Leistet Wien-Gas Vorschub für Diebstahl?


Immer wieder in den Negativ-Schlagzeilen

Der Rote Energie-Versorger Wien-Energie sorgt immer wieder für negative Schlagzeilen in
den Medien. Sei es durch undurchsichtige,  sowie überhöhte Abrechnungen,  oder durch
das Benehmen einiger seiner Mitarbeiter(innen).
Auch auf  ERSTAUNLICH  hat  Wien-Energie  schon einen festen Platz gefunden. Unser
heutiger Beitrag berichtet über einen Angestellten des Energieversorgers, der nicht zum
besten Ruf von Wien-Energie beiträgt.

Zur Vorgeschichte

Vor zirka 14 Tage wurde in einem Zinshaus im 10. Wiener Gemeindebezirk, ein fremder
Mann im Keller angetroffen und von einer Hauspartei zur Rede gestellt, was er hier tue.
Er rechtfertigte  sich damit,  dass er  vom Gaswerk sei und  den Gas-Absperrhahn über-
prüfe.
Mittlerweile hatte sich der Hausinhaber dazugesellt und verlangte,  dass der Mann sich
ausweisen möge. Da er dies partout nicht wollte, wurde er höflich aber bestimmt aus
dem Haus  komplimentiert.  Der Hausherr meldete  den Vorfall  über den angeblichen
Gaswerk-Mitarbeiter in der Beschwerdestelle.
Im Nachhinein stellte sich heraus, dass der Mann tatsächlich vom Gaswerk war. Unsere
Recherchen haben ergeben, dass es sich bei jenem  Gaswerks-Angestellten,  nicht un-
bedingt um den beliebtesten und kundenfreundlichsten Mitarbeiter des Energieversor-
gers handelt.
Der Gaswerk-Mitarbeiter dürfte den Hausverweis und die Beschwerde krumm genommen
haben und begann nun den Hausbesitzer zu schikanieren.  Nachfolgender Brief,  flatterte
ihm einige Tage nach dem Vorfall ins Haus.

Gaswerk kennt ihre Kunden nicht

Bei Wien-Gas war man nicht einmal in der Lage,  das Schreiben an den richtigen Hausinha-
ber zu senden. An Hand  der Anschrift konnte jedoch verifiziert  werden, dass es sich um
das betroffene  Haus handeln musste.  Das war aber noch der kleinste Fauxpas,  den sich
der Energieversorger leistete.
ERSTAUNLICH war beim heutigen „Lokalaugenschein“ vom Hausinhaber eingeladen wor-
den und hat die erstaunliche  Prozedur ganz offiziell auf Video aufgenommen.  Grund dafür
war,  dass getätigte  Aussagen zu einem späteren Zeitpunkt,  nicht mehr  in Abrede gestellt
werden können.

Schlüsseln wurden deponiert

Der Kellerabgang ist wie fast bei jedem Haus in Wien versperrt. Um Mitarbeiter(innen) von
Wien-Gas jederzeit den Zutritt zur Hauptabsperreinrichtung zu ermöglichen, wurden zwei
Schlüsseln im  Haus deponiert.  Diese werden gegen  Vorlage eines Ausweises ausgefolgt.
Die Absperrvorrichtung im Keller ist dann frei zugänglich.
Dieses Schild prangt an der Kellerabgangstüre
Innerhalb von maximal 3 Minuten im Besitz des Schlüssels

Zu faul um den Schlüssel zu holen

Wie bereits  in dem  erstaunlichen Schreiben von  Wien-Energie angeführt,  verlangte der
Mann vom Gaswerk, dass der Kellerabgang nicht verschlossen sein dürfe, um einen Zutritt
zu jeder Zeit zu ermöglichen.  Die Abholung  des Kellerabgangschlüssel  sei ihm nicht zuzu-
muten.
Ferner faselte der Gaswerk-Mann ständig davon, ob der Keller ein vermieteter oder öffent-
licher Raum sei. Als ob dies seine Kontrolltätigkeit in irgend einer Weise beeinflussen würde.
Aber der Mann hatte noch mehr auf Lager.
Auf die Frage warum Wien-Gas im Hause noch nie eine Kontrolle durchgeführte habe,  hat-
te er eine erstaunliche Antwort parat. Er meinte doch tatsächlich, dass die Hauptabsperrein-
richtung erst seit dem Jahr 2003 in  Besitz des  Gaswerkes sei und diese vorher dem Hausin-
haber gehörte.  Dadurch erfolgten auch keine Kontrollen seitens des Gaswerkes.  Soviel Un-
sinn haben wir schon lange nicht mehr gehört, denn dies entspricht nicht den Tatsachen.

