UNIQA wollte sich die Rosinen herauspicken


Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen

Warum  Versicherungsanstalten  in der Bevölkerung nicht immer den besten Ruf genießen, wird
durch  unseren heutigen Beitrag bestätigt.  Ein Hausbesitzer ist bereits jahrelang Versicherungs-
nehmer bei der UNIQA.  Nun hatte dieser das Pech,  dass es in seinem Haus, am 1. Februar, zu
einem Wasserschaden – der durch einen Rohrbruch verursacht wurde – kam.
Jedenfalls musste die UNIQA für diesen Schaden (vereinbarungsgemäß) aufkommen. Nach der
Schadensregulierung  schickte  der  Versicherungskonzern  dem  Hausbesitzer  die  Kündigung.
Fairerweise  muss  erwähnt  werden,  dass  es  im besagten Haus auch im Vorjahr zu zwei Rohr-
brüchen gekommen war.   Nun steht es natürlich einer Versicherung frei,  einem Versicherungs-
nehmer zu kündigen, wenn ein sogenannter „schlechter Schadensverlauf“ besteht.
Screen: © erstaunlich.at
Zum  Leidwesen  des  Hausbesitzers  glaubte aber die UNIQA besonders schlau zu sein.  Sie
kündigte ihm nur die Leitungswasserversicherung. Alle anderen Sparten – die einen positiven
Schadensverlauf aufwiesen – wollte sich die Versicherungsanstalt behalten.   Scheinbar ganz
nach dem Motto:  „Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen.“
Die UNIQA wollte sich also die Rosinen aus dem Vertrag herauspicken.   Zwar warb der Ver-
sicherer um Verständnis für seinen Schritt, doch dieses war und ist wohl bei einer derartigen
Vorgangsweise nicht aufzubringen.  Wenn schon Kündigung, dann das Gesamtpaket.  Tele-
fonate des Hausbesitzers beim zuständigen Makler blieben erfolglos.
Uns erschien es auch erstaunlich, dass einzelne Sparten aus einem Versicherungsvertrag ge-
kündigt  werden  können  und  lasen  uns  die  Polizze aufmerksam durch.   In dieser konnten
wir  keinen  Hinweis  darauf  finden.   Wir  kontaktierten  ebenfalls den  Makler und führten mit
diesem ein längeres Telefongespräch.  Und siehe da,  es geschehen doch noch  Zeichen und
Wunder.   Denn  nach  unserem  Telefonat  erklärte man sich plötzlich bereit,  den kompletten
Versicherungsvertrag zu stornieren.
Screen: © erstaunlich.at
Wie heißt es so schön?  „Durchs Reden kommen d’Leut zam.“  Jedenfalls freut es uns, dass
wir dem Hausbesitzer bei seinem Problem mit der UNIQA behilflich sein konnten.
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2014-04-20

Pizza einmal anders


Demonstrationen am laufenden Band

Vor  lauter  Demonstrationen,  die zurzeit in  Österreich stattfinden, wurde einer keine Beachtung
geschenkt. Dabei hätte diese durchaus etwas mediale Aufmerksamkeit verdient, handelt es sich
doch  bei  den Demonstranten um ein besonderes Klientel.   Die besagte Demo fand vorgestern
im 2. Wiener Gemeindebezirk statt.
Offenbar  scheinen  einige  Leute zwischen  MEIN  und  DEIN nicht so richtig zu unterscheiden
und  glauben  auch  Leistungen  in  Anspruch  nehmen  zu  können,  ohne  dafür bezahlen zu
müssen.   So auch in der in Wien 2., Mühlfeldgasse 12.   An dieser Adresse wohnen Personen,
die  tatsächlich  der  Meinung  sind  keine  Miete  bezahlen  zu müssen.   Wir  zitieren  wörtlich
aus  deren  Blog „noblogs.org“: „Aus Alternativlosigkeit werden  Menschen gezwungen Mieten
zu  zahlen.   Betriebskosten  decken  Instandhaltung,  der  Rest ist Profit der Immofirmen und
Hausbesitzer_innen. Wohnen ist ein Grundbedürfnis und darf keine Ware sein.“
Dass  eine  derartige  Einstellung auf die Dauer nicht gut gehen kann und sich diese kein Haus-
besitzer  gefallen  lässt,  wird  wohl  jedermann  klar  sein.   Und  so  gibt es an der betreffenden
Adresse nun einen Räumungsbescheid. Dieser konnte jedoch bis dato nicht vollstreckt werden,
da sich die Bewohner des Hauses weigern,  dieses freiwillig zu verlassen.
Um ihrem Anliegen,  für mietfreies Wohnen Nachdruck zu verleihen, demonstrierten die „Haus-
bewohner“  (die  auch  das Objekt erstaunlich verschönert haben – Siehe Fotos) am 5. Februar.
Um  unserer  Leserschaft  einen  kleinen  Überblick über dieses Leute vermitteln,  präsentieren
wir  nachfolgende   Fotos,  die  uns  freundlicherweise  von  „party-info“  zur   Verfügung  gestellt
wurden.
{besps}pizza{/besps}
Bedenkt man,  dass die in den Fotos gezeigten Personen, die zukünftigen Systemerhalter und
Garanten für die Pensionen sein sollten,  darf einem getrost das Gruseln kommen.
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2014-02-07

