Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen
Warum Versicherungsanstalten in der Bevölkerung nicht immer den besten Ruf genießen, wird
durch unseren heutigen Beitrag bestätigt. Ein Hausbesitzer ist bereits jahrelang Versicherungs-
nehmer bei der UNIQA. Nun hatte dieser das Pech, dass es in seinem Haus, am 1. Februar, zu
einem Wasserschaden – der durch einen Rohrbruch verursacht wurde – kam.
Jedenfalls musste die UNIQA für diesen Schaden (vereinbarungsgemäß) aufkommen. Nach der
Schadensregulierung schickte der Versicherungskonzern dem Hausbesitzer die Kündigung.
Fairerweise muss erwähnt werden, dass es im besagten Haus auch im Vorjahr zu zwei Rohr-
brüchen gekommen war. Nun steht es natürlich einer Versicherung frei, einem Versicherungs-
nehmer zu kündigen, wenn ein sogenannter „schlechter Schadensverlauf“ besteht.
Screen: © erstaunlich.at
Zum Leidwesen des Hausbesitzers glaubte aber die UNIQA besonders schlau zu sein. Sie
kündigte ihm nur die Leitungswasserversicherung. Alle anderen Sparten – die einen positiven
Schadensverlauf aufwiesen – wollte sich die Versicherungsanstalt behalten. Scheinbar ganz
nach dem Motto: „Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen.“
Die UNIQA wollte sich also die Rosinen aus dem Vertrag herauspicken. Zwar warb der Ver-
sicherer um Verständnis für seinen Schritt, doch dieses war und ist wohl bei einer derartigen
Vorgangsweise nicht aufzubringen. Wenn schon Kündigung, dann das Gesamtpaket. Tele-
fonate des Hausbesitzers beim zuständigen Makler blieben erfolglos.
Uns erschien es auch erstaunlich, dass einzelne Sparten aus einem Versicherungsvertrag ge-
kündigt werden können und lasen uns die Polizze aufmerksam durch. In dieser konnten
wir keinen Hinweis darauf finden. Wir kontaktierten ebenfalls den Makler und führten mit
diesem ein längeres Telefongespräch. Und siehe da, es geschehen doch noch Zeichen und
Wunder. Denn nach unserem Telefonat erklärte man sich plötzlich bereit, den kompletten
Versicherungsvertrag zu stornieren.
Screen: © erstaunlich.at
Wie heißt es so schön? „Durchs Reden kommen d’Leut zam.“ Jedenfalls freut es uns, dass
wir dem Hausbesitzer bei seinem Problem mit der UNIQA behilflich sein konnten.
*****
2014-04-20
Demonstrationen am laufenden Band
Vor lauter Demonstrationen, die zurzeit in Österreich stattfinden, wurde einer keine Beachtung
geschenkt. Dabei hätte diese durchaus etwas mediale Aufmerksamkeit verdient, handelt es sich
doch bei den Demonstranten um ein besonderes Klientel. Die besagte Demo fand vorgestern
im 2. Wiener Gemeindebezirk statt.
Offenbar scheinen einige Leute zwischen MEIN und DEIN nicht so richtig zu unterscheiden
und glauben auch Leistungen in Anspruch nehmen zu können, ohne dafür bezahlen zu
müssen. So auch in der in Wien 2., Mühlfeldgasse 12. An dieser Adresse wohnen Personen,
die tatsächlich der Meinung sind keine Miete bezahlen zu müssen. Wir zitieren wörtlich
aus deren Blog „noblogs.org“: „Aus Alternativlosigkeit werden Menschen gezwungen Mieten
zu zahlen. Betriebskosten decken Instandhaltung, der Rest ist Profit der Immofirmen und
Hausbesitzer_innen. Wohnen ist ein Grundbedürfnis und darf keine Ware sein.“
Dass eine derartige Einstellung auf die Dauer nicht gut gehen kann und sich diese kein Haus-
besitzer gefallen lässt, wird wohl jedermann klar sein. Und so gibt es an der betreffenden
Adresse nun einen Räumungsbescheid. Dieser konnte jedoch bis dato nicht vollstreckt werden,
da sich die Bewohner des Hauses weigern, dieses freiwillig zu verlassen.
Um ihrem Anliegen, für mietfreies Wohnen Nachdruck zu verleihen, demonstrierten die „Haus-
bewohner“ (die auch das Objekt erstaunlich verschönert haben – Siehe Fotos) am 5. Februar.
Um unserer Leserschaft einen kleinen Überblick über dieses Leute vermitteln, präsentieren
wir nachfolgende Fotos, die uns freundlicherweise von „party-info“ zur Verfügung gestellt
wurden.
{besps}pizza{/besps}
Bedenkt man, dass die in den Fotos gezeigten Personen, die zukünftigen Systemerhalter und
Garanten für die Pensionen sein sollten, darf einem getrost das Gruseln kommen.
*****
2014-02-07
Wiener Wohnen lässt Bürger mit Beschwerden regelmäßig abblitzen
Zerfallende Garagen, kaputte Fenster, verdorrte Grünflächen, beschädigte Zäune, defekte Spiel-
geräte und Tag und Nacht Radau – die Zustände am Handelskai 214, dem größten Gemeindebau
in der Leopoldstadt (2.Wiener Gemeindebezirk), sind katastrophal.
„Die Mieter laufen mir die Türe ein, weil sich sonst niemand um ihre Beschwerden und Anreg-
ungen kümmert“, erklärt der Leopoldstädter FPÖ-Bezirksparteiobmann LAbg. Wolfgang Seidl.
Bei der Stadt blitzen sie, laut eigenen Angaben, regelmäßig ab. Wiener Wohnen erklärt, dass
einfach kein Geld für die notwendigen Instandhaltungsarbeiten vorhanden wäre, so geplagte
Mieter.
