Unerwünschte Werbung


Schmutzverursachung durch Reklamezettel

Wer kennt sie nicht,  die Reklamezettel-Flut  welche meist von ausländischen Mitarbeiter-
(innen)  diverser Zettelverteilungsfirmen,  in Wohnhäusern verursacht wird?  In denWin-
termonaten und an  Regentagen ist  es besonders arg,  wenn sich die,  in die Gänge hin-
eingetragene Nässe mit den meist schon am Boden liegenden  Werbematerial vermischt.
Aus diesem  Grund haben etliche  Hausbesitzer und Verwaltungen ein striktes Verteilungs-
verbot von Reklamematerial in ihren Häusern erlassen. Meist wird mit Aufklebern oder Pla-
katen darauf hingewiesen, dass im Haus das Verteilen von Werbematerial verboten ist.

Feibra ignoriert Verteilungsverbot

Auch ein Hausbesitzer im 10. Wiener Gemeindebezirk, brachte unübersehbar zwei Plakate
(A4- Format) an der  Hauseingangs- und an der  Hoftüre an,  da er von  der Verschmutz-
ung seines Hauses, welche durch das Reklamematerial verursacht wurde, entgültig genug
hatte.
Foto: ®erstaunlich.at
Die meisten Zettelverteilerfirmen halten sich daran,  allerdings gibt es einige die ein solches
Verbot einfach ignorieren. Die Firma Feibra dürfte eine von diesen Firmen sein die glauben,
dass Häuser nur zum Zwecke der Reklamezettel-Verteilung erbaut worden sind.
Foto: ®erstaunlich.at

Missachtung fremden Eigentums

Es ist schon erstaunlich, wie die Firma „Feibra“ das Eigentum von fremden Leuten missach-
tet. Denn diese Firma verteilte unbeirrt weiterhin Reklame im betroffenen Haus, obwohl ein
Verteilungsverbot vom  Hausinhaber erlassen wurde.  Dieser rief  heute in der zuständigen
Filiale (03) des Unternehmens an und wies auf den Missstand hin.  Ein Herr N.  (Name der
Red. bekannt)  meinte daraufhin,  der Hausinhaber  müsse Feibra  schriftlich verständigen,
wenn er keine Reklameverteilung im Hause wünscht.
Da fragen wir uns „geht´s noch?“.  Wer glaubt  Feibra zu sein um Forderungen stellen zu
können. Der betroffene Hausbesitzer ist jedenfalls dazu entschlossen, eine Besitzstörungs-
klage  einzubringen,  falls die  Werbefirma nochmals  Reklamematerial in  seinem Haus ver-
teilt.

Firmen bezahlen für Entsorgung

Es ist auch erstaunlich,  wie Feibra mit dem,  zur Verteilung  anvertrauten Werbematerial
umgeht.  In  Häusern  wo  ein  Verteilungsverbot besteht,  landen  die  Reklamezettel mit
Sicherheit im Altpapiercontainer, nachdem sie der Reinigungsdienst oder der Hausmeister
von den Türen entfernt hat.
Foto: ®erstaunlich.at
Im vorliegenden Fall dürfen sich die Firmen „Mc Donald´s“ und ZGONC“ erfreuen, dass
sie für die Verteilung zwar bezahlt haben,  allerdings ihre  Produktankündigungen unge-
sehen im Altpapiercontainer entsorgt wurden.  Erstaunlich wie die  Firma Feibra ihre Ge-
schäfte mit dem Reklamezettel verteilen betreibt.
*****

2011-03-04
 

Das Geschäft mit dem Dreck

 

Ein Ex-Mitarbeiter packt aus

Erstaunliche Geschäftspraktien hat eine grosse Gebäudereinigungsfirma mit Firmensitz
in Wien, für die Bundeshauptstadt entwickelt.
Der ehemalige Mitarbeiter dieses Unternehmens, Boban D. erzählte uns einiges aus
der Praxis dieser Firma.

Krise auch bei den Hausreinigern

Da die weltweite Wirtschaftskrise auch vor dieser Branche nicht halt machte und die Um-
sätze nach unten gingen, entwickelte man eine neue Geschäftsidee.  Zuerst werden
privaten Hausbesitzer von Zinshäusern, ganz unverbindlich Reinigungsdienste angeboten.

Überteuerte Anbote

Die meisten Hausherren lehnen jedoch dieses Angebot ab, weil es erstens überteuert ist
und zweitens sie meist schon jemanden für die Reinigung haben.
Danach tritt Plan „B“ in Aktion.

Spezielle Mitarbeiter der Reinigungsfirma werden beauftragt, jeden noch so nebensäch-

lichen „Mißstand“ in den Privathäusern zu notieren und in der Zentrale zu melden.