Niedergang des Gemeindebaus am Handelskai 214


Wiener Wohnen lässt Bürger mit Beschwerden regelmäßig abblitzen

Zerfallende  Garagen,  kaputte Fenster,  verdorrte Grünflächen,  beschädigte Zäune, defekte Spiel-
geräte und Tag und Nacht Radau – die Zustände am Handelskai 214, dem größten Gemeindebau
in der Leopoldstadt (2.Wiener Gemeindebezirk), sind katastrophal.
„Die  Mieter  laufen  mir  die  Türe  ein,  weil sich sonst niemand um ihre Beschwerden und Anreg-
ungen  kümmert“,  erklärt  der  Leopoldstädter FPÖ-Bezirksparteiobmann  LAbg. Wolfgang Seidl.
Bei  der  Stadt  blitzen  sie,  laut eigenen Angaben, regelmäßig ab.   Wiener Wohnen erklärt, dass
einfach  kein  Geld  für  die  notwendigen  Instandhaltungsarbeiten vorhanden wäre,  so geplagte
Mieter.
Das Verhalten von Wiens größtem Wohnraumvermieters finden wir mehr als erstaunlich. Würde
sich  ein  privater  Hausbesitzer  so  aufführen  wie  Wiener Wohnen,  würde man ihn als Miethai
odgl. beschimpfen und vermuten, dass er die Bewohner hinausekeln will.
Der  extreme Radau ist,  so die Beschwerden,  auf den drastisch angestiegenen Migrantenanteil
im  Bau  zurückzuführen.   „Es  sind  in  erster  Linie Türken,  die sogar in der Nacht auf den Bal-
konen lärmen und dann auch noch ihre Nachbarn übel beschimpfen“, weiß Seidl zu berichten.
Nach anfänglichen Bemühungen,  die regelmäßigen Ruhestörungen abzustellen,  hat auch die
Polizei  mittlerweile  resigniert und kommt angeblich gar nicht mehr vorbei.  Für die Einhaltung
der  Hausordnung,  die  natürlich  auch  für  Migranten gilt,  fühlt sich der Hausmeister,  ein roter
Bezirksrat,  ebenso  wenig  zuständig wie die Wohnpartner oder die Ordnungsberater.  Das ist
eigentlich ein Skandal.
FPÖ-Gemeinderat  Seidl  verspricht:   „Ich  werde  nichts  unversucht lassen, um die Mieter bei
ihren  völlig berechtigten Forderungen zur Verbesserung der Situation in diesem allein schon
wegen seiner Größe für unseren Bezirk so bedeutenden Gemeindebau zu unterstützen.“
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2013-11-01

Ist Wiens Vizebürgermeisterin Brauner für leistbares Wohnen?


Vor Wahlen brennt immer der Hut

Immer  wenn  Wahlen  nahen,  überschlagen  sich  die politischen Parteien Österreichs in zahl-
reichen  Versprechungen.   So auch diesmal,  denn im kommenden Herbst finden Nationalrats-
wahlen  statt.   Als  besonderes  Wahlversprechen  steht  diesmal  „leistbares  Wohnen“   am
Programm.
 
Wer die Geschehnisse rund um dieses Thema in letzter Zeit verfolgt hat wird festgestellt haben,
dass  gerade die SPÖ  besonders  tief in den Wahlzuckerl-Topf gegriffen hat.   Egal ob es sich
dabei um die Forderung der Abschaffung der Maklergebühr handelt,  bis hin zur  Präsentierung
eines 7-Punkte Programms.
 
Screen: spoe.at
 
Die  rote  Gemeinde  Wien  ist  der  größte Hausherr Österreichs.   Das bringt uns natürlich zur
Frage,  warum das Thema  „leistbares Wohnen“  auf einmal sechs Monate vor den Nationalrats-
wahlen aufs Tablett kommt. Lag es doch bis dato ohnehin in der Hand von SPÖ-Politiker(innen)
dafür Sorge zu tragen.   Aber scheinbar gilt hier die Devise Wasser predigen und Wein trinken,
wie nachfolgender Screenshot dokumentiert.
 
Screen:  poep.at
 
Den  Wahrheitsgehalt  des  obigen Beitrags (Screenshot) können wir nicht bestätigen,  da wir
leider  nicht  im  Besitz der notwendigen Unterlagen sind.   Aber wie sagt ein altes Sprichwort:
„Kein  Rauch  ohne  Feuer!“   Allerdings  haben  wir zum Thema  „leistbares Wohnen“  weiter
recherchiert und sind auf Erstaunliches gestoßen.
 

Doch kein leistbares Wohnen unter SPÖ-Brauner- Präsidentschaft

Da gibt es in Wien den sogenannten  „Zuwander-Fonds“,  der mit der SPÖ  „natürlich“  nichts
zu tun hat.  Dass die Landeshauptmann-Stellvertreterin und Vizebürgermeisterin sowie Stadt-
rätin  für  Finanzen,  Wirtschaftspolitik  und Wiener Stadtwerke,  Mag. Renate Brauner, Präsi-
dentin  dieses  Fonds  ist,  ist natürlich  purer Zufall.   Auch  sonstige  Vertreter der SPÖ im
Vorstand  bzw.  in  der  Geschäftsführung sind rein zufälliger Natur –  wie beispielsweise der
GESIBA-Aufsichtsrat Obermagistratsrat Dr. Kurt-Peter Chylik.
 
Laut  eigener  Aussage bietet der „Zuwanderer-Fonds“ Menschen,  die aus dem In- und Aus-
land nach Wien zuwandern wollen,  Wohnraum in rund 2.900 möblierten Apartments.  Dass
gerade  dieses Klientel nicht besonders  finanzstark  ist , ist  allgemein bekannt.  Aber das
hindert den „Zuwanderer-Fonds“ nicht daran kräftig zur Kassa zu bitten.
 
Angeboten  werden  möblierte  Kleinstwohnungen für maximal zwei Personen.   Da wird bei-
spielsweise  ein  Einzimmer-Apartment,  in  der  Breitenfurter Straße 372  –  im  23. Wiener
Gemeindebezirk, ab 470,- Euro angeboten.  Im Preis sind Heizung und Strom inkludiert.
 
Rechnet  man  für  ein  Zimmer  maximal  70,- Euro  monatlich  Heiz- und Stromkosten, ver-
bleiben 400,- Euro Miete für ein Einzimmer-Apartment.   Das finden wir nicht günstig,  denn
private  Apartment-Vermieter  bieten  derartiges bereits ab  200,- Euro an.   Während diese
meist  ein  bis maximal zwei Monatsmieten an Kaution verlangen,  schlägt der „Zuwanderer-
Fonds“  mit  sage und schreibe  (!) 2.800,- Euro zu.   Da rückt „leistbares Wohnen“ in weite
Ferne.  Denn  hier  ist  bei  Anmietung  eines  Einzimmer-Apartments  immerhin  die stolze
Summe von 3.270,- Euro  zzgl. Vertragsgebühr auf den Tisch des Hauses zu legen.
 
