Wasserabrechnungen unbedingt kontrollieren


Erstaunliche Wassergebühren-Abrechnung

Es  reichte der  Stadt Wien offenbar nicht die  Wiener Bevölkerung mit  einer massiven
Erhöhung  der Wasser- und Kanalgebühren zu beglücken.   Als Tüpfelchen auf dem „i“
erhielt  ein  Wiener Hausbesitzer  nachfolgend  völlig  wirre  und nicht nachvollziehbare
Abrechnung.
 
 
Völlig unmotiviert begann man im obigen Bescheid, im August eine Abrechnung für den
Zeitraum vom 1.Jänner bis 31.Dezember 2011 zu erstellen.  Das Erstaunliche dabei aller-
dings ist, dass die Quartalsvorschreibungen pünktlich zu den Monaten Jänner,  April, Juli
und  Oktober  beim  Hausbesitzer zur Bezahlung einlangten.   Dieser leistete im Abrech-
nungszeitraum  eine  Vorauszahlung in der  Gesamthöhe von Euro 4.085,98  (Zahlungs-
belege liegen der Redaktion vor).
 
Seitens der MA 31 wurde festgestellt,  dass im besagten Objekt ein durchschnittlicher
Wasserverbrauch  von  4,13259 m3  stattgefunden hat.   Auf Grund  dieses amtlichen
Erkenntnis  wurde  eine vierteljährliche Vorauszahlung in der Höhe von  1.375,43 Euro
festgesetzt.
 
 
Nun hat das Jahr bekannter Weise 365 Tage und man kann nur hoffen, dass diese Tat-
sache auch schon bis zur MA 31 durchgedrungen ist.  Multipliziert man den Tagesdurch-
schnittsverbrauch mit 365, erhält man die Summe von 1.508,40 (aufgerundet).
 
Also  wurden im besagten Haus im Jahre 2011,  1.508,40 m3  Wasser verbraucht.  Die
Kosten für einen Kubikmeter Wasser beliefen sich 2011 auf Euro 3,08  (Wasser 1,30 +
Abwasser 1,78). Multipliziert man den Wasserverbrauch mit den Kosten, ergibt sich ein
Betrag von Euro 4.645,87.
 
Werden  nun von den  4.645,87 Euro  die geleisteten  Quartalsvorauszahlungen in der
Höhe von  4.085,98  in Abzug gebracht,  verbleibt eine  Restschuld von  Euro 559,89.
Addiert  man  nun  diesen  Betrag  zur  Summe der neu vorgeschriebenen Quartalsvor-
auszahlung  (Euro 1.375,43 )  ergibt  sich  logischer  Weise die Summe  von  1.935,32
Euro.
 
Nicht so bei den MA 31. Diese dürften eigene Rechenschieber haben und kommen auf
einen Betrag von Euro 2.663,79   – der in keinster Weise  nachvollziehbar ist.  Die Basis
des von der  MA 31  errechneten Betrages rekrutiert aus einem völlig wirren und nicht
nachvollziehbaren Gebührenbescheid.
 
Aber es kommt noch besser.  Der Hausbesitzer rief beim Amt an und wollte Aufklärung
bezüglich  des Bescheides.   Diese konnte man ihm nicht geben und riet eine Berufung
zu machen.   Interessant war auch die  Rechtfertigung der netten Dame vom Amt auf
die Frage, warum der Gebührenbescheid absolut nicht nachvollziehbar sei. Die Antwort
der  Beamtin war wörtlich:  „Bei Wien-Energie sind die  Abrechnungen auch nicht nach-
vollziehbar.“   Zu diesem Statement wollen wir höflichkeitshalber keinen Kommentar ab-
geben.
 
*****

2012-03-20