Penible Aufzeichnungen

Zu diesen „Mißständen“ gehören z.B. Kleinelektrogeräte die von Mietern in Kellergänge
deponiert werden. Es werden aber auch abgestellte Fahrräder in Hausfluren als „Miß-
stand“ gemeldet.

Selbst nicht sofort entsorgtes Reklamematerial auf Briefkästen, sind sofort der Firmenzen-

trale zu melden. Diese wiederum schreibt die zuständige Hausverwaltung des jeweiligen
Hauses an und informiert über diese „Übelstände“.

KV wird gleich mitgeschickt

Natürlich wird im gleichen Zug ein Kostenvoranschlag für die „Entrümpelung“ angeboten.
Die Hausverwaltungen informieren daraufhin die Besitzer der Häuser. Diese reagieren
meistens erstaunt und sehen sich vor Ort um.

Dabei stellen sie fest, dass es sich um eine masslose Übertreibung handelt, soferne es

überhaupt einen „Übelstand“ gibt, wie z.B. abgestellte Fahrräder von Mietern.

Besitzer lehen meist ab

Meistens werden die Kleinigkeiten von den Besitzern selbst bereinigt und das Anbot der
Reinigungsfirma landet dort wo es hingehört, nämlich im Papierkorb.
Das gefällt dieser Firma natürlich nicht und es tritt daher Plan „C“ in Kraft.

Mafiamethoden

Dieser Schritt hat mit Geschäftstüchtigkeit nichts mehr zu tun, sondern ist bereits kriminell.
Boban D. erzählt uns, dass „Schauplätze“ hergerichtet werden. In der Praxis sieht das so
aus, dass Hausflure absichtlich verunreinigt werden, indem man den Inhalt der Mistkübeln
in diese verstreut.

Aber auch tote Ratten oder Tauben werden wirkungsvoll hingelegt, den man will natürlich

Beweise für einen Übelstand haben. Dann wird die ganze Szenerie noch fotografiert und
in der Firmenzentrale gemeldet.

Anonyme Anzeigen

Anschliessend erfolgt eine „anonyme“ Anzeige beim zuständigen Magistrat. Ob auch
Magistratsbeamte in diese erstaunliche Geschäftsidee verwickelt sind, darüber schweigt
sich Boban D. aus. „Ich habe Euch schon genug gesagt und das Ganze ist nicht ungefähr-
lich für mich“, so D.  im O-Ton.

Erstaunliche Feststellungen

Jedenfalls erfolgt ein Lokalaugenschein durch einen Beamten des Magistrates. Dabei wird
erstaunliches festgestellt. In einem Privathaus unmittelbar neben einem grossen Park, sieht
man eine Ratte durch den Lichthof des Hauses laufen.

Anderorts werden einige Taubenfedern und geringfügige Verschmutzung durch Taubenkot

als „sanitärer Übelstand“ geortet. Das nicht hinter jeder „kackenden“ Taube sofort nach-
geräumt werden kann, auf diese Idee kam jener Beamte nicht.

Jagdsaison für Tauben und Ratten

Dafür ortete dieser Beamte auch einen starken Flugverkehr von Tauben über dem Haus.
Da hilft nur eines, Jagdgewehr auspacken und die Tauben abschiessen, denn dann hat
es sich ausgeflogen für die Tauben.

Auch müssten zuerst alle Ratten im Park der Gemeinde Wien getötet werden, denn nur so

kann 100% verhindert werden, dass eine solche den Lichthof des daneben angrenzenden
Hauses passiert.

Amtlicher Bescheid

Nach diesen erstaunlichen „Lokalaugenscheinen“ ergeht dann ein Bescheid an den jeweil-
igen Hausbesitzer, bzw. deren Hausverwaltung, indem  zur Beseitigung der Übelstände auf-
gefordert wird.

Laut Boban D. hat er nun die Möglichkeit auf das Anbot der Reinigungsfirma zurückzugreifen.

Macht er davon Gebrauch hat der Spuk ein Ende, wenn nicht, geht das Ganze wieder von
vorne los.

Im Urlaub werden manche Beamte fleissig

Nicht erstaunlich ist, dass sehr viele Bescheide in den Sommermonaten Juli und August
hinausgehen. Das hat nämlich Methode, denn in den Urlaubsmonaten sind die Haus-
besitzer für die Hausverwaltungen meist nicht erreichbar.

HV versuchen Klienten zu schützen

Um ihre Klienten vor eventuell vermeintlichen rechtlichen Folgen zu schützen, entscheiden
sich viele Hausverwaltungen für die Annahme des Anbotes dieser Firma.

Diese Praktik dieses Gebäudereinigungsunternehmen erinnernt uns an eine Glaserfirma,

die vor etlichen Jahren regelmäßig Auslagenscheiben einschlagen liess, um ihre Umsätze
zu erhöhen.
 
Stauni
  
2009-08-10
  

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