Das Verhalten von Wiens größtem Wohnraumvermieters finden wir mehr als erstaunlich. Würde
sich ein privater Hausbesitzer so aufführen wie Wiener Wohnen, würde man ihn als Miethai
odgl. beschimpfen und vermuten, dass er die Bewohner hinausekeln will.
Der extreme Radau ist, so die Beschwerden, auf den drastisch angestiegenen Migrantenanteil
im Bau zurückzuführen. „Es sind in erster Linie Türken, die sogar in der Nacht auf den Bal-
konen lärmen und dann auch noch ihre Nachbarn übel beschimpfen“, weiß Seidl zu berichten.
Nach anfänglichen Bemühungen, die regelmäßigen Ruhestörungen abzustellen, hat auch die
Polizei mittlerweile resigniert und kommt angeblich gar nicht mehr vorbei. Für die Einhaltung
der Hausordnung, die natürlich auch für Migranten gilt, fühlt sich der Hausmeister, ein roter
Bezirksrat, ebenso wenig zuständig wie die Wohnpartner oder die Ordnungsberater. Das ist
eigentlich ein Skandal.
FPÖ-Gemeinderat Seidl verspricht: „Ich werde nichts unversucht lassen, um die Mieter bei
ihren völlig berechtigten Forderungen zur Verbesserung der Situation in diesem allein schon
wegen seiner Größe für unseren Bezirk so bedeutenden Gemeindebau zu unterstützen.“
*****
2013-11-01
Vor Wahlen brennt immer der Hut
Immer wenn Wahlen nahen, überschlagen sich die politischen Parteien Österreichs in zahl-
reichen Versprechungen. So auch diesmal, denn im kommenden Herbst finden Nationalrats-
wahlen statt. Als besonderes Wahlversprechen steht diesmal „leistbares Wohnen“ am
Programm.
Wer die Geschehnisse rund um dieses Thema in letzter Zeit verfolgt hat wird festgestellt haben,
dass gerade die SPÖ besonders tief in den Wahlzuckerl-Topf gegriffen hat. Egal ob es sich
dabei um die Forderung der Abschaffung der Maklergebühr handelt, bis hin zur Präsentierung
eines 7-Punkte Programms.
Screen: spoe.at
Die rote Gemeinde Wien ist der größte Hausherr Österreichs. Das bringt uns natürlich zur
Frage, warum das Thema „leistbares Wohnen“ auf einmal sechs Monate vor den Nationalrats-
wahlen aufs Tablett kommt. Lag es doch bis dato ohnehin in der Hand von SPÖ-Politiker(innen)
dafür Sorge zu tragen. Aber scheinbar gilt hier die Devise Wasser predigen und Wein trinken,
wie nachfolgender Screenshot dokumentiert.
Screen: poep.at
Den Wahrheitsgehalt des obigen Beitrags (Screenshot) können wir nicht bestätigen, da wir
leider nicht im Besitz der notwendigen Unterlagen sind. Aber wie sagt ein altes Sprichwort:
„Kein Rauch ohne Feuer!“ Allerdings haben wir zum Thema „leistbares Wohnen“ weiter
recherchiert und sind auf Erstaunliches gestoßen.
Doch kein leistbares Wohnen unter SPÖ-Brauner- Präsidentschaft
Da gibt es in Wien den sogenannten „Zuwander-Fonds“, der mit der SPÖ „natürlich“ nichts
zu tun hat. Dass die Landeshauptmann-Stellvertreterin und Vizebürgermeisterin sowie Stadt-
rätin für Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke, Mag. Renate Brauner, Präsi-
dentin dieses Fonds ist, ist natürlich purer Zufall. Auch sonstige Vertreter der SPÖ im
Vorstand bzw. in der Geschäftsführung sind rein zufälliger Natur – wie beispielsweise der
GESIBA-Aufsichtsrat Obermagistratsrat Dr. Kurt-Peter Chylik.
Laut eigener Aussage bietet der „Zuwanderer-Fonds“ Menschen, die aus dem In- und Aus-
land nach Wien zuwandern wollen, Wohnraum in rund 2.900 möblierten Apartments. Dass
gerade dieses Klientel nicht besonders finanzstark ist , ist allgemein bekannt. Aber das
hindert den „Zuwanderer-Fonds“ nicht daran kräftig zur Kassa zu bitten.
Angeboten werden möblierte Kleinstwohnungen für maximal zwei Personen. Da wird bei-
spielsweise ein Einzimmer-Apartment, in der Breitenfurter Straße 372 – im 23. Wiener
Gemeindebezirk, ab 470,- Euro angeboten. Im Preis sind Heizung und Strom inkludiert.
Rechnet man für ein Zimmer maximal 70,- Euro monatlich Heiz- und Stromkosten, ver-
bleiben 400,- Euro Miete für ein Einzimmer-Apartment. Das finden wir nicht günstig, denn
private Apartment-Vermieter bieten derartiges bereits ab 200,- Euro an. Während diese
meist ein bis maximal zwei Monatsmieten an Kaution verlangen, schlägt der „Zuwanderer-
Fonds“ mit sage und schreibe (!) 2.800,- Euro zu. Da rückt „leistbares Wohnen“ in weite
Ferne. Denn hier ist bei Anmietung eines Einzimmer-Apartments immerhin die stolze
Summe von 3.270,- Euro zzgl. Vertragsgebühr auf den Tisch des Hauses zu legen.
Besonders erwähnenswert ist die Tatsache, dass der „Zuwanderer-Fonds“ seinen zukünft-
igen Mietern eine Mindestwohndauer von 7 Monaten abverlangt. Begründet wird dies mit der
hanebüchenen Ausrede, den Verwaltungsaufwand und die dafür anfallenden Kosten in
Grenzen zu halten. Das sehen wir anders, denn wie heißt es so schön: „In der Not frisst der
Teufel auch Fliegen!“ Das dürfte auf Wohnungssuchende zutreffen. Diese werden vermut-
lich nach spätestens 3 Monaten feststellen, dass es in Wien weit günstigere Mietangebote
gibt. Sollten sie sich nun für einen Wohnungswechsel entscheiden, werden sie sich ihre
Kaution für den Rest auf die Differenz zu den 7 Monaten Mindestwohndauer aufzeichnen
können.