Besonders  erwähnenswert  ist die Tatsache,  dass der  „Zuwanderer-Fonds“ seinen zukünft-
igen Mietern eine Mindestwohndauer von 7 Monaten abverlangt.  Begründet wird dies mit der
hanebüchenen  Ausrede,  den  Verwaltungsaufwand  und  die  dafür  anfallenden  Kosten in
Grenzen zu halten. Das sehen wir anders, denn wie heißt es so schön: „In der Not frisst der
Teufel auch Fliegen!“   Das dürfte auf Wohnungssuchende zutreffen.  Diese werden vermut-
lich nach spätestens 3 Monaten feststellen,  dass es in Wien weit günstigere Mietangebote
gibt.   Sollten  sie sich nun  für einen  Wohnungswechsel entscheiden, werden sie sich ihre
Kaution für  den  Rest  auf die Differenz zu den  7 Monaten Mindestwohndauer aufzeichnen
können.
 
In einer jüngst veröffentlichten Presseaussendung bezeichnete der  Vorsitzende der Sozial-
istischen  Jugend  Österreichs,  Wolfgang Moitzi,  Hausbesitzer(innen)  als  Hausbesetzer-
(innen).   Ob er da wohl den  „Zuwander-Fonds“ unter der Präsidentschaft seiner Genossin
Renate Brauner gemeint hat?
 
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2013-04-07
 

Des Nächtens in Favoriten


Sprayer-Idioten verursachten Sachbeschädigung

Es  ist  schier  unglaublich  welche Idioten  des Nächtens in Wien Favoriten unterwegs sind.
In  der  Nacht  von  gestern  auf  heute fielen im  10. Wiener Gemeindebezirk einige Häuser
Sprayerattacken  zum  Opfer.   Ein  befreundeter  Hausbesitzer schickte uns nachfolgende
Fotos:



Wer  kennt  diese  Zeichen  und kann dazu nähere Angaben machen?   Für Hinweise die zur
Ausforschung  der  Täter(innen)  führen,  ist  eine Belohnung ausgesetzt.   Hinweise werden
unter office@erstaunlich.at oder der Rufnummer 0699 / 132 63 480 entgegen genommen
und selbstverständlich vertraulich behandelt.
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2012-05-15
 

Wasserabrechnungen unbedingt kontrollieren


Erstaunliche Wassergebühren-Abrechnung

Es  reichte der  Stadt Wien offenbar nicht die  Wiener Bevölkerung mit  einer massiven
Erhöhung  der Wasser- und Kanalgebühren zu beglücken.   Als Tüpfelchen auf dem „i“
erhielt  ein  Wiener Hausbesitzer  nachfolgend  völlig  wirre  und nicht nachvollziehbare
Abrechnung.
 
 
Völlig unmotiviert begann man im obigen Bescheid, im August eine Abrechnung für den
Zeitraum vom 1.Jänner bis 31.Dezember 2011 zu erstellen.  Das Erstaunliche dabei aller-
dings ist, dass die Quartalsvorschreibungen pünktlich zu den Monaten Jänner,  April, Juli
und  Oktober  beim  Hausbesitzer zur Bezahlung einlangten.   Dieser leistete im Abrech-
nungszeitraum  eine  Vorauszahlung in der  Gesamthöhe von Euro 4.085,98  (Zahlungs-
belege liegen der Redaktion vor).
 
Seitens der MA 31 wurde festgestellt,  dass im besagten Objekt ein durchschnittlicher
Wasserverbrauch  von  4,13259 m3  stattgefunden hat.   Auf Grund  dieses amtlichen
Erkenntnis  wurde  eine vierteljährliche Vorauszahlung in der Höhe von  1.375,43 Euro
festgesetzt.
 
 
Nun hat das Jahr bekannter Weise 365 Tage und man kann nur hoffen, dass diese Tat-
sache auch schon bis zur MA 31 durchgedrungen ist.  Multipliziert man den Tagesdurch-
schnittsverbrauch mit 365, erhält man die Summe von 1.508,40 (aufgerundet).
 
Also  wurden im besagten Haus im Jahre 2011,  1.508,40 m3  Wasser verbraucht.  Die
Kosten für einen Kubikmeter Wasser beliefen sich 2011 auf Euro 3,08  (Wasser 1,30 +
Abwasser 1,78). Multipliziert man den Wasserverbrauch mit den Kosten, ergibt sich ein
Betrag von Euro 4.645,87.
 
Werden  nun von den  4.645,87 Euro  die geleisteten  Quartalsvorauszahlungen in der
Höhe von  4.085,98  in Abzug gebracht,  verbleibt eine  Restschuld von  Euro 559,89.
Addiert  man  nun  diesen  Betrag  zur  Summe der neu vorgeschriebenen Quartalsvor-
auszahlung  (Euro 1.375,43 )  ergibt  sich  logischer  Weise die Summe  von  1.935,32
Euro.
 
Nicht so bei den MA 31. Diese dürften eigene Rechenschieber haben und kommen auf
einen Betrag von Euro 2.663,79   – der in keinster Weise  nachvollziehbar ist.  Die Basis
des von der  MA 31  errechneten Betrages rekrutiert aus einem völlig wirren und nicht
nachvollziehbaren Gebührenbescheid.
 
Aber es kommt noch besser.  Der Hausbesitzer rief beim Amt an und wollte Aufklärung
bezüglich  des Bescheides.   Diese konnte man ihm nicht geben und riet eine Berufung
zu machen.   Interessant war auch die  Rechtfertigung der netten Dame vom Amt auf
die Frage, warum der Gebührenbescheid absolut nicht nachvollziehbar sei. Die Antwort
der  Beamtin war wörtlich:  „Bei Wien-Energie sind die  Abrechnungen auch nicht nach-
vollziehbar.“   Zu diesem Statement wollen wir höflichkeitshalber keinen Kommentar ab-
geben.
 
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2012-03-20
 

Fremdwörter bei Rot/Grün: Kostengerechtigkeit und Verursacherprinzip


Jeder soll zahlen was er verbraucht

Jedermann(frau) sollte das bezahlen was er/sie konsumiert.   Dies wird wohl  selbst dem
Dümmsten einleuchten.  Es käme wohl niemand auf die Idee  einen Teil der Strom- oder
Gasrechnung seines Nachbarn  mitzubezahlen. Jeder bezahlt  seinen Verbrauch selbst.
Das nennt man Kostengerechtigkeit.