Vorschubleistung für Diebstahl und Lebensgefahr?

Seine erstaunliche und kundenfeindliche Vorgehensweise rechtfertigte er damit, dass die Sit-
uation vor Ort,  nicht den  Vorgaben von Wien-Energie entspricht.  Was sind dann eigentlich
die Vorgaben des Energieversorgers, wenn man den Worten des Mitarbeiters Glauben schen-
ken darf?
Will Wien-Energie möglicherweise Diebstähle Vorschub leisten und deshalb verhindern dass
ab sofort Kellerabgangstüren versperrt bleiben. Dazu käme noch, dass jede Person ungehin-
dert  zu dieser  Absperr-Vorrichtung  gelangen würde und  Manipulationen  daran vornehmen
könnte.  Ein derartiges  Risiko welches mit  Lebensgefahr  verbunden ist,  kann doch nicht im
Sinne von Wien-Gas sein.

Ein fantasiebegabter Gaswerk-Mitarbeiter

Der betreffende Mitarbeiter vom Gaswerk ist offensichtlich nur zu bequem, drei Minuten für
die  Schlüsselbeschaffung  im  Haus aufzuwenden,  oder er will den  Hausbesitzer absichtlich
schikanieren.  Dabei beruft er  sich auf Verordnungen,  bzw. Vorgaben in deren Kenntnis er
nicht ist, oder die offenbar nur in seiner Fantasie existieren.
Wir haben uns  ein wenig schlau gemacht  und die betreffenden  Verordnungen bezüglich
Zugänglichkeit zur  Hauptabsperreinrichtung  herausgesucht.  Der  Zugang  muss zwischen
6 Uhr früh bis spätestens 22 Uhr abends gewährleistet werden und nicht rund um die Uhr,
so wie es der Gaswerk-Mitarbeiter zum Besten gab.

Tatsächliche Verordnungen

In den technische  Richtlinien für  Einrichtung, Änderung,  Betrieb und Instandhaltung von
Niederdruck-Gasanlagen ÖVGW G1. Abschnitt 10.1 Hauptabsperreinrichtung steht wörtlich:
„Der Zutritt zur Hauptabsperreinrichtung muss sicher gestellt sein.“
Ferner  wird auf die  ÖVGW-Richtlinie G55 verwiesen.  In dieser  heißt es im Abschnitt 6/3
wörtlich: „Die Hauptabsperreinrichtung muss zugänglich sein.“  Soviel  zur Gesetzes-
kenntnis von Wien-Gas beziehungsweise deren betreffenden Mitarbeiter.
Die Abholung des Schlüssels im Haus,  für den ein Zeitaufwand von etwa drei Minuten erfor-
derlich ist, kann einem Kontrolleur von Wien-Gas zugemutet werden. Und damit hat er auch
den geforderten freien Zugang zur Hauptabsperreinrichtung.

Bei Gefahr im Verzug, wird von aussen abgedreht

Aber das Beste haben  wir uns für den Schluss aufgehoben.  Es kann durchaus der Fall sein,
dass  Gefahr im  Verzug ist und das Haus  vom  Gas-Netz genommen werden muss.  Da hat
doch der gute Mann vergessen, dass direkt vor dem betreffenden Objekt, eine Absperrvor-
richtung in die Fahrbahn eingelassen und mit einem Gusseisendeckel geschützt ist.
Diese Absperrvorrichtung ist  auch völlig logisch,  denn wie soll denn im Haus das Gas abge-
dreht werden,  wenn möglicherweise die  Hauptabsperreinrichtung im Gebäude defekt ist?
In diesem Fall wäre ein Betreten des Hauses und die Abholung des Schlüssel ohnehin nicht
mehr erforderlich. Soweit hat der Gaswerkmitarbeiter wohl nicht gedacht, oder nicht denken
wollen.
Fazit ist, dass Wien-Energie einen Mitarbeiter auf die Menschheit loslässt, der durch fachliche
und gesetzliche Inkompetenz glänzt, oder nur darauf aus ist,  Kunden die sich nicht gefallen
lassen zu schikanieren. Bei einer etwaigen Überprüfung durch die MA36 wird ERSTAUNLICH
wieder dabei sein und über den Ausgang berichten.
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2010-10-28