In einer jüngst veröffentlichten Presseaussendung bezeichnete der Vorsitzende der Sozial-
istischen Jugend Österreichs, Wolfgang Moitzi, Hausbesitzer(innen) als Hausbesetzer-
(innen). Ob er da wohl den „Zuwander-Fonds“ unter der Präsidentschaft seiner Genossin
Renate Brauner gemeint hat?
*****
2013-04-07
Sprayer-Idioten verursachten Sachbeschädigung
Es ist schier unglaublich welche Idioten des Nächtens in Wien Favoriten unterwegs sind.
In der Nacht von gestern auf heute fielen im 10. Wiener Gemeindebezirk einige Häuser
Sprayerattacken zum Opfer. Ein befreundeter Hausbesitzer schickte uns nachfolgende
Fotos:
Wer kennt diese Zeichen und kann dazu nähere Angaben machen? Für Hinweise die zur
Ausforschung der Täter(innen) führen, ist eine Belohnung ausgesetzt. Hinweise werden
unter office@erstaunlich.at oder der Rufnummer 0699 / 132 63 480 entgegen genommen
und selbstverständlich vertraulich behandelt.
*****
2012-05-15
Erstaunliche Wassergebühren-Abrechnung
Es reichte der Stadt Wien offenbar nicht die Wiener Bevölkerung mit einer massiven
Erhöhung der Wasser- und Kanalgebühren zu beglücken. Als Tüpfelchen auf dem „i“
erhielt ein Wiener Hausbesitzer nachfolgend völlig wirre und nicht nachvollziehbare
Abrechnung.
Völlig unmotiviert begann man im obigen Bescheid, im August eine Abrechnung für den
Zeitraum vom 1.Jänner bis 31.Dezember 2011 zu erstellen. Das Erstaunliche dabei aller-
dings ist, dass die Quartalsvorschreibungen pünktlich zu den Monaten Jänner, April, Juli
und Oktober beim Hausbesitzer zur Bezahlung einlangten. Dieser leistete im Abrech-
nungszeitraum eine Vorauszahlung in der Gesamthöhe von Euro 4.085,98 (Zahlungs-
belege liegen der Redaktion vor).
Seitens der MA 31 wurde festgestellt, dass im besagten Objekt ein durchschnittlicher
Wasserverbrauch von 4,13259 m3 stattgefunden hat. Auf Grund dieses amtlichen
Erkenntnis wurde eine vierteljährliche Vorauszahlung in der Höhe von 1.375,43 Euro
festgesetzt.
Nun hat das Jahr bekannter Weise 365 Tage und man kann nur hoffen, dass diese Tat-
sache auch schon bis zur MA 31 durchgedrungen ist. Multipliziert man den Tagesdurch-
schnittsverbrauch mit 365, erhält man die Summe von 1.508,40 (aufgerundet).
Also wurden im besagten Haus im Jahre 2011, 1.508,40 m3 Wasser verbraucht. Die
Kosten für einen Kubikmeter Wasser beliefen sich 2011 auf Euro 3,08 (Wasser 1,30 +
Abwasser 1,78). Multipliziert man den Wasserverbrauch mit den Kosten, ergibt sich ein
Betrag von Euro 4.645,87.
Werden nun von den 4.645,87 Euro die geleisteten Quartalsvorauszahlungen in der
Höhe von 4.085,98 in Abzug gebracht, verbleibt eine Restschuld von Euro 559,89.
Addiert man nun diesen Betrag zur Summe der neu vorgeschriebenen Quartalsvor-
auszahlung (Euro 1.375,43 ) ergibt sich logischer Weise die Summe von 1.935,32
Euro.
Nicht so bei den MA 31. Diese dürften eigene Rechenschieber haben und kommen auf
einen Betrag von Euro 2.663,79 – der in keinster Weise nachvollziehbar ist. Die Basis
des von der MA 31 errechneten Betrages rekrutiert aus einem völlig wirren und nicht
nachvollziehbaren Gebührenbescheid.
Aber es kommt noch besser. Der Hausbesitzer rief beim Amt an und wollte Aufklärung
bezüglich des Bescheides. Diese konnte man ihm nicht geben und riet eine Berufung
zu machen. Interessant war auch die Rechtfertigung der netten Dame vom Amt auf
die Frage, warum der Gebührenbescheid absolut nicht nachvollziehbar sei. Die Antwort
der Beamtin war wörtlich: „Bei Wien-Energie sind die Abrechnungen auch nicht nach-
vollziehbar.“ Zu diesem Statement wollen wir höflichkeitshalber keinen Kommentar ab-
geben.
*****
2012-03-20
Jeder soll zahlen was er verbraucht
Jedermann(frau) sollte das bezahlen was er/sie konsumiert. Dies wird wohl selbst dem
Dümmsten einleuchten. Es käme wohl niemand auf die Idee einen Teil der Strom- oder
Gasrechnung seines Nachbarn mitzubezahlen. Jeder bezahlt seinen Verbrauch selbst.
Das nennt man Kostengerechtigkeit.
Das Wort Kostengerechtigkeit dürfte bei der rot/grünen Wiener Stadtregierung ein Fremd-
wort sein. Bei der am Freitag geführten Debatte zum Wiener Rechnungsabschluss
brachten die freiheitlichen Gemeinderäte Frank und Seidl einen Antrag auf Einbau von
Einzelwasserzähler bei Neubauten oder im Zuge von Generalsanierungen im sozialen
Wiener Wohnbau ein.