Das Wort Kostengerechtigkeit dürfte bei der rot/grünen Wiener Stadtregierung ein Fremd-
wort  sein.  Bei  der  am  Freitag  geführten  Debatte  zum  Wiener  Rechnungsabschluss

brachten die  freiheitlichen Gemeinderäte  Frank und Seidl  einen Antrag auf Einbau von
Einzelwasserzähler  bei Neubauten oder im Zuge von  Generalsanierungen im  sozialen
Wiener Wohnbau ein.

Modern und  gerecht scheint  bei Rot/Grün  allerdings nicht sehr hoch im Kurs zu stehen.
Denn der verbraucherfreundliche Antrag der beiden freiheitlichen Gemeinderäte, wurde

von Schicker und Company  sowie seinen grünen Lakaien abgeschmettert.

Viele  private  Hausbesitzer  sind  bereits  dazu  übergegangen  ihren  Mieter(innen) das

Wasser nach ihrem tatsächlichen Verbrauch zu verrechnen. Die althergebrachte und un-
gerechte Methode,  die Verrechnung des Gesamtverbrauchs über die Wohnfläche abzu-
rechnen  steht  bei flexiblen und  gerechtdenkenden Hausbesitzern  nicht mehr  im Kurs.
Der Schritt dazu ist relativ einfach.  Es genügt  die Montage  eines geeichten  Einzelwas-
serzählers.

Ungerechter Abrechnungsmodus

Die  Städtische  Wohnhäuserverwaltung  inkludiert  den  Gesamtwasserverbrauch  eines
Hauses nach wie vor in die Betriebskosten und rechnet weiterhin über die Nutzfläche der
jeweils vermieteten Wohnung ab.

Bei diesem  Abrechnungsmodus ist es  unmöglich eine Kostengerechtigkeit zu erlangen.
Am Quadratmeter gerechnet bezahlt ein Single genauso viel Wasser wie beispielsweise
ein  Haushalt  mit  vier  Personen.  Dazu  kommen  noch die  Kanalgebühren in  etwa der

selben  Höhe wie  der Wasserpreis.  Die Kosten  für einen  Kubikmeter Wasser  inklusive
Kanalgebühr betragen zirka 3 Euro.

Zusätzlich  kommen  Wasserverschwender  ungeschoren  davon,  da  deren  verursachte

Kosten von  den übrigen  Hausbewohnern mitgetragen werden müssen. Tropfende Was-
serhähne oder defekte WC-Spülkästen sind Wasservernichter par excellence. Ein durch-
laufender WC-Spülkasten lässt  täglich  in etwas 6 Kubikmeter  Wasser in den Kanal ver-
schwinden.

Die Verursacher lassen meist nicht reparieren und ersetzen auch defekten Spülkästen
nicht,  denn warum sollen sie das tun?  Zahlen tut ohnehin die Gemeinschaft. Offenbar
steht  bei  Rot/Grün  auch  das  Verursacherprinzip  nicht  hoch  im  Kurs.  Warum  sich

Schicker und  Company  derart  gegen Einzelwasserzähler  wehren,  wird wohl  deren
Geheimnis bleiben, denn logisch erklärbar ist dies nicht.

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2011-07-04
 

Unerwünschte Werbung


Schmutzverursachung durch Reklamezettel

Wer kennt sie nicht,  die Reklamezettel-Flut  welche meist von ausländischen Mitarbeiter-
(innen)  diverser Zettelverteilungsfirmen,  in Wohnhäusern verursacht wird?  In denWin-
termonaten und an  Regentagen ist  es besonders arg,  wenn sich die,  in die Gänge hin-
eingetragene Nässe mit den meist schon am Boden liegenden  Werbematerial vermischt.
Aus diesem  Grund haben etliche  Hausbesitzer und Verwaltungen ein striktes Verteilungs-
verbot von Reklamematerial in ihren Häusern erlassen. Meist wird mit Aufklebern oder Pla-
katen darauf hingewiesen, dass im Haus das Verteilen von Werbematerial verboten ist.

Feibra ignoriert Verteilungsverbot

Auch ein Hausbesitzer im 10. Wiener Gemeindebezirk, brachte unübersehbar zwei Plakate
(A4- Format) an der  Hauseingangs- und an der  Hoftüre an,  da er von  der Verschmutz-
ung seines Hauses, welche durch das Reklamematerial verursacht wurde, entgültig genug
hatte.
Foto: ®erstaunlich.at
Die meisten Zettelverteilerfirmen halten sich daran,  allerdings gibt es einige die ein solches
Verbot einfach ignorieren. Die Firma Feibra dürfte eine von diesen Firmen sein die glauben,
dass Häuser nur zum Zwecke der Reklamezettel-Verteilung erbaut worden sind.
Foto: ®erstaunlich.at

Missachtung fremden Eigentums

Es ist schon erstaunlich, wie die Firma „Feibra“ das Eigentum von fremden Leuten missach-
tet. Denn diese Firma verteilte unbeirrt weiterhin Reklame im betroffenen Haus, obwohl ein
Verteilungsverbot vom  Hausinhaber erlassen wurde.  Dieser rief  heute in der zuständigen
Filiale (03) des Unternehmens an und wies auf den Missstand hin.  Ein Herr N.  (Name der
Red. bekannt)  meinte daraufhin,  der Hausinhaber  müsse Feibra  schriftlich verständigen,
wenn er keine Reklameverteilung im Hause wünscht.
Da fragen wir uns „geht´s noch?“.  Wer glaubt  Feibra zu sein um Forderungen stellen zu
können. Der betroffene Hausbesitzer ist jedenfalls dazu entschlossen, eine Besitzstörungs-
klage  einzubringen,  falls die  Werbefirma nochmals  Reklamematerial in  seinem Haus ver-
teilt.

