Schmutzverursachung durch Reklamezettel
Wer kennt sie nicht, die Reklamezettel-Flut welche meist von ausländischen Mitarbeiter-
(innen) diverser Zettelverteilungsfirmen, in Wohnhäusern verursacht wird? In denWin-
termonaten und an Regentagen ist es besonders arg, wenn sich die, in die Gänge hin-
eingetragene Nässe mit den meist schon am Boden liegenden Werbematerial vermischt.
Aus diesem Grund haben etliche Hausbesitzer und Verwaltungen ein striktes Verteilungs-
verbot von Reklamematerial in ihren Häusern erlassen. Meist wird mit Aufklebern oder Pla-
katen darauf hingewiesen, dass im Haus das Verteilen von Werbematerial verboten ist.
Feibra ignoriert Verteilungsverbot
Auch ein Hausbesitzer im 10. Wiener Gemeindebezirk, brachte unübersehbar zwei Plakate
(A4- Format) an der Hauseingangs- und an der Hoftüre an, da er von der Verschmutz-
ung seines Hauses, welche durch das Reklamematerial verursacht wurde, entgültig genug
hatte.
Foto: ®erstaunlich.at
Die meisten Zettelverteilerfirmen halten sich daran, allerdings gibt es einige die ein solches
Verbot einfach ignorieren. Die Firma Feibra dürfte eine von diesen Firmen sein die glauben,
dass Häuser nur zum Zwecke der Reklamezettel-Verteilung erbaut worden sind.
Foto: ®erstaunlich.at
Missachtung fremden Eigentums
Es ist schon erstaunlich, wie die Firma „Feibra“ das Eigentum von fremden Leuten missach-
tet. Denn diese Firma verteilte unbeirrt weiterhin Reklame im betroffenen Haus, obwohl ein
Verteilungsverbot vom Hausinhaber erlassen wurde. Dieser rief heute in der zuständigen
Filiale (03) des Unternehmens an und wies auf den Missstand hin. Ein Herr N. (Name der
Red. bekannt) meinte daraufhin, der Hausinhaber müsse Feibra schriftlich verständigen,
wenn er keine Reklameverteilung im Hause wünscht.
Da fragen wir uns „geht´s noch?“. Wer glaubt Feibra zu sein um Forderungen stellen zu
können. Der betroffene Hausbesitzer ist jedenfalls dazu entschlossen, eine Besitzstörungs-
klage einzubringen, falls die Werbefirma nochmals Reklamematerial in seinem Haus ver-
teilt.
Firmen bezahlen für Entsorgung
Es ist auch erstaunlich, wie Feibra mit dem, zur Verteilung anvertrauten Werbematerial
umgeht. In Häusern wo ein Verteilungsverbot besteht, landen die Reklamezettel mit
Sicherheit im Altpapiercontainer, nachdem sie der Reinigungsdienst oder der Hausmeister
von den Türen entfernt hat.
Foto: ®erstaunlich.at
Im vorliegenden Fall dürfen sich die Firmen „Mc Donald´s“ und ZGONC“ erfreuen, dass
sie für die Verteilung zwar bezahlt haben, allerdings ihre Produktankündigungen unge-
sehen im Altpapiercontainer entsorgt wurden. Erstaunlich wie die Firma Feibra ihre Ge-
schäfte mit dem Reklamezettel verteilen betreibt.
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2011-03-04
Ein Ex-Mitarbeiter packt aus
Erstaunliche Geschäftspraktien hat eine grosse Gebäudereinigungsfirma mit Firmensitz
in Wien, für die Bundeshauptstadt entwickelt.
Der ehemalige Mitarbeiter dieses Unternehmens, Boban D. erzählte uns einiges aus
der Praxis dieser Firma.
Krise auch bei den Hausreinigern
Da die weltweite Wirtschaftskrise auch vor dieser Branche nicht halt machte und die Um-
sätze nach unten gingen, entwickelte man eine neue Geschäftsidee. Zuerst werden
privaten Hausbesitzer von Zinshäusern, ganz unverbindlich Reinigungsdienste angeboten.
Überteuerte Anbote
Die meisten Hausherren lehnen jedoch dieses Angebot ab, weil es erstens überteuert ist
und zweitens sie meist schon jemanden für die Reinigung haben.
Danach tritt Plan „B“ in Aktion.
Spezielle Mitarbeiter der Reinigungsfirma werden beauftragt, jeden noch so nebensäch-
lichen „Mißstand“ in den Privathäusern zu notieren und in der Zentrale zu melden.
Penible Aufzeichnungen
Zu diesen „Mißständen“ gehören z.B. Kleinelektrogeräte die von Mietern in Kellergänge
deponiert werden. Es werden aber auch abgestellte Fahrräder in Hausfluren als „Miß-
stand“ gemeldet.