Modern und gerecht scheint bei Rot/Grün allerdings nicht sehr hoch im Kurs zu stehen.
Denn der verbraucherfreundliche Antrag der beiden freiheitlichen Gemeinderäte, wurde
von Schicker und Company sowie seinen grünen Lakaien abgeschmettert.
Viele private Hausbesitzer sind bereits dazu übergegangen ihren Mieter(innen) das
Wasser nach ihrem tatsächlichen Verbrauch zu verrechnen. Die althergebrachte und un-
gerechte Methode, die Verrechnung des Gesamtverbrauchs über die Wohnfläche abzu-
rechnen steht bei flexiblen und gerechtdenkenden Hausbesitzern nicht mehr im Kurs.
Der Schritt dazu ist relativ einfach. Es genügt die Montage eines geeichten Einzelwas-
serzählers.
Ungerechter Abrechnungsmodus
Die Städtische Wohnhäuserverwaltung inkludiert den Gesamtwasserverbrauch eines
Hauses nach wie vor in die Betriebskosten und rechnet weiterhin über die Nutzfläche der
jeweils vermieteten Wohnung ab.
Bei diesem Abrechnungsmodus ist es unmöglich eine Kostengerechtigkeit zu erlangen.
Am Quadratmeter gerechnet bezahlt ein Single genauso viel Wasser wie beispielsweise
ein Haushalt mit vier Personen. Dazu kommen noch die Kanalgebühren in etwa der
selben Höhe wie der Wasserpreis. Die Kosten für einen Kubikmeter Wasser inklusive
Kanalgebühr betragen zirka 3 Euro.
Zusätzlich kommen Wasserverschwender ungeschoren davon, da deren verursachte
Kosten von den übrigen Hausbewohnern mitgetragen werden müssen. Tropfende Was-
serhähne oder defekte WC-Spülkästen sind Wasservernichter par excellence. Ein durch-
laufender WC-Spülkasten lässt täglich in etwas 6 Kubikmeter Wasser in den Kanal ver-
schwinden.
Die Verursacher lassen meist nicht reparieren und ersetzen auch defekten Spülkästen
nicht, denn warum sollen sie das tun? Zahlen tut ohnehin die Gemeinschaft. Offenbar
steht bei Rot/Grün auch das Verursacherprinzip nicht hoch im Kurs. Warum sich
Schicker und Company derart gegen Einzelwasserzähler wehren, wird wohl deren
Geheimnis bleiben, denn logisch erklärbar ist dies nicht.
*****
2011-07-04
Schmutzverursachung durch Reklamezettel
Wer kennt sie nicht, die Reklamezettel-Flut welche meist von ausländischen Mitarbeiter-
(innen) diverser Zettelverteilungsfirmen, in Wohnhäusern verursacht wird? In denWin-
termonaten und an Regentagen ist es besonders arg, wenn sich die, in die Gänge hin-
eingetragene Nässe mit den meist schon am Boden liegenden Werbematerial vermischt.
Aus diesem Grund haben etliche Hausbesitzer und Verwaltungen ein striktes Verteilungs-
verbot von Reklamematerial in ihren Häusern erlassen. Meist wird mit Aufklebern oder Pla-
katen darauf hingewiesen, dass im Haus das Verteilen von Werbematerial verboten ist.
Feibra ignoriert Verteilungsverbot
Auch ein Hausbesitzer im 10. Wiener Gemeindebezirk, brachte unübersehbar zwei Plakate
(A4- Format) an der Hauseingangs- und an der Hoftüre an, da er von der Verschmutz-
ung seines Hauses, welche durch das Reklamematerial verursacht wurde, entgültig genug
hatte.
Foto: ®erstaunlich.at
Die meisten Zettelverteilerfirmen halten sich daran, allerdings gibt es einige die ein solches
Verbot einfach ignorieren. Die Firma Feibra dürfte eine von diesen Firmen sein die glauben,
dass Häuser nur zum Zwecke der Reklamezettel-Verteilung erbaut worden sind.
Foto: ®erstaunlich.at
Missachtung fremden Eigentums
Es ist schon erstaunlich, wie die Firma „Feibra“ das Eigentum von fremden Leuten missach-
tet. Denn diese Firma verteilte unbeirrt weiterhin Reklame im betroffenen Haus, obwohl ein
Verteilungsverbot vom Hausinhaber erlassen wurde. Dieser rief heute in der zuständigen
Filiale (03) des Unternehmens an und wies auf den Missstand hin. Ein Herr N. (Name der
Red. bekannt) meinte daraufhin, der Hausinhaber müsse Feibra schriftlich verständigen,
wenn er keine Reklameverteilung im Hause wünscht.
Da fragen wir uns „geht´s noch?“. Wer glaubt Feibra zu sein um Forderungen stellen zu
können. Der betroffene Hausbesitzer ist jedenfalls dazu entschlossen, eine Besitzstörungs-
klage einzubringen, falls die Werbefirma nochmals Reklamematerial in seinem Haus ver-
teilt.
Firmen bezahlen für Entsorgung
Es ist auch erstaunlich, wie Feibra mit dem, zur Verteilung anvertrauten Werbematerial
umgeht. In Häusern wo ein Verteilungsverbot besteht, landen die Reklamezettel mit
Sicherheit im Altpapiercontainer, nachdem sie der Reinigungsdienst oder der Hausmeister
von den Türen entfernt hat.
Foto: ®erstaunlich.at
Im vorliegenden Fall dürfen sich die Firmen „Mc Donald´s“ und ZGONC“ erfreuen, dass
sie für die Verteilung zwar bezahlt haben, allerdings ihre Produktankündigungen unge-
sehen im Altpapiercontainer entsorgt wurden. Erstaunlich wie die Firma Feibra ihre Ge-
schäfte mit dem Reklamezettel verteilen betreibt.