Firmen bezahlen für Entsorgung

Es ist auch erstaunlich,  wie Feibra mit dem,  zur Verteilung  anvertrauten Werbematerial
umgeht.  In  Häusern  wo  ein  Verteilungsverbot besteht,  landen  die  Reklamezettel mit
Sicherheit im Altpapiercontainer, nachdem sie der Reinigungsdienst oder der Hausmeister
von den Türen entfernt hat.
Foto: ®erstaunlich.at
Im vorliegenden Fall dürfen sich die Firmen „Mc Donald´s“ und ZGONC“ erfreuen, dass
sie für die Verteilung zwar bezahlt haben,  allerdings ihre  Produktankündigungen unge-
sehen im Altpapiercontainer entsorgt wurden.  Erstaunlich wie die  Firma Feibra ihre Ge-
schäfte mit dem Reklamezettel verteilen betreibt.
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2011-03-04
 

Sonnenenergie? Nein danke!


Energie von der Sonne

Photovoltaikanlagen sind eine feine Sache.  Mit dieser umweltfreundlichen Anlage,  kann
Energie „theoretisch“ zum Nulltarif gewonnen werden. Allein in Niederösterreich wurden
heuer mehr als 4.000 PV-Anlagen errichtet.
Einziger  Pferdefuss bei dieser  umweltfreundlichen Energiegewinnung ist  der hohe  An-
schaffungspreis  einer solchen  Photovoltaikanlagen.  Offenbar ist diese  Preisgestaltung
absichtlich so gesteuert, um den konventionellen Energieanbietern nicht all zu sehr weh
zutun.
Dass Land Niederösterreich trug jedoch dem  Umweltbewusstsein seiner Bürger(innen)
Rechnung und förderte eine solche Anschaffung in Form eines einmaligen,  nicht rück-
zahlbaren Zuschusses in der Höhe bis maximal 12.000,- Euro.

Zum Missfallen der „alten“ Energieversorger

Irgendwie dürfte der Boom auf diese alternativen Energieversorgungsanlagen, den einge-
sessenen  Energielieferanten nicht gefallen haben und diese haben möglicherweise bei
der Niederösterreichischen Landesregierung ein Veto eingelegt.
Denn anders ist es kaum erklärbar, dass die Niederösterreichische Landesregierung nun
10 Tage vor Weihnachten verlautbaren ließ, dass es die Förderung in dieser Art ab dem
1. Jänner 2011 nicht mehr geben wird.

Keine direkte Förderung mehr

Ab dem Jahre 2011 gibt es nun  drei Prozent Zinsenzuschuss  im Rahmen der  neu gereg-
elten Wohnbauförderung.  Darunter fallen auch die  Photovoltaik-Anlagen.  Dass heißt auf
gut Deutsch, wer eine Förderung will, muss sich einen Kredit aufnehmen. Personen welche
eine derartige Anlage aus gesparten Geld finanzieren wollen, gehen leer aus.
Erstaunlich dass die  NÖ Landesregierung gerade jenen  Institutionen ein Geschäft zu-
schanzt,  welche nicht unerheblich an der  Wirtschaftskrise schuld waren und mit öffent-
lichen Geldern vor dem Bankrott bewahrt wurden.

Erstaunliche Argumentation

Wesentlich erstaunlicher ist aber die  Argumentation eines Sprechers der NÖ Landesregier-
ung. Dieser rechtfertigt die neue Maßnahme damit, dass auch sozialschwächere Personen
in den Genuss der neuen Förderung gelangen sollen.
Die Aufnahme eines  Kredites wäre für diesen  Personenkreis theoretisch auch bis dato mög-
lich gewesen. Theoretisch deshalb, weil wir kaum annehmen dass ein sozialschwacher Kredit-
werber, von welcher Bank auch immer ein Darlehen bekommen hätte.
Und an diesem Zustand wird sich auch ab dem 1. Jänner 2011 nichts ändern.  Das führt
uns wieder zu unserer Annahme zurück, dass die „alten“  Energieversorger möglicherweise
bei der  NÖ Landesregierung kräftig interveniert haben, diese Förderung auf Eis zu legen.
Denn jeder  Floh beisst und jede montierte  Photovoltaikanlagen  schmälert den  Umsatz
der eingesessenen Energielieferanten. Wo kämen wir denn hin, wenn sich ein jeder Haus-
besitzer von der Sonne gratis mit Energie versorgen lässt.
*****

2010-12-15
 

Alle Jahre wieder


Verwunderung über Schnee im Dezember

Als es vorgestern (Mittwoch)  nachmittags in der  Bundeshauptstadt  heftig zu  schneien be-
gann, war das Chaos wieder einmal perfekt. In und rund um Wien ging gar nichts mehr. Die
MA 48 war wie jedes Jahr überrascht, dass es im Dezember schneit.
Aber lassen wir den Mittwoch noch als Überraschungseffekt für die Verantwortlichen bei der
MA 48 gelten. Spätestens am Folgetag, hätten diese gewarnt und für den Wintereinsatz ge-
wappnet sein müssen.  Doch das Wetter am  Donnerstag (tagsüber)  erwies sich als gnädig
und ein leichter Temperaturanstieg ließ die weiße Pracht dahinschmelzen.

Unsichtbare Räumfahrzeuge

Also verfiel man bei der MA 48 wieder in den Winterschlaf.  Denn als es am Donnerstag ab-
ends, bis heute (Freitag) vormittags wieder kräftig zu schneien begann,  gab es  das näch-
ste Chaos. Schneemassen auf den Strassen und kein Räumdienst weit und breit.  Obwohl
die Stadt Wien immer wieder über diverse Radiosender verlautbaren ließ, dass 400 Räum-
fahrzeuge im Einsatz wären, sah es auf Wiens Strassen wie folgt aus.
Auf der Laxenburgerstrasse in Wien 10.,  blieben sogar die Lastwägen hängen.
Diese Fotos wurden heute zwischen 9 und 11 Uhr, auf Hauptverkehrsstrassen in den Be-
zirken 2.,  3.,  4., und 10., geschossen.  Sie dokumentieren eine  weiße Winterlandschaft,
unberührt von jeglicher Schneeräumung.  Aber dies ist nicht das  Erstaunlichste  am Ver-
halten der Verantwortlichen für die Schneeräumung.