Selbst nicht sofort entsorgtes Reklamematerial auf Briefkästen, sind sofort der Firmenzen-
trale zu melden. Diese wiederum schreibt die zuständige Hausverwaltung des jeweiligen
Hauses an und informiert über diese „Übelstände“.
KV wird gleich mitgeschickt
Natürlich wird im gleichen Zug ein Kostenvoranschlag für die „Entrümpelung“ angeboten.
Die Hausverwaltungen informieren daraufhin die Besitzer der Häuser. Diese reagieren
meistens erstaunt und sehen sich vor Ort um.
Dabei stellen sie fest, dass es sich um eine masslose Übertreibung handelt, soferne es
überhaupt einen „Übelstand“ gibt, wie z.B. abgestellte Fahrräder von Mietern.
Besitzer lehen meist ab
Meistens werden die Kleinigkeiten von den Besitzern selbst bereinigt und das Anbot der
Reinigungsfirma landet dort wo es hingehört, nämlich im Papierkorb.
Das gefällt dieser Firma natürlich nicht und es tritt daher Plan „C“ in Kraft.
Mafiamethoden
Dieser Schritt hat mit Geschäftstüchtigkeit nichts mehr zu tun, sondern ist bereits kriminell.
Boban D. erzählt uns, dass „Schauplätze“ hergerichtet werden. In der Praxis sieht das so
aus, dass Hausflure absichtlich verunreinigt werden, indem man den Inhalt der Mistkübeln
in diese verstreut.
Aber auch tote Ratten oder Tauben werden wirkungsvoll hingelegt, den man will natürlich
Beweise für einen Übelstand haben. Dann wird die ganze Szenerie noch fotografiert und
in der Firmenzentrale gemeldet.
Anonyme Anzeigen
Anschliessend erfolgt eine „anonyme“ Anzeige beim zuständigen Magistrat. Ob auch
Magistratsbeamte in diese erstaunliche Geschäftsidee verwickelt sind, darüber schweigt
sich Boban D. aus. „Ich habe Euch schon genug gesagt und das Ganze ist nicht ungefähr-
lich für mich“, so D. im O-Ton.
Erstaunliche Feststellungen
Jedenfalls erfolgt ein Lokalaugenschein durch einen Beamten des Magistrates. Dabei wird
erstaunliches festgestellt. In einem Privathaus unmittelbar neben einem grossen Park, sieht
man eine Ratte durch den Lichthof des Hauses laufen.
Anderorts werden einige Taubenfedern und geringfügige Verschmutzung durch Taubenkot
als „sanitärer Übelstand“ geortet. Das nicht hinter jeder „kackenden“ Taube sofort nach-
geräumt werden kann, auf diese Idee kam jener Beamte nicht.
Jagdsaison für Tauben und Ratten
Dafür ortete dieser Beamte auch einen starken Flugverkehr von Tauben über dem Haus.
Da hilft nur eines, Jagdgewehr auspacken und die Tauben abschiessen, denn dann hat
es sich ausgeflogen für die Tauben.
Auch müssten zuerst alle Ratten im Park der Gemeinde Wien getötet werden, denn nur so
kann 100% verhindert werden, dass eine solche den Lichthof des daneben angrenzenden
Hauses passiert.
Amtlicher Bescheid
Nach diesen erstaunlichen „Lokalaugenscheinen“ ergeht dann ein Bescheid an den jeweil-
igen Hausbesitzer, bzw. deren Hausverwaltung, indem zur Beseitigung der Übelstände auf-
gefordert wird.
Laut Boban D. hat er nun die Möglichkeit auf das Anbot der Reinigungsfirma zurückzugreifen.
Macht er davon Gebrauch hat der Spuk ein Ende, wenn nicht, geht das Ganze wieder von
vorne los.
Im Urlaub werden manche Beamte fleissig
Nicht erstaunlich ist, dass sehr viele Bescheide in den Sommermonaten Juli und August
hinausgehen. Das hat nämlich Methode, denn in den Urlaubsmonaten sind die Haus-
besitzer für die Hausverwaltungen meist nicht erreichbar.
HV versuchen Klienten zu schützen
Um ihre Klienten vor eventuell vermeintlichen rechtlichen Folgen zu schützen, entscheiden
sich viele Hausverwaltungen für die Annahme des Anbotes dieser Firma.
Diese Praktik dieses Gebäudereinigungsunternehmen erinnernt uns an eine Glaserfirma,
die vor etlichen Jahren regelmäßig Auslagenscheiben einschlagen liess, um ihre Umsätze
zu erhöhen.
Stauni
2009-08-10