*****
2011-03-04
Energie von der Sonne
Photovoltaikanlagen sind eine feine Sache. Mit dieser umweltfreundlichen Anlage, kann
Energie „theoretisch“ zum Nulltarif gewonnen werden. Allein in Niederösterreich wurden
heuer mehr als 4.000 PV-Anlagen errichtet.
Einziger Pferdefuss bei dieser umweltfreundlichen Energiegewinnung ist der hohe An-
schaffungspreis einer solchen Photovoltaikanlagen. Offenbar ist diese Preisgestaltung
absichtlich so gesteuert, um den konventionellen Energieanbietern nicht all zu sehr weh
zutun.
Dass Land Niederösterreich trug jedoch dem Umweltbewusstsein seiner Bürger(innen)
Rechnung und förderte eine solche Anschaffung in Form eines einmaligen, nicht rück-
zahlbaren Zuschusses in der Höhe bis maximal 12.000,- Euro.
Zum Missfallen der „alten“ Energieversorger
Irgendwie dürfte der Boom auf diese alternativen Energieversorgungsanlagen, den einge-
sessenen Energielieferanten nicht gefallen haben und diese haben möglicherweise bei
der Niederösterreichischen Landesregierung ein Veto eingelegt.
Denn anders ist es kaum erklärbar, dass die Niederösterreichische Landesregierung nun
10 Tage vor Weihnachten verlautbaren ließ, dass es die Förderung in dieser Art ab dem
1. Jänner 2011 nicht mehr geben wird.
Keine direkte Förderung mehr
Ab dem Jahre 2011 gibt es nun drei Prozent Zinsenzuschuss im Rahmen der neu gereg-
elten Wohnbauförderung. Darunter fallen auch die Photovoltaik-Anlagen. Dass heißt auf
gut Deutsch, wer eine Förderung will, muss sich einen Kredit aufnehmen. Personen welche
eine derartige Anlage aus gesparten Geld finanzieren wollen, gehen leer aus.
Erstaunlich dass die NÖ Landesregierung gerade jenen Institutionen ein Geschäft zu-
schanzt, welche nicht unerheblich an der Wirtschaftskrise schuld waren und mit öffent-
lichen Geldern vor dem Bankrott bewahrt wurden.
Erstaunliche Argumentation
Wesentlich erstaunlicher ist aber die Argumentation eines Sprechers der NÖ Landesregier-
ung. Dieser rechtfertigt die neue Maßnahme damit, dass auch sozialschwächere Personen
in den Genuss der neuen Förderung gelangen sollen.
Die Aufnahme eines Kredites wäre für diesen Personenkreis theoretisch auch bis dato mög-
lich gewesen. Theoretisch deshalb, weil wir kaum annehmen dass ein sozialschwacher Kredit-
werber, von welcher Bank auch immer ein Darlehen bekommen hätte.
Und an diesem Zustand wird sich auch ab dem 1. Jänner 2011 nichts ändern. Das führt
uns wieder zu unserer Annahme zurück, dass die „alten“ Energieversorger möglicherweise
bei der NÖ Landesregierung kräftig interveniert haben, diese Förderung auf Eis zu legen.
Denn jeder Floh beisst und jede montierte Photovoltaikanlagen schmälert den Umsatz
der eingesessenen Energielieferanten. Wo kämen wir denn hin, wenn sich ein jeder Haus-
besitzer von der Sonne gratis mit Energie versorgen lässt.
*****
2010-12-15
Verwunderung über Schnee im Dezember
Als es vorgestern (Mittwoch) nachmittags in der Bundeshauptstadt heftig zu schneien be-
gann, war das Chaos wieder einmal perfekt. In und rund um Wien ging gar nichts mehr. Die
MA 48 war wie jedes Jahr überrascht, dass es im Dezember schneit.
Aber lassen wir den Mittwoch noch als Überraschungseffekt für die Verantwortlichen bei der
MA 48 gelten. Spätestens am Folgetag, hätten diese gewarnt und für den Wintereinsatz ge-
wappnet sein müssen. Doch das Wetter am Donnerstag (tagsüber) erwies sich als gnädig
und ein leichter Temperaturanstieg ließ die weiße Pracht dahinschmelzen.
Unsichtbare Räumfahrzeuge
Also verfiel man bei der MA 48 wieder in den Winterschlaf. Denn als es am Donnerstag ab-
ends, bis heute (Freitag) vormittags wieder kräftig zu schneien begann, gab es das näch-
ste Chaos. Schneemassen auf den Strassen und kein Räumdienst weit und breit. Obwohl
die Stadt Wien immer wieder über diverse Radiosender verlautbaren ließ, dass 400 Räum-
fahrzeuge im Einsatz wären, sah es auf Wiens Strassen wie folgt aus.
Auf der Laxenburgerstrasse in Wien 10., blieben sogar die Lastwägen hängen.
Diese Fotos wurden heute zwischen 9 und 11 Uhr, auf Hauptverkehrsstrassen in den Be-
zirken 2., 3., 4., und 10., geschossen. Sie dokumentieren eine weiße Winterlandschaft,
unberührt von jeglicher Schneeräumung. Aber dies ist nicht das Erstaunlichste am Ver-
halten der Verantwortlichen für die Schneeräumung.
Strafandrohungen für Hausbesitzer
Bei den bereits erwähnten Radio-Lobeshymnen über die 400 eingesetzten Räumfahrzeuge,
die offensichtlich über dass eigene Versagen hinwegtäuschen sollten, vergaß man nicht via
Äther den Hausbesitzern in Wien auszurichten, dass diese die Gehsteige zu räumen hätten.
Sollten Grundstücks- oder Hauseigentümer ihrer Pflicht zur Schneeräumung nicht nach-
kommen, würden empfindliche Geldstrafen drohen. Allerdings waren diese Herrschaften
weitaus pflichtbewusster als die Verantwortlichen der Schneeräumung bei der Stadt Wien.
