosten in Rechnung gestellt,
obwohl der  Gesetzgeber dies  ausdrücklich ausgenommen hat.  Gebühren dürfen nur
dann verrechnet werden, wenn Fotokopien durch die Behörde oder von der Partei an-
gefertigt werden.


Die vorgeschriebene Gebühr fürs Fotografieren

Wir warten auf Antwort

Wie  bereits  eingangs erwähnt,  handelt es sich  beim besagten  Pensionisten  um eine
Person mit umfangreichem juristischen Wissen.  Dieser verfasste daraufhin ein dement-
sprechendes Schreiben an die Staatsanwaltschaft Wien. Dieser interessante Brief kann
unter diesem  PDF-LINK  downgeloadet werden.

Man darf gespannt sein,  ob die Staatsanwaltschaft Wien im Beantworten genauso schnell

sein wird,  wie in der Vorschreibung von Gebühren.  Wie im  Schlußsatz des  Briefes ange-
führt wird,  dürfte eine  Beantwortung  auch  im Interesse  der rechtssuchende Bevölkerung
sein. Wir bleiben an dieser Geschichte dran und werden wieder darüber berichten, sobald
sich Neuigkeiten ergeben haben.

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2011-02-21
 

Asfinag-Kontrolle verursachte Verkehrschaos


Zahlreiche Beschwerden über Asfinag-Kontrollen

Wir haben schon  einige Zuschriften von  Leser(innen) erhalten,  die sich über die Kontroll-
methoden der Asfinag beschwerten. Der Schwerpunkt der Aussagen lag darin, dass diese
an unübersichtlichen Strassenstellen und vor allem in den Stoßzeiten stattgefunden haben.

Leider wurde uns kein Fotomaterial mitgesandt und so nahmen wir Abstand davon, über die-

se angeblichen Zustände einen Beitrag zu schreiben. Wir haben es uns nämlich von Beginn
an angewöhnt, unsere Artikel nur auf Grund ordentlicher  Recherchen und vorliegendem Be-
weismaterial zu veröffentlichen.

Live dabei

Aber wie es der Zufall oft will, kommt man persönlich in die Situation eine geschilderte Ge-
schichte selbst zu erleben. Der Herausgeber und ein Mitarbeiter dieses  Online-Magazins
waren heute mit dem Pkw, vom  2. in den 10.Bezirk unterwegs.  Die Fahrtroute führte über
die Erdberger Lände in Richtung Süd-Ost-Tangente.

Bereits beim Hundertwasser-Haus begann ein riesiger Verkehrsstau. Gut, es war 15:40 Uhr
und die Rush Hour hatte bereits eingesetzt. Allerdings vermutete man einen Verkehrsunfall
als Grund für den teilweisen Verkehrs-Stillstand. Zirka drei Kilometer und 20 Minuten später,
entpuppte sich die wahre Ursache für den fulminanten Verkehrsstau.



Verkehrsstau durch Kontroll-Blockade

Eine drei Mann starke Einsatztruppe der Asfinag hatte nichts besseres zu tun gehabt, als in
der Stoßzeit die Tangentenauffahrt von der Erdberger Lände, in Richtung Verteilerkreis mit
Verkehrshütchen und dem abgestellten Dienstwagen Nr:73 (mit eingeschaltenen Blaulicht)
einzuengen, um eine Vignettenkontrolle durchzuführen.

In  Folge  dieser Blockade der  Tangentenauffahrt  entstand ein  mehrerer  Kilometer langer
Verkehrsstau.  Durch diesen wurden  extrem vermehrt Abgase in die ohnehin schon schwer
belastete Rush Hour-Luft geblasen. Ausserdem wurden die Nerven mancher Autofahrer der-
art strapaziert, so dass auch Unfallgefahr bestand.

Und alles das, um Autobahnpickerln zu kontrollieren. Viele Gedanken dürfte sich die Ein-
satztruppe  der  Asfinag bezüglich  Kontrollort  und Uhrzeit  nicht gemacht haben.  Ob sie

diese Entscheidungen selbständig getroffen oder per Befehl erhalten haben, ist uns nicht
bekannt.

Erstaunlicher Anhaltungsgrund

Der  ERSTAUNLICH-Mitarbeiter  griff sofort zur Kamera und begann aus dem Wageninneren
heraus die Situation zu fotografieren. Dies dürfte dem Einsatzleiter (das schließen wir daraus,
da er die Kelle halten durfte)  der Asfinag-Truppe  mißfallen  haben und hielt das  ERSTAUN-
LICH-Mobil an.



Grund der Anhaltung war nicht eine Kontrolle der Vignette, denn diese prangte sichtbar an

der  Windschutzscheibe,  sondern weil  der Asfinag-Mann  etwas  Erstaunliches  mitzuteilen
hatte.  Er meinte doch  tatsächlich,  dass das Fotografieren von Personen verboten sei und
er sich das Kennzeichen notieren werde.

Wo der Mann diese Weisheit her hat, ist uns schleierhaft. Möglicherweise wird diese vielleicht

auf der Asfinag-Academy gelehrt. Was er mit der Mitteilung, er werde das Kennzeichen notier-
en, bezwecken wollte entzieht sich unserer Kenntnis. Allerdings ließ sich der ERSTAUNLICH-
Herausgeber nicht beeindrucken,  wünschte dem Asfinag-Kontrollor noch einen schönen Tag
und setzte nach der erstaunlichen Anhaltung seine Fahrt fort.

Der Mann bedarf einer Nachschulung

Nun  wollen wir den  Mann einmal aufklären.  Das Fotografieren von Personen oder Gegen-
ständen ist in Österreich nicht verboten. Lediglich die Veröffentlichung der Bilder von Privat-
personen bedarf deren Einwilligung,  soferne sie am Foto nicht unerkenntlich gemacht wer-
den.

Vielleicht sollte die Asfinag diesen Kontrollor einer geeigneten Nachschulung unterziehen,
wo er  über Verhaltens- und  Benimmregeln gegenüber  Autofahrern aufgeklärt wird. Sollte

der Kontrollort zu dieser Uhrzeit auch seine Idee gewesen sein, wäre es sicher angebracht
ihm mitzuteilen,  dass er durch sein  Verhalten mit Sicherheit die Umwelt belastet und mög-
licherweise die Verkehrssicherheit gefährdet hat.

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2010-10-13
 

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