Erstaunliche Wassergebühren-Abrechnung
Es reichte der Stadt Wien offenbar nicht die Wiener Bevölkerung mit einer massiven
Erhöhung der Wasser- und Kanalgebühren zu beglücken. Als Tüpfelchen auf dem „i“
erhielt ein Wiener Hausbesitzer nachfolgend völlig wirre und nicht nachvollziehbare
Abrechnung.
Völlig unmotiviert begann man im obigen Bescheid, im August eine Abrechnung für den
Zeitraum vom 1.Jänner bis 31.Dezember 2011 zu erstellen. Das Erstaunliche dabei aller-
dings ist, dass die Quartalsvorschreibungen pünktlich zu den Monaten Jänner, April, Juli
und Oktober beim Hausbesitzer zur Bezahlung einlangten. Dieser leistete im Abrech-
nungszeitraum eine Vorauszahlung in der Gesamthöhe von Euro 4.085,98 (Zahlungs-
belege liegen der Redaktion vor).
Seitens der MA 31 wurde festgestellt, dass im besagten Objekt ein durchschnittlicher
Wasserverbrauch von 4,13259 m3 stattgefunden hat. Auf Grund dieses amtlichen
Erkenntnis wurde eine vierteljährliche Vorauszahlung in der Höhe von 1.375,43 Euro
festgesetzt.
Nun hat das Jahr bekannter Weise 365 Tage und man kann nur hoffen, dass diese Tat-
sache auch schon bis zur MA 31 durchgedrungen ist. Multipliziert man den Tagesdurch-
schnittsverbrauch mit 365, erhält man die Summe von 1.508,40 (aufgerundet).
Also wurden im besagten Haus im Jahre 2011, 1.508,40 m3 Wasser verbraucht. Die
Kosten für einen Kubikmeter Wasser beliefen sich 2011 auf Euro 3,08 (Wasser 1,30 +
Abwasser 1,78). Multipliziert man den Wasserverbrauch mit den Kosten, ergibt sich ein
Betrag von Euro 4.645,87.
Werden nun von den 4.645,87 Euro die geleisteten Quartalsvorauszahlungen in der
Höhe von 4.085,98 in Abzug gebracht, verbleibt eine Restschuld von Euro 559,89.
Addiert man nun diesen Betrag zur Summe der neu vorgeschriebenen Quartalsvor-
auszahlung (Euro 1.375,43 ) ergibt sich logischer Weise die Summe von 1.935,32
Euro.
Nicht so bei den MA 31. Diese dürften eigene Rechenschieber haben und kommen auf
einen Betrag von Euro 2.663,79 – der in keinster Weise nachvollziehbar ist. Die Basis
des von der MA 31 errechneten Betrages rekrutiert aus einem völlig wirren und nicht
nachvollziehbaren Gebührenbescheid.
Aber es kommt noch besser. Der Hausbesitzer rief beim Amt an und wollte Aufklärung
bezüglich des Bescheides. Diese konnte man ihm nicht geben und riet eine Berufung
zu machen. Interessant war auch die Rechtfertigung der netten Dame vom Amt auf
die Frage, warum der Gebührenbescheid absolut nicht nachvollziehbar sei. Die Antwort
der Beamtin war wörtlich: „Bei Wien-Energie sind die Abrechnungen auch nicht nach-
vollziehbar.“ Zu diesem Statement wollen wir höflichkeitshalber keinen Kommentar ab-
geben.
***** 2012-03-20