Die meisten Gehsteige in Wien waren vorbildlich von den Schneemassen geräumt
Schneeschaufeln für Arbeitslose
Bevor die Verantwortlichen der Stadt Wien per Radio mit Strafen drohen, sollte diese lieber
vor der eigenen Haustüre, sprich öffentliche Strassen, den Schnee wegkehren. Vielleicht
würde es auch helfen, diese Herrschaften mit Strafen zu bedrohen um sie von der Devise
„Der nächste Frühling kommt bestimmt“ abzubringen.
Und eines wäre nicht zu vergessen. Haben wir doch in Wien eine große Anzahl von kräft-
igen und gesunden Arbeitslosen. Vielleicht wäre es nun an der Zeit, diesem Klientel eine
Schneeschaufel in die Hand zu drücken, so dass sich diese, an der Gesellschaft von der
sie leben, erkenntlich zeigen können.
*****
2010-12-03
Immer wieder in den Negativ-Schlagzeilen
Der Rote Energie-Versorger Wien-Energie sorgt immer wieder für negative Schlagzeilen in
den Medien. Sei es durch undurchsichtige, sowie überhöhte Abrechnungen, oder durch
das Benehmen einiger seiner Mitarbeiter(innen).
Auch auf ERSTAUNLICH hat Wien-Energie schon einen festen Platz gefunden. Unser
heutiger Beitrag berichtet über einen Angestellten des Energieversorgers, der nicht zum
besten Ruf von Wien-Energie beiträgt.
Zur Vorgeschichte
Vor zirka 14 Tage wurde in einem Zinshaus im 10. Wiener Gemeindebezirk, ein fremder
Mann im Keller angetroffen und von einer Hauspartei zur Rede gestellt, was er hier tue.
Er rechtfertigte sich damit, dass er vom Gaswerk sei und den Gas-Absperrhahn über-
prüfe.
Mittlerweile hatte sich der Hausinhaber dazugesellt und verlangte, dass der Mann sich
ausweisen möge. Da er dies partout nicht wollte, wurde er höflich aber bestimmt aus
dem Haus komplimentiert. Der Hausherr meldete den Vorfall über den angeblichen
Gaswerk-Mitarbeiter in der Beschwerdestelle.
Im Nachhinein stellte sich heraus, dass der Mann tatsächlich vom Gaswerk war. Unsere
Recherchen haben ergeben, dass es sich bei jenem Gaswerks-Angestellten, nicht un-
bedingt um den beliebtesten und kundenfreundlichsten Mitarbeiter des Energieversor-
gers handelt.
Der Gaswerk-Mitarbeiter dürfte den Hausverweis und die Beschwerde krumm genommen
haben und begann nun den Hausbesitzer zu schikanieren. Nachfolgender Brief, flatterte
ihm einige Tage nach dem Vorfall ins Haus.
Gaswerk kennt ihre Kunden nicht
Bei Wien-Gas war man nicht einmal in der Lage, das Schreiben an den richtigen Hausinha-
ber zu senden. An Hand der Anschrift konnte jedoch verifiziert werden, dass es sich um
das betroffene Haus handeln musste. Das war aber noch der kleinste Fauxpas, den sich
der Energieversorger leistete.
ERSTAUNLICH war beim heutigen „Lokalaugenschein“ vom Hausinhaber eingeladen wor-
den und hat die erstaunliche Prozedur ganz offiziell auf Video aufgenommen. Grund dafür
war, dass getätigte Aussagen zu einem späteren Zeitpunkt, nicht mehr in Abrede gestellt
werden können.
Schlüsseln wurden deponiert
Der Kellerabgang ist wie fast bei jedem Haus in Wien versperrt. Um Mitarbeiter(innen) von
Wien-Gas jederzeit den Zutritt zur Hauptabsperreinrichtung zu ermöglichen, wurden zwei
Schlüsseln im Haus deponiert. Diese werden gegen Vorlage eines Ausweises ausgefolgt.
Die Absperrvorrichtung im Keller ist dann frei zugänglich.
Dieses Schild prangt an der Kellerabgangstüre
Innerhalb von maximal 3 Minuten im Besitz des Schlüssels
Zu faul um den Schlüssel zu holen
Wie bereits in dem erstaunlichen Schreiben von Wien-Energie angeführt, verlangte der
Mann vom Gaswerk, dass der Kellerabgang nicht verschlossen sein dürfe, um einen Zutritt
zu jeder Zeit zu ermöglichen. Die Abholung des Kellerabgangschlüssel sei ihm nicht zuzu-
muten.
Ferner faselte der Gaswerk-Mann ständig davon, ob der Keller ein vermieteter oder öffent-
licher Raum sei. Als ob dies seine Kontrolltätigkeit in irgend einer Weise beeinflussen würde.
Aber der Mann hatte noch mehr auf Lager.
Auf die Frage warum Wien-Gas im Hause noch nie eine Kontrolle durchgeführte habe, hat-
te er eine erstaunliche Antwort parat. Er meinte doch tatsächlich, dass die Hauptabsperrein-
richtung erst seit dem Jahr 2003 in Besitz des Gaswerkes sei und diese vorher dem Hausin-
haber gehörte. Dadurch erfolgten auch keine Kontrollen seitens des Gaswerkes. Soviel Un-
sinn haben wir schon lange nicht mehr gehört, denn dies entspricht nicht den Tatsachen.
Vorschubleistung für Diebstahl und Lebensgefahr?
Seine erstaunliche und kundenfeindliche Vorgehensweise rechtfertigte er damit, dass die Sit-
uation vor Ort, nicht den Vorgaben von Wien-Energie entspricht. Was sind dann eigentlich
die Vorgaben des Energieversorgers, wenn man den Worten des Mitarbeiters Glauben schen-
ken darf?