Strafandrohungen für Hausbesitzer

Bei den bereits erwähnten Radio-Lobeshymnen über die 400 eingesetzten Räumfahrzeuge,
die offensichtlich über dass eigene Versagen hinwegtäuschen sollten, vergaß man nicht via
Äther den Hausbesitzern in Wien auszurichten, dass diese die Gehsteige zu räumen hätten.
Sollten  Grundstücks- oder  Hauseigentümer ihrer Pflicht zur  Schneeräumung  nicht nach-
kommen,  würden empfindliche  Geldstrafen drohen.  Allerdings  waren diese  Herrschaften
weitaus pflichtbewusster als die Verantwortlichen der Schneeräumung bei der Stadt Wien.
Die meisten Gehsteige in Wien waren vorbildlich von den Schneemassen geräumt

Schneeschaufeln für  Arbeitslose

Bevor die Verantwortlichen der Stadt Wien per Radio mit Strafen drohen, sollte diese lieber
vor der  eigenen Haustüre,  sprich öffentliche Strassen,  den Schnee wegkehren.  Vielleicht
würde es auch helfen,  diese Herrschaften mit Strafen zu bedrohen  um sie von der Devise
„Der nächste Frühling kommt bestimmt“ abzubringen.
Und eines wäre nicht zu vergessen.  Haben wir doch in  Wien eine große  Anzahl von kräft-
igen  und gesunden  Arbeitslosen.  Vielleicht wäre  es  nun an der Zeit,  diesem  Klientel eine
Schneeschaufel  in  die  Hand zu drücken,  so dass  sich diese, an der  Gesellschaft von der
sie leben, erkenntlich zeigen können.
*****

2010-12-03
 

Leistet Wien-Gas Vorschub für Diebstahl?


Immer wieder in den Negativ-Schlagzeilen

Der Rote Energie-Versorger Wien-Energie sorgt immer wieder für negative Schlagzeilen in
den Medien. Sei es durch undurchsichtige,  sowie überhöhte Abrechnungen,  oder durch
das Benehmen einiger seiner Mitarbeiter(innen).
Auch auf  ERSTAUNLICH  hat  Wien-Energie  schon einen festen Platz gefunden. Unser
heutiger Beitrag berichtet über einen Angestellten des Energieversorgers, der nicht zum
besten Ruf von Wien-Energie beiträgt.

Zur Vorgeschichte

Vor zirka 14 Tage wurde in einem Zinshaus im 10. Wiener Gemeindebezirk, ein fremder
Mann im Keller angetroffen und von einer Hauspartei zur Rede gestellt, was er hier tue.
Er rechtfertigte  sich damit,  dass er  vom Gaswerk sei und  den Gas-Absperrhahn über-
prüfe.
Mittlerweile hatte sich der Hausinhaber dazugesellt und verlangte,  dass der Mann sich
ausweisen möge. Da er dies partout nicht wollte, wurde er höflich aber bestimmt aus
dem Haus  komplimentiert.  Der Hausherr meldete  den Vorfall  über den angeblichen
Gaswerk-Mitarbeiter in der Beschwerdestelle.
Im Nachhinein stellte sich heraus, dass der Mann tatsächlich vom Gaswerk war. Unsere
Recherchen haben ergeben, dass es sich bei jenem  Gaswerks-Angestellten,  nicht un-
bedingt um den beliebtesten und kundenfreundlichsten Mitarbeiter des Energieversor-
gers handelt.
Der Gaswerk-Mitarbeiter dürfte den Hausverweis und die Beschwerde krumm genommen
haben und begann nun den Hausbesitzer zu schikanieren.  Nachfolgender Brief,  flatterte
ihm einige Tage nach dem Vorfall ins Haus.

Gaswerk kennt ihre Kunden nicht

Bei Wien-Gas war man nicht einmal in der Lage,  das Schreiben an den richtigen Hausinha-
ber zu senden. An Hand  der Anschrift konnte jedoch verifiziert  werden, dass es sich um
das betroffene  Haus handeln musste.  Das war aber noch der kleinste Fauxpas,  den sich
der Energieversorger leistete.
ERSTAUNLICH war beim heutigen „Lokalaugenschein“ vom Hausinhaber eingeladen wor-
den und hat die erstaunliche  Prozedur ganz offiziell auf Video aufgenommen.  Grund dafür
war,  dass getätigte  Aussagen zu einem späteren Zeitpunkt,  nicht mehr  in Abrede gestellt
werden können.

Schlüsseln wurden deponiert

Der Kellerabgang ist wie fast bei jedem Haus in Wien versperrt. Um Mitarbeiter(innen) von
Wien-Gas jederzeit den Zutritt zur Hauptabsperreinrichtung zu ermöglichen, wurden zwei
Schlüsseln im  Haus deponiert.  Diese werden gegen  Vorlage eines Ausweises ausgefolgt.
Die Absperrvorrichtung im Keller ist dann frei zugänglich.
Dieses Schild prangt an der Kellerabgangstüre
Innerhalb von maximal 3 Minuten im Besitz des Schlüssels

Zu faul um den Schlüssel zu holen

Wie bereits  in dem  erstaunlichen Schreiben von  Wien-Energie angeführt,  verlangte der
Mann vom Gaswerk, dass der Kellerabgang nicht verschlossen sein dürfe, um einen Zutritt
zu jeder Zeit zu ermöglichen.  Die Abholung  des Kellerabgangschlüssel  sei ihm nicht zuzu-
muten.
Ferner faselte der Gaswerk-Mann ständig davon, ob der Keller ein vermieteter oder öffent-
licher Raum sei. Als ob dies seine Kontrolltätigkeit in irgend einer Weise beeinflussen würde.
Aber der Mann hatte noch mehr auf Lager.
Auf die Frage warum Wien-Gas im Hause noch nie eine Kontrolle durchgeführte habe,  hat-
te er eine erstaunliche Antwort parat. Er meinte doch tatsächlich, dass die Hauptabsperrein-
richtung erst seit dem Jahr 2003 in  Besitz des  Gaswerkes sei und diese vorher dem Hausin-
haber gehörte.  Dadurch erfolgten auch keine Kontrollen seitens des Gaswerkes.  Soviel Un-
sinn haben wir schon lange nicht mehr gehört, denn dies entspricht nicht den Tatsachen.