Will Wien-Energie möglicherweise Diebstähle Vorschub leisten und deshalb verhindern dass
ab sofort Kellerabgangstüren versperrt bleiben. Dazu käme noch, dass jede Person ungehin-
dert zu dieser Absperr-Vorrichtung gelangen würde und Manipulationen daran vornehmen
könnte. Ein derartiges Risiko welches mit Lebensgefahr verbunden ist, kann doch nicht im
Sinne von Wien-Gas sein.
Ein fantasiebegabter Gaswerk-Mitarbeiter
Der betreffende Mitarbeiter vom Gaswerk ist offensichtlich nur zu bequem, drei Minuten für
die Schlüsselbeschaffung im Haus aufzuwenden, oder er will den Hausbesitzer absichtlich
schikanieren. Dabei beruft er sich auf Verordnungen, bzw. Vorgaben in deren Kenntnis er
nicht ist, oder die offenbar nur in seiner Fantasie existieren.
Wir haben uns ein wenig schlau gemacht und die betreffenden Verordnungen bezüglich
Zugänglichkeit zur Hauptabsperreinrichtung herausgesucht. Der Zugang muss zwischen
6 Uhr früh bis spätestens 22 Uhr abends gewährleistet werden und nicht rund um die Uhr,
so wie es der Gaswerk-Mitarbeiter zum Besten gab.
Tatsächliche Verordnungen
In den technische Richtlinien für Einrichtung, Änderung, Betrieb und Instandhaltung von
Niederdruck-Gasanlagen ÖVGW G1. Abschnitt 10.1 Hauptabsperreinrichtung steht wörtlich:
„Der Zutritt zur Hauptabsperreinrichtung muss sicher gestellt sein.“
Ferner wird auf die ÖVGW-Richtlinie G55 verwiesen. In dieser heißt es im Abschnitt 6/3
wörtlich: „Die Hauptabsperreinrichtung muss zugänglich sein.“ Soviel zur Gesetzes-
kenntnis von Wien-Gas beziehungsweise deren betreffenden Mitarbeiter.
Die Abholung des Schlüssels im Haus, für den ein Zeitaufwand von etwa drei Minuten erfor-
derlich ist, kann einem Kontrolleur von Wien-Gas zugemutet werden. Und damit hat er auch
den geforderten freien Zugang zur Hauptabsperreinrichtung.
Bei Gefahr im Verzug, wird von aussen abgedreht
Aber das Beste haben wir uns für den Schluss aufgehoben. Es kann durchaus der Fall sein,
dass Gefahr im Verzug ist und das Haus vom Gas-Netz genommen werden muss. Da hat
doch der gute Mann vergessen, dass direkt vor dem betreffenden Objekt, eine Absperrvor-
richtung in die Fahrbahn eingelassen und mit einem Gusseisendeckel geschützt ist.
Diese Absperrvorrichtung ist auch völlig logisch, denn wie soll denn im Haus das Gas abge-
dreht werden, wenn möglicherweise die Hauptabsperreinrichtung im Gebäude defekt ist?
In diesem Fall wäre ein Betreten des Hauses und die Abholung des Schlüssel ohnehin nicht
mehr erforderlich. Soweit hat der Gaswerkmitarbeiter wohl nicht gedacht, oder nicht denken
wollen.
Fazit ist, dass Wien-Energie einen Mitarbeiter auf die Menschheit loslässt, der durch fachliche
und gesetzliche Inkompetenz glänzt, oder nur darauf aus ist, Kunden die sich nicht gefallen
lassen zu schikanieren. Bei einer etwaigen Überprüfung durch die MA36 wird ERSTAUNLICH
wieder dabei sein und über den Ausgang berichten.
*****
2010-10-28
AI wirft der Polizei Rassismus vor
Immer wieder flammen Diskussionen und Vorwürfe über Rassismus bei der Polizei auf.
Heinz Patzelt, Generalsekretär von AI in Österreich, forderte bei einer Pressekon-
ferenz den Rechtsstaat auf, Diskriminierungsvorwürfe besser wahrzunehmen und diesen
effektiv zu begegnen.
„Das Problem besteht nicht nur aus einer Reihe aus einzelnem Fehlverhalten, das Prob-
lem ist ein strukturelles Versagen“, so Amnesty-Mitarbeiter John Dalhuisen.
Das glauben wir nicht, sondern es wird in den Reihen der Polizei genau so viele oder
wenige Rassisten geben, wie in allen anderen Berufs- und Sozialschichten der Bevölkerung.
Allerdings setzt die Polizei sehr wenig daran, sich von diesen Beamten zu trennen und
muß sich daher zu Recht den Vorwurf gefallen lassen, dass es selten zu angemessenen
Bestrafungen gegen solche Polizisten kommt.
Der Fall Mike B.
Herbert Windwarder, Chefredakteur des Online-Magazins „Kripo Online“ sieht die Sache
naturgemäß anders.
Er schreibt im Beitrag „Ethnisches Profiling?“ über den Fall des Sportlehrers Mike B.,
der Opfer einer Verwechslung mit einem Drogendealer wurde.

Was war im Fall von Mike B. wirklich passiert ?
Er beklagt die Vorverurteilung der Polizisten durch die Medien, nimmt diese aber im
gleichem Atemzug in Schutz.
Was sich am Tatort wirklich abgespielt hat wissen wir genau so wenig wie Herr Windwarder,
da keiner von uns bei der Amtshandlung anwesend war. Es gibt nur Aussagen von Zeugen,
dem Opfer und den beiden Polizeibeamten.
Jeder stellt seine Version des Geschehens dar. Die Aufklärung der Vorgänge um diese
Amtshandlung und die Wahrheitsfindung, wird Aufgabe eines unabhängigen Gerichtes sein.