Vorschubleistung für Diebstahl und Lebensgefahr?

Seine erstaunliche und kundenfeindliche Vorgehensweise rechtfertigte er damit, dass die Sit-
uation vor Ort,  nicht den  Vorgaben von Wien-Energie entspricht.  Was sind dann eigentlich
die Vorgaben des Energieversorgers, wenn man den Worten des Mitarbeiters Glauben schen-
ken darf?
Will Wien-Energie möglicherweise Diebstähle Vorschub leisten und deshalb verhindern dass
ab sofort Kellerabgangstüren versperrt bleiben. Dazu käme noch, dass jede Person ungehin-
dert  zu dieser  Absperr-Vorrichtung  gelangen würde und  Manipulationen  daran vornehmen
könnte.  Ein derartiges  Risiko welches mit  Lebensgefahr  verbunden ist,  kann doch nicht im
Sinne von Wien-Gas sein.

Ein fantasiebegabter Gaswerk-Mitarbeiter

Der betreffende Mitarbeiter vom Gaswerk ist offensichtlich nur zu bequem, drei Minuten für
die  Schlüsselbeschaffung  im  Haus aufzuwenden,  oder er will den  Hausbesitzer absichtlich
schikanieren.  Dabei beruft er  sich auf Verordnungen,  bzw. Vorgaben in deren Kenntnis er
nicht ist, oder die offenbar nur in seiner Fantasie existieren.
Wir haben uns  ein wenig schlau gemacht  und die betreffenden  Verordnungen bezüglich
Zugänglichkeit zur  Hauptabsperreinrichtung  herausgesucht.  Der  Zugang  muss zwischen
6 Uhr früh bis spätestens 22 Uhr abends gewährleistet werden und nicht rund um die Uhr,
so wie es der Gaswerk-Mitarbeiter zum Besten gab.

Tatsächliche Verordnungen

In den technische  Richtlinien für  Einrichtung, Änderung,  Betrieb und Instandhaltung von
Niederdruck-Gasanlagen ÖVGW G1. Abschnitt 10.1 Hauptabsperreinrichtung steht wörtlich:
„Der Zutritt zur Hauptabsperreinrichtung muss sicher gestellt sein.“
Ferner  wird auf die  ÖVGW-Richtlinie G55 verwiesen.  In dieser  heißt es im Abschnitt 6/3
wörtlich: „Die Hauptabsperreinrichtung muss zugänglich sein.“  Soviel  zur Gesetzes-
kenntnis von Wien-Gas beziehungsweise deren betreffenden Mitarbeiter.
Die Abholung des Schlüssels im Haus,  für den ein Zeitaufwand von etwa drei Minuten erfor-
derlich ist, kann einem Kontrolleur von Wien-Gas zugemutet werden. Und damit hat er auch
den geforderten freien Zugang zur Hauptabsperreinrichtung.

Bei Gefahr im Verzug, wird von aussen abgedreht

Aber das Beste haben  wir uns für den Schluss aufgehoben.  Es kann durchaus der Fall sein,
dass  Gefahr im  Verzug ist und das Haus  vom  Gas-Netz genommen werden muss.  Da hat
doch der gute Mann vergessen, dass direkt vor dem betreffenden Objekt, eine Absperrvor-
richtung in die Fahrbahn eingelassen und mit einem Gusseisendeckel geschützt ist.
Diese Absperrvorrichtung ist  auch völlig logisch,  denn wie soll denn im Haus das Gas abge-
dreht werden,  wenn möglicherweise die  Hauptabsperreinrichtung im Gebäude defekt ist?
In diesem Fall wäre ein Betreten des Hauses und die Abholung des Schlüssel ohnehin nicht
mehr erforderlich. Soweit hat der Gaswerkmitarbeiter wohl nicht gedacht, oder nicht denken
wollen.
Fazit ist, dass Wien-Energie einen Mitarbeiter auf die Menschheit loslässt, der durch fachliche
und gesetzliche Inkompetenz glänzt, oder nur darauf aus ist,  Kunden die sich nicht gefallen
lassen zu schikanieren. Bei einer etwaigen Überprüfung durch die MA36 wird ERSTAUNLICH
wieder dabei sein und über den Ausgang berichten.
*****

2010-10-28
 

Rassismus bei der Polizei ???


AI wirft der Polizei Rassismus vor

Immer wieder flammen Diskussionen und Vorwürfe über Rassismus bei der Polizei auf.
Heinz Patzelt, Generalsekretär von AI in Österreich, forderte bei einer Pressekon-
ferenz den Rechtsstaat auf, Diskriminierungsvorwürfe besser wahrzunehmen und diesen
effektiv zu begegnen.
 
„Das Problem besteht nicht nur aus einer Reihe aus einzelnem Fehlverhalten, das Prob-
lem ist ein strukturelles Versagen“, so Amnesty-Mitarbeiter John Dalhuisen.

Das glauben wir nicht, sondern es wird in den Reihen der Polizei genau so viele oder

wenige Rassisten geben, wie in allen anderen Berufs- und Sozialschichten der Bevölkerung.
   
Allerdings setzt die Polizei sehr wenig daran, sich von diesen Beamten zu trennen und
muß sich daher zu Recht den Vorwurf gefallen lassen, dass es selten zu angemessenen
Bestrafungen gegen solche Polizisten kommt.

Der Fall Mike B.

Herbert Windwarder, Chefredakteur des Online-Magazins „Kripo Online“ sieht die Sache
naturgemäß anders.
Er schreibt im Beitrag „Ethnisches Profiling?“ über den Fall des Sportlehrers Mike B.,
der Opfer einer Verwechslung mit einem Drogendealer wurde.


      Was war im Fall von Mike B. wirklich passiert ?
 
Er beklagt die Vorverurteilung der Polizisten durch die Medien, nimmt diese aber im
gleichem Atemzug in Schutz.

Was sich am Tatort wirklich abgespielt hat wissen wir genau so wenig wie Herr Windwarder,
da keiner von uns bei der Amtshandlung anwesend war. Es gibt nur Aussagen von Zeugen,
dem Opfer und den beiden Polizeibeamten.

    
Jeder stellt seine Version des Geschehens dar. Die Aufklärung der Vorgänge um diese
Amtshandlung und die Wahrheitsfindung, wird Aufgabe eines unabhängigen Gerichtes sein.

Allerdings befürchten wir, dass nicht viel dabei herauskommen wird, auch wenn die
Beamten schuldhaft gehandelt haben sollten.
Dies beweist der Fall Bakary und solche Urteile sind „Öl ins Feuer“ auf die Rassimus-
schiene diverser Menschrechtsorganisationen.

Der Fall Bakary

Im April 2006 führten Polizeibeamte den Schwarzafrikaner J. Bakary zum Flughafen,
da er wegen eines Drogendeliktes abgeschoben werden sollte.
Bakary wollte sich nicht abschieben lassen und der Flugzeugkapitän verweigerte die
Aufnahme des Schubhäftlings.

Daraufhin fuhren die Polizisten mit ihrem Gefangenen in eine Trainingshalle der
Polizei und schlugen den gefesselten Schwarzafrikaner krankenhausreif.

  So sehen Gründe für Rassismusvorwürfe aus

Gegen die Beamten wurde Anzeige erstattet. Nach anfänglichem Leugnen gestanden

sie die Tat ein und gaben „Frustation“ als Motiv an.

Keine angemessene Bestrafung

Vor Gericht erhielten drei Beamten jeweils 8(!) und der Aufpasser 6(!) Monate
bedingte Haft. Sie blieben auch weiter im Dienst.
Jeder „Nichtpolizist“ hätte in so einem Fall eine unbedingte Haftstrafe ausgefasst.
Dies hätte auch den Verlust des Arbeitsplatzes zur Folge gehabt.

Hier muss man Dalhuisen von AI recht geben, wenn er sagt das es selten zu angemes-
senen Strafen kommt.
Warum ein Richter ein derartiges Urteil fällte und der Staatsanwalt nicht dagegen
berufen hat, ist in der Tat erstaunlich.  

Das Problem Drogendealer

Drogendealer sind ein gesellschaftliches Problem und es ist die traurige Tatsache,
dass die Gruppe der Hauptversorger von Rauschgift unter den Schwarzafrikanern zu
finden ist.

Wir kennen auch etliche Hausbesitzer, die keine Wohnungen an „Schwarze“ vermieten,
da sie es vermeiden wollen ständig die Suchtgifttruppe im Haus zu haben.
Ob diese Leute Rassisten sind oder nur aus Selbstschutz handeln, bleibt jedem selbst
überlassen dies zu beurteilen.

Es ändert aber nichts an der Tatsache, solange sich der Polizeiapparat nicht von
Beamten wie im Fall „Bakary“ trennt, wird er immer wieder mit dem Vorwurf des

Rassimus konfrontiert sein.
  
Stauni
 
2009-04-11 
  

Gemeindebau verfällt

  

Gemeindebau weist starke Bauschäden auf

Wenn Frieda Nödl, den nach ihr benannten Gemeindebau im derzeitigen Zustand, der schon
so einige Zeit besteht, sehen könnte würde sie sich im Grab umdrehen.
Der  „Frieda Nödl Hof“  im dritten Wiener Gemeindebezirk, in der Rochusgasse 3-5, weist
massive Mängel auf. Seit Jahren verunsstaltet ein Holzgerüst die Fassade des Gemeinde-
baues.
    
Das Holzgerüst ist allerdings nur die Spitze des Eisberges,  wesentlich länger kämpfen die
Mieterinnen und Mieter für eine Sanierung der desolaten Zustände ihres Wohnhauses.
Risse und Sprünge in den Wänden und Decken, verrostete Abwasserrohre, sich auflösende
Fassadenteile sind nur einige sofort zu behebende Mängel.

  

   Fassadenteile lösen sich vom Haus
                       
Erstaunlich ist auch, daß das Holzgerüst den Mietern verrechnet wurde, daß zu einem
Geschäftseingang für die Gewerbetreibenden im Erdgeschoss führt.
Aber auch diese klagen über massive Umsatzeinbussen, der auf den vorhandenen Zustand
des Hauses mit Holzverschlag zurückzuführen ist.  
   

Das Holzgerüst lädt nicht unbedingt zum Einkaufsbummel ein
        

Vernichtende Gutachten und keine Reaktion  

Es wurden bereits mehrere Gutachten erstellt, in der die Fassade als gefährlich
eingestuft wurde.
Wiener Wohnen und der zuständige Wohnbaustadtrat waren bis zum heutigen
Zeitpunkt untätig.
   
Abgesehen das sich der Gemeindebau zum Schandfleck der Welthauptstadt Wien ent-
wickelt hat, kann den Bewohnern ein derartiger Zustand nicht länger zugemutet werden
und deshalb ist ein sofortige Sanierung notwendig.
Wegen der ständig auftretenden Risse und der kontinuierlichen Schimmelbildung
in und an den Wänden, haben die Mieter bereits aufgehört ihre Wohnungen
ausmalen zu lassen. 
 

Dem Bezirksvorsteher fällt nichts auf  

Der Zustand dieser Wohnhausanlage muß auch dem SPÖ-Bezirksvorsteher Hohenberger
aufgefallen sein, liegt doch der Gemeindebau mit dem „dekorativen Holzverschlag“
an der Fassade, in unmittelbarer Nähe der Bezirksvorstehung und somit auf seinem
Arbeitsweg.

 

Ein derart großes Gebäude kann man doch nicht übersehen ?

Kein Bauauftrag und daher auch keine Ersatzvornahme 

Erstaunlich ist auch, daß jeder private Hausbesitzer längst einen amtlichen Bau-
auftrag erhalten hätte, wenn sich sein Haus in so einem Zustand befände.
Und hätte dieser jahrelang nichts gemacht, sowie es hier der Fall ist, wäre schon
längst eine amtliche Ersatzvornahme durchgeführt worden.
     
Nur das Magistrat will es sich hier offensichtlich nicht mit dem größten Hausbesitzer
und ihrem Chef, nämlich der „Stadt Wien“ verscherzen.
Tja, Wien ist eben anders.
    
Stauni
      
2009-02-03

Inhalts-Ende

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