Allerdings befürchten wir, dass nicht viel dabei herauskommen wird, auch wenn die
Beamten schuldhaft gehandelt haben sollten.
Dies beweist der Fall Bakary und solche Urteile sind „Öl ins Feuer“ auf die Rassimus-
schiene diverser Menschrechtsorganisationen.
Der Fall Bakary
Im April 2006 führten Polizeibeamte den Schwarzafrikaner J. Bakary zum Flughafen,
da er wegen eines Drogendeliktes abgeschoben werden sollte.
Bakary wollte sich nicht abschieben lassen und der Flugzeugkapitän verweigerte die
Aufnahme des Schubhäftlings.
Daraufhin fuhren die Polizisten mit ihrem Gefangenen in eine Trainingshalle der
Polizei und schlugen den gefesselten Schwarzafrikaner krankenhausreif.
So sehen Gründe für Rassismusvorwürfe aus
Gegen die Beamten wurde Anzeige erstattet. Nach anfänglichem Leugnen gestanden
sie die Tat ein und gaben „Frustation“ als Motiv an.
Keine angemessene Bestrafung
Vor Gericht erhielten drei Beamten jeweils 8(!) und der Aufpasser 6(!) Monate
bedingte Haft. Sie blieben auch weiter im Dienst.
Jeder „Nichtpolizist“ hätte in so einem Fall eine unbedingte Haftstrafe ausgefasst.
Dies hätte auch den Verlust des Arbeitsplatzes zur Folge gehabt.
Hier muss man Dalhuisen von AI recht geben, wenn er sagt das es selten zu angemes-
senen Strafen kommt.
Warum ein Richter ein derartiges Urteil fällte und der Staatsanwalt nicht dagegen
berufen hat, ist in der Tat erstaunlich.
Das Problem Drogendealer
Drogendealer sind ein gesellschaftliches Problem und es ist die traurige Tatsache,
dass die Gruppe der Hauptversorger von Rauschgift unter den Schwarzafrikanern zu
finden ist.
Wir kennen auch etliche Hausbesitzer, die keine Wohnungen an „Schwarze“ vermieten,
da sie es vermeiden wollen ständig die Suchtgifttruppe im Haus zu haben.
Ob diese Leute Rassisten sind oder nur aus Selbstschutz handeln, bleibt jedem selbst
überlassen dies zu beurteilen.
Es ändert aber nichts an der Tatsache, solange sich der Polizeiapparat nicht von
Beamten wie im Fall „Bakary“ trennt, wird er immer wieder mit dem Vorwurf des
Rassimus konfrontiert sein.
Stauni
2009-04-11
Gemeindebau weist starke Bauschäden auf
Wenn Frieda Nödl, den nach ihr benannten Gemeindebau im derzeitigen Zustand, der schon
so einige Zeit besteht, sehen könnte würde sie sich im Grab umdrehen.
Der „Frieda Nödl Hof“ im dritten Wiener Gemeindebezirk, in der Rochusgasse 3-5, weist
massive Mängel auf. Seit Jahren verunsstaltet ein Holzgerüst die Fassade des Gemeinde-
baues.
Das Holzgerüst ist allerdings nur die Spitze des Eisberges, wesentlich länger kämpfen die
Mieterinnen und Mieter für eine Sanierung der desolaten Zustände ihres Wohnhauses.
Risse und Sprünge in den Wänden und Decken, verrostete Abwasserrohre, sich auflösende
Fassadenteile sind nur einige sofort zu behebende Mängel.

Fassadenteile lösen sich vom Haus
Erstaunlich ist auch, daß das Holzgerüst den Mietern verrechnet wurde, daß zu einem
Geschäftseingang für die Gewerbetreibenden im Erdgeschoss führt.
Aber auch diese klagen über massive Umsatzeinbussen, der auf den vorhandenen Zustand
des Hauses mit Holzverschlag zurückzuführen ist.

Das Holzgerüst lädt nicht unbedingt zum Einkaufsbummel ein
Vernichtende Gutachten und keine Reaktion
Es wurden bereits mehrere Gutachten erstellt, in der die Fassade als gefährlich
eingestuft wurde.
Wiener Wohnen und der zuständige Wohnbaustadtrat waren bis zum heutigen
Zeitpunkt untätig.
Abgesehen das sich der Gemeindebau zum Schandfleck der Welthauptstadt Wien ent-
wickelt hat, kann den Bewohnern ein derartiger Zustand nicht länger zugemutet werden
und deshalb ist ein sofortige Sanierung notwendig.
Wegen der ständig auftretenden Risse und der kontinuierlichen Schimmelbildung
in und an den Wänden, haben die Mieter bereits aufgehört ihre Wohnungen
ausmalen zu lassen.
Dem Bezirksvorsteher fällt nichts auf
Der Zustand dieser Wohnhausanlage muß auch dem SPÖ-Bezirksvorsteher Hohenberger
aufgefallen sein, liegt doch der Gemeindebau mit dem „dekorativen Holzverschlag“
an der Fassade, in unmittelbarer Nähe der Bezirksvorstehung und somit auf seinem
Arbeitsweg.
Ein derart großes Gebäude kann man doch nicht übersehen ?
Kein Bauauftrag und daher auch keine Ersatzvornahme
Erstaunlich ist auch, daß jeder private Hausbesitzer längst einen amtlichen Bau-
auftrag erhalten hätte, wenn sich sein Haus in so einem Zustand befände.
Und hätte dieser jahrelang nichts gemacht, sowie es hier der Fall ist, wäre schon
längst eine amtliche Ersatzvornahme durchgeführt worden.
Nur das Magistrat will es sich hier offensichtlich nicht mit dem größten Hausbesitzer
und ihrem Chef, nämlich der „Stadt Wien“ verscherzen.
Tja, Wien ist eben anders.
Stauni
